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Volume No. 36 (552-553), 1912/06/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Kaution von 1OOOOO.M bis jetzt von dem Unternehmer nicht hinter 
leg worden ist, obgleich derselbe eine Hinterlegung der Kaution bis 
heute schriftlich versprochen hatte. 
Nach kurzer Besprechung der Sachlage wurde sodann zur Ab 
stimmung geschritten. Diese ergab die einstimmige Ablehnung der 
Borlage. 
Demgemäss schlägt der Ausschuß der Versammlung solgende 
Beschlußfassung vor: 
Die Versammlung lehnt den nachstehenden Antrag des Ma 
gistrats ab: 
Die Versammlung erklärt sich init der Vermietung einer am 
Hohenzollcrndamm belegcnen, mindestens zirka 30 000 gnugrohen 
Teilstriche des Gasanstaltsgrundstücks in Schmargendorf an eine 
noch zu bildende Gesellschaft im Sinne des der Vorlage vom 
18. Mai 1912 beigcgebenen Mietsvertragsentwurfs einverstanden. 
Ter Truck der Protokolle ivurde beschlossen und zum Bericht 
erstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt. 
V. g. u. 
Jacobi. 
553. Protokoll des Ausschusses zur Vorberatung der Vorlage 
< Drucksache 473), betreffend die provisorische Ausnabme 
der Hausabivässcr aus dem der Gemeinde Tcmpelhof 
gehörigen westlichen Teile des Tcmpelhoser Feldes in 
die .Kanalisation «on Verlin. 
Verhandelt Berlin, den 18. Juni 1912. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Butzke, Vorsitzender, 
- Tyhrenfurth, Vorsitzenderstellvertrete'r, 
- Drescher, 
- Hufs, 
' - Jmberg, 
- . Kerfin, 
- Landsberg, 
- Mars, 
- Pfannkuch, 
- vr. Ritter, 
- Scholz. 
Seitens des Magistrats: 
Stadtrat Marggraff, 
- Albcrti, 
Magistratsbaurat Meier. 
N i ch t anwesend: 
Stadtverordneter Modler, beurlaubt, 
- Bäsell, entschuldigt, 
- Hahn, beurlaubt, 
- Koblenzer, entschuldigt. 
Der durch Beschluß der Versammlung vvni 23. Mai 1912 — 
Protokoll 25 zur Vorberatung der obigen Vorlage eingesetzte Aus 
schuß trat heute zusammen. 
Ter Vorsitzende eröffnete die Sitzung unter Darlegung der Gründe, 
die zur Einsetzung des Ausschusses geführt haben und unter kurzer 
Erklärung der in der Magistratsvorlage ausgeführten Bedingungen. 
Es wurde zunächst in eine Beratung eingetreten darüber, ob man 
mit der Gemeinde Tempelhof ein Abkommen über die Aufnahine seiner 
Abwässer in die Berliner Kanalisationsleitung treffen solle. Man 
hegte im Ausschuß Bedenken, ob man nach den Erfahrungen, welche 
man bei den Verhandlungen über den Verkauf des Temvelhofer Feldes 
mit dieser Gemeinde gemacht habe, überhaupt noch in irgend einer 
Weise mit derselben in Verbindung treten solle. 
Vierauf wurde von den Herren Magistratsinitgliedern die ganze 
Sachlage an der Hand von Zeichnungen und sonstigem Material auf das 
Eingehendste geschildert und klargelegt. Sie hoben hervor, daß die Ge 
meinde Tempelhof nicht unbedingt ans den Anschluß an die Berliner 
Kanalisation allein angewiesen sei, sondern, daß Tempelhof auch die 
Möglichkeit habe, unter gewissen Bedingungen sich au Schöueberg an 
zuschließen und äußersten Falles eine Kläranlage einzurichten. 
Im Ausschüsse fanden diese Erklärungen Bestätigung. Es wurde 
angesichts dieser Situation allseitig als richtig anerkannt, mit der 
Gemeinde Tempelhos zu einer Verständigung zu kommen und den von 
ihr gewünschten Anschluß möglichst zu beschleunigen. 
Von den Herren Magistratsvcrtretern wurde nochmals das Er- 
wünschterscheinentasien, das Widerrufsrecht bezüglich des ersten in der 
Tempelhofer Chaussee im Jahre 1875 verlegten Truckrohres zu be 
seitigen, begründet. 
