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Bezeichnung
der Schule uslv.
Die
Betrag
" " — -
£
jci
£7
Jetzige Berechnurrgsart
Betrag
M
Bestimmungen
sind
enthalten
nach der
neuen Be
rechnung
M
Bemerkungen
8
Gewcrbesaal (7 Abtei-
Etat Kap. IV 11
lungen)
6 20. Gewerbe-
1. V. Abteilung Straß-
jaal. S.21 Tit.IV
»nannstraße 6
a) Fachschulgebäude
Für die wöck,entl. Unterrichtsstunde
jährlich 6 M — 0,is für jede Stunde
Pos. 4
wie bisher
b) Gemeindeschul-
desgl.
0,5o M> wie bei den Pfllchtfortbil-
gebäude
2. Die übrigen Abtei-
desgl.
fällt fort
dungsschulen.
lungen in anderen
Geineindeschulge-
Wie bei deut Geiverbcsaal.
bäuden
9
Tifchlerschule
desgl.
Etat Kap. IV 11
819 S.18TÜ.II
Pos. 3 b
10
Fachschule für Maurer,
Etat Kap. IV 11,
Zimmerer und Dach
decker
A 1, Pos. 5.
a) Wartend,,rgstraße 12
Für je Unterrichtsstunde 15
200
(Gebäude der Pflicht
fortbildungsschule),
Werkstattunterricht 25 -
b) Müllerstraße 158/159,
c) Andrea gstraße 16,
desgl.
0,öo M wie bei den Pflichtsortbildungs-
schulen, die Zeit von 7—8 kommt
nicht in Ansatz.
desgl.
0,5o M wie bei den Pslickstfortbildungs-
11
desgl. Barbiere und
schulen.
Im Etat ausgeworfen
450
A4S.4
450
Unverändert
Friseure
12
desgl. Gärtner
desgl.
60
A 12 3. 9
60
desql.
13
desgl Photographen
desgl.
300
A 13 S. 10
300
desgl.
14
desgl. Töpfer
desgl.
100
A 14 S. 11
100
desgl.
15
16
desgl. Sattler
desgl.
150
A2 S. 3
Die Fachschulen lsdc. Nr. 15—20 be-
desgl. Wagenbauer und
desgl.
180
A 5 S. 5
finden sich im Fachschulhaus Linien-
17
Stellmacher
desgl. Glaser
desgl.
150
A 6 S. 6
straße 162.
18
desgl. Schuhmacl>er
desgl.
240
A 7 S. 6
19
desgl. Tapezierer
desgl.
240
A 9 S. 7
20
desgl. Juweliere
Für jede Unterrichtsstunde 15 -5)
144
A 16 S. 12
21
zusammen
1104
600
desgl. Maler
Im Etat ausgeworfen
450
A3 S. 4
Die Fachschulen lfde. Rr. 21—24 bc-
22
desgl. schmiede
desgl.
140
A 8 (L. 7
finden sich Langestraße 31.
23
desgl. Korbmacher
desgl.
90
A 10 2. 8
24
desgl. Klempner
desgl.
1 150
\ 320
A 15 S. 12
25
desgl. Bllchbinder
zusammen
1150
600
Im Etat ausgeworfen
480
All S. 8
150
Wassertorstraßc 4.
26
Alle Schulen
Bisher 1 .H- für die Stunde
—
Die Arbeiten der Rotbeleuchtung haben
die Schuldiener ohne besondere Ent
schädigung zu leisten.
♦89. Vorlage (J.-Nr. 0535 Grd. 12) — jur Beschlußfassung —,
betreffend den Verkauf des Grundstücks Seeftratze 19
(jetzt 49).
Der mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattete
Moonsche Blindcnverein, Hierselbst, dessen Zweck es ist, hilssbedürf-
tiflcii Blinden in hiesiger Stadt, ohne Unterschied der Religion,
diejenige leibliche nnd geistige Fürsorge zuteil werden zu lassen, durch
die sie ihrer Vereinsamung entrissen, sittlich gehoben, zu zweckmäßiger
Tätigkeit angeleitet und dadurch ihren Familien ivie dem Gemein-
iveien als nützliche Glieder erhalten werden, beabsichtigt, eine Zen-
trale für erlvachseue Blinde einzurichten, um seinen Schützlingen 6R'-
legeuhei! zu geben, täglich unter möglichst günstigen Bedingungen
zusammen zu kommen. Er will ein Heim errichten, in dem sich
ein Bersammlungssaal, Lese und Musiksaal, Bibliothek nnd ein
Garten befinden und zur Verwirklichung dieses Zieles unser ihm
wegen seiner Tiefe besonders dazu geeignet erscheinendes Grundstück
Seesiraße 49 käuflich erwerben. Es ist auf dem anliegenden Plan
rot kenntlich gemacht und hat einen Flächeninhalt von 2162 gm,
wovon 1985 qm Bauland und 177 qm Vorgartenland sind.
Der Verein hat hierfür nach längeren Verhandlungen 1000 M
für eine Quadratrute, d. s. 70,5,o .M für einen Quadratmeter, in.
ganzen also 152 421 ,H? unter der Voraussetzung geboten, daß orts-
stakutarische Straßenanliegerbeiträge von ihm nicht tvcrden einge
zogen werde»!. Im übrigen hak sich Käufer unseren allgemeinen
Verkaussbedinguuge» unterworfen, sich auch verpflichtet, mit der Be
bauung des Grundstücks binnen 2 Jahren nach der Auflassung, die
am 1. Qitobcr d. I. erfolgen soll, zu beginnen.
Wenngleich der gebotene Kaufpreis den in jener (stegend für
Baustellen gezahlten Preisen nicht ganz entspricht, so glauben ivir,
ihn doch in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigentumsdeputation
empfehle» zu sollen, iveil einmal das Grundstück bei seiner Tiefe
voll fast 93 m viel Hinterland hat, und ferner die Fürsorge des
Vereins für die notleidenden, nicht mehr arbeitsfähigen Blinden
eine auch im Interesse der Stadt Berlin geleistete Arbeit somit
also auch eine Entlastung unseres Armenetats darstellt.
Wir haben jedoch dem Verein die Verpflichtung auferlegt, das
Grundstück, wenn es den Zwecken der Blindenpflege nickst mehr
dient, uns zu demselben Preise zurückaufzulassen, zu dem wir cs
verkauft haben, wobei wir gehalten fein sollen, dem Verein den der
zeitigen Wert der auf dein Grundstück vorhandenen Baulichkeiten
zu erstatten. Dieser ist durch die Taxe von 3 Sachverständigen fest-
zustellen, unter denen einer durch unsere Hochbanverwaltung, der