Path:
Volume Anlage: ad No. 51 (1107-1110), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 19. November 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

649 
Dm« von W. & *. «orwenthal. Berti». 
ad JM 51 
Jorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt find. 
1107. Vorlage (J.-Nr. 1879 Kan. VI. 10) — zur Beschlutz 
faffung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden 
Unterstützung. 
Der am 27. Januar 1847 geborene Betriebsinspektor bei den 
Kanalisationswerken Karl Diebold mußte wegen eines schweren 
Augenleidens, das seine gänzliche Erblindung herbeiführte, am 
1. Juli 1898 nach 21jähriger Tätigkeit bei der Stadt pensioniert 
werden. Infolge seines Leidens traten bei Dieb old mißliche 
Familienverhältnisse ein. Sein Wesen wurde mißtrauisch, gereizt; 
bei dem geringsten Anlaß wurde er über die Maßen erregt, be 
schimpfte und mißhandelte seine Ehefrau. Die Folge war, daß die 
seit 1876 bestehende Ehe im Jahre 1905 gerichtlich geschieden wurde. 
Diebold wurde für den allein schuldigen Teil erflürt. Nachträglich 
versöhnten sich die Eheleute wieder und gingen im Jahre 1907 eine 
neue Ehe ein. Im Laufe der Zeit stellte sich aber bei dem Ehemann 
Diebold auch noch ein Gehirnleiden ein, so daß er am 19. Dezember 
1908 in die Irrenanstalt Buch aufgenommen werden mußte. Dort 
ist er am 7. September 1910 verstorben. Die Witwe Dieb old hat 
jetzt die Gewährung einer Witwenpension bei uns beantragt. Diesem 
Antrage kann unsererseits jedoch nicht entsprochen werden, weil die 
Witwe eines pensionierten Angestellten aus solcher Ehe, welche erst 
nach der Versetzung des Angestellten in den Ruhestand geschlossen 
ist, keinen Anspruch auf Witwengeld hat. Wohl aber haben wir mit 
Rücksicht auf die besonderen Umstände und die vorhandene Mittel 
losigkeit im Einverständnis mit der Deputation für die Kanalisations 
werke und Güter Berlins beschlossen, der Witwe Diebold eine laufende 
Unterstützung im Jahresbetrage von 800 Jt vom 1. November d. Js. 
ab zu gewähren, wobei wir berücksichtigt haben, daß die Witwenpension, 
wenn Frau Dieb old Anspruch darauf hätte, 814,8v Jt betragen würde. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe 
des ehemaligen Betrieb-inspektors Diebold, Elsbeth geb. Luttosch 
zu Berlin, Potsdamer Straße 73», vom 1. November d. Js. ab 
eine laufende Unterstützung von jährlich 800 Jt zu Lasten des Etats 
der Kanalisationswerke und Güter Berlins gezahlt werde. 
Berlin, den 7. November 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1108. Vorlage (J.-Nr. 469 F. Sch. 1. 09) — zur Beschlutz- 
faffung —, betreffend die Weiterbewilligung einer 
Unterstützung an die Witwe des an der Baugewerk- 
schule als Lehrer tätig gewesenen Architekten Bielen 
berg. 
Durch Beschluß vom 3. Oktober 1907 (Prot. 29) hatte sich 
die Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden erklärt, daß 
der Witwe Henriette Bielenberg geb. Goldmann, jetzt Katzbach- 
straße 14 wohnhaft, vom 1. April 1906 ab auf die Dauer von 
3 Jahren eine jährliche Unterstützung von 600 Jt bewilligt und hier 
von der Betrag von 300 Jt aus städischen Mitteln gezahlt werde. 
Die anderen 300 Jt sind auf Staatsfonds übernommen worden. 
Die erneute Prüfung der Verhältniße hat keine wesentliche 
Besserung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ergeben. 
Von den Kindern kann keins die Mutter unterstützen. Der Sohn 
studiert noch im 7. Semester Jurisprudenz, die Tochter muß die 
Wirtschaft führen, weil die Mutter täglich außer dem Hause Klavier 
unterricht erteilt. 
Obwohl der Witwe Bielenberg ein Anspruch auf Pension und 
Ruhegeld nicht zusteht, haben wir mit Rücksicht auf die langjährige 
Tätigkeit ihres verstorbenen Ehemannes als kontraktlich an der Bau- 
gewerkschule beschäftigt gewesener Lehrer, und mit Rücksicht auf die 
Kosten für Unterhaltung und Erziehung ihrer Kinder beschlossen, ihr 
unterZugrundelegung des Gemcindebeschlusses betreffend die Bewilligung 
von Ruhegeld usw. an ohne Pensionsberechtigung dauernd im Dienst 
der Stadt beschäftigte Personen für die nächsten 3 Jahre, also bis 
31. März 1913 dieselbe Unterstützung an Stelle des Witwengeldes 
wieder zu gewähren. 
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlaß 
vom 11. d. Mts. (I -N. IV 11 182) sich bereit erklärt, vom 
1. April 1910 ab auf weitere 3 Jahre eine Unterstützung von jährlich 
300 Jt zu zahlen. 
Die Versammlung ersuchen wir deshalb zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Witwe des an der Baugewerkschule als Lehrer beschäftigt gewesenen 
Architekten Bielenberg geb. Goldmann, Katzbachstraße 14 wohn- 
hast, für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum 31. März 1913 eine 
jährliche Unterstützung von 600 Jt bewilligt und hiervon der Be 
trag von 300 Jt aus städtischen Mitteln gezahlt werde. 
Berlin, den 29. Oktober 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
litt». Vorlage (J.-Nr. 379 Llil. I./10) — zur Beschlutzfaffung —, 
betreffend die Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes 
für die 4. Ersatz-Kommission. 
Der Bezirksvorsteher Emil Sydow, Albrechtstraße 17 wohn 
haft, hat aus Gesundheitsrücksichten das Amt als bürgerliches Mitglied 
der 4. Ersatz-Kommission niedergelegt. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, die erforderliche 
Ersatzwahl vorzunehmen. 
Berlin, den 14. November 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
111«. Vorlage (J.-Nr.946 8tr. RI/10) — zur Beschlutzfaffung 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung 
an die ehemalige Bedürfnisanstaltswärterin Witwe 
Auguste Blume geb. Kraatz, Charlottendurg, Garde 
du Corps-Strafte 8, Part. 
Frