Path:
Volume No. 15 (149-160), 1912/02/24

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

-—m 
mOmes während eines 10 jährigen Zeitraumes an die Gemeinde 
kirchenräte von St. Georgen und der Luisenstadtkirche gezahlt werden. 
Berlin, den 18. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
154. Offene Stellen. 
Durch den Tod des Stadtverordneten Mentel ist je eine Stelle 
srei geworden: 
a) in der Deputation für Kunstgewerbe, 
b) - - Parkdeputation, 
gemeldet: Stadtverordneter vr. Hellwig, 
c) in der Deputation sür die innere Ausschmückung des Rathauses, 
ck) - - Straßenreinigungsdeputation. 
155. Vorlage (J.-Nr. 36 V. 8. 1/12) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Empfang des 2. Internationalen Haus- 
befit?erkongreffes in den Zeiträumen des Rathauses. 
In den Tagen vom 5. bis einschließlich 8. Mai 1912 wird hier 
der 2. Internationale Hausbesitzerkongreß abgehalten werden. Der 
erste Kongreß. fand 1900 in Paris statt und auch das Zusammen 
treten des zweiten Kongresses ist durch die französischen Hausbesitzer 
vereine angeregt. Die Berhandlungsgegenstünde des zweiten Kongresses 
find nicht nach den: Jnteressenstandpunkt des Hausbesitzers gewählt, 
sondern sollen die Wohnungsfrage aus rein sachlicher Grundlage und 
mit den Mitteln der wissenschaftlichen Forschung beleuchten. Deshalb 
sind alS Hauptpunkte der Tagesordnung in Aussicht genommen 
folgende Themen: 
1. die beste Lösung der Realkreditsragc, 
2. das Heimstättenrecht unter besonderer Berücksichtigung des 
amerikanischen .Heimstättenrechtes und des französischen Ge 
setzes zur Errichtung unpfändbaren Familiengutes, 
3. über Mietverlustversicherung, 
4. vergleichende Wohnungsstatistik. 
Schon jetzt sind bei der Kougreßleitung Zustiimnuugserklärungcn 
aus Hausbesitzerkreisen fast aller Kulturstaaten eingelaufen, besonders 
aus Frankreich, Oesterreich-Ungarn, Italien, der Schweiz, Schweden^ 
Norwegen und Dänemark. Deshalb verspricht der Kongreß nicht nur 
bedeutsam, sondern sein Besuch auch sehr zahlreich zu iverden. 
Mit Rücksicht aus diese Umstände hat der Zentralverband der 
Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands, dein die Kongreßveran 
staltung obliegt, um einen Empfang der Kongreßteilnehmer durch die 
Stadt Berlin gebeten. Wir möchten dem Wunsche entsprechen und 
ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Verjammlung ist damit einverstanden 
1. daß den Teilnehmern ain 2. Internationalen Hausbesitzerkongresse 
ein Empfang in den Festräumen des Rathauses angeboten und 
zu diesem Zwecke aus den Etatsmitteln für 1912 Kapitel XIII 
Abteilung 2, Extraordinarium, Position 1 ein Betrag bis zur 
.Höhe von 12 000 M entnommen werde, 
2. daß die Vorbereitungen zum Empfange von einer gemischten 
Deputation, bestehend aus 5 Mitgliedern des Magistrats und 
10 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, getroffen 
werden. 
Berlin, den 24. Februar 1911. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
156. Borlage (J.-Nr. 142 6. 8.1/12) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Verstärkung des S\ ä m merci «ntcrstü hungs- 
fonds um 3 666 K. 
Der zur Verfügung des Magistrats stehende Kämmereiunter- 
stützungssonds — Kapitel XIII 2, Titel III Position 1 —, welcher 
25 045 .Hi beträgt, ist bis auf den Betrag von 1 258 .M bereits aus- 
gebraucht. Tie Zahl der Unterstützungsgesuche ist wegen der großen 
Zahl der Altpensionäre schon zu gewöhnlichen Zeiten sehr groß, im 
laufenden Rechnungsjahr ist sie aber wegen der nicht unbedeutenden 
Verteuerung einzelner Lebensmittel sehr erheblich angewachsen. Wir 
erachten es daher, um der großen Zahl begründeter Unterstützungs- 
gesuche noch weiter entsprechen zu können, sür angemessen, den genannten 
Fonds für das laufende Rechnungsjahr um 3 000 M zu erhöhen. 
Die Versammlung ersuchen wir, sich mit dieser Erhöhung des 
.Kämmereiunterstützungsfonds sür das laufende Rechnungsjahr und 
der Entnahme des Betrages aus dem Dispositionsfonds (Kapitel XII 
Abteilung II, Ausgabe Extraordinarium 1 des Etats) einverstanden 
zu erklären. 
Berlin, den 21. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
157. Vorlage (J.-Nr. 10 165 Grä. 11) — zur Beschlußfassung —. 
über den Verkauf des Grundstücks Waüftraße 36. 
