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Kursus an der hiesigen landwirtschaftlichen Hochschule und bestand am
Schlüsse desselben im Frühjahr 1906 das Landmesser- und kultur-
technische Examen. Seit dem 10. Mai 1906 ist er mit Unterbrechung
von einem Militärjahr dauernd bei den Kanalisationswerken be
schäftigt. Er hat sich durch großen Fleiß und gewissenhafte Aus
führung aller ihni übertragenen Arbeiten, Zuverlässigkeit und gute
Führung das Vertrauen seiner Vorgesetzten erworben.
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes (Blatt 44 der bei
gefügten Akten) ist Herr Roland für die Anstellung körperlich
geeignet.
Gemäß § 56,6 der Städteordnung ersuchen wir um gefällige
Aeußerung.
Berlin, den 28. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
271. Vorlage (J.-Nr. 2136 Kan. VI/11) - zur Beschlußfassung —
betreffend die Anstellung eines Rechnungsführers ans
den städtischen Gütern.
Wir beabsichtigen, den seit dem 3. April 1911 auf unserm Riesel
gute Schmetzdorf als Rechnungsführer probeweise beschäftigten Bureau
gehilfen Karl Becker auf Grund des Ortsstatuts vom 10. März/
14. Mai 1908, betreffend die Anstellung und Pensionierung der
Kommunalbeamten, als Rechnungsführer, und zwar als Gemeinde
beamten in den Betriebsverwaltungen gegen dreimonatliche Kündigung
vom 1. April 1912 ab anzustellen.
Herr Becker, geboren am 1. Dezember 1880 zu Veitsrodt im
Fürstentum Birkenfeld, Großherzogtum Oldenburg, hat die Elementar
schule seines Geburtsorts besucht und war vor seinem Eintritt in
städtischen Dienst auf verschiedenen Gütern als Kassen- und Rechnungs
beamter tätig. Nachdem er am 15. April 1909 in städtischen Dienst
getreten, wurde Becker bis zur Uebertragung der Rechnungsführerstelle
in Schmetzdorf als Bureaugchilfe bei der Gutsverwaltung Buch be
schäftigt. Er hat in diesen Stellungen Fleiß und Sachkenntnis gezeigt,
sodaß er als Rechnungsführer geeignet erscheint. Nach dem Gutachten
unseres Vertrauensarztes ist er zur Anstellung im Kommunaldienste
als Rechnungsführer auch körperlich geeignet.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung
gemäß § 56 Abs. 6 der Städteordnung.
Berlin, den 12. Februar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
272. Borlage (J.-Nr. 453 Lun. 1/12) — zur Beschlußfassung —.
betreffend die Anstellung eines Betriebsaufsehers bei
den Hairalisationswerkcn gegen dreimonatliche Kün
digung.
Die Anstellung der Betriebsaufseher bei den Kanalisationswerken
erfolgt nach 4 jähriger privatvertragdienstlicher Beschäftigung.
Der Betriebsaufseher Paul Liebig, geboren am 7. Juli 1876,
wohnhaft Chausseestraße 76 ist am 10. Februar 1908 eingestellt
worden. Während seiner bisherigen Beschäftigung hat er sich bewährt,
auch über seine außerdienstliche Führung ist Nachteiliges nicht bekannt
geworden. Nach dem in den Akten befindlichen Gutachten unseres
Vertrauensarztes ist er körperlich geeignet für die Anstellung. Auf
Vorschlag unserer Kanalisationsdeputation beabsichtigen wir ihn vom
1. April d. Js. ab als Gemeindebeamten der Betriebsverwaltung
gegen dreimonatliche Kündigung anzustellen. Darüber, daß er das
35. Lebensjahr bereits überschritten hat, bitten wir hinwegzusehen.
Wir ersuchen gemäß § 56,6 der Städteordnung um Aeußerung.
Berlin, den 13. Februar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und 'Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
273. Borlage (J.-Nr. 2175 V. 8. 1/11) - zur Beschlußfassung
betreffend die Anstellung eines Militäranwärters als
Wächter am städtischen Bieh- und Schlachthofe.
Der Militäranwärter Franz Liebherr, geboren den 30. De
zember 1876, Mirbachstraße 71 wohnhaft, ist am 1. August d. Js.
zur Ableistung eines sechsmonatigen Probedienstes als Wächter am
städtischen Vieh- und Schlachthofe eingestellt worden.
Er hat sich bisher bewährt und zu Ausstellungen keine Ver
anlassung gegeben. Nach dem bei seinen Akten befindlichen Gutachten
unseres Vertrauensarztes vom 22. Juli 1911 ist er auch körperlich
für den Gemeindedienst geeignet.
