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In vorstehendem Nachweise der geleisteten Arbeit und der hierzu
herangezogenen Strafte sind indessen die Schulaustrüge, die bei Des-
insclrionen von Toppelschnlen z. B. allein 52 Mann de» Des-
infeltvienpersonals für die Doppelschnle an einem Tage beanspruchten
- sonst für die Masse 2 bis 3 Mann , nicht in Rücksicht gezogen
worden, ivcil sie künftig mit dem Personal in Rotfällen und zum
Teil noch aus wirtschaftlichen Rücksichten Sonntags erledigt
werden sollen. Andernfalls müßte öfter zur Einberufung von
Straßenreinigcrn geschritten werden. Ferner ist bisher nicht berück
sichtigt die durchschnittliche Krankcnziffer (2—4 Desinfektoren und
Arbeiter auf den Tags. Hieraus dürfte das Bestreben ersichtlich
fiiu, nur den äußersten, unbedingt notwendigen Bedarf an Personal
in den Anstaltsbetrieb hinein zu bekommen.
Aus demselben Grunde nehmen wir auch nur die aller Wahr
scheinlichkeit nach auftretende Miudestzahl von 60 Aufträgen für
den Tag an, zu deren Erledigung
60 Wohn »ngsdeAnfektoren,
22 Desinfektoren für die Effektendesinfektion, und
3 Desinfektoren für den inneren Anstaltsdienst.
zusammen 85 Desinfektoren erforderlich sind.
Da nur 75 Desinfektoren vorhanden find, ergibt sich, um einen
ordnungsmäßigen Anstaltsbetricb aufrecht zu erhalten, die Rvt-
wrndigkeit, die Zahl der Desinfektoren um 10 zu erhöhen.
Um aber auch für unvorhcrgefelwnc Fälle wenigstens einiger
maßen gerüstet zu sein, erscheint cs außerdem erforderlich, 3 Arbeiter-
stellen in Tesinsektorenstellen umzuwandeln. Es würde' hierdurch
dem dringenden Bedürfnis nach einer sofort verfügbaren sogenannten
Hofreserve für Fülle plötzlich auftretender gemeingefährlicher M rank
heile» cntsprociten werden.
II. Ferner hat cs sich als für den Betrieb unerläßlich erwiesen,
daß jederzeit eine größere Anzahl staatlich geprüfter Desinfektoren
über die Normalzahl der Desinfektoren der Anstalt hinaus
zur Verfügung steht. Dies ist erreicht durch ein Abkommen mit
der städtischen TtrnßenreinignngsverwalNlng. Auf Rosten der städti
schen Desinfektionsanstalt find dorr zur Zeit 40 Straßenreiniger als
Desinfektoren ausgebildet und staatlich geprüft worden. Durch die
aushilfsweise Einstellung dieser als Desinfektoren ausgebildeten und
geprüften Straßenreiniger in de» Desinfektionsdienst hat sich zwischen
ihnen und den Anstaltsdesinfektoren eine Art Personalunion heraus
gebildet. Es erhellt, daß es bei diesem Zustande aus die Dauer nicht
zu umgehen ist, die mir schwererer gesahrvollerer Arbeit betrauten,
im Lohne aber schlechter gestellten Anstaltsdesinfektoren den Straßen-
reinigern gleichzustellen. Tie Straßenreiniger erhalten einen Tage-
iohn von 3,»o •«, nach 3 Jahren von 4,i» M, nach 6 Jahren von
4,r-> „ach 0 Jahren von 4,ec,
Tie Desinfektoren erhalten einen Tagelohn von 3,9» -H, „ach
3 Jahren 4,io »ach 6 Jahren 4,3» ,# und nach 9 Jahren
4,:,ii .H. Zur Durchführung der Gleichstellung sind über die durch
den Etat bewilligten Mittel hinaus noch erforderlich für 38 Des
infektoren eine Differenz von 15 T-, pro Tag — 38 mal 0,ic> M
5,70 M,
für 2 Desinfektoren eine Differenz von 10 4), pro Tag
— 2 mal 0,io M — , . , 0,äo -
Tür 22 Desinfektoren eine Differenz von 5 3, pro Tag
— 22 mal 0,05 — l,io -
im ganzen pro Tag . 7,oo .#,
für 365 Tage mithin 2 555,oo -
Für die 10 neuen Stellen < I) sind erforderlich
10 mal 3,90 M 39,oo M,
für die 3 in Desinfektorenstellen umzu
wandelnden Arbeiterstellen eine Differenz
von 3 mal 25 7, 0,75 -
(die Arbeiter erhalten 3,«5 M pro Tags
zusammen pro Tag also 39,7- .H,
für 365 Tage mithin 865 mal 39,7» . w 14 508,75 -
Hierzu treten an Arbeitgeberbeiträgen für die neuen
Stellen 369,20 -
sodaß die Gesamtausgabe rund 17 433,oo .U
beträgt.
Diese Summe würde dem Titel I, 3 des Ordinarinms hinzutreten.
III. Um aber auch einer plötzlichen, mehr oder weniger lange
anhaltenden Steigerung des Betriebes — wie sic z. B^ im ab
gelaufenen Etatsjahre iund zwar von langer Tauer) zu verzeichnen
war — künftig gewachsen zu sein, auch die erforderlichen Des
infektionen ordnungsmäßig, insbesondere auch schleunig ausführen
zu können, reiclM die zur Zeit unter den Straßenreinigern ausge
bildeten und staatlich geprüften Desinfektoren bei weitem nicht aus.
