Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.
bezw. 1884 durch Bekanntgabe der alten Fluchtlinie die Bebaubarkeit
entzogen worden sei. Beide Prozesse schweben in 1. Instanz. Die
Klägerin fordert in dem einen für die 1012 gm insgesamt 84 843 Jt,
in dem andern Prozesse im ganzen 126 719 Jt.
Die Gesellschaft hat jedoch noch ein weiteres Interesse, nämlich
das der Abrundung ihres Grundbesitzes durch Hinzunahme von Flächen
des städtischen Grundstücks Prinzenallee 72/73. Verhandlungen auf
dieser Grundlage haben zu folgendem Vergleichsangebot der Gesellschaft
geführt:
1. Es verbleibt bei der für die 1 012 gm festgesetzten Enteignungs
entschädigung von 49 786 Jt. Die Gesellschaft nimmt die Klage
zurück und trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Für die 633 gm erhält die Gesellschaft als Enteignungsentschädigung
15 Jt pro Quadratmeter — 9495 JC, ferner als Entschädigung
für Wertminderung durch Entziehung der Bebaubarkeit 28 JC
pro Quadratmeter — 17 724 Jt. dazu für Baulichkeiten. Ein-
friedigung. Aufwuchs 400 JC Die Gesamtentschädigung beträgt
daher 27619 JC und nach Abzug der von der Stadt bereits
gezahlten 11056 Jt noch 16 564 Jt. Die Klagen werden
zurückgenommen: von den Kosten trägt die Gesellschaft 6 / 7 . die
Stadt Vt-
3. Hiergegen verkauft die Stadtgemeinde an die Gesellschaft von
dem Grundstücke Prinzenallee 72/73 — ohne Erlaß von
Anliegerbeiträgen — die auf dem beiliegenden Plane blau
schraffierten Flächen, und zwar die Vorgartenflächc von etwa
511 gm — grün koloriert — zu einem Preise von 15 Jt für
das Quadratmeter — 7 665 Jt und die Baulaiidfläche von etwa
580 gm für 65 JC für das Quadratmeter — 38 025 Jt, zusammen
45 690 Jt. Die städtische Grundeigentumsdeputation hat die
Preise für angemessen erklärt. Das Ergebnis des Vergleichs
ist also, daß die Stadt noch 16564./«, die Gesellschaft 45690„«
zu leisten hat: die Stadt erhält mithin 29126 Jt. Die durch
diesen Vergleich zu 8 entstehenden Kosten (Stempel, Kosten der
Auflassung, Umsatzsteuer) trägt die Gesellschaft; weitere durch den
Vertrag entstehende Kosten trägt jeder Teil zur Hälfte.
4. Die Gesellschaft verzichtet auf alle weitergehenden Rechte gegen
die Stadt und kommt ihr dafür auf, daß nicht von Vorgängern
im Eigentum Ansprüche ans der Entziehung oder Beschränkung
von Grundeigentum gegen die Stadt erhoben werden.
Die Gesellschaft hält sich an diesen Vergleich bis zum 15. März 1910
gebunden.
Im Einverständnis mit der Tiefbaudeputation sind wir der
Ansicht, daß dieser Vergleich der Stadtgemeinde günstig ist.
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit dem Vergleiche zwischen der Stadt-
gemeinde und der Aktiengesellschaft für Mühlenbau vormals
C. G. W. Kapler gemäß Vorlage vom 1. Februar 1910 einverstanden.
Berlin, den 1. Februar 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
88. Vorlage (J.-Nr. 2 200 Wasser 09) — zur Kenntnis
nahme —.
Wir ziehen unsere Vorlage vom 12. Juni v. Js. — Druck
sache 626 —, betreffend den Ankauf größerer Geländeflächen in der
Feldmark Heiligensee hierdurch zurück.
Die von den Kaufleuten Fehringer und Volkmann angebotenen
Grundstücke sind inzwischen im Zwangsversteigerungsverfahren einzeln
zu verschiedenen Terminen in das Eigentum der Terraingesellschaft
Heiligensee, welche die übrigen Grundstücke angestellt hatte, über
gegangen. Mit Rücksicht hierauf hatten wir, um das Ergebnis der
Zwangsversteigerung zunächst abzuwarten, unterm 18. August v. Js.
den Vorsitzenden des zur Vorberatung der Vorlage eingesetzten Aus
schusses, um Aussetzung der Beratung gebeten, da eventuell ein neues
Angebot der Terraingesellschaft Heiligensee nach Beendigung des Ver-
fahrens hätte erfolgen können.
Ein solches hat jedoch nicht stattgefunden. Es ist somit anzu-
nehmen, daß die Terraingefellschaft Heiligensee nicht mehr beabsichtigt,
die Grundstücke zu den seinerzeit von ihr und von den Herren
Feh ring er und Volkmann gestellten Preisen zu verkaufen.
Die Bindefrist für die Angebote war bereits am 1. Juli v. Js.
abgelaufen Es erübrigt sich deshalb eine Beschlußfassung über diese
Angebote. Ein Erwerb weiterer Grundstücke in der Feldmark Heiligensee
wird bei dieser Sachlage von uns nicht beabsichtigt.
Berlin, den 4. Februar 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Eingegangene Petitionen.
Laufende
Nr.
Einsender
Inhalt
8.
Grundbesitzerverein Königstadt.
Förderung der Arbeiten am Märchenbrunnen.
4.
N. N.
Befreiung von der Hundesteuer.
In der nächsten Woche werden zusammentreten:
1. am Montag, den 7. Februar 1910, Nachmittags
<1 Uhr (im Zimmer Nr. 56 des Rathauses):
2. am Dienstag, den 8. Februar 1910, Nachmittags
5V 2 Uhr (im Zimmer Nr. 54 des Rathauses):
3. am Donnerstag, den 10. Februar 1910, Nachmittags
4 3 A Uhr (im kleinen Sitzungszimmer der Bersammlung):
der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage (Drucksache
986 von 1909), betreffend die endgültige Fassung der
Umsatzsteuerordnung und die Einführung einer Wert
zuwachssteuer;
( der Ausschuß für die Wahlen von unbesoldeten Gemeinde-
( beamten;
der Ausschuß zur Vorprüfung der Gültigkeit der Stadt-
verordnetenwahlen.
Februar 1910.
Berlin, den 5.
Der Stadtverordneten-Borsteher
Michelet.