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Volume No. 57 (1149-1169), 10. Dezember 1910 Anlage: ad No. 57 (1170-1215), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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Er hat die Baugewerkschule zu Höxter i. SB. besucht und dort 
die Abschlußprüfung 1892 bestanden, auch 5 Semester der technischen 
Hochschule zu Charlottenburg als Hospitant angehört. Am 27. Sep 
tember 1902 ist er als Bautechniker in den Dienst der Stadtgemeinde 
getreten. 
Er besitzt gute technische Kenntnisse und hat die ihm übertragenen 
Arbeiten stets mit Fleiß zur vollen Zufriedenheit erledigt. 
Nach dem bei den Akten befindlichen Attest des städtischen Ver 
trauensarztes ist er für die Anstellung als Techniker im Kommunal 
dienst auch körperlich geeignet. 
Ueber die Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte, wie in ähnlichen 
Fällen, hinwegzugehen sein, da Z a r s k e bei seinem Eintritt in den 
städtischen Dienst erst das 30. Lebensjahr überschritten hatte. 
Zarske bezieht seit 1. Mai 1910 an Diäten jährlich 3240 Jt. 
Nach dem Gemeindebeschluß II vom 1903 sind ihm bei 
seiner Anstellung von seiner früheren 8jährigen gleichartigen Tätigkeit 
3 Jahre auf sein Besoldungsdienstalter anzurechnen. Nach der be 
stehenden Besoldungsordnung! erhält er daher bei seiner Anstellung 
unter Beilegung eines Besoldungsdienstalters vom 1. Januar 1908 
ein Jahresgehalt von 3000 Jt. 
Um ihn durch seine Anstellung nicht zu schädigen, wollen wir ihm 
die Differenz zwischen seinen gegenwärtigen Diäten und dem zukünftigen 
Gehalt in Höhe von 240 Jt jährlich als persönliche Zulage mit der 
Maßgabe gewähren, daß diese Zulage sich bei späterer Gehaltszulage 
uni den Betrag der Erhöhung vermindert und schließlich ganz fortfällt. 
Wir bemerken, daß Zarske seit April 1908 in Pankow. Grunow- 
straße 1 wohnt. Wir haben gegen die Wahl dieses Wohnsitzes bisher 
keinen Einspruch erhoben, da Z arske in den Jahren 1903 bis 1908 
im Hochbauamt Buch beschäftigt war, auch vom 17. Mai 1910 ab 
diesem Bauaml wieder überwiesen ist und voraussichtlich längere Zeit 
bei den Vorarbeiten und später bei der Bauleitung für die Ueber- 
wachungshäuser der IV. Irrenanstalt in Buch beschäftigt werden wird. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit der Anstellung des Technikers Zarske 
einverstanden, obwohl er die für Anstellungen übliche Altersgrenze 
bereits überschritten hat. 
Sie erklärt ferner ihre Zustimmung, daß dem Techniker Zarske 
bei seiner Anstellung eine jährliche Zulage von 240 Jt mit der 
Maßgabe gezahlt wird, daß diese Zulage bei der nächsten Gehalts- 
zulage um den Betrag der Gehaltserhöhung sich vermindert und 
schließlich ganz fortfällt. 
Berlin, den 29. November 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
1181». «orlazc (Z.-Nr. 6941 Erl. 1.10) — zur Beschluhfaffun«, —, 
betreffend die Anstellung des Technikers 1. Klaffe Erich 
Koch als Obcrkontrollenr der öffentlichen Beleuchtung. 
Der Techniker 1. Klasse, Erich Koch, geboren am 16. Oktober 1883 
zu Mansfeld, in Berlin NO., Strausberger Straße 7a wohnhaft, ist 
am 2. März 1908 bei den städtischen Gaswerken eingetreten. Seit 
Anfang Oktober 1909 wird er als Vertreter eines Oberkontrolleurs 
der öffentlichen Beleuchtung beschäftigt. Er hat die ihm überwiesenen 
Dienstobliegenheiten in jeder Weise zur Zufriedenheit erledigt. 
Nach dem in den anliegenden Akten befindlichen Gutachten des 
städtischen Vertrauensarztes ist er auch körperlich für den Gemeinde 
dienst geeignet. 
Die Deputation der städtischen Gaswerke hat daher auch be 
schlossen, ihm eine freie Oberkontrolleurstelle bei der öffentlichen Be- 
leuchtung zu übertragen. 
Wir sind diesem Beschluß der Deputation bstgetreten und beab 
sichtigen, den Techniker 1. Klaffe Erich Koch als Oberkoutrolleur der 
öffentlichen Beleuchtung und Gemeindebeamten in der Betriebsver 
waltung der städtischen Gaswerke gegen dreimonatliche Kündigung 
vom 1. Januar 1911 ob mit dem etatsmäßigen Anfangsgehalt von 
2800 Jt anzustellen. 
Die Versammlung ersuchen wir um gefällige Aeußerung gemäß 
§ 56, 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 20. November 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
1187. Vorlage (J-Nr. 1 943 V. 8.1/10) — zur Beschlustfassung —, 
betreffend die Anstellung von 4 Militäranwärten als 
Wächter am städtischen Vieh- und Schlachthofe. 
