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Fruchtstraße offen gelassen würde, würde das Vorhandensein der Lade
stelle die Benutzung der hinter ihr liegenden Fläche erheblich beein
trächtigen, weil dann aus dieser Fläche mit dem Ladekran nicht ge
arbeitet werden könnte, der zur Benutzung des Grundstücks als Kohlen-
ladeplatz erforderlich ist.
Nach längeren Verhandlungen hat sich der Polizeipräsident als
Vertreter des Fiskus bereit erklärt, die Ladestelle gegen Zahlung einer
jährlichen Entschädigung von 300 M eingehen zu lassen. Für deren
Bemessung war folgendes maßgebend:-
Nach ministerieller Entscheidung gilt die Ladestelle als halb sis-
kalische und halb städtische; es würde also dem Fiskus in Zukunst nur
die Hälfte der Einnahmen entgehen, die sich nach dem Durchschnitt der
letzten Fahre auf 825 , H jährlich belaufen. Beim Fortfall der Lade
stelle würde der Fiskus jedoch nicht die volle Hälfte dieser Einnahme
im Betrage von 412,so M einbüßen, weil ja die Schiffe dann größten
teils an anderen fiskalischen Ladestellen anlegen werden, lieberdies
würde der Verkehr an der Ladestelle nach der Eröffnung des Osthafens
sicher eine starke Verminderung erfahren haben. Hiernach schien eine
Entschädigung von 300 M jährlich angemessen.
Ta aber der Polizeipräsident sich mit der Verschiebung der Frucht
straße zum Zwecke der Erbauung der an dieser Stelle über die Spree
geplanten Brücke im Zuge der Frucht- und Manteuffelstraße ein
verstanden erklärt hat, io wird auch die Entschädigung nur für die
Zeit bis zum Beginn des Baues der Brücke vom Fiskus beansprucht.
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß an den
Fiskus aus Anlaß der Beseitigung der öffentlichen Ladestelle am
Spreeuser an der Fruchtstraße eine jährliche Entschädigung von 300 M
bis zum Beginn des Baues der im Zuge der Frucht- und Man
teuffelstraße geplanten Brücke gezahlt werde.
Berlin, den 29. Mai 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
342. Borlage (J.-Nr. 5188 B. 11/12) — zur Beschlußfassung —.
betreffend einen Landaustausch vor Rotzstratzc l» und 2.
Zu dem Grundstücke Roßstraße 1a, Ecke der Gertraudtenstraßc,
gehört noch eine durch die Baufluchtlinie zu Straßenland bestiinmte,
bereits freiliegende Fläche von 12 gm; von dem Grundstücke Roß
straße 2 sind dagegen 4 qm bisherigen Straßenlandes der Stadtgemeinde
zu Bauland bestimmt, während 1 qm bisherigen Baulandes zur Straße
abzutreten ist.
Tie Firma Peek & Cloppenburg G. m. b. H., welcher beide
Grundstücke gehören, möchte die 4 qm von Nr. 2 bebauen und hat sich
erboten, sie gegen das 1 qm Straßenland von Nr. 2 und die 12 qm
von Nr. 1a ohne bare Zuzählung von der einen oder anderen Seite
einzutauschen, auch die Kosten der Grundbuchverändcrungen zu tragen.
Wir halten dies Angebot für annehmbar und beantragen zu be
schließen:
Die Versammlung ermächtigt den Magistrat, die vor Roßstraße 2
belegcnen 4 qm bisherigen Straßenlandes als zukünftiges Bauland
gegen 1 qm zu Roßstraße 2 und 12 qm zu Roßstraße 1a gehörigen
ehemaligen Baulandes unentgeltlich auszutauschen.
Ein Lageplan folgt anbei.
Tie Beifügung von llmdruckplänen erscheint bei der Geringfügig»
keit des Gegenstandes entbehrlich.
Berlin, den 7. Juni 1912,
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
343. Vorlage (J.-Nr. 419 Wais. gen I. 12) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung eines bei den
Mitteln zur Hcrabminderung der Säuglingssterblichkeit
in Berlin fehlenden Betrages aus dem Tispositions-
guantuni.
Tie Mittel, die bei Kapitel XIII Abteilung 1 (Extraordinarium)
zur Herabminderung der Säuglingssterblichkeit in Berlin in Höhe von
404 800.li für das Jahr 1911 zur Verfügung gestellt worden sind,
haben nicht völlig ausgereicht; es hat sich vielmehr ein Fehlbetrag von
2 694,58 M herausgestellt. Diese Mittel werden bekanntlich der Schmidt-
GaUischftistung überwiesen und zum Betriebe der 7 Säuglingsfüriorgc-
stellen sowie zur Unterstützung von Vereinen, die sie Säuglings
sterblichkeit durch die Unterhaltung von Säuglingsheimen usw. be
kämpfen, verwendet. Das Defizit könnte vermieden werden, indem
man die Beihilfen an diese Vereine entsprechend kürzte. Wir wollen
jedoch davon absehen, weil die Vereine in ihren Haushaltsplänen aus
diese Zuschüsse rechnen und die für die Unterstützung der Vereine
speziell ausgeworfene Summe auch bei der Zahlung der vollen
Beihilfen noch nicht erschöpft ivird. Der Fehlbetrag hat sich viel
mehr bei den Säuglingssüriörgeftellen ergeben. Er ist einmal ver
anlaßt^ durch unvorhergesehene Reparaturarbeiten bei der Verlegung
einer Säuglingsfürsorgestelle, die einen Aufwand von ungefähr 1 630 M
über den Kostenanschlag hinaus notwendig machten; er ist ferner da
durch verursacht, daß für Milch rund 1060 M mehr auszugeben sind,
als die bewilligten Summen zugelassen hätten. Diese Mehrausgabe
hat sich trotz tunlicher Einschränkung des Betriebes nicht umgel>en
lassen. Schuld daran sind die ungewöhnlichen Witterungsvcrhältnisse
des letzten Jahres: der heiße Sommer führte eine vermehrte Inanspruch
nahme der Säuglingsfürsorgestellen herbei, die strenge Kälte des Winters
hatte ungünstige Arbeitsverhältnisse im Gefolge, die auch wieder den
Besuch der Fürsorgestellen steigerten.
