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Volume No. 34 (531-545), 1912/06/15

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Fruchtstraße offen gelassen würde, würde das Vorhandensein der Lade 
stelle die Benutzung der hinter ihr liegenden Fläche erheblich beein 
trächtigen, weil dann aus dieser Fläche mit dem Ladekran nicht ge 
arbeitet werden könnte, der zur Benutzung des Grundstücks als Kohlen- 
ladeplatz erforderlich ist. 
Nach längeren Verhandlungen hat sich der Polizeipräsident als 
Vertreter des Fiskus bereit erklärt, die Ladestelle gegen Zahlung einer 
jährlichen Entschädigung von 300 M eingehen zu lassen. Für deren 
Bemessung war folgendes maßgebend:- 
Nach ministerieller Entscheidung gilt die Ladestelle als halb sis- 
kalische und halb städtische; es würde also dem Fiskus in Zukunst nur 
die Hälfte der Einnahmen entgehen, die sich nach dem Durchschnitt der 
letzten Fahre auf 825 , H jährlich belaufen. Beim Fortfall der Lade 
stelle würde der Fiskus jedoch nicht die volle Hälfte dieser Einnahme 
im Betrage von 412,so M einbüßen, weil ja die Schiffe dann größten 
teils an anderen fiskalischen Ladestellen anlegen werden, lieberdies 
würde der Verkehr an der Ladestelle nach der Eröffnung des Osthafens 
sicher eine starke Verminderung erfahren haben. Hiernach schien eine 
Entschädigung von 300 M jährlich angemessen. 
Ta aber der Polizeipräsident sich mit der Verschiebung der Frucht 
straße zum Zwecke der Erbauung der an dieser Stelle über die Spree 
geplanten Brücke im Zuge der Frucht- und Manteuffelstraße ein 
verstanden erklärt hat, io wird auch die Entschädigung nur für die 
Zeit bis zum Beginn des Baues der Brücke vom Fiskus beansprucht. 
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be 
schlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß an den 
Fiskus aus Anlaß der Beseitigung der öffentlichen Ladestelle am 
Spreeuser an der Fruchtstraße eine jährliche Entschädigung von 300 M 
bis zum Beginn des Baues der im Zuge der Frucht- und Man 
teuffelstraße geplanten Brücke gezahlt werde. 
Berlin, den 29. Mai 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
342. Borlage (J.-Nr. 5188 B. 11/12) — zur Beschlußfassung —. 
betreffend einen Landaustausch vor Rotzstratzc l» und 2. 
Zu dem Grundstücke Roßstraße 1a, Ecke der Gertraudtenstraßc, 
gehört noch eine durch die Baufluchtlinie zu Straßenland bestiinmte, 
bereits freiliegende Fläche von 12 gm; von dem Grundstücke Roß 
straße 2 sind dagegen 4 qm bisherigen Straßenlandes der Stadtgemeinde 
zu Bauland bestimmt, während 1 qm bisherigen Baulandes zur Straße 
abzutreten ist. 
Tie Firma Peek & Cloppenburg G. m. b. H., welcher beide 
Grundstücke gehören, möchte die 4 qm von Nr. 2 bebauen und hat sich 
erboten, sie gegen das 1 qm Straßenland von Nr. 2 und die 12 qm 
von Nr. 1a ohne bare Zuzählung von der einen oder anderen Seite 
einzutauschen, auch die Kosten der Grundbuchverändcrungen zu tragen. 
Wir halten dies Angebot für annehmbar und beantragen zu be 
schließen: 
Die Versammlung ermächtigt den Magistrat, die vor Roßstraße 2 
belegcnen 4 qm bisherigen Straßenlandes als zukünftiges Bauland 
gegen 1 qm zu Roßstraße 2 und 12 qm zu Roßstraße 1a gehörigen 
ehemaligen Baulandes unentgeltlich auszutauschen. 
Ein Lageplan folgt anbei. 
