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Stadtverordneter Schmidt,
- Unger;
seitens der städtischen Tiefbaudepntation:
Stadtbaurat, Geheimer Baurat Krause,
Stadtverordneter Leid.
Behufs Abnahme des Neubaues der unterirdischen Bedürfnis
anstalt auf dem Karlplatze war aus heute 10 ilhr Termin anberaumt,
zu dem sich die vorstehend genannten Herren cingesunden hatten.
Nachdem die genehmigten Zeichnungen und Kostenanschläge ein
gesehen waren, wurde eine Besichtigung des Bauwerkes vorgenommen.
Die Besichtigung gab zu folgenden Beanstandungen Anlaß.
Von verschiedenen Seiten wurde darauf hingewiesen, daß die auf
dem Geländer angebrachten Orienticrungsschilder nicht völlig aus
reichend erscheinen und der Wunsch ausgesprochen, die von dem Ties-
bauamt schon eingeleiteten Versuche fortzusetzen, um diesem Mangel
abzuhelfen.
B. g. u.
gez.: Buchow. Franz. Bitterhof. Hildebrand. Schmidt.
Unger. Leid.
Zu 3. Nachweisung der aus Kapitel IX Abteilung 2 und dem Vorschußkonto für Erwerbungen oder Beschränkungen von Straßenland
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ö
Datum
der
Kassen
order
Stadtverordneten
beschluß
Der enteigneten oder beschränkten Fläche
vom
S3-
Bezeichnung
nach der
örtlichen Lage
Bezeichnung
nach dem
Grundbuche
Eigentümer
Größe
qm
Grund der
Entschädigungs-
Verpflichtung
1. 28. 4. 1911
Luisenuser 54
- 55
56
- 57
Kottbuser Torbczirk
Bd. 19 Bl. 554
- 19 - 555
- 19 - 556
- 19 - 557
Polborn'sche Erben
137,oo
135,»«
139,00
135,54
Belastung der Vorgarten
flächen mitderServitut
der llnbebaubarkeit
10. 7. 1911
16. 9. 1911
16. Juni
1904
19
Reinickendorfer
Straße 52
Wedding ) Hartmann'sche Erben
Bd. 91 Bl. 2178
1086
Abtretung einer 946 qm
großen, zur Freilegung
der Straße 54 Abt X * 1
erforderlichen Fläche.
Die 140 qm große
Restfläche des Grund-
- i stücks bildet Straßen
"jj land der Reinicken
dorser Straße
4. Vorlage (J.-Nr. 4344 V. B. 1.11) - zur Beschlußfassung
betreffend die Aenderung des Ortsstatutes, betreffend die
Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung der Be
diensteten der Berliner Berufsfenerwehr vom "^v»b«r«or.
2«. Januar 1*13,
Das Drtäitatut, betreffend die Pensionen und die Hinterbliebenen-
versorgung der Bediensteten der Berliner Berufsfeuerwehr, vom
im beruht aus den für die unmittelbaren Staatsbeamten
zur Zeit des Inkrafttretens dieses Statuts geltenden bezüglichen
Bestimmungen. Seitdem haben diese Bestimmungen aber wichtige
Aeüderungen erfahren durch die Novelle zum Staatsbeamtenpensions
gesetz vom 27. Mai 1907 (G.-S. S. 95) und die Novelle zum Ge-
letze, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittel
baren Staatsbeamten, vom 27. Mai 1907 (G.-S. S. 99) in Ver
bindung mit 8 4 des Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Mitteln
zu Diensteinkommensverbesserungen, vom 26. Mai 1909 (G.-S. S. 85).
Durch Gemeindebeschluß sind die in diesen Gesetzen enthaltenen Ver
günstigungen nicht nur den städtischen Beamten zugute gekommen
(vergl. Vorlage vom 18. Juni 1907, Drucksache 604 und Stadtverordneten
beschluß vom 27. Juni 1907 — Protokoll 26—), sondern sie sind auch be
reits den Bestimmungen über Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung
der ohne Ruhegehaltsberechtigung bei der Feuerwehr dauernd be
schäsligten Personen zugrunde gelegt. (Vergl. Gemeindebeschluß vom
- 1910. Gem.-Bl. S. 234.)
Es erscheint daher billig, auch die Bediensteten der Berliner Berufs
feuerwehr an den Vorteilen der neuen Gesetze in dem nachstehend an
gegebenen Umfange teilnehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke wollen
wir dem anfangs genannten Ortsstatut folgenden Nachtrag geben:
Nachtrag zum Ortsstatut usw.
1. Im 8 2 Absatz 1 sind zu setzen statt: „nach den für die unmittel
baren Staatsbamten zur Zeit des Inkrafttretens des Statuts
geltenden Bestimmungen" die Worte:' „nach den für die' un
mittelbaren Staatsbeämten am 1. April 1912 geltenden Be
stimmungen unter Ausschluß der Bestimmungen des Artikels XI