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nebst Erläuterungsbericht und einem mit 105 000 Jt abschließenden
Kostenanschläge hiermit vorgelegt.
In Anbetracht der großen Bedeutung, welche diese Verbesserung
des Verkehres zwischen den beiden Seiten der Spree für die östlichen
Bezirke unserer Stadt besitzt, haben wir dem Entwürfe der Tiefbau-
deputation unsere Zustimmung gegeben und ersuchen die Versammlung
nunmehr, wie folgt, zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem vorgelegten Entwürfe zur Ver
breiterung der Schillingsbrücke und dem mit 105000 Jt abschließenden
Kostenanschläge zu.
Berlin, den 10. Februar 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 103.
Erläuterungsbericht
zur Verbreiterung der Schillingsbrücke.
Wie aus dem Lageplan zu ersehen, überschreitet die Schillings
brücke die Spree in fünf Oeffnungen von rund 12,s bezw. 12,v w
Weite. Bei der schrägen Lage der Pfeiler zur Stromrichtung ist das
Durchfahren der Bückenüffnungen für die Schiffer unbequem, so daß
es seitens der Strombehörden nicht zugegeben wird, diese Verhältnisse
durch weitere Einbauten in ungünstiger Weise zu beeinflußen. Es
wird daher von einer Verlängerung der Pfeiler abgesehen und die
Verbreiterung der Brückenbahn ohne Aenderung des llnterbaus durch
Ausgrabungen in Eisen bewirkt werden müssen, wenngleich dadurch
die äußere Erscheinung der Brücke leidet.
Wie der Querschnitt auf Blatt 3 zeigt, werden zu diesem Zwecke
über den Vorköpfen der Pfeiler Konsolen angeordnet. Zur Ver
meidung des Ueberkippens werden sie durch Zugverbindungen, welche
von einer Slirnmauer zur anderen reichen, mit einander verbunden,
, ) daß die Wirkung des Eigengewichtes sich ausgleicht und lediglich
,..r die bewegliche Belastung eine Verankerung im Mauerwerk der
Brücke nötig ist. Gleichlaufend mit den Brückenstirnen werden drei
Längsträger über die Konsolen gestreckt, welche die aus Monier-
ptaile» mit einem Urberzuge aus Gußasphalt gebildeten Bürgersteige
aufnehmen ,so daß die.jetzige Brücke in ihrer ganzen Breite als Fahr
bahn nutzbar gemacht werden kann. Die auf diese Weise für Fuß
gänger und für Fuhrwerke gewonnenen Breiten von 0,75 15,0 bis
5,7 > m entsprechen der Einteilung der Andreasstraße. An die stelle
der zu beseitigenden, massiven Brüstungen, welche durch leichte, eiserne
Geländer an den Außenseiten der Bürgersteige ersetzt werden, treten
Bordschwellen, welche sich zur Vermeidung von Verschiebungen gegen
verankertes Eisenwerk stützen. Zwischen den Längsträgern der Bürger
steige bietet sich hinreichend Raum zur Unterbringung der straßen-
leitungen.
Die von den Slrombehörden geforderte Hinabführung der am
linken Widerlager befindlichen Wassertreppen bis auf den gesenkten
Wasserspiegel der Spree bietet keine erheblichen Schwierigkeiten. Die
gleichfalls geforderte Aufrechterhaltung der Verbindung mit der An
legestelle der Tismerfchen Dampfschiffe aus deni rechten Spree
ufer, welche zur Zeit von dein Bürgersteige seitlich der Brücke aus
zugängig ist, läßt sich dadurch bewerkstelligen, daß es Herrn Ti sin er
gestattet wird, eine Treppe von dem Landungsstege zu dem Ende
des Brückenbürgersteiges hinaufzuführen, für deren obere Plattform
verschließbare Oeffnungen in dem Geländer vorgesehen werden.
Mit der Umpflasterung des Fahrdammes, welche infolge seiner
Verbreiterung erforderlich ist, wird eine Regulierung der Brückcn-
gradiente verbunden, so daß die zur Zeit sich findenden Unregel
mäßigkeiten beseitigt werden. Zu einer Verbreiterung der Zwillings
brücke, über deren beide Arme der Verkehr sich zu ziemlich gleichen
Teilen bewegt, liegt eine Veranlassung nicht vor.
Die Kosten der Bauausführung belaufen sich nach dem bei
gefügten Anschlage auf rund 105000 Jt.
Berlin, im Februar 1910.
Der Stadtbaurat.
Krause.
104. Vorlage (F.-Nr. 15 460 B. II. 09) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung neuer Flucht
linien für die Dresdener und Annenstraße und den
freihändigen Erwerb des Grundstücks Dresdener
Straße lOl Ecke Prinzenftraße 08
Die Dresdener Straße, ein Teil des wichtigen Verkehrszuges,
der fast gradlinig den Süden von Berlin sowie Rixdorf mit dem
Zentrum vervindet, ist von ihrer Kreuzung mit der Prinzenstraße bis
zur Einmündung der Annenstraße ungewöhnlich eng. Ihre Breite
schwankt von 1Ö.7» m bis 16,38 m auf der Strecke zwischen Annen-
und Alexandrinenstraße und von 15,86 m bis 13,o3 m auf dem an
schließenden Teile bis zur Prinzenstraßc. Obwohl in der Straße
eine zweigleisige Straßenbahn vorhanden ist, beträgt die Damm
breite zwischen Alexandrinen- und Prinzenftraße nur etwa 8 m. Um
bei dieser Abmessung den Verkehr des übrigen Fuhrwerks noch einiger
maßen zu ermöglichen und um eine möglichst günstige Ueberschreitung
der Gleise in der Prinzenstraße zu erzielen, sind die Gleise von der
Alexandrinenstraße an nicht in der Mitte des Fahrdammes, sondern
an seiner südwestlichen Seite angeordnet worden.
