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Volume No. 28 (454-459), 1912/05/11

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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♦57, Vorlage (J.-Nr. 1292 Wasser 12) — zur Beschluß 
fassung — betreffend Beteiligung der Stadt Berlin an 
der „Freibad Müggelsee-Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung" durch Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe 
bon 8»«« M. 
Durch notarielle» Vertrag von, 15. März ix Js, ist eine Ge 
sellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Freibad Müggel 
see-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dein Sitz in Friedrichs- 
tzagen gegründet worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist die 
Einrichtung mfb der Betrieb eines Freibades auf einem von dem 
Königlich preußischen Fiskus zu Pachtenden Gelände am Nordufer des 
Müggelsees und die Führung aller damit zusammenhängenden Ge 
schäfte auf gemeinnütziger Grundlage. Hauptgesellschastcr sind die 
Gemeinden Friedrichshagen und Rahnsdorf und neben diesen Ver 
treter des Landkreises Niederbarnim und des Fiskus. Um den Bade 
betrieb rechtzeitig aufnehmen zu können, mußte die Gesellschaft mit 
größter Beschleunigung ins Leben treten, sodaß für Verhandlungen 
wegen etwaiger Beteiligung der Stadt Berlin vor Gründung der 
Gesellschaft keine Zeit blieb. Durch den Gesellschaftsvertrag ist der 
Stadt Berlin jedoch die Möglichkeit des Beitritts und der Vertretung 
im Aufsichtsrate osten gehalten. 
Das Freibad am Norduser des Müggelsees hat sich trotz 
aller Verbote bereits seit mehreren Jahren entivickelt, und 
namentlich im letzten Sommer haben bis zu 10 000 und mehr 
Menschen an einem Tage dort gebadet Mit Rücksicht auf die große 
Nähe unserer am Nordufcr des Sees belegenen Wasserwerke, welche 
zeitweise genötigt sind, neben dem aus Tiefbrunnen gewonnenen Grund 
wasser, Wasser behufs Filtrierung zu Trinkzwccken aus dem Müggelsee 
zu entnehmen, sind von uns aus hygienischen Gründen wiederholt, 
aber vergebliche Vorstellungen gegen die Duldung des Freibades am 
Nordufer des Sees bei den Königlichen Aufsichtsbehörden erhoben 
worden. Wir haben schließlich auch der Gestattung des Badens am 
Ost- oder Südufer des Sees nicht mehr widersprochen. Das östliche, 
westlick)e und südliche Seeufer sind jedoch zur Errichtung eines Bade 
strandes, weil verschilft und sumpfig, ungeeignet; zudem liegt das öst 
liche und südliche User dem Verkehr so lern, daß eine derartige An 
lage dort unzweckmäßig ist. Für die Anlage des Freibades kommt 
dal)cr nur das Nord- bezw. Nordostuser des Sees in Frage. Ein 
Freibad in dieser Gegend ist tatsächlich als ein Bedürfnis zu be 
zeichnen. 
Nach der Ansicht der Sachverständigen können die hygienischen 
Bedenken gegen das Freibad zurückgestellt werden, weil uns die Zu- 
sicherung gegeben ist, daß es erst in einer Entfernung von 1500 m 
östlich von der Grundstücksgrenze der Wasserwerke beginnen soll und 
das Ufer an der Nordosteckc des Sees eingebuchtet und dort nur 
geringe Strömung vorhanden ist. Es soll ferner für ausreichende 
sanitäre Anlagen besonders Sorge getragen werden. Die Persönlich 
keiten der Gesellschafter bietet Gewähr dafür, daß alle öffentlichen 
Interessen gewahrt werden. Unter diesen Umständen glaubten wir der 
von den anderen Beteiligten vorgeschlagenen Lösung zustimmen zu 
können, wenn uns ein niaßgebender Einfluß auf die Verwaltung des 
Freibades gesichert wird. 
