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Kaution von 1OOOOO.M bis jetzt von dem Unternehmer nicht hinter
leg worden ist, obgleich derselbe eine Hinterlegung der Kaution bis
heute schriftlich versprochen hatte.
Nach kurzer Besprechung der Sachlage wurde sodann zur Ab
stimmung geschritten. Diese ergab die einstimmige Ablehnung der
Borlage.
Demgemäss schlägt der Ausschuß der Versammlung solgende
Beschlußfassung vor:
Die Versammlung lehnt den nachstehenden Antrag des Ma
gistrats ab:
Die Versammlung erklärt sich init der Vermietung einer am
Hohenzollcrndamm belegcnen, mindestens zirka 30 000 gnugrohen
Teilstriche des Gasanstaltsgrundstücks in Schmargendorf an eine
noch zu bildende Gesellschaft im Sinne des der Vorlage vom
18. Mai 1912 beigcgebenen Mietsvertragsentwurfs einverstanden.
Ter Truck der Protokolle ivurde beschlossen und zum Bericht
erstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt.
V. g. u.
Jacobi.
553. Protokoll des Ausschusses zur Vorberatung der Vorlage
< Drucksache 473), betreffend die provisorische Ausnabme
der Hausabivässcr aus dem der Gemeinde Tcmpelhof
gehörigen westlichen Teile des Tcmpelhoser Feldes in
die .Kanalisation «on Verlin.
Verhandelt Berlin, den 18. Juni 1912.
Anwesend:
Stadtverordneter Butzke, Vorsitzender,
- Tyhrenfurth, Vorsitzenderstellvertrete'r,
- Drescher,
- Hufs,
' - Jmberg,
- . Kerfin,
- Landsberg,
- Mars,
- Pfannkuch,
- vr. Ritter,
- Scholz.
Seitens des Magistrats:
Stadtrat Marggraff,
- Albcrti,
Magistratsbaurat Meier.
N i ch t anwesend:
Stadtverordneter Modler, beurlaubt,
- Bäsell, entschuldigt,
- Hahn, beurlaubt,
- Koblenzer, entschuldigt.
Der durch Beschluß der Versammlung vvni 23. Mai 1912 —
Protokoll 25 zur Vorberatung der obigen Vorlage eingesetzte Aus
schuß trat heute zusammen.
Ter Vorsitzende eröffnete die Sitzung unter Darlegung der Gründe,
die zur Einsetzung des Ausschusses geführt haben und unter kurzer
Erklärung der in der Magistratsvorlage ausgeführten Bedingungen.
Es wurde zunächst in eine Beratung eingetreten darüber, ob man
mit der Gemeinde Tempelhof ein Abkommen über die Aufnahine seiner
Abwässer in die Berliner Kanalisationsleitung treffen solle. Man
hegte im Ausschuß Bedenken, ob man nach den Erfahrungen, welche
man bei den Verhandlungen über den Verkauf des Temvelhofer Feldes
mit dieser Gemeinde gemacht habe, überhaupt noch in irgend einer
Weise mit derselben in Verbindung treten solle.
Vierauf wurde von den Herren Magistratsinitgliedern die ganze
Sachlage an der Hand von Zeichnungen und sonstigem Material auf das
Eingehendste geschildert und klargelegt. Sie hoben hervor, daß die Ge
meinde Tempelhof nicht unbedingt ans den Anschluß an die Berliner
Kanalisation allein angewiesen sei, sondern, daß Tempelhof auch die
Möglichkeit habe, unter gewissen Bedingungen sich au Schöueberg an
zuschließen und äußersten Falles eine Kläranlage einzurichten.
Im Ausschüsse fanden diese Erklärungen Bestätigung. Es wurde
angesichts dieser Situation allseitig als richtig anerkannt, mit der
Gemeinde Tempelhos zu einer Verständigung zu kommen und den von
ihr gewünschten Anschluß möglichst zu beschleunigen.
Von den Herren Magistratsvcrtretern wurde nochmals das Er-
wünschterscheinentasien, das Widerrufsrecht bezüglich des ersten in der
Tempelhofer Chaussee im Jahre 1875 verlegten Truckrohres zu be
seitigen, begründet.
