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Volume No. 7 (80-88), 5. Februar 1910 Anlage: ad No. 7 (89-90), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

73 
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin. 
ad M 7 
(89—90.) 
Aortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt find. 
89. Vorlage (J.-Nr. 1502 6. B. 7. 09) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Gewährung einer laufenden 
Unterstützung. 
Dic Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir ergebenst, zu 
beschließen, wie folgt: 
Dic Versammlung ist damit einverstanden, daß dem dienst- 
unfähigen Kanzleigehilsen Lauer W o d k i c w i c z vom 1. Februar 
1910 ab eine laufende Unterstützung von 1140 ,M. jährlich aus 
Lebenszeit gewährt werde. 
Lader Wodkiewicz, geboren am 19. August 1840, trat am 
31. Januar 1894 als Kanzleigehilfe in unseren Dienst ein und wird 
seitdem ununterbrochen im Kanzleidienst gegen Privatvcrtrag be 
schäftigt. Jetzt ist er 69 Jahre alt und infolge von Nervenschwäche 
und Aderverkalkung dauernd dienstunfähig. Seine Entlassung muß 
daher mit Ende Januar d. Js. erfolgen. 
Da Wodkiewicz bei seinem Eintritt in den städtischen Dienst 
bereits älter als 50 Jahre war, kann der Gcmeindebeschluß vom 
1908 betr. Gewährung von Ruhegeld und Hinterbliebencu- 
versorgung für die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der Stadt 
dauernd beschäftigten Personen nach A 2' Absatz 7 a. a. O. auf ihn 
nicht augeivendet werden. Ta aber sonst alle Voraussetzungen der 
Gewährung von Ruhegeld gegeben sind und Wodkiewicz stets 
seine Schuldigkeit getan und sich gut geführt hak, so wollen wir ihm 
eine lausende Unterstützung ungefähr in dem Betrage bewilligen, den 
das Ruhegeld nach dem oben erwähnten Gcmeindebeschluß ausmachen 
würde. Dieser Betrag ist 1141,32 M. Die laufende Unterstützung 
haben wir daher auf l 140 Jk jährlich bemessen. 
Berlin, den 18. Januar 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
9«. Vorlage (J.-Nr. 88 Sch. II. 10) - zur Beschlußfassung 
betreffend Bewilligung eines erhöhten Stundenhonorars 
für 15ä nicht mehr zur Anstellung kommende technische 
Lehrerinnen. 
Die außerordentlichen Lehr- und Vertretungsstunden an den 
Gemeindeschulen werden mit l,3o Jk für die Stunde bezahlt. Nach 
diesem Satze berechnet sich auch das. Monatshouorar für 12 unten 
näher bezeichnete technische Lehrerinnen, die ihres vorgerückten Alters 
wegen nicht mehr zur Anstellung gelangen können, deren Weiter 
beschäftigung aber nach den kürzlich eingeforderten Prüfungsberichten 
wohl zu rechtfertigen ist. Sie sind durchschnittlich in 17 Wocheu- 
stunden beschäftigt; das ihnen bisher gewährte Monatshonorar be 
trägt int Durchschnitt 81,so JL. Eine Erhöhung dieses Bezuges durch 
Uebertragung weiterer Unterrichtsstunden bis' zur höchst zulässige» 
Zahl von 24 tu der Woche ist deshalb schwer durchführbar, weil diese 
Lehrerinnen bei meist einseitiger Befähigung nur für den Unterricht 
in den weiblichen Handarbeiten herangezogen werden können. 
Das Anfangsgehalt der angestellten technischen Lehrerinnen 
(Fachlehrerinnen) beträgt nach der neuen Besoldungsordnung 1 700.li.. 
Bei 24 zu erteilenden Pflichtstunden entspricht dieses Gehalt einer 
Stundenbezahlung von 1,«8 . U.. Erwägungen, die zur allgemeinen 
Aufbesserung der Dienstbezüge des Lehrpersonals führten, möchten 
wir bei diesen 12 technischen Lehrerinnen nicht außer acht lassen 
und ihnen mit der Gewährung eines Stundenhonorars von 1,»o J(. 
eine Einnahme sichern, die im Verhältnis der Stundenzahl dem 
gegenwärtigen Anfangsgehalt der Fachlehrerinnen an den Gemeinde 
schulen entspricht. 
Die in Frage kommenden Lehrerinnen sind folgende: 
Name 
Geburtstag 
Beschäftigt 
seit 
Stunden 
zahl 
Sieber, Sophie 
28. 9. 1838 
1. 10. 1871 
22 
Deutsch geb. Krüger 
9. 1. 1842 
1. 4. 1872 
20 
Schlösser, Clementiue 
15. 1. 1853 
1. 10. 1872 
18 
Alt, Klara 
18. 6. 1845 
1. 6. 1877 
12 
Dühriug, Martha 
14. 1. 1846 
1. 7. 1878 
11 
Geyer. Marie 
31. 10. 1848 
1. 10. 1879 
22 
Borchard, Meta 
11. 11. 1843 
1. 3. 1880 
20 
Eckstein. Anna 
16. 1. 1849 
1. 4. 1882 
18 
Böhm, Anna 
2. 9. 1849 ' 
1. 4. 1883 
20 
Görner, Klara 
26. 11. 1854 
1. 4 1884 
20 
Figulus, Gertrud 
20. 3. 1856 
1. 10. 1884 
16 
Hertel, Anna 
7. 5. 1861 
1. 6. 1887 
3 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den in der Vor 
lage vom 29. Januar 1910 bezeichneten, nicht mehr zur An 
stellung kommenden, 12 technischen Lehrerinnen vom 1. April 1910 
ab die Unterrichtsstunde mit l,so M. bezahlt wird. 
Berlin, den 29. Januar 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
Berlin, den 5. Februar 1910. 
Der Stadtverordneten-Borsteher 
Michelet.
	        
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