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Volume No. 7 (80-88), 5. Februar 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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2. in der Niederschrift über die Verhandlungen im Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten vom 16. April 1909 niedergelegt sind. 
Die Querschnitte für die Ufermauer mit eingebautem Entlastungs- 
kanal wurden dem von der Ministerialbaukommission aufgestellten 
Vorentwurfe für den Bau der rechtseitigen Ufermauer der Spree 
zwischen der Friedrichsbrücke und der Ueberfahrtsgaffe entnommen 
(siehe Profil A und B). 
Der von der Neuen Friedrichstraße kommende Notauslaß ist im 
schlanken Bogen an die Spree heran- und dann in der Ufermauer, 
welche sich in nördlicher Richtung an die Friedrichsbrücke anschließt, 
weitergeführt. 
An der genannten Brücke erhält der Notauslaß eine unter 38° 
gegen die Stromrichtung geneigte Ausmündung in die Spree in Form 
eines Ueberfallwehres mit 3 Oeffnungen von je 3,so m Weite. Seine 
Ueberfallfchwelle ist auf -+• 31,oo N.N., das ist 2,is m über der Sohle, 
angeordnet, während die vierte 2,io m breite Oeffnung als vorläufige 
Ausmündung bis auf die Kanalsohle herabgeführt ist. 
Bei dem Weiterbau der Ufermauer wird diese Oeffnung in voller 
Höhe geschlossen, da der Ueberfall an der Friedrichsbrücke späterhin 
nur bei stärkeren Regengüssen in Tätigkeit treten soll, und zwar wenn 
der Notauslaß mehr als 5,8 Sekunden - Kubikmeter abführt. Diese 
Wassermenge wird durch den Entlastungskanal in der neuen Ufermauer erst 
am Zirkus Busch in die Spree geleitet, wodurch erreicht wird, daß das am 
stärksten verunreinigte Wasser an einer schmaleren Stelle in die Spree 
fließt, woselbst der Fluß eine größere Geschwindigkeit als dicht unter 
halb der Friedrichsbrücke hat. Etwa 100 m unterhalb der Friedrichs 
brücke münden zwei alte im fiskalischen Gelände liegende Notaus 
lässe in die Spree, von denen der eine im Zuge des alten Königs 
grabens unter der Stadtbahn liegt und der andere vom Hackeschen 
Markt durch die Neue Promenade geführt ist. 
Bei der Verhandlung am 15. April 1909 wurde betont, daß 
diese beiden Notausläffe seinerzeit nur widerruflich genehmigt seien 
und auf Verlangen entfernt werden müßten. Sie sollen deshalb in 
Station 5 + 9,25 bezw. in Station 6 -s- 4,o abgebrochen und nach 
ihrer Vereinigung parallel zur neuen fiskalischen Bauflucht in den 
Entlastungskanal der Ufermauer eingeführt werden. 
Der Querschnitt dieser Kanalstrecke (s. Profil C) ist ebenso wie 
das Profil A in der Ufermauer 2,is m hoch und 2,eo m breit und 
seine Leistungsfähigkeit beträgt bei Spreehochwasser 8,3k Sekunden- 
Kubikmeter, welche Wassermenge dem Notauslaß von dem gefüllten 
Hauptnotauslaß des Radialsystems XI bei der Kreuzung in der 
Rochstraße zugewiesen wird. 
Der an das Ueberfallbauwerk anschließende für 5,5 Sekunden- 
Kubikmeter berechnete Teil des Entlastungskanals (Profil B) hat bei 
2,13 m Höhe eine Breite von 2 m, die nach der Zusammenführung 
mit den vereinigten Notauslässen aus 2,so m (Profil A) vergrößert wird. 
Der Entlastungskanal ist späterhin bis zur Ueberfahrtsgaffe zu 
verlängern, sobald nach der Ansicht des Herrn Polizeipräsidenten 
durch die Ausmündung am Zirkus Busch Mißslände entstehen sollten. 
Berlin, im Januar 1910. 
I. V.: 
gez. Meier. 