Die Militäranwärter Reinhold Nannig, geboren am 5. April 
1875, hier. Neue Hochstraße 43, vorn III Treppen, 
Karl Schmoll, geboren am 29. August 1877, Eldenaer Straße 27, 
Hof pari, bei Laugnick. 
FritzZabel, geborenam19.Dezember1878.DolzigerStraße38und 
Richard lllbrich, geboren am 20. Juni 1876, Samariterstraße35 
bei Selig, 
sind am 1. Juni d. Js. zur Ableistung je eines sechsmonatigen Probe 
dienstes als Wächter am städtischen Vieh- und Schlachthofe eingestellt. 
Sie haben sich bisher.bewährt und zu Ausstellungen keine Ver- 
anlassung gegeben. Nach den bei ihren Akten befindlichen Gutachten 
des zuständigen Vertrauensarztes sind sie auch körperlich für den 
Gemeindedienst geeignet. 
Wir wollen sie daher nach Ablauf der Probedienstzeit als Ge 
meindebeamte in der Betriebsverwaltung des städtischen Vieh- und 
Schlachthofes gegen dreimonatliche Kündigung anstellen und ihnen die 
bisher von ihnen probeweise verwalteten Stellen übertragen. 
Die Versammlung ersuchen wir um Aeußerung gemäß § 56 
Absatz 6 der Städteordnung. 
Von der Ueberschreitung der Altersgrenze bei Nannig bitten 
wir mit Rücksicht darauf, daß er bereits vom 1. Februar 1910 ab 
bis zu seiner Annahme als Wächter im städtischen Dienste als 
Stempler beschäftigt wurde, abzusehen. 
Berlin, den 3. November 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
1188. Vorlage (J.-Nr. 2 082 V. 8.1/10) — zur Beschlustfassung —, 
betreffend die Anstellung des Inspektors Richter als 
Bodenmeister und der Militärantvärter Dombrowski 
und Schubert als Wächter am städtische» Vieh- und 
Schlachthofe. 
Der frühere Inspektor an der Hauptkadettenanstalt Groß-Lichter- 
felde Johannes Richter, geboren am 5. April 1869, Weiden 
weg 35 II, sowie die Militäranwärter 
Gottlieb Dombrowski, geboren am 6. August 1878, Zelle- 
straße 6 und 
Hermann Schubert, geboren am 21. März 1876, Zorndorfer 
straße 34, 
sind am 14. bezw. 20. und bezw. 23. Juni 1910 zur Ableistung je 
eines sechsmonatigen Probedienstes und zwar ersterer als Boden- 
meister, letztere als Wächter am städtischen Vieh- und Schlachthofe 
eingestellt. 
Sie haben sich bisher bewährt und zu Ausstellungen keine Ver 
anlassung gegeben. Nach den bei ihren Akten befindlichen Gutachten 
des zuständigen Vertrauensarztes sind sie auch körperlich für den 
Gemeindedienst geeignet. 
Wir wollen sie daher nach Ablauf der Probedienstzeit als Ge 
meindebeamte in der Betriebsverwaltung des städtischen Vieh- und 
Schlachthofs gegen dreimonatliche Kündigung anstellen und ihnen die 
bisher von ihnen probeweise verwalteten Stellen übertragen. 
Die Versammlung ersuchen wir um Aeußerung gemäß § 56, 6 
der Städteordnung. 
Ueber den Umstand der Ueberschreitung der Altersgrenze bei 
Richter bitten wir wie in früheren ähnlichen Fällen hinwegzusehen. 
Berlin, den 28. November 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
1188. Vorlage (J.-Nr. 2 089 8ob. I. 10) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Anstellung von Ä Lehrern 
als Gemeindeschullehrer. 
Wir beabsichtigen, die in dem untenstehenden Verzeichnis auf 
geführtem 2 Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen 
haben, mit dem in der Nachweisung angegebenen Dicnsteinkommen 
und mit der Verpflichtung zur Erteilung von wöchentlich 32 Lehr- 
stunden als Gemeindeschullehrer endgültig anzustellen. 
Beide Lehrer waren früher schon im Gemeindeschuldienste an 
gestellt und sind im Februar 1906 (Schleevogt) bezw. November 
1907 (Gräbitz) zur Uebernahme einer Lehrerstelle an der deutschen 
Schule zu Johannesburg (Transvaal) ausgeschieden. Ihre Wieder 
anstellung wollen wir davon abhängig machen, daß der Vertrauens- 
arzt sie bei ihrer Rückkehr für körperlich geeignet für den Gemeinde 
schuldienst erachtet. Die Anrechnung der in der deutschen Schule zu 
Johannesburg zugebrachten Dienstzeit wollen wir beim Minister der 
geistlichen pp. Angelegenheiten beantragen. 
Wir ersuchen die Versammlung mit Bezug auf § 35 der Grund 
sätze zur Ausführung des Normalbesoldungsetats, 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 22. Oktober 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r.
	        
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