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25«. Borlage (J-Nr. 151 G. B. 2/12) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung von 5 Militäranwärtern als
Magistratskanzlisten vom 1. April bezw. 1. Mai 1S12 ab.
Die in dem nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Militäranwärter
1. Voß,
2. Schultz.
3. Viedt,
4. Schürzeberg,
5. Langner
haben sich als Kanzleigehilfen während der Zeit ihrer Beschäftigung in
der städtischen Verwaltung als brauchbar erwiesen und sind nach den
in den Akten befindlichen Gutachten des städtischen Vertrauensarztes
auch körperlich für den Gemeindedienst geeignet.
Wir beabsichtigen daher, sie zu 1—4 am 1 April 1912 und zu 5
am 1. Mai 1912 gegen dreimonatliche Kündigung als Magistrats
kanzlisten anzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen ■ wir um Aeußerung
gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Von einer Beanstandung derAnstellung des Anwärters Schürzeberg
wegen Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte wie bisher in ähnlichen
Fällen abzusehen sein.
Berlin, den 27. Februar 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
3« 25«.
Lfde.
Nr.
Name
Geburtstag
In den städtischen
Dienst eingetreten
am
Wohnung
1
Voß, Ernst
14. 1. 1879
1. 4. 1911
Berlin 0. 112, Voigtstraße 1 IV.
2
Schultz, Johannes
3. 4. 1881
do.
Berlin N. 58, Schivelbeinerstraße 16 IV.
3
Viedt, Paul
22. 8. 1878
do.
Berlin N. 20, Bastianstraße 17, v. II.
4
Schürzeberg, Gustav
5. 10, 1876
do.
Berlin SO. 36, Ratiborstraße 10, v. II.
5
Langner, Karl
30. 11. 1877
1. 5. 1911
Berlin NO. 65, Naugarder Straße 40, v. IV.
257. Borlage (J.-Nr. 10 G. B. 2/12) - zur Beschlutzfassnng
betreffend die Anstellung von 4 Hilfsfteuererhebern.
Die in dem nachstehenden Verzeichnis ausgeführten Militäranwärter,
welche zur Ableistung eines sechsmonatlichen Probedienstes in unsern
Steuererheberdienst eingetreten sind, haben sich als brauchbar erwiesen
und sind nach den in den Akten befindlichen vertrauensärztlichen Gut
achten auch körperlich für die Anstellung im Gemeindedienst geeignet.
3« 257.
Lfd.
Nr.
Name
Geburtstag
In den städtischen
Dienst eingetreten
am
Wohnung
1
Heiseke, Ernst
7. 9. 1878
1. 8. 1911
Rathenower Straße 23, Quergeb. I. Aufg. 4 Tr.
2
Kuhr, Otto
29. 7. 1878
do.
Persiusstraße 3, Vorderhaus II b. Schulze.
3
Glaw, Paul
9. 4. 1878
do.
Urbanstraße 88, v. IV r.
4
Radtke, Emil
11 2. 1880
do.
Wisbyerstraße 13, II. Aufg. I.
Wir beabsichtigen sie daher vom Ablauf der Probedienstzeit ab gegen
dreimonatliche Kündigung als Hilfssteuererheber anzustellen.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 6. Januar 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
258. Borlage (J.-Nr. 167 G. B. 2/12) — zur Beschlußfassung —.
betreffend die Anstellung von zwei Hilfsfteuererhebern
Die in dem nachstehenden Verzeichnis ausgeführten Militäranwärter,
welche zur Ableistung eines sechsmonatlichen Probedienstes in unsern
Steuererheberdienst eingetreten sind, haben sich als brauchbar erwiesen
und sind nach den in den Akten befindlichen vertrauensärztlichen Gut
achten auch körperlich für die Anstellung im Geineindedienst geeignet.
Wir beabsichtigen sie daher vom Ablauf der Probedienstzeit ab gegen
dreimonatliche Kündigung als Hilfssteuererheber anzustellen.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 3. März 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
3» 258.
Lfd.
Nr.
In den städtischen
Name
Geburtstag
Dienst eingetreten
Wohnung
am
1
Hetze!, Otto
4. 7. 1879
1. 4. 1911
Schuldiener
Ueckermünder Straße 4, v. 11.
2.10.1911 Steuer-
erheberanwärter
Schivelbeiner Straße 43, II.
2
Dangus, Bruno
1. 2. 1879
2. 10. 1911
25». «orlage (J.-Nr. 57 G. B. 5/12) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung eines Hilfsvollziehungs
beamten.
Der Militäranwärter Karl Leckow, geboren am 13. April 1877,
wohnhaft Kochhannstraße 35, Vorderhaus 3 Treppen, welcher zur Ab
leistung eines sechsmonatlichen Probedienstes am 12. September 1911
in unserm Vollziehungsbeamtendienst eingetreten ist, hat sich als brauch
bar erwiesen und ist nach dem in den Akten befindlichen vertrauens
ärztlichen Gutachten auch körperlich für die Anstellung im Gemeinde
dienst geeignet. Wir beabsichtigen ihn daher vom Ablauf der
Probedienstzeit ab gegen dreimonatliche Kündigung als Hilfsvoll
ziehungsbeamten anzustellen.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56,6 der Städteordnung.
Berlin, den 9. Februar 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
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