Tie Beifügung von llmdruckplänen erscheint bei der Geringfügig» 
keit des Gegenstandes entbehrlich. 
Berlin, den 7. Juni 1912, 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
343. Vorlage (J.-Nr. 419 Wais. gen I. 12) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung eines bei den 
Mitteln zur Hcrabminderung der Säuglingssterblichkeit 
in Berlin fehlenden Betrages aus dem Tispositions- 
guantuni. 
Tie Mittel, die bei Kapitel XIII Abteilung 1 (Extraordinarium) 
zur Herabminderung der Säuglingssterblichkeit in Berlin in Höhe von 
404 800.li für das Jahr 1911 zur Verfügung gestellt worden sind, 
haben nicht völlig ausgereicht; es hat sich vielmehr ein Fehlbetrag von 
2 694,58 M herausgestellt. Diese Mittel werden bekanntlich der Schmidt- 
GaUischftistung überwiesen und zum Betriebe der 7 Säuglingsfüriorgc- 
stellen sowie zur Unterstützung von Vereinen, die sie Säuglings 
sterblichkeit durch die Unterhaltung von Säuglingsheimen usw. be 
kämpfen, verwendet. Das Defizit könnte vermieden werden, indem 
man die Beihilfen an diese Vereine entsprechend kürzte. Wir wollen 
jedoch davon absehen, weil die Vereine in ihren Haushaltsplänen aus 
diese Zuschüsse rechnen und die für die Unterstützung der Vereine 
speziell ausgeworfene Summe auch bei der Zahlung der vollen 
Beihilfen noch nicht erschöpft ivird. Der Fehlbetrag hat sich viel 
mehr bei den Säuglingssüriörgeftellen ergeben. Er ist einmal ver 
anlaßt^ durch unvorhergesehene Reparaturarbeiten bei der Verlegung 
einer Säuglingsfürsorgestelle, die einen Aufwand von ungefähr 1 630 M 
über den Kostenanschlag hinaus notwendig machten; er ist ferner da 
durch verursacht, daß für Milch rund 1060 M mehr auszugeben sind, 
als die bewilligten Summen zugelassen hätten. Diese Mehrausgabe 
hat sich trotz tunlicher Einschränkung des Betriebes nicht umgel>en 
lassen. Schuld daran sind die ungewöhnlichen Witterungsvcrhältnisse 
des letzten Jahres: der heiße Sommer führte eine vermehrte Inanspruch 
nahme der Säuglingsfürsorgestellen herbei, die strenge Kälte des Winters 
hatte ungünstige Arbeitsverhältnisse im Gefolge, die auch wieder den 
Besuch der Fürsorgestellen steigerten. 
Es erscheint uns geraten, das Defizit aus dem Tispofstions- 
quantum des Kapitels XIII, 2 zu decken, und wir bitten daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Fehl 
betrag von 2 694,-8 M, der sich im Etatsjahr 1911 bei den Mitteln 
zur Hcrabminderung der Säuglingssterblichkeit ergeben hat, aus dem 
Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben—Kapitel XIII, 2 
— Extraordinarium, Position 1 — an die Hauptstistungskasje, 
Kinderasyl, gezahlt werde. 
Berlin, den 12. Juni 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
544. Borlage (J.-Nr. 1473 B 11/12) — zur Beschlußfassung , 
betreffend die Anlage eines Depots für die städtischen 
Straßenbahnen in der Urbanstratze. 
Die Ausführung der im Süden Berlins geplanten städtische.: 
Straßenbahnen bedingte ebenso wie im Norden für die dort belegcnen 
Linien die Anlage eines Depots zur Unterbringung der Wagen usw. 