Das an der Wallstraße 30 und Splittgcrbergassc belegene, im 
Grundbuche von Neu-Kölln Band 2 Blatt 96 verzeichnete Grundstück 
ist laut Enteignungsbeschlusses des Königlichen Polizeipräsidiums, 
Abteilung I voin 23. Dezember 1907 zur Verbreiterung der Wall- 
straße seinerzeit gegen eine Entschädigungssumme von 252 078,2» , H 
enteignet und der Stadtgemeinde Berlin zum Eigentum übertragen 
worden. Das enteignete Grundstück hatte eine Größe von 587 gm, 
wovon 155 gm zur Straßenverbreiterung gebraucht wurden. Bei 
diesem Flächeninhalt und einem Feuerkassenwerte der Baulichkeiten 
von 109 400 M sind also sür 1 gm einschl. dieses Wertes 429,« J( 
ausschl. desselben 243,»» Ja gezahlt worden. Wegen der Höhe der 
Enteignungsentschädigung ist von den früheren Eigentümern der 
Rechtsweg beschriften tvorden. Das Urteil erster Instanz hat die 
Entschädigung um 7 657,so ,M erhöht, das Urteil der zweiten Instanz 
liegt noch nicht vor. 
Für die auf dem anliegenden Lageplane mit einem roten Rande ver 
sehene Restfläche des Grundstücks von 432 gm Größe hat der Kaufmann 
Friedrich Mensch, hier, Besselstraße 3 wohnhaft, in rechtverbind 
licher Form unter Bindung bis 1. April 1912 für 1 gm 438 sin 
ganzen also 189 216 Jt geboten und sich im übrigen unsern allge 
meinen Berkaufsbedingungen uuterivorsen. Er hat sich außerdem ver 
pflichtet, das Grundstück innerhalb zweier Jahre nach dem Zeitpunkte 
der Auflassung zu bebauen. 
Wir hallen den geboteneit Kaufpreis in Uebereinstimmung mit 
unsrer Grundeigentumsdeputatiou für angemessen und ersuchen zu 
beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem freihändigen Verkaufe des 
Grundstücks Wallstraße 30 zum Preise von 438 ,‘u für 1 qm ein 
verstanden. 
Das Kausgeld soll bei der Stadthauptkasse, Kapitel IX 2 (Straßen- 
und Brückenbau) vereinnahmt werden. 
Berlin, den 23. Februar 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
158. Vorlage (J.-Nr. 9 260 Grd. 11) zur Beschlußfassung —, 
betreffend Erhebung des Wafferzinfes für Benutzung 
des Rummelsbnrger Sees gemäß dem neuen Tarif über 
die Erhebung des Wafferzinfcs für ftskalifche Gewässer. 
Durch Beschluß vom 31. März 187«» — Protokoll 28 — hatte 
sich die Stadtverordnetenversninntlung damit einverstanden erklärt, daß 
für private Anlagen auf dem Ruminelsburger See, Aufstellung von 
Schisssgefäßen usw., ein Wasierzins nach dem vom Königlichen Do- 
mänenrentamt Berlin über derartige Benutzung der Spree erlassenen 
Tarife vom 10. Juli 1862 erhoben iverde. 
Dieser Tarif, der unter Zustimmung der Stadtverordnetenver 
sammlung — Beschluß vom 5. April 1871, Protokoll 27 und 22. No 
vember 1894, Protokoll 14 — zwei neue Positionen 16 und 16 a er 
hielt, ist in der Anlage A abschriftlich beigefügt. 
Seitens des Königlichen Domänenrentamts ist nun ein neuer, 
wesentlich veränderter in der Anlage 6 beigefügter Tarif sür die fis 
kalischeu Gewässer ausgestellt worden, der im besonderen statt unserer 
Positionen 16 und 16 a; 
16. Unbeladene Lastkähne (Zillen) für jedes Quadratmeter, das 
sie im Wasser einnehmen 0,io .H 
16 a. Alle anderen Schiffsgefäße jeder Art für jedes 
Quadratmetel', das sie im Wasser einnehmen . . l,oo 
nur die eine Position enthält: 
-5a. Fahrzeuge, alte zu zerschlagende und sonstige nicht 
zu Ein- und AuSladezwecken dienende: für das 
Quadratmeter Fläche 0,z.-> 
Würde man letztere Bestimmung an die Stelle der Positionen 16 
und 16a setzen, so würde hinsichtlich der unbcladenen Lastkähne aller 
dings eine Mehreinnahme von 0,-s ,U pro Quadratmeter zu verzeichnen 
sein, während bei Position 16a eine Mindereinnahme von 0,75 M 
pro Quadratmeter entstände. Nach letzterer Position war bisher für 
die im Rummelsburger See aufgestellten Motorboote, Segelboote und 
Ruderkähne an Wasserzins 1 M pro Quadratmeter zu entrichten, 
was eine Haupteinnahme hinsichtlich der Wasserzinscrhebung auf dem 
Rumnielsburger Sec bedeutete. Beispielsweise sind im Rechnungsjahre 
1910/11 762 M für die letztgenannten Fahrzeuge an Wasserzius er 
hoben tvorden, während nach dem fiskalischen Tarife jetzt nur 
762 X 25 ^ = 190,50 M Einnahme zu verzeichnen ivären. 
Demgegenüber bringt aber der neue fiskalische Tarif vielfache, teil 
weise sehr erhebliche Erhöhungen, so daß wir im Einverständnis mit 
unserer Grundeigentumsdeputation beschlossen haben, vom 1. April 1912 
ab den neuen Tarif über die Erhebung des Wasserzinses für fiskalische 
Gewässer für den Ruminelsburger See zur Einführung zu bringen. 
Wir ersuchen daher, wie folgt, zu beschließe»: 
Die Versammlung ist dainit einverstanden, daß vom 1. April 1912 
ab der neue in der Anlage 6 beigefügte^Tarif 'über die Erhebung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.