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♦57, Vorlage (J.-Nr. 1292 Wasser 12) — zur Beschluß
fassung — betreffend Beteiligung der Stadt Berlin an
der „Freibad Müggelsee-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung" durch Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe
bon 8»«« M.
Durch notarielle» Vertrag von, 15. März ix Js, ist eine Ge
sellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Freibad Müggel
see-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dein Sitz in Friedrichs-
tzagen gegründet worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist die
Einrichtung mfb der Betrieb eines Freibades auf einem von dem
Königlich preußischen Fiskus zu Pachtenden Gelände am Nordufer des
Müggelsees und die Führung aller damit zusammenhängenden Ge
schäfte auf gemeinnütziger Grundlage. Hauptgesellschastcr sind die
Gemeinden Friedrichshagen und Rahnsdorf und neben diesen Ver
treter des Landkreises Niederbarnim und des Fiskus. Um den Bade
betrieb rechtzeitig aufnehmen zu können, mußte die Gesellschaft mit
größter Beschleunigung ins Leben treten, sodaß für Verhandlungen
wegen etwaiger Beteiligung der Stadt Berlin vor Gründung der
Gesellschaft keine Zeit blieb. Durch den Gesellschaftsvertrag ist der
Stadt Berlin jedoch die Möglichkeit des Beitritts und der Vertretung
im Aufsichtsrate osten gehalten.
Das Freibad am Norduser des Müggelsees hat sich trotz
aller Verbote bereits seit mehreren Jahren entivickelt, und
namentlich im letzten Sommer haben bis zu 10 000 und mehr
Menschen an einem Tage dort gebadet Mit Rücksicht auf die große
Nähe unserer am Nordufcr des Sees belegenen Wasserwerke, welche
zeitweise genötigt sind, neben dem aus Tiefbrunnen gewonnenen Grund
wasser, Wasser behufs Filtrierung zu Trinkzwccken aus dem Müggelsee
zu entnehmen, sind von uns aus hygienischen Gründen wiederholt,
aber vergebliche Vorstellungen gegen die Duldung des Freibades am
Nordufer des Sees bei den Königlichen Aufsichtsbehörden erhoben
worden. Wir haben schließlich auch der Gestattung des Badens am
Ost- oder Südufer des Sees nicht mehr widersprochen. Das östliche,
westlick)e und südliche Seeufer sind jedoch zur Errichtung eines Bade
strandes, weil verschilft und sumpfig, ungeeignet; zudem liegt das öst
liche und südliche User dem Verkehr so lern, daß eine derartige An
lage dort unzweckmäßig ist. Für die Anlage des Freibades kommt
dal)cr nur das Nord- bezw. Nordostuser des Sees in Frage. Ein
Freibad in dieser Gegend ist tatsächlich als ein Bedürfnis zu be
zeichnen.
Nach der Ansicht der Sachverständigen können die hygienischen
Bedenken gegen das Freibad zurückgestellt werden, weil uns die Zu-
sicherung gegeben ist, daß es erst in einer Entfernung von 1500 m
östlich von der Grundstücksgrenze der Wasserwerke beginnen soll und
das Ufer an der Nordosteckc des Sees eingebuchtet und dort nur
geringe Strömung vorhanden ist. Es soll ferner für ausreichende
sanitäre Anlagen besonders Sorge getragen werden. Die Persönlich
keiten der Gesellschafter bietet Gewähr dafür, daß alle öffentlichen
Interessen gewahrt werden. Unter diesen Umständen glaubten wir der
von den anderen Beteiligten vorgeschlagenen Lösung zustimmen zu
können, wenn uns ein niaßgebender Einfluß auf die Verwaltung des
Freibades gesichert wird.
Es kommt hinzu, daß das Freibad erfahrungsgemäß hauptsächlich
von Einwohnern der Stadt Berlin benutzt wird, so daß wir durch
eine Beteiligung an dein Freibade zugleich einem zeitgemäßen Bedürf
nisse unserer Bevölkerung nach körperlicher Erfrischung Rechnung tragen.
Aus diesem Gesichtspunkte heraus haben wir beschlossen, uns durch
den Erwerb eines Geschäftsanteils an der neuen „Freibad-Müggelsee-
gesellschaft" zu beteiligen, 'Nach dem Gesellschaftsvertrage beläuft sich
das Stammkapital der Gesellschaft aus 60 000 M. Die Aussichtsrats
mitglieder werden von der Gesellschaftcrversammlung gewählt; jedoch
haben diejenigen Gesellschafter, welche mindestens 5000 M Stammeinlage
übernommen haben, das Recht, je einen Vertreter für den Aussichtsrat
widerruflich zu bestimnien. Durch Erwerb eines Anteils in .Höhe von
5000 M, zu dessen Abtretung an uns die Gemeinden Friedrichshagen
lind Rahnsdorf auf Verlangen des Aufsichtsratsvorsitzenden verpflichtet
sind, würden wir also zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
befugt sein. Wir beabsichtigen den Dirigenten unseres Werkes Müggel-
iee zu delegieren.
Gewinnzwecke verfolgt das Unternehmen nicht, wie der 8 des
anliegenden Vertrages ergibt. Auch die Aufsichtsratsmitglieder er
halten keinerlei Vergütung.
Wir bitten demnach wie folgt zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb eines Geschäfts
anteils der „Freibad-Müggelseegescllschafr mit beschränkter Haftung"
in Höhe von 5 000 M einverstanden.
Berlin, den 11. Mai 1912.
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
4S8. Vorlage (J.-Nr. 2041 B. II. 12) — zur Beschlußfassung
betreffend den Umbau der Schlotzbrücke.