Es erscheint uns geraten, das Defizit aus dem Tispofstions-
quantum des Kapitels XIII, 2 zu decken, und wir bitten daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Fehl
betrag von 2 694,-8 M, der sich im Etatsjahr 1911 bei den Mitteln
zur Hcrabminderung der Säuglingssterblichkeit ergeben hat, aus dem
Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben—Kapitel XIII, 2
— Extraordinarium, Position 1 — an die Hauptstistungskasje,
Kinderasyl, gezahlt werde.
Berlin, den 12. Juni 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
544. Borlage (J.-Nr. 1473 B 11/12) — zur Beschlußfassung ,
betreffend die Anlage eines Depots für die städtischen
Straßenbahnen in der Urbanstratze.
Die Ausführung der im Süden Berlins geplanten städtische.:
Straßenbahnen bedingte ebenso wie im Norden für die dort belegcnen
Linien die Anlage eines Depots zur Unterbringung der Wagen usw.
Als geeignetster Platz hierfür erschien das noch unbebaute, im
städtischen Belitz befindliche, vom Planufer, Straße am Urban, llrban-
straße und Gcibelstraße eingeschlossene Bauquartier, einmal seiner
Lage zu den Bahnlinien wegen, sodann auch .weil cs hier möglich
war, uch mir dem Depot aus das Innere des Baublocks zu beschränken,
so daß abgesehen von dem für die Einfahrt von der Straße benötigten
Platz noch rings um das Depot an den Straßenfronten gut verwert
bare Grundstücke übrig blieben.
Vorbedingung für die Anlage des Depots an dieser Stelle war
allerdings die Aushebung der den Baublock durchschneidenden Straße 14b,
Abteilung II.
Durch Beschluß vom 11. Januar 1906 — Protokoll 16 — hat
die Stadtverordnetenversammlung unseren Plänen wegen der Anlage
des Depots an dieser S.elle zugestimmt und die Aushebung der ge
nannten Straße beschlossen.
Nachdem nun die Ausführung der Südlinien ermöglich worden
ist, sind auch die Sonderentwürse für das Depot ausgestellt worden.
Bei der Bearbeitung des Entwurfs ist daraus Rücksich: genommen,
daß abgesehen von der Einfahrt in der Urbanstraße, ringsum längs
der Straßenfronten noch die Möglichkeit einer guten Ausnutzung für
die Bebauung mit Wohnhäusern gewahrt bleibt.
Neben der Einfahrt in der Urbanstraße ist die Errichtung eines
Dienstgebäudes geplant, das lediglich Betriebszwecken des Depots dienen
soll, und zioar sind in diesem Dienstgebäude die Tepotkasse, die Räume
für die Aufsichtsbeamten und Mamychaflen sowie die Lagerräume für
Wageninventar, Uniformen usw. vorgesehen.
Auf dem Tepotgrundstück können 4 Wagenhallen mit einem Ge-
samtsassungsraum von 120 Wagen errichtet werden, wovon zunächst
2 Hallen für im ganzen 60 Wagen erbaut werden sollen.
Eine fernere Erweiterung der Anlage wird sich bei eintretendem
Bedarf durch Aussetzen eines zweiten Geschosses aus die vorhandenen
Wagenhallen leicht bewerkstelligen lassen.
Am Ende der einen Wagenhalle ist eine kleine Werkstatt mit
Werkzeuglager angeordnet, und es soll im Anbau ein kleines Gebäude
mit Schmiede, Wasch- und Unterkunstsräumen für die Handwerker und
Wagcitreiniger errichtet werden,
Hierbei möge bemerkt werden, daß beabsichtigt wird, nur gering
fügige Reparaturen im Depot Urbanstraßc vorzunehmen, während
größere Reparaturen und Wagenrevisionen im Norddepot Kniprode-
straße wie bisher zur Ausführung kommen sollen.
Aus dem Tepothofe ist im übrigen noch ein kleiner Schuppen zur
Einstellung der Auto-Montagewagen nebst kleiner Werkstatt und einer
im Obergeschoß befindlichen Wohnung des Wagenmeisters vorgesehen.
Schließlich soll noch ein Sandschuppen zur Aufbewahrung und Trock
nung des für die Wagen benötigten Sandes erbaut iverden.
Ein Erwerb der für das Depot benötigten Grundfläche ist nicht
in Aussicht genommen, sondern es wird, wie auch beim Norddepot
geschehen, beabsichtigt, das Gelände gegen eine an die Grundeigentums-
deputation zu zahlende Miete zu übernehmen. Tie Höhe des Miet
preises wird auf Grund der Vorschläge der beteiligten Deputationen
festgesetzt werden, sobald die Stadtverordnetenversammlung dem Ent
wurf für das Depot und der Ueberlassung des Geländes für dasselbe
zugestimmt hat.
Tic Herstellung des Depots, dessen Einzelheiten aus den vor
gelegten Zeichnungen zu^entnehmen sind, erfordert nach dem ebenfalls