Es kommt hinzu, daß das Freibad erfahrungsgemäß hauptsächlich 
von Einwohnern der Stadt Berlin benutzt wird, so daß wir durch 
eine Beteiligung an dein Freibade zugleich einem zeitgemäßen Bedürf 
nisse unserer Bevölkerung nach körperlicher Erfrischung Rechnung tragen. 
Aus diesem Gesichtspunkte heraus haben wir beschlossen, uns durch 
den Erwerb eines Geschäftsanteils an der neuen „Freibad-Müggelsee- 
gesellschaft" zu beteiligen, 'Nach dem Gesellschaftsvertrage beläuft sich 
das Stammkapital der Gesellschaft aus 60 000 M. Die Aussichtsrats 
mitglieder werden von der Gesellschaftcrversammlung gewählt; jedoch 
haben diejenigen Gesellschafter, welche mindestens 5000 M Stammeinlage 
übernommen haben, das Recht, je einen Vertreter für den Aussichtsrat 
widerruflich zu bestimnien. Durch Erwerb eines Anteils in .Höhe von 
5000 M, zu dessen Abtretung an uns die Gemeinden Friedrichshagen 
lind Rahnsdorf auf Verlangen des Aufsichtsratsvorsitzenden verpflichtet 
sind, würden wir also zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes 
befugt sein. Wir beabsichtigen den Dirigenten unseres Werkes Müggel- 
iee zu delegieren. 
Gewinnzwecke verfolgt das Unternehmen nicht, wie der 8 des 
anliegenden Vertrages ergibt. Auch die Aufsichtsratsmitglieder er 
halten keinerlei Vergütung. 
Wir bitten demnach wie folgt zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb eines Geschäfts 
anteils der „Freibad-Müggelseegescllschafr mit beschränkter Haftung" 
in Höhe von 5 000 M einverstanden. 
Berlin, den 11. Mai 1912. 
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
4S8. Vorlage (J.-Nr. 2041 B. II. 12) — zur Beschlußfassung 
betreffend den Umbau der Schlotzbrücke. 
Die an der vornehmsten Stelle unserer Stadt belegene Schloß 
brücke weist eine Bauart auf, wie sie zur Zeit nur noch ganz ver 
einzelt üblich ist, da sie fast überall, >vo sie ehemals vorhanden war, 
zeitgemäßen Konstruktionen hat weichen müssen. Die Mittelöffnung 
ist nämlich mit hölzernen Klappen abgedeckt, welche bei hohen Wasser- 
ständen zum Durchlässen leerer Schiffe geöffnet und geschlossen werden 
müssen. Diese Beschaffenheit des Bauwerks entspricht nicht der Be 
deutung seiner hauptstädtischen Umgebung und den Anforderungen des 
modernen Verkehres, zumal die häufig erforderlichen Ausbesserungen 
des Bohlbelages nur unter empfindlichen Störungen des Wagen- und 
des Fußgängcrverkchres, ausgeführt iverden können. Dazu kommt 
noch der Umstand, daß das Tragwerk den sich steigernden Radkasten 
nicht mehr gewachsen ist, so daß die Brücke für Motoromnibusse bereits 
hat gesperrt werden müssen. 
Die Tiefbaudeputation ist seit geraumer Zeit aus die Verbesserung 
dieser Zustände bedacht gewesen. Die Schwierigkeit des Ersatzes der 
Klappen durch einen festen Ueberbau besteht darin, daß unter der Brücke 
bei.hohen Wasserständen die für das Durchfahren der Schiffe erforderliche 
Höhe fehlt und daß ein Anheben der Fahrbahn mit Rücksicht auf die 
Umgebung des Bauwerkes nicht in Frage kommen kann. Nach langen 
Verhandlungen hat der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten sich 
damit einverstanden erklärt, die Durchfahrt uni 1 m niedriger zu 
halten, als es sonst gefordert wird, so daß eine feste Ueberdeckung 
ohne eine Aenderung der Brückenbahn in ihrer Höhenlage ausführbar 
wird. Für die Schiffahrt auf dem Spreekanal, der wegen seiner 
fcharsen Krümmungen und wegen der Schleusenabmessungen ohnehin 
nicht von den großen 500t-Kähnen befahren werden kann, entstehen 
durch die Beseitigung der Brückcnklappen nur geringe 'Nachteile, da 
lediglich bei Hochwasser, also seit Eröffnung des Teltowkanals nur an 
7 Tagen des Jahres, leere Kähne den Kanal nicht passieren können 
und den Weg durch die Spree wählen müssen. Für alle anderen Fälle 
wird andererseits durch den Brückenumbau der Wasserweg verbessett, 
da die Breite des Schiffsdurchlasses, die zur Zeit nur 7,85 m beträgt, 
auf ll,so m erweitert werden soll. 