Geprüft. 
Berlin, im Januar 1910. 
Der Stadtbaurat. 
gez. Krause, Geheimer Baurat. 
8«. Borlage (J.-Nr. 11191 Olrck. 09) — zur Beschlust- 
faffung — über einen mit den Separationsinter- 
effenten der ehemaligen Kauf- und Hauswiesen vor 
dem Frankfurter und Stralauer Tore abzuschließenden 
Bertrag. 
Ueber die vor dem Frankfurter und Stralauer Tore belegenen 
Wiesen, die sogenannten Kauf- und Hauswiesen, ist am 4. April 1865 
und 18. Dezember 1867 ein Rezeß geschlossen worden, in dem 
nähere Bestimmungen über die öffentlichen Anlagen (Wege, Gräben. 
Brücken) getroffen worden sind; es sollten die in den Plänen 38—46 
befindlichen öffentlichen Anlagen der Stadtgemeinde Berlin zur Unter 
haltung zufallen, die übrigen Wege, Gräben und Brücken sollten in 
der Unterhaltung der Separationsinteressentcn bleiben und zwar so 
lange, bis die einzelnen Wege zu öffentlichen Straßen erklärt wären. 
Die Pläne 38 —46 umfaßten das südlich der Niederschlesisch-Märkischen 
Eisenbahn liegende Gelände, so daß die Eisenbahn die Grenze zwischen 
dem Unterhaltungsgebiet der Stadtgemeinde und dem der Separations- 
interessenteu bildete. 
Die Wege der Gräben sind im Laufe der Jahrzehnte mannig 
fachen Veränderungen unterworfen worden. Auf dem Gelände süd 
lich der Eisenbahn sind neue Straßen teilweise ohne Inanspruchnahme 
von altem Wegeland angelegt und es ist dafür Wegeland, das als 
solches nicht mehr gebraucht wurde, eingezogen worden. Teilweise 
hat die Stadtgemeinde über dies Land verfügt, teilweise haben aber 
sowohl südlich wie nördlich der Eisenbahn Anlieger — auch die 
Königliche Eisenbahnverwaltung — ohne Rechtsgrund das nicht mehr 
als Wege oder Gräben benutzte Land in Anspruch genommen. Die 
Separationsinteressenten, für die von der Königlichen General 
kommission ein besonderer Vertreter eingesetzt worden ist, bestreiten 
der Stadtgemeinde das Recht, über die südlich der Eisenbahn liegenden, 
nicht mehr als Wegeland dienenden Parzellen zu verfügen. Eine 
Verständigung mit den Separationsinteressentcn ist aber für die Stadt- 
gemeinde durchaus notwendig, weil nur auf diese Weise das Grund 
buch und das Kataster mit den tatsächlichen Verhältnissen in Ueber 
einstimmung gebracht werden, ohne die Regulierung des Grundbuchs 
aber wiederum über das große städtische Gelände an der Hohenlohe-, 
Goßler-, Bosse- und Persiusstraße nicht grundbuchlich verfügt werden 
kann. 
Außer der Stadtgemeinde haben aber auch die Separations 
interessentcn den Wunsch, die Verhältnisse zu klären. Sie beab- 
fichtigen, sich dabei von der Unterhaltungslast derjenigen nördlich der 
Eisenbahn liegenden Separationswege zu befreien, deren Unterhaltung 
ihnen bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wege öffentliche Straßen 
werden, nach dem Rezesse obliegt. Dieser Zeitpunkt ist mit Sicherheit 
nicht zu bestimmen, dürfte aber bei der Entwicklung, die jene Gegend 
in den letzten Jahren genommen hat, nicht mehr fern liegen. Die 
Simon Dach-Straße ist vollständig reguliert, die Revaler Straße zum 
Teil, die Regulierung der Simplonstratze ist nahezu beendet; im 
Jahre 1909 ist die Dirschauer Straße von einer Gesellschaft reguliert 
worden, es handelt sich nun noch um etwa 1000 m Slraßenlänge, 
deren Unterhaltung etwa 500 M im Jahre kosten wird. Die Länge 
der noch nicht hergestellten Straßen wird sich naturgemäß von Jahr 
zu Jahr verringern, weil immer weitere Straßen reguliert werden 
und damit aus der Unterhaltung der Separationsintcressenten aus 
scheiden. 