Als geeignetster Platz hierfür erschien das noch unbebaute, im 
städtischen Belitz befindliche, vom Planufer, Straße am Urban, llrban- 
straße und Gcibelstraße eingeschlossene Bauquartier, einmal seiner 
Lage zu den Bahnlinien wegen, sodann auch .weil cs hier möglich 
war, uch mir dem Depot aus das Innere des Baublocks zu beschränken, 
so daß abgesehen von dem für die Einfahrt von der Straße benötigten 
Platz noch rings um das Depot an den Straßenfronten gut verwert 
bare Grundstücke übrig blieben. 
Vorbedingung für die Anlage des Depots an dieser Stelle war 
allerdings die Aushebung der den Baublock durchschneidenden Straße 14b, 
Abteilung II. 
Durch Beschluß vom 11. Januar 1906 — Protokoll 16 — hat 
die Stadtverordnetenversammlung unseren Plänen wegen der Anlage 
des Depots an dieser S.elle zugestimmt und die Aushebung der ge 
nannten Straße beschlossen. 
Nachdem nun die Ausführung der Südlinien ermöglich worden 
ist, sind auch die Sonderentwürse für das Depot ausgestellt worden. 
Bei der Bearbeitung des Entwurfs ist daraus Rücksich: genommen, 
daß abgesehen von der Einfahrt in der Urbanstraße, ringsum längs 
der Straßenfronten noch die Möglichkeit einer guten Ausnutzung für 
die Bebauung mit Wohnhäusern gewahrt bleibt. 
Neben der Einfahrt in der Urbanstraße ist die Errichtung eines 
Dienstgebäudes geplant, das lediglich Betriebszwecken des Depots dienen 
soll, und zioar sind in diesem Dienstgebäude die Tepotkasse, die Räume 
für die Aufsichtsbeamten und Mamychaflen sowie die Lagerräume für 
Wageninventar, Uniformen usw. vorgesehen. 
Auf dem Tepotgrundstück können 4 Wagenhallen mit einem Ge- 
samtsassungsraum von 120 Wagen errichtet werden, wovon zunächst 
2 Hallen für im ganzen 60 Wagen erbaut werden sollen. 
Eine fernere Erweiterung der Anlage wird sich bei eintretendem 
Bedarf durch Aussetzen eines zweiten Geschosses aus die vorhandenen 
Wagenhallen leicht bewerkstelligen lassen. 
Am Ende der einen Wagenhalle ist eine kleine Werkstatt mit 
Werkzeuglager angeordnet, und es soll im Anbau ein kleines Gebäude 
mit Schmiede, Wasch- und Unterkunstsräumen für die Handwerker und 
Wagcitreiniger errichtet werden, 
Hierbei möge bemerkt werden, daß beabsichtigt wird, nur gering 
fügige Reparaturen im Depot Urbanstraßc vorzunehmen, während 
größere Reparaturen und Wagenrevisionen im Norddepot Kniprode- 
straße wie bisher zur Ausführung kommen sollen. 
Aus dem Tepothofe ist im übrigen noch ein kleiner Schuppen zur 
Einstellung der Auto-Montagewagen nebst kleiner Werkstatt und einer 
im Obergeschoß befindlichen Wohnung des Wagenmeisters vorgesehen. 
Schließlich soll noch ein Sandschuppen zur Aufbewahrung und Trock 
nung des für die Wagen benötigten Sandes erbaut iverden. 
Ein Erwerb der für das Depot benötigten Grundfläche ist nicht 
in Aussicht genommen, sondern es wird, wie auch beim Norddepot 
geschehen, beabsichtigt, das Gelände gegen eine an die Grundeigentums- 
deputation zu zahlende Miete zu übernehmen. Tie Höhe des Miet 
preises wird auf Grund der Vorschläge der beteiligten Deputationen 
festgesetzt werden, sobald die Stadtverordnetenversammlung dem Ent 
wurf für das Depot und der Ueberlassung des Geländes für dasselbe 
zugestimmt hat. 
Tic Herstellung des Depots, dessen Einzelheiten aus den vor 
gelegten Zeichnungen zu^entnehmen sind, erfordert nach dem ebenfalls
	        
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