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Volume No. 19 (193-208), 1912/03/09 Anlage: ad No. 19 (209-279), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Kursus an der hiesigen landwirtschaftlichen Hochschule und bestand am 
Schlüsse desselben im Frühjahr 1906 das Landmesser- und kultur- 
technische Examen. Seit dem 10. Mai 1906 ist er mit Unterbrechung 
von einem Militärjahr dauernd bei den Kanalisationswerken be 
schäftigt. Er hat sich durch großen Fleiß und gewissenhafte Aus 
führung aller ihni übertragenen Arbeiten, Zuverlässigkeit und gute 
Führung das Vertrauen seiner Vorgesetzten erworben. 
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes (Blatt 44 der bei 
gefügten Akten) ist Herr Roland für die Anstellung körperlich 
geeignet. 
Gemäß § 56,6 der Städteordnung ersuchen wir um gefällige 
Aeußerung. 
Berlin, den 28. Januar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
271. Vorlage (J.-Nr. 2136 Kan. VI/11) - zur Beschlußfassung — 
betreffend die Anstellung eines Rechnungsführers ans 
den städtischen Gütern. 
Wir beabsichtigen, den seit dem 3. April 1911 auf unserm Riesel 
gute Schmetzdorf als Rechnungsführer probeweise beschäftigten Bureau 
gehilfen Karl Becker auf Grund des Ortsstatuts vom 10. März/ 
14. Mai 1908, betreffend die Anstellung und Pensionierung der 
Kommunalbeamten, als Rechnungsführer, und zwar als Gemeinde 
beamten in den Betriebsverwaltungen gegen dreimonatliche Kündigung 
vom 1. April 1912 ab anzustellen. 
Herr Becker, geboren am 1. Dezember 1880 zu Veitsrodt im 
Fürstentum Birkenfeld, Großherzogtum Oldenburg, hat die Elementar 
schule seines Geburtsorts besucht und war vor seinem Eintritt in 
städtischen Dienst auf verschiedenen Gütern als Kassen- und Rechnungs 
beamter tätig. Nachdem er am 15. April 1909 in städtischen Dienst 
getreten, wurde Becker bis zur Uebertragung der Rechnungsführerstelle 
in Schmetzdorf als Bureaugchilfe bei der Gutsverwaltung Buch be 
schäftigt. Er hat in diesen Stellungen Fleiß und Sachkenntnis gezeigt, 
sodaß er als Rechnungsführer geeignet erscheint. Nach dem Gutachten 
unseres Vertrauensarztes ist er zur Anstellung im Kommunaldienste 
als Rechnungsführer auch körperlich geeignet. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung 
gemäß § 56 Abs. 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 12. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
272. Borlage (J.-Nr. 453 Lun. 1/12) — zur Beschlußfassung —. 
betreffend die Anstellung eines Betriebsaufsehers bei 
den Hairalisationswerkcn gegen dreimonatliche Kün 
digung. 
Die Anstellung der Betriebsaufseher bei den Kanalisationswerken 
erfolgt nach 4 jähriger privatvertragdienstlicher Beschäftigung. 
Der Betriebsaufseher Paul Liebig, geboren am 7. Juli 1876, 
wohnhaft Chausseestraße 76 ist am 10. Februar 1908 eingestellt 
worden. Während seiner bisherigen Beschäftigung hat er sich bewährt, 
auch über seine außerdienstliche Führung ist Nachteiliges nicht bekannt 
geworden. Nach dem in den Akten befindlichen Gutachten unseres 
Vertrauensarztes ist er körperlich geeignet für die Anstellung. Auf 
Vorschlag unserer Kanalisationsdeputation beabsichtigen wir ihn vom 
1. April d. Js. ab als Gemeindebeamten der Betriebsverwaltung 
gegen dreimonatliche Kündigung anzustellen. Darüber, daß er das 
35. Lebensjahr bereits überschritten hat, bitten wir hinwegzusehen. 
Wir ersuchen gemäß § 56,6 der Städteordnung um Aeußerung. 
Berlin, den 13. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und 'Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
273. Borlage (J.-Nr. 2175 V. 8. 1/11) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Anstellung eines Militäranwärters als 
Wächter am städtischen Bieh- und Schlachthofe. 
Der Militäranwärter Franz Liebherr, geboren den 30. De 
zember 1876, Mirbachstraße 71 wohnhaft, ist am 1. August d. Js. 
zur Ableistung eines sechsmonatigen Probedienstes als Wächter am 
städtischen Vieh- und Schlachthofe eingestellt worden. 
Er hat sich bisher bewährt und zu Ausstellungen keine Ver 
anlassung gegeben. Nach dem bei seinen Akten befindlichen Gutachten 
unseres Vertrauensarztes vom 22. Juli 1911 ist er auch körperlich 
für den Gemeindedienst geeignet. 
