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Volume ad No. 25 (364-375), 1912/04/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Petentin übertragen, aber im Jahre 1904 trennte sich Fräulein 
Samulon von der Proxschen Anstalt und wurde kon 
zessioniert. Petentin folgert hieraus, daß sie berechtigt sei, die 
Jahre 1893 bis 1904 deni Beschluß vom 24. Juni 1909 gemäß 
als mit voller Stundenzahl an einer höheren Lehranstalt tätig 
gewesen zu sein, anzusehen. Vom Jahre 1904 teile sich dann 
allerdings ihre Beschäftigung zwischen einer höheren Mädchen 
schule und der Samulonschen Anstalt. In Anbetracht ihrer 
17 jährigen Beschäftigung bei der Stadt Berlin mit mehr als 
20 Stunden wöchentlich und angesichts der drohenden Aussichten, 
die sich ihr im Alter von 58 Jahren mit dem Abschluß ihrer 
unterrichtlichen Tätigkeit eröffnen, bat sie den Magistrat, ihr 
das Ruhegehalt, welches, für sie eine Lebensfrage bedeute, zu 
zuwenden. 
Vom Magistrat erhielt die Petentin einen ablehnenden Be 
scheid. Unter Ueberreichung einer großen Reihe von Anlagen 
wendet sich nun die Bittstellerin an die Stadtverordnetenversamm 
lung, ihr bei Erlangung des Ruhegehaltes behilflich zu sein. 
Unter Wiederholung der bereits angegebenen Tatumstände bittet 
sie, ihre Bedürftigkeit und die Unfähigkeit, sich selbst zu helfen, 
in Betracht zu ziehen. 
Im Ausschuß legte während der Debatte ein Mitglied nahe, der 
Petentin, welche nach ihrer Sachdarstellung doch fast die Bedingungen 
erfüllt habe, welche ihr die Erreichung eines Ruhegehaltes ermöglichten, 
das letztere zu bewilligen. Auch der Herr Stadtschulrat sprach sich 
dahin aus, daß es nicht unwahrscheinlich wäre, daß der Magistrat in 
Anbetracht dieser besonderen Verhältnisse bei der Petentin ausnahms 
weise von der vollen Erfüllung der Pflichtstundenzahl absehen würde, 
falls keine andere Bedenken und Hindernisse sich einstellen würden. 
Hierauf beschloß der Ausschuß auf einen dahingehenden Antrag, die 
Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter Stadtverordneter Jmberg. 
7. (Pet.-J.-Nr. 14/12) Petition des Kanzleigehilfen bcini 
Magistrat Berlin Emil N. N. um Anstellung als Ma 
gistratskanzlist. 
Im Dezeniber 1911 habe, wie der Antragsteller ausführt, 
der Magistrat bei der Stadtverordnetenversammlung seine An 
stellung als Magistratskanzlist beantragt. Unter der Begründung, 
daß der Petent zu alt wäre und auch viel zu oft krank gewesen 
sei, wurde ihm dort die Anstellung abgelehnt. Hierzu erklärt er, 
haß er seit dem 9. Juli 1901 ununterbrochen im städtischen 
Dienst als Kanzleigehilfe tätig gewesen wäre, im November 1911 
wäre er lebensgefährlich an Scharlach und Diphtheritis erkrankt 
und in den ersten Jahren wegen der Nachwirkungen gezwungen 
gewesen, wiederholt auf kürzere Zeit dem Dienste fernzubleiben. 
Während der letzten fünf Jahre sei er aber nur einmal und 
zwar wegen einer Augenentzündung 4 Wochen dienstunfähig ge 
wesen. WaS sein Alter anbeträfe, so sei er 46 Fahre alt, rüstig 
und vollständig gesund. Da er durch die Nichtanstellung wirt 
schaftlich sehr schwer geschädigt und in seinen Hoffnungen, dercinst- 
mals einem sorgensreien Lebensabende entgegensehen zu dürfen, 
enttäuscht sei, bäte er in eine erneute Prüfung der Sachlage ein 
treten und seine Anstellung nunmehr hochgeneigtest genehmigen 
zu wollen. 
In der letzten Sitzung des Petitionsausschusses vom 20. Januar 
hatte der Ausschuß beschlossen, die Petition zu vertagen, weil der Herr 
Magistratsvertreter in der nächsten Sitzung ein vertrauensärztliches 
Gutachten über den Gesundheitszustand vorlegen wollte. 
Dieses Gutachten ist inzwischen eingegangen und wird darin der 
Petent vom Vertrauensarzt als körperlich geeignet für die Anstellung 
im Kommunaldienst als Magistratskanzlist angesehen. 
Der Ausschuß beschloß nunmehr auch diese Petiton dem Magistrat 
zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter: Stadtverordneter Eckard. 
III. 
D«rch Neberwcisnng an den Magistrat zur Erwägung. 
8. jPet.--J.-Nr. 6/12) Petition des vr. Walter Abclsdorf 
und Professor vr. Berger um Nichtbeitreibung der auf 
dem Grundstück Friedrichstraße 224 veranlagten Wert 
zuwachssteuer. 
Im Dezember 1911 richteten die Petenten an die Steuer 
deputation des Magistrats eine Eingabe, in welcher sie folgen 
des erklärten: Für den Verkauf eines ihnen zu gleichen Teilen 
gehörenden Hauses Friedrichstraße 224 sei ihnen ein Wert 
zuwachssteuerbetrag von 3100^o M abverlangt worden. Sie 
bäten jedoch, diesen Betrag nicht von ihnen einzufordern, da der 
Grundstückserwerber — die Grundstückserwerbsgesellschaft 
Friedrichstraße 224 G. m b. H. — bankrott wäre, und sie 
schon in anderen Fällen als Zweilschuldner in Anspruch ge 
nommen wären. Sie behaupten, daß sie durch eigenariige 
pekuniäre Machenschaften von Personen, welche die Gesellschafter 
der G. m. b. H. darstellen, sehr schwer materiell geschädigt 
worden seien. Ein Wertzuwachs könne auch nicht erfolgt sein^ 
da sie höchstwahrscheinlich durch den Verkauf große Wertverluste 
erleiden würden. Unter diesen Umständen hätten sie, von der 
Einziehung der Wertzuwachssteuer abzusehen. 
In der Ausschußsitzung hob der Herr Magistratsvertreter hervor, 
daß die Wertzuwachssteuer für beide Petenten bereits ermäßigt wäre. 
Es sei anzunehmen, daß die Zcnsiten den Klageweg beschreiten würden, 
und daß das Verfahren sich noch monatelang hinziehen könnte. Es 
bliebe daher entweder die Möglichkeit, solange zu vertagen, bis der 
Rechtsweg erschöpft wäre, oder man müsse heute, salls eine endgültige 
Entscheidung über die Petstion gefällt werden sollte, in eine eingehende 
Besprechung des Petitums eintreten. Für diesen Fall wolle er nur 
noch bemerken, daß die Steuerdeputation den Petenten auf ihr Steuer 
besreiungsgesuch geantwortet hätte, daß sie bei Hinterlegung der Summe 
in Wertpapieren von der Einziehung Abstand nehmen wolle. Die zu 
diesem Zweck von den Petenten hinterlegten Papiere hätten der Deputation 
jedoch so ungünstig geschienen, daß sie diese zurückweisen mußten. 
Von mehreren Ausschußmitgliedern wurde der Standpunkt oer 
treten, daß den Petenten, welche sich hohen Ansehens erfreuten, in 
ihrer traurigen Lage entschieden Billigkeilsgründe zur Seite ständen, 
und daß es deshalb empfehlenswert wäre, ihr Gesuch dem Magistrat 
zur Erwägung zu überweisen. 
Hierzu bemerkte der Herr Magiftratsvertreter, daß das Zu 
geständnis von Billigkeitsgründen in derartigen Fällen für die Stadl 
gemeinde mit recht unangenehmen Folgeerscheinungen verknüpft sein 
könnte. Der Standpunkt der Steuerdeputation wäre ini Interesse der 
Stadr hierbei, eine gewisse Strenge walten zu lassen, weil sonst wohl 
in sehr vielen Fällen Versuche erfolgen würden, keine Steuern zu 
zahlen bezw. von der Steuerzahlung befreit zu werden. Er bäte über 
die Petition zur Tagesordnung überzugehen. 
Von anderer Seite sprach man sich gegen den Vertagungsantrag 
aus und hielt es für richtiger, auf die vorliegende Petition gleich ;u 
entscheiden. 
Die Mehrzahl der Ausschußmitglieder neigte ebenfalls zu dieser 
Ansicht. 
Bei der hieraus vorgenommenen Abstimmung beschloß der Aus 
schuß, die Petition dem Magistrat zur Erwägung zu überweisen. 
Berichterstatter: Stadtverordneter vr. Ritter. 
IV. 
Uebcrweisung an den Magistrat als Material. 
9. (Pet.-J.-Njr. 11/12) Petition der ständigen wissenschaft 
lichen Mitglieder des städtischen Untersuchungsamts um 
anderweite Regelung ihrer Bezüge. 
In ihrer Eingabe an die Stadtverordnetenversammlung vom 
31. Januar 1912 weisen die Antragsteller darauf hin, daß der 
Magistrat in der Begründung seiner Vorlage, betreffend die Neu 
fcstsetzung der Besoldungsordnung der städtischen Beamten und 
Bediensteten vom 11. April 1909 den Grundsatz vertreten habe, 
zur Heranziehung eines guten Personals und zur Vermeidung 
von Unzufriedenheit müßten die Bezüge der städtischen Beamten re. 
derart bemessen sein, daß sie deni Gehalt und WohnuUgsgeld 
der Staatsbeamten gleicher Vorbildung und Stellung gleich 
kämen. Dieser Grundsatz der Gehaltsbemcssung sei aber bei dem 
ständigen wissenschaftlichen Personal des städtischen Untersuchung: 
amtes nicht zur Anwendung gekommen. Nach den von ihnen 
angestellten Vergleichen bestände ein erhebliches Mißverhältnis 
zwischen ihnen und den Beamten gleicher Stellung und gleicher 
Vorbildung im Staatsdienst. Die Erhöhung des Ansangsgchalt 
von 3000 .G auf 3300 .U, welche vor einigen Jahren erfolgt 
sei, habe an den ungünstigen Verhältnissen nichts wesentliche: 
verändert. Ihr Gesuch an den Magistrat um Ausgleich der 
Verhältnisse sei im Dezember 1911 mit der Begründung ab 
gelehnt worden, daß die Einkommensverhältnisse der Petenten erst 
im Jahre 1909 neu geregelt wären und daß ein Bedürfnis nach 
einer abermaligen Revision noch nicht vorhanden zu sein scheine. 
Da der Magistrat in seinem Bescheide aber nach Ansicht der 
Petenten den wesentlichsten Punkt ihrer Eingabe, daß nämlich 
die neue Regelung vom Jahre 1909 den vom Magistrat selbst 
aufgeführten Grundsätzen nicht entspreche, unberücksichtigt gelaffen 
habe, wenden sich die Petenten an die Stadtverordnetenversamm 
lang mit der Bitte, ihre GehaltSverhältnissc derart zu regeln, 
daß sie denen der vergleichbaren Staatsbeamten entsprächen. 
Im Ausschuß äußerte sich ein Teil der Mitglieder dahin, daß 
die Bitten der Antragsteller, wenn man die Bedingungen, welche sie 
bis zur Erlangung ihrer Stellung zu erfüllen gehabt hätten, betrachte, 
wohl durchaus nicht völlig als ungerechtfertigt angesehen werden könne. 
Da der Herr Magistratsvertreter hierzu bemerkte, daß die Wünsche 
der Petenten bei der demnächst stattfindenden Gehaltsaufbesserung 
Berücksichtigung finden würden, daß jetzt aber das Herausgreifen der 
Besoldungsverhältnisse einer bestimmten Beamtengruppe nicht angängig 
erschiene, beschloß der Ausschuß, die Petition dem Magistrat a l s 
Material zu überweisen. 
Berichterstatter: Sradlverordneter vr. Ritter.
	        
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