Dieses Breitenmaß läßt sich ohne Störung der Symmetrie durch 
Verschmälerung der 6,is m starken Zwischenpfeiler erreichen, wobei es 
noch möglich ist, die Mittelöffnung mir einer allen Straßenlasten ge 
wachsenen, gewölbten Decke zu versehen. Hierbei wird unter der 
Fahrbahn durch ein nach statischen Erwägungen geformtes Beton 
gewölbe mit Eiseneinlagen den Belastungsverhältnissen am geeignetsten 
Rechnung getragen, während an den Stirnseiten Sandsteingewölbe in 
Anwendung kommen, deren Linienführung und Fugenschnitt gemeinsam 
mit Vertretern des Königlichen Ministeriums nach ästhetischen Gesichts 
punkten vereinbart worden sind. Zwischen diesen beiden Gewölben 
ist mit Rücksicht auf zu überführende etwaige Leistungen das Trag 
werk so schwach gehalten, als es irgend zulässig war. 
Auch,sollen 2 Wasserrohre der städtischen Wasserwerke an den in 
dem Entwürfe angegebenen Stellen überführt werden. 
Die für die Ausführung dieses Umbaues erforderlichen Kosten 
würden den mit 4 pCt. kapitalisierten Kosten gleichkommen, >velche in 
den letzten Jahren durchschnittlich für die Unterhaltung und für die 
Bedienung der Brückenklappen aufgewendet worden sind. Bei dieser 
Sachlage kann es nicht zweifelhaft fein, daß dieses Kapital durch die 
Verwendung für. den zeitgemäßen Umbau eine ungleich bessere Zweck 
bestimmung erhält, als es bislang der Fall war. 
Unter Hinweis auf die hier beigefügte Entwurfszeichnung, die 
photographischen Aufnahmen und die plastische Darstellung, sowie auf 
den Kostenanschlag ersuchen wir daher, wie folgt, zu beschließen: 
Die Versammlung stimmt dem vorgelegten Entwürfe und dem 
Kostenanschläge für den Umbau der Schloßbrücke zu und stellt behufs 
seiner Ausführung aus dem Dispositionsfonds einen Betrag von 
140000 M zur Verfügung. 
Berlin, den 11. Mai 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
45Ä. Vorlage (J.-Nr. 12 314 B. 11/11) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Festsetzung von Fluchtlinien aus dem Vcerschcn 
Gelände zwischen der Südseite der Wnllenweberftraße 
und der Spree. 
Der Stadtverordnetenversammlung überreichen wir hiermit ei» 
neues Fluchtlinienprojekt zur weiteren Aufteilung des de» Beerschen 
Erben gehörigen Geländes zwischen Wullenweberstraße und Spree. 
Hinsichtlich der früheren Projekte nehmen wir Bezug aus die Stadt- 
verordnetenbeschlüsse vom 
19. September 1901 — Protokoll 12 — Vorlage 694 vom 
22 Juni 1901, 
28. Mai 1903 — Protokoll 16 — Vorlage 1187 vom 9. De 
zember 1902, 
14. September 1905 — Protokoll 17 — Vorlage 696 vom 
8. September 1905.
	        
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