Die an der vornehmsten Stelle unserer Stadt belegene Schloß
brücke weist eine Bauart auf, wie sie zur Zeit nur noch ganz ver
einzelt üblich ist, da sie fast überall, >vo sie ehemals vorhanden war,
zeitgemäßen Konstruktionen hat weichen müssen. Die Mittelöffnung
ist nämlich mit hölzernen Klappen abgedeckt, welche bei hohen Wasser-
ständen zum Durchlässen leerer Schiffe geöffnet und geschlossen werden
müssen. Diese Beschaffenheit des Bauwerks entspricht nicht der Be
deutung seiner hauptstädtischen Umgebung und den Anforderungen des
modernen Verkehres, zumal die häufig erforderlichen Ausbesserungen
des Bohlbelages nur unter empfindlichen Störungen des Wagen- und
des Fußgängcrverkchres, ausgeführt iverden können. Dazu kommt
noch der Umstand, daß das Tragwerk den sich steigernden Radkasten
nicht mehr gewachsen ist, so daß die Brücke für Motoromnibusse bereits
hat gesperrt werden müssen.
Die Tiefbaudeputation ist seit geraumer Zeit aus die Verbesserung
dieser Zustände bedacht gewesen. Die Schwierigkeit des Ersatzes der
Klappen durch einen festen Ueberbau besteht darin, daß unter der Brücke
bei.hohen Wasserständen die für das Durchfahren der Schiffe erforderliche
Höhe fehlt und daß ein Anheben der Fahrbahn mit Rücksicht auf die
Umgebung des Bauwerkes nicht in Frage kommen kann. Nach langen
Verhandlungen hat der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten sich
damit einverstanden erklärt, die Durchfahrt uni 1 m niedriger zu
halten, als es sonst gefordert wird, so daß eine feste Ueberdeckung
ohne eine Aenderung der Brückenbahn in ihrer Höhenlage ausführbar
wird. Für die Schiffahrt auf dem Spreekanal, der wegen seiner
fcharsen Krümmungen und wegen der Schleusenabmessungen ohnehin
nicht von den großen 500t-Kähnen befahren werden kann, entstehen
durch die Beseitigung der Brückcnklappen nur geringe 'Nachteile, da
lediglich bei Hochwasser, also seit Eröffnung des Teltowkanals nur an
7 Tagen des Jahres, leere Kähne den Kanal nicht passieren können
und den Weg durch die Spree wählen müssen. Für alle anderen Fälle
wird andererseits durch den Brückenumbau der Wasserweg verbessett,
da die Breite des Schiffsdurchlasses, die zur Zeit nur 7,85 m beträgt,
auf ll,so m erweitert werden soll.
Dieses Breitenmaß läßt sich ohne Störung der Symmetrie durch
Verschmälerung der 6,is m starken Zwischenpfeiler erreichen, wobei es
noch möglich ist, die Mittelöffnung mir einer allen Straßenlasten ge
wachsenen, gewölbten Decke zu versehen. Hierbei wird unter der
Fahrbahn durch ein nach statischen Erwägungen geformtes Beton
gewölbe mit Eiseneinlagen den Belastungsverhältnissen am geeignetsten
Rechnung getragen, während an den Stirnseiten Sandsteingewölbe in
Anwendung kommen, deren Linienführung und Fugenschnitt gemeinsam
mit Vertretern des Königlichen Ministeriums nach ästhetischen Gesichts
punkten vereinbart worden sind. Zwischen diesen beiden Gewölben
ist mit Rücksicht auf zu überführende etwaige Leistungen das Trag
werk so schwach gehalten, als es irgend zulässig war.
Auch,sollen 2 Wasserrohre der städtischen Wasserwerke an den in
dem Entwürfe angegebenen Stellen überführt werden.
Die für die Ausführung dieses Umbaues erforderlichen Kosten
würden den mit 4 pCt. kapitalisierten Kosten gleichkommen, >velche in
den letzten Jahren durchschnittlich für die Unterhaltung und für die
Bedienung der Brückenklappen aufgewendet worden sind. Bei dieser
Sachlage kann es nicht zweifelhaft fein, daß dieses Kapital durch die
Verwendung für. den zeitgemäßen Umbau eine ungleich bessere Zweck
bestimmung erhält, als es bislang der Fall war.
Unter Hinweis auf die hier beigefügte Entwurfszeichnung, die
photographischen Aufnahmen und die plastische Darstellung, sowie auf
den Kostenanschlag ersuchen wir daher, wie folgt, zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem vorgelegten Entwürfe und dem
Kostenanschläge für den Umbau der Schloßbrücke zu und stellt behufs
seiner Ausführung aus dem Dispositionsfonds einen Betrag von
140000 M zur Verfügung.
Berlin, den 11. Mai 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
45Ä. Vorlage (J.-Nr. 12 314 B. 11/11) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Festsetzung von Fluchtlinien aus dem Vcerschcn
Gelände zwischen der Südseite der Wnllenweberftraße
und der Spree.
Der Stadtverordnetenversammlung überreichen wir hiermit ei»
neues Fluchtlinienprojekt zur weiteren Aufteilung des de» Beerschen
Erben gehörigen Geländes zwischen Wullenweberstraße und Spree.
Hinsichtlich der früheren Projekte nehmen wir Bezug aus die Stadt-
verordnetenbeschlüsse vom
19. September 1901 — Protokoll 12 — Vorlage 694 vom
22 Juni 1901,
28. Mai 1903 — Protokoll 16 — Vorlage 1187 vom 9. De
zember 1902,
14. September 1905 — Protokoll 17 — Vorlage 696 vom
8. September 1905.