Es ist nun nach mehrjährigen Verhandlungen ein Vertrag mit 
den Separationsinteressenten vereinbart worden, der die Aussicht hat, 
von der Generalkommission genehmigt zu werden. Hiernach sollen 
die Separationsinteressen ihr gesamtes aus dem Rezeß entstandenes 
gemeinschaftliches Vermögen und die Rückforderungsrechte oder Ersatz- 
anspräche für die widerrechtlich in fremden Besitz übergegangenen 
Wege und Gräben an die Stadtgemeinde übertragen; diese über 
nimmt dafür die Unterhaltung der Wege und Gräben und die Haftung 
für etwaige sonstige Verpflichtung der Separationsinteressenten aus 
dem Rezeß und trägt die Kosten nebst Stempel und Steuer. 
Da sonstige Verpflichtungen aus dem Rezeß nicht zu erwarten 
sind und die Kosten für die Unterhaltung die Höhe von 500 Jt im 
ersten Jahre nicht übersteigen und sich dann vermindern werden, 
halten wir im Einverständnis mit der Grundeigcntumsdeputation das 
Abkommen für die Stadtgemeinde für vorteilhaft, um so mehr, als die 
Ersparnis der Unterhaltungskosten seitens der Separationsinteressenten 
der Stadtgemeinde, da sie zu diesen Interessenten gehört, wieder zu 
gute kommt. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Abschluß eines Vertrages 
mit den Separationsinteressenten der ehemaligen Haus- und Kauf- 
wiesen nach Maßgabe der in der Vorlage vom 26. Januar 1910 
enthaltenden Bedingungen einverstanden. 
Die Kosten des Vertrages fallen dem Grundstückerwerbungsfonds, 
die Kosten der Wege- und Gräbenunterhaltung dem Etat der Tief 
baudeputation zur Last. 
Ein Lageplan und ein Uebersichtsplan liegen bei. 
Berlin, den 26. Januar 1910. 
Magistrat hiesiger Künigl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
87. Borlage (J.-Nr. 10410 B. II. 09) - zur Beschlußfassung 
betreffend Bergleich mitder Aktiengesellschaft Maschinen 
fabrik für Mühlenbau vorm. C. G W. Kappler über 
die Entschädigung für die von dem Grundstücke Prinzen- 
allee Nr. 73/76 enteigneten und über von dem 
städtischen Grundstücke Prinzenalkee 72/7» zu ver 
kaufenden Flächen. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich durch die Beschlüsse 
vom 15. Mai 1902 — Protokoll 29 — und vom 26. April 1906 
— Protokoll 18 — mit der Enteignung zweier auf dem beiliegenden 
Lageplane mit gelb und rot bezeichneten Flächen des Grundstücks 
Prinzenallee 75/76 von 633 und 1012 cm zur Freilegung der 
Christiania- und Travemünder Straße eirverstanden erklärt. Die 
Entschädigung für die Fläche von 633 cm wurde vom Königlichen 
Polizeipräsidium auf 11055^, für die vom 1012 gm auf 49786 ^5 
festgestellt; beide Beträge wurden von der Stadtgemeinde zugunsten 
der Eigentümerin der Aktiengesellschaft Maschinenfabrik für Mühlen- 
bau vorm E- G. W. Kapler hinterlegt. Die Gesellschaft 
hat gegen beide Festfetzungsbeschlüsse den Rechtsweg beschritten 
und klagend die Erhöhung der Enteignungsentschädigungen verlangt. 
Sie hat ferner Klage erhoben auf Ersatz des Schadens, der ihr 
dadurch entstanden sei, daß den 633 gm sowie dem zur Christiania- 
straße abgeschnittenen Vorgartenlande — 532 gm — im Jahre 1890
	        
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