Tie Berechnung hac ergeben, daß noch mindestens 45 jüngere Straßen-
reiniger zu vollwertigen, d. h. nicht nur in der Karboldesinfektion er
fahrenen Desinfektoren ausgebildet werden müssen. Da es sich um
solckx' Leute handeln wird, die schon etwa während eines Zeitraumes
von 1—<> Jahren int städtisck>en Dienste beschäftigt sind, wird der
sich hiernach ergebende Dnrchschnittslohn von 4,i5 .U pro Tag an
gefetzt. Ferner erscheint es notwendig, pro Kopf und Tag eine
Fahrgeldentschädigung von 25 I, anzusetzen, die schon bisher den
einberufenen Strnßenreinigent zugebilligt wurde, und eine Zulage
von 15 i, für den größeren Zeitaufwand, um an den veränderten
Dicnstori sAnstalt im Südosten) zu gelaitgen. Diese Zulagen ztim
Lohn der einberufenen Straßenreiniger erscheinen geboten, um bei
ihnen die erforderliche Bereitwilligkeit znni DesinfektionSdienst zu
erreichen und eine bessere Auswahl zu haben. Somit ergeben sich
pro Tag 4,-5 . H. Da die praktische Ausbildungszeit auf mindestens
28 Tage polizeilich festgelegt ist, sind für 45 Straßenreiniger 28 mal
4,5» mal 45 5 733,oo M,
erforderlich. Hierzu treten für Arbeitgeberbeiträge 121,80 -
Außerdem ist für diesen Fall die polizeiliche fest
gelegte Prüfungsgebühr von 10 . H- pro Kopf auf die
Stadtgemeinde zu übernehmen, sodaß noch .... 450,o» ■
erforderlich sind.
Im ganzen sind daher zu diesem Zivecke rund 6311.no
erforderlich, welche dem Etat VI 4 als Extraordinarium hinzutreten
würden.
Für das laufende Jahr sind somit über den Etat hinaus
23 744 .H erforderlich
Ta es nicht möglich war, die genauen Berechnungen so rechtzeitig
auszustellen, daß die erforderlich'» Mittel durch den ordentlichen Etat
der Anstalt für 1912 bewilligt werden konnten, ist es nötig, den
Mehrbetrag aus dem Dispositionsqnantnm für unvorhergesehene Aus
gaben zti entnehmen.
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung stellt für die städtische Desinsektionsanstalt
außer den durch den Etat VI 4 bewilligten Mitteln für das Etats
jähr 1912 einen Betrag von 23 744 .W zur Verfügung und er
klärt sich dainit einverstanden, daß diese Summe aus dem Dis
posikionsauaniuni für unvorhergesehene Ausgaben Kapitel XIII
Abteilung 2 Extraordinarium Position l entnommen wird.
Berlin, den 18. Mai 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n c r.
483. Vorlage (J.-Nr. 621/12 8tift.) - zur Beschlußfassung ,
betreffend die Annahme der Erbschaft nach dem Kauf
mann Otto Pyterke durch die Stadtgemeinde Berlin.
Der mit 25. April 1912 in Steglitz verstorbene Kaufmann Otto
Pyterke har in seinem am 10. Avril 1912 errichteten Testament die
Stadtgemeinde Berlin zur alleinigen Erbin eingesetzt tind bestimmt,
daß die jährlichen Einkünfte des Vermögens zu ' dciti Berliner
Verein für Ferienkolonien überwiesen, zu ' n für andere gemein
nützige oder wohltätige Zwecke venvandt und zum letzten Drittel zum
Kapital geschlagen werden sollen, damit dieses und somit auch die
jährlich zur Verkeilung gelangenden Summen sich ständig vermehren.
Dcr Wert des Nachlasses beläuft sich nach einer vorläufigen
Schätzung des Testamentsvollstreckers Jnstizrat »r. Peer «Steglitz)
auf mindestens 360 000
Der Nachlaß ist mir 8500 .st Kapitalvermächtnisse, einer lebens
länglichen Rente von jährlich 1200 .!( und der Verpflichtung zur
Erhaltung und Pflege des Grabes des Erblassers und derjenigen
seiner Eltern beschtvert.
Wir haben beschlossen, die Erbschaft anzunehmen tind ersuchen
die Stadtverordnetenversammlung um folgende Befchtußsassnng:
Die Versammlung ist mit der Annahme der Erbscktztft nach dem
Kaufmann Otto Pyterke durch die Stadtgemeinde Berlin ein
verstanden.
Berlin, den 25. Mai 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
484. Borlage (J.-Nr. 555 8tr. R. 1.12) — zur Kenntnisnahme —.
betreffen- die Nebergabe -es Gerätedepots der 2S. Ab
teilung des Straßenreinigungswesens. Hansburg- Ecke
Thaerftraße.
Die Uebergabc des Gerätedepots der 25. Abteilung des Straßen
reinigungswesens hat am 15. Mai 1912 stattgefunden.
Der Stadtverordnetenversammlung überreichen wir nachstehend
beglaubigte Abschrift des Uebergnbeprotokolles zur geneigten Kenntnis
nahme.
Berlin, den 25. Mai 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.