Bei dem Verkehr in der Dresdener Straße und mit Rücksicht
darauf, daß die nach Norden und nach Süden anschließenden
Straßenzüge eine Breite von etwa 19 m besitzen oder nach be
schlossener Fluchtlinienfestsetzung erhalten sollen, halten wir in
Uebereinstimmung mit der Tiefbaudeputation eine Verbreiterung
der Dresdener Straße zwischen Annen- und Prinzenftraße für
notwendig und beabsichtigen deshalb, für diese Straßenstrecke die
in dem beiliegenden Entwürfe — Blatt 1 — dargestellten neuen
Fluchtlinien zur Festsetzung zu bringen. Die Straße soll danach
eine durchgehende Breite von 19 m erhalten, wovon 11 m auf den
Fahrdamm und je 4 m auf die Bürgersteige entfallen. Angesichts
der örtlichen Verhältnisse wird die Verbreiterung im wesentlichen auf
der Westseite der Dresdener Straße geplant und beginnt bei dem
Grundstücke Nr. 77. Auf der Ostseite wird nur das Grundstück
Nr. 67/68 ganz und Nr. 66 zum Teil in Anspruch genommen. Es
wird hierdurch der Vorteil erreicht, daß die vor den Grundstücken
Annenstraße 17—24 festgesetzte und noch nicht völlig durchgeführte
Fluchtlinie ebenfalls abgeändert werden kann und dann von den
Grundstücken Annenstraße 17/18, 19/20 und 21 erheblich kleinere
Flächen zur Straßenverbreiterung zu erwerben sein werden als gegen
wärtig geplant ist. Wenn die Verbreiterung nur auf der Westseite
der Dresdener Straße erfolgen und die Inanspruchnahme von Grund
stücken auf der Ostseite ganz vermieden werden sollte, so müßte die
neue Fluchtlinie bereits bei dem Grundstücke Nr. 72 beginnen, also
noch die Grundstücke 72 bis 76 anschneiden, und die jetzige Flucht
linie vor den Grundstücken Annenstraße 17 bis 24 müßte bestehen
bleiben.
Durch die geplante neue Fluchtlinie wird auch das im Grund-
buche von der Luisenstadt Band 62 Nr. 2542 verzeichnete Grundstück
Dresdener Straße 101 Ecke Prinzenftraße 68 betroffen. Vor diesem
hat die Dresdener Straße ihre geringste Breite, eine baldige Durch
führung der beabsichtigten Straßenverbreiterung ist daher im Verkehrs
interesse gerade an dieser Stelle sehr erwünscht. Wir sind deshalb
einem Angebot des Grundstückseigentümers, Rentiers Wilhelm Mosch,
Friedenau, Kirchstraße 1 wohnhaft, näher getreten. Er forderte für
das 659,2 gm große Eckgrundstück, dessen Ertrag nach Abzug von
8 v. H. in den letzten 4 Jahren 16 844, 17 231, 16 606 und 16 434 Jt
betrug und dessen gemeiner Wert auf 315 000 Jt abgeschätzt ist,
zunächst 350 OO0 M, ermäßigte aber im Laufe der Verhandlungen
seine Forderung auf 820000 Jt. Im Einverständnisse mit der
Tiefbaudeputation halten wir diese Forderung für angemessen. Auf-
lassung und Uebergabe des Grundstücks sollen Hypotheken- und lasten-
frei am 1. Oktober 1910 erfolgen. Die durch den Kaufvertrag und
die Auflassung entstehenden Kosten übernimmt die Stadtgemeinde.
An sein Angebot hat sich Mosch bis zum 1. Juli 1910 unter der
Voraussetzung gebunden, daß die Gemeindebehörden bis 26. März 1910
den Ankauf des Grundstücks beschlossen haben, so daß er noch die
Möglichkeit hat, die auf dem Grundstücke lastenden Hypotheken zum
1. Oktober 1910 zu kündigen.
Unter Beifügung eines Uebersichtsplanes und der erforderlichen
Anzahl Orientierungsskizzen ersuchen wir daher im Einverständnis
mit der Tiefbaudeputation um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist einverstanden
a) mit der Festsetzung neuer Fluchlinien für
1. die Westseite der Dresdener Straße von Nr. 77 bis zur
Prinzenstraße,
2. das Grundstück Dresdener Straße 66/Annenstraße 29,
3. die Grundstücke Annenstraße Nr. 17 bis 24 und der Auf
hebung der Fluchtlinien für das Grundstück Dresdener
Straße 67/68 und Annenstraße 28/28»,
d) mit dem" freihändigen Erwerb des Grundstücks Dresdener
Straße 101 Ecke Prinzen Straße 68 zum Preise von 320000 M
unter den in der Vorlage vom 11. Februar 1910 angegebenen
Bedingungen.
Der Kaufpreis ist aus dem Ordinarium Titel IIA der Spezial-
Verwaltung 36 zu entnehmen.
Berlin, den 11. Februar 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
105. Borlage (J.-Nr. 10 579 B. II. 09) — zur Beschluß-
faffung —, betreffend den Neubau einer Brücke über
die Gleise der Stettiner und Nordbahn im Zuge der
Bornholmer Straße.
Der stattliche Ringstraßenzug, welcher den nördlichen Teil unseres
Stadtgebietes von der Lichtenberger Grenze bis nach Plötzensee durch-
zieht, erleidet auf der Strecke, welche zwischen der Schönhauser Allee
und der Grünthaler Straße den Namen „Bornholmer Straße" führt.