Nach eingehender Beratung beschloß mau nunmehr im Ausschuß
einstimmig, dem Abkommen mit der Gemeinde Tempelhof im all
gemeinen zuzustimmen und in die Beratung der Einzelbestimmungen
einzutreten. Tie Bedingungen sollen hiernach folgende Fassung erhalten:
Zu Nr. 1. Wird in der Fassung der Vorlage angenommen.
Zu Nr. 2 und 3. Die laufende Nr. 2 und 3 wird umgestellt,
so daß Nr. 3 als Nr. 2 unverändert Aufnahme findet.
Ter Absatz von Nr. 3 (Vorlage Nr. 2) soll folgende Abänderung
erfahren:
Hinter daS Wort „Notfälle" soll als Deklaration eingeschobcn
werden „Truckrohrbrüche, Reparaturen". Ferner sollen hinter „zu
gestanden" hinzugesetzt werden die Worte: „Soweit die vorhandenen
Berliner Druckrohre bctriebstcchuich aufnahmefähig sind".
Als besondere Bestimmung ist diesem Absatz hinzuzufügen:
„Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind in diesen
Fällen für die ersten 5 Betriebstage die Selbstkosten Z- IO pEt. und für
jeden weiteren Betriebstag die doppelten Selbstkosten -s- IO pEt. zu
zahlen.
Zu Nr. 4. Absatz 1 soll am Schluß folgenden Zusatz erhalten:
„Für dieses 4. Rohr ist der möglichst kürzeste Weg zu wählen."
Tie vorbezeichneten Aenderungen der Bedingungen fanden bei der
nun folgenden Abstimmung hierüber von seiten des Ausschusses ein
stimmige Annahme.
Hiernach schlägt der Ausschuß der Versammlung folgende Be
schlußfassung vor:
Tie Versammlung ist mit der Aufnahme der tzausabwässer ans
dem zur Gemeinde Tempelhof gehörigen westlichen Teile des Tempel
hofer Feldes in die Kanalisation von Berlin und mit dem Ab
schlüsse eines Anichlußvertrages mit der Gemeinde Tempelhof unter
den folgenden Bedingungen einverstanden:
1. Ter Anschluß wird provisorisch auf die Tauer von 5 Jahren
genehmigt.
2. Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind zu zahlen
die uns entstehenden Kosten nebst 10 pEt. Aufschlag.
3. Tie Beibehaltung dieses Anschlusses und des auf Grund der
früheren Abkommen eingerichteten Anschlusses wird auch nach
Ablauf dieser Zeit bezw. nach Aufgabe des durch jene Verträge
begründeten Rechts auf Aufnahme der Tempelhofer Abwässer für
Notfälle (Truckrohrbrüche, Reparaturen) zugestanden, „soweit die
vorhandenen Berliner Truckrohre betriebstechnisch aufnahmefähig
find."
Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind in
diesen Fällen für die ersten 5 Betriebstage die Selbstkosten
-j- IO vEl. und für jeden iveiteren Betriebstag die doppelten
Selbstkosten Z- IO pEt. zu zahlen.
. 4. Das Recht der Stadtgemeinde Berlin, seine im Gemeindegebiet
von Tempelhof vorhandenen 3 Truckrohre zu haben und zu
unterhalten und jederzeit zur Prüfung und Instandhaltung der
Truckrohre sowie zur Vornahme von Veränderungen an ihnen
das betreffende Terrain zu betreten und die erforderlichen
Arbeiten auf ihm auszuführen, ist durch grundbuchliche Ein
tragung sicherzustellen. Die gleiche grundbuchliche Sicherung ist
zu gewähren für den Fall, daß die Stadtgemeinde Berlin von
dem ihr vertraglich eingeräumten Rechte der Einlegung eines
vierten Trnckrohres Gebrauch machen sollte. Für dieses vierte
Rohr ist der möglichst kürzeste Weg zu wählen.
Sollten Teile der Straße, in denen sich unsere Rohre
befinden und bezüglich deren uns die Grunddienstbarkeit ein
geräumt wird, an andere abgetreten werden, so erklären wir
uns bereit, eine Entpsändungserklürung abzugeben, soweit nicht
dadurch unsere Truckrohranlagen gefährdet werden.
Ter Truck des Protokolls wurde beschlossen und zum Bericht
erstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt.
V. w. o.
Butzke.
Berlin, den 19. Juni 1912.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Michelei.
Druck von 38. 4 S. Lokwenthol, Berlin.