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Volume No. 2 (2-16), 1911/12/30

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Stadtverordneter Schmidt, 
- Unger; 
seitens der städtischen Tiefbaudepntation: 
Stadtbaurat, Geheimer Baurat Krause, 
Stadtverordneter Leid. 
Behufs Abnahme des Neubaues der unterirdischen Bedürfnis 
anstalt auf dem Karlplatze war aus heute 10 ilhr Termin anberaumt, 
zu dem sich die vorstehend genannten Herren cingesunden hatten. 
Nachdem die genehmigten Zeichnungen und Kostenanschläge ein 
gesehen waren, wurde eine Besichtigung des Bauwerkes vorgenommen. 
Die Besichtigung gab zu folgenden Beanstandungen Anlaß. 
Von verschiedenen Seiten wurde darauf hingewiesen, daß die auf 
dem Geländer angebrachten Orienticrungsschilder nicht völlig aus 
reichend erscheinen und der Wunsch ausgesprochen, die von dem Ties- 
bauamt schon eingeleiteten Versuche fortzusetzen, um diesem Mangel 
abzuhelfen. 
B. g. u. 
gez.: Buchow. Franz. Bitterhof. Hildebrand. Schmidt. 
Unger. Leid. 
Zu 3. Nachweisung der aus Kapitel IX Abteilung 2 und dem Vorschußkonto für Erwerbungen oder Beschränkungen von Straßenland 
£ 
wO 
=3 
ö 
Datum 
der 
Kassen 
order 
Stadtverordneten 
beschluß 
Der enteigneten oder beschränkten Fläche 
vom 
S3- 
Bezeichnung 
nach der 
örtlichen Lage 
Bezeichnung 
nach dem 
Grundbuche 
Eigentümer 
Größe 
qm 
Grund der 
Entschädigungs- 
Verpflichtung 
1. 28. 4. 1911 
Luisenuser 54 
- 55 
56 
- 57 
Kottbuser Torbczirk 
Bd. 19 Bl. 554 
- 19 - 555 
- 19 - 556 
- 19 - 557 
Polborn'sche Erben 
137,oo 
135,»« 
139,00 
135,54 
Belastung der Vorgarten 
flächen mitderServitut 
der llnbebaubarkeit 
10. 7. 1911 
16. 9. 1911 
16. Juni 
1904 
19 
Reinickendorfer 
Straße 52 
Wedding ) Hartmann'sche Erben 
Bd. 91 Bl. 2178 
1086 
Abtretung einer 946 qm 
großen, zur Freilegung 
der Straße 54 Abt X * 1 
erforderlichen Fläche. 
Die 140 qm große 
Restfläche des Grund- 
- i stücks bildet Straßen 
"jj land der Reinicken 
dorser Straße 
4. Vorlage (J.-Nr. 4344 V. B. 1.11) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Aenderung des Ortsstatutes, betreffend die 
Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung der Be 
diensteten der Berliner Berufsfenerwehr vom "^v»b«r«or. 
2«. Januar 1*13, 
Das Drtäitatut, betreffend die Pensionen und die Hinterbliebenen- 
versorgung der Bediensteten der Berliner Berufsfeuerwehr, vom 
im beruht aus den für die unmittelbaren Staatsbeamten 
zur Zeit des Inkrafttretens dieses Statuts geltenden bezüglichen 
Bestimmungen. Seitdem haben diese Bestimmungen aber wichtige 
Aeüderungen erfahren durch die Novelle zum Staatsbeamtenpensions 
gesetz vom 27. Mai 1907 (G.-S. S. 95) und die Novelle zum Ge- 
letze, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittel 
baren Staatsbeamten, vom 27. Mai 1907 (G.-S. S. 99) in Ver 
bindung mit 8 4 des Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Mitteln 
zu Diensteinkommensverbesserungen, vom 26. Mai 1909 (G.-S. S. 85). 
Durch Gemeindebeschluß sind die in diesen Gesetzen enthaltenen Ver 
günstigungen nicht nur den städtischen Beamten zugute gekommen 
(vergl. Vorlage vom 18. Juni 1907, Drucksache 604 und Stadtverordneten 
beschluß vom 27. Juni 1907 — Protokoll 26—), sondern sie sind auch be 
reits den Bestimmungen über Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung 
der ohne Ruhegehaltsberechtigung bei der Feuerwehr dauernd be 
schäsligten Personen zugrunde gelegt. (Vergl. Gemeindebeschluß vom 
- 1910. Gem.-Bl. S. 234.) 
Es erscheint daher billig, auch die Bediensteten der Berliner Berufs 
feuerwehr an den Vorteilen der neuen Gesetze in dem nachstehend an 
gegebenen Umfange teilnehmen zu lassen. Zu diesem Zwecke wollen 
wir dem anfangs genannten Ortsstatut folgenden Nachtrag geben: 
Nachtrag zum Ortsstatut usw. 
1. Im 8 2 Absatz 1 sind zu setzen statt: „nach den für die unmittel 
baren Staatsbamten zur Zeit des Inkrafttretens des Statuts 
geltenden Bestimmungen" die Worte:' „nach den für die' un 
mittelbaren Staatsbeämten am 1. April 1912 geltenden Be 
stimmungen unter Ausschluß der Bestimmungen des Artikels XI
	        
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