Wir wollen ihn daher nach Maßgabe der Bestimmungen des 8 8 
des Kommunalbeamtengesetzes vom 23. Juli 1908, betreffend die An 
stellung und Pensionierung der Kommunalbeamten mit Ablauf der 
Probezeit als Gemeindebeamten in der Betriebsverwaltung gegen drei 
monatige Kündigung anstellen. 
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung. 
Ferner ersuchen wir darüber hinwegzusehen, daß Liebherr die 
zulässige Altersgrenze bei der Anstellung überschritten haben wird. 
Berlin, den 15. Dezember 1911.' 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
274. Borlage (J.-Nr. 1297F. Sch. 1.11) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Anstellung eines technischen Lehrers an 
der II. Handwerkerschulc. 
Infolge Uebertritts des Stelleninhabers in den Ruhestand ist die 
Stelle eines technischen Lehrers an der II. Handwerkerschule neu 
zu besetzen. 
Wir haben beschlossen, diese Stelle dem Architekten Heinrich 
Brandt, geboren 11. März 1874, wohnhaft hier, Hasenheide 12, zu 
übertragen. 
Brandt ist seit 1909 an der II. Handwerkerschule als Lehrer 
beschäftigt und seit dem 1. Oktober 1910 kontraktlich mit 12 Wochen 
stunden mit einem auf den 1. April 1909 festgesetzten Besoldunas- 
dienstalter angenommen. Er hat sich während seiner bisherigen Tätigkeit 
als fleißiger Lehrer bewährt, der seine theoretischen Kenntnisse mit ge 
diegenen, in der Praxis erworbenen Erfahrungen im Unterrichte mit 
gutem Erfolge zu verwerten versteht. 
Nach dem bei den Akten befindlichen Gutachten unseres Vertrauens 
arztes ist er auch körperlich zur Anstellung geeignet. 
Die Anstellung erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Anstellung, 
Annahme und Besoldung des Lehrperjonals an den Fach- und Fort 
bildungsschulen von Berlin vom 1. April 1912 ab als Gemeinde 
beamter auf Lebenszeit mit einem Besoldungsdienstalter vom 
1. April 1909, entsprechend dem der kontraktlichen Annahme. 
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Slädteordnung. 
Berlin, den 9. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
275. Vorläge (J.-Nr. 1551 F. Sch. 1/11) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Lehrers an 
der städtischen Technischen Mittelschule. 
Der Diplomingenieur Artur Günther, geboren am 10. De 
zember 1880 zu Berlin, toohnhaft Bochumer Straße 18 IV, ist seit 
1. April 1911 probeweise als Lehrer an der Technischen Mittelschule 
beschäftigt, nachdem er vorher bereits ein Semester lang Unterricht an 
dieser schule erteilt hatte und mit der Ausarbeitung der Vorträge 
über Baukunde, der Anfertigung und Beschaffung der Modelle, Wand 
tafeln, Baupläne usw. für die bautechnische Sanimlung betraut 
worden war. 
Er ist mit Fleiß bemüht gewesen, sich den Anforderungen der 
Schule anzupassen. 
Nach der Auskunft des Vertrauensarztes ist er körperlich zur 
Anstellung geeignet. 
Wir haben beschlossen, ihn vom 1. April 1912 ab als Gemeinde 
beamten auf Lebenszeit anzustellen. 
Wir ersuchen um gefällige Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Städte 
ordnung. 
Berlin,^den 23. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
276. Borlage (J.-Nr. 3572 Seh II. 11) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Anstellung eines Schuldieners an einer 
Pflichtfortbildungsschule. 
Der Militäranwärter Karl Worch, geboren am 28. Januar 1880, 
Wrangelstraße 85 wohnhaft, hat seine Probedienstzeit als Schuldiener 
zur Zufriedenheit abgeleistet und ist nach dem bei seinen Personalakten 
befindlichen Gutachten unseres Vertrauensarztes auch körperlich für 
diesen Dienst geeignet. 
Wir beabsichtigen daher, ihn vom 11. Februar 1912 ab als Schul 
diener anzustellen. Die Anstellung soll gemäß 8 2 Abs. 6 des Orts 
statuts vom 1908 bis zum Ablaufe des fünften Dienstjahres 
im ununterbrochenen Dienste der Stadt Berlin mit dreimonatiger 
Kündigung, von da ab auf Lebenszeit erfolgen. 
Wir ersuchen um gefl. Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Städte 
ordnung. 
Berlin, den 5. Januar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
277. Borlage (J.-Nr. M. 18/1 Sch. III a/12) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung des Militäran- 
wärlers Otto Mollenhauer als Gemeindeschuldiener. 
Der Militäranwärter Otto Mollenhauer, geboren am 18. Fe 
bruar 1878, wohnhaft auf dem Grundstück der 76. Gemeindeschule,
	        
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