Nach eingehender Beratung beschloß mau nunmehr im Ausschuß 
einstimmig, dem Abkommen mit der Gemeinde Tempelhof im all 
gemeinen zuzustimmen und in die Beratung der Einzelbestimmungen 
einzutreten. Tie Bedingungen sollen hiernach folgende Fassung erhalten: 
Zu Nr. 1. Wird in der Fassung der Vorlage angenommen. 
Zu Nr. 2 und 3. Die laufende Nr. 2 und 3 wird umgestellt, 
so daß Nr. 3 als Nr. 2 unverändert Aufnahme findet. 
Ter Absatz von Nr. 3 (Vorlage Nr. 2) soll folgende Abänderung 
erfahren: 
Hinter daS Wort „Notfälle" soll als Deklaration eingeschobcn 
werden „Truckrohrbrüche, Reparaturen". Ferner sollen hinter „zu 
gestanden" hinzugesetzt werden die Worte: „Soweit die vorhandenen 
Berliner Druckrohre bctriebstcchuich aufnahmefähig sind". 
Als besondere Bestimmung ist diesem Absatz hinzuzufügen: 
„Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind in diesen 
Fällen für die ersten 5 Betriebstage die Selbstkosten Z- IO pEt. und für 
jeden weiteren Betriebstag die doppelten Selbstkosten -s- IO pEt. zu 
zahlen. 
Zu Nr. 4. Absatz 1 soll am Schluß folgenden Zusatz erhalten: 
„Für dieses 4. Rohr ist der möglichst kürzeste Weg zu wählen." 
Tie vorbezeichneten Aenderungen der Bedingungen fanden bei der 
nun folgenden Abstimmung hierüber von seiten des Ausschusses ein 
stimmige Annahme. 
Hiernach schlägt der Ausschuß der Versammlung folgende Be 
schlußfassung vor: 
Tie Versammlung ist mit der Aufnahme der tzausabwässer ans 
dem zur Gemeinde Tempelhof gehörigen westlichen Teile des Tempel 
hofer Feldes in die Kanalisation von Berlin und mit dem Ab 
schlüsse eines Anichlußvertrages mit der Gemeinde Tempelhof unter 
den folgenden Bedingungen einverstanden: 
1. Ter Anschluß wird provisorisch auf die Tauer von 5 Jahren 
genehmigt. 
2. Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind zu zahlen 
die uns entstehenden Kosten nebst 10 pEt. Aufschlag. 
3. Tie Beibehaltung dieses Anschlusses und des auf Grund der 
früheren Abkommen eingerichteten Anschlusses wird auch nach 
Ablauf dieser Zeit bezw. nach Aufgabe des durch jene Verträge 
begründeten Rechts auf Aufnahme der Tempelhofer Abwässer für 
Notfälle (Truckrohrbrüche, Reparaturen) zugestanden, „soweit die 
vorhandenen Berliner Truckrohre betriebstechnisch aufnahmefähig 
find." 
Als Entschädigung für die Abführung der Abwässer sind in 
diesen Fällen für die ersten 5 Betriebstage die Selbstkosten 
-j- IO vEl. und für jeden iveiteren Betriebstag die doppelten 
Selbstkosten Z- IO pEt. zu zahlen. 
. 4. Das Recht der Stadtgemeinde Berlin, seine im Gemeindegebiet 
von Tempelhof vorhandenen 3 Truckrohre zu haben und zu 
unterhalten und jederzeit zur Prüfung und Instandhaltung der 
Truckrohre sowie zur Vornahme von Veränderungen an ihnen 
das betreffende Terrain zu betreten und die erforderlichen 
Arbeiten auf ihm auszuführen, ist durch grundbuchliche Ein 
tragung sicherzustellen. Die gleiche grundbuchliche Sicherung ist 
zu gewähren für den Fall, daß die Stadtgemeinde Berlin von 
dem ihr vertraglich eingeräumten Rechte der Einlegung eines 
vierten Trnckrohres Gebrauch machen sollte. Für dieses vierte 
Rohr ist der möglichst kürzeste Weg zu wählen. 
Sollten Teile der Straße, in denen sich unsere Rohre 
befinden und bezüglich deren uns die Grunddienstbarkeit ein 
geräumt wird, an andere abgetreten werden, so erklären wir 
uns bereit, eine Entpsändungserklürung abzugeben, soweit nicht 
dadurch unsere Truckrohranlagen gefährdet werden. 
Ter Truck des Protokolls wurde beschlossen und zum Bericht 
erstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt. 
V. w. o. 
Butzke. 
Berlin, den 19. Juni 1912. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
Michelei. 
Druck von 38. 4 S. Lokwenthol, Berlin.
	        
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