Wir wollen ihn daher nach Maßgabe der Bestimmungen des 8 8
des Kommunalbeamtengesetzes vom 23. Juli 1908, betreffend die An
stellung und Pensionierung der Kommunalbeamten mit Ablauf der
Probezeit als Gemeindebeamten in der Betriebsverwaltung gegen drei
monatige Kündigung anstellen.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Ferner ersuchen wir darüber hinwegzusehen, daß Liebherr die
zulässige Altersgrenze bei der Anstellung überschritten haben wird.
Berlin, den 15. Dezember 1911.'
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
274. Borlage (J.-Nr. 1297F. Sch. 1.11) - zur Beschlußfassung
betreffend die Anstellung eines technischen Lehrers an
der II. Handwerkerschulc.
Infolge Uebertritts des Stelleninhabers in den Ruhestand ist die
Stelle eines technischen Lehrers an der II. Handwerkerschule neu
zu besetzen.
Wir haben beschlossen, diese Stelle dem Architekten Heinrich
Brandt, geboren 11. März 1874, wohnhaft hier, Hasenheide 12, zu
übertragen.
Brandt ist seit 1909 an der II. Handwerkerschule als Lehrer
beschäftigt und seit dem 1. Oktober 1910 kontraktlich mit 12 Wochen
stunden mit einem auf den 1. April 1909 festgesetzten Besoldunas-
dienstalter angenommen. Er hat sich während seiner bisherigen Tätigkeit
als fleißiger Lehrer bewährt, der seine theoretischen Kenntnisse mit ge
diegenen, in der Praxis erworbenen Erfahrungen im Unterrichte mit
gutem Erfolge zu verwerten versteht.
Nach dem bei den Akten befindlichen Gutachten unseres Vertrauens
arztes ist er auch körperlich zur Anstellung geeignet.
Die Anstellung erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Anstellung,
Annahme und Besoldung des Lehrperjonals an den Fach- und Fort
bildungsschulen von Berlin vom 1. April 1912 ab als Gemeinde
beamter auf Lebenszeit mit einem Besoldungsdienstalter vom
1. April 1909, entsprechend dem der kontraktlichen Annahme.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Slädteordnung.
Berlin, den 9. Februar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
275. Vorläge (J.-Nr. 1551 F. Sch. 1/11) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung eines Lehrers an
der städtischen Technischen Mittelschule.
Der Diplomingenieur Artur Günther, geboren am 10. De
zember 1880 zu Berlin, toohnhaft Bochumer Straße 18 IV, ist seit
1. April 1911 probeweise als Lehrer an der Technischen Mittelschule
beschäftigt, nachdem er vorher bereits ein Semester lang Unterricht an
dieser schule erteilt hatte und mit der Ausarbeitung der Vorträge
über Baukunde, der Anfertigung und Beschaffung der Modelle, Wand
tafeln, Baupläne usw. für die bautechnische Sanimlung betraut
worden war.
Er ist mit Fleiß bemüht gewesen, sich den Anforderungen der
Schule anzupassen.
Nach der Auskunft des Vertrauensarztes ist er körperlich zur
Anstellung geeignet.
Wir haben beschlossen, ihn vom 1. April 1912 ab als Gemeinde
beamten auf Lebenszeit anzustellen.
Wir ersuchen um gefällige Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Städte
ordnung.
Berlin,^den 23. Februar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
276. Borlage (J.-Nr. 3572 Seh II. 11) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Anstellung eines Schuldieners an einer
Pflichtfortbildungsschule.
Der Militäranwärter Karl Worch, geboren am 28. Januar 1880,
Wrangelstraße 85 wohnhaft, hat seine Probedienstzeit als Schuldiener
zur Zufriedenheit abgeleistet und ist nach dem bei seinen Personalakten
befindlichen Gutachten unseres Vertrauensarztes auch körperlich für
diesen Dienst geeignet.
Wir beabsichtigen daher, ihn vom 11. Februar 1912 ab als Schul
diener anzustellen. Die Anstellung soll gemäß 8 2 Abs. 6 des Orts
statuts vom 1908 bis zum Ablaufe des fünften Dienstjahres
im ununterbrochenen Dienste der Stadt Berlin mit dreimonatiger
Kündigung, von da ab auf Lebenszeit erfolgen.
Wir ersuchen um gefl. Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Städte
ordnung.
Berlin, den 5. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
277. Borlage (J.-Nr. M. 18/1 Sch. III a/12) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung des Militäran-
wärlers Otto Mollenhauer als Gemeindeschuldiener.
Der Militäranwärter Otto Mollenhauer, geboren am 18. Fe
bruar 1878, wohnhaft auf dem Grundstück der 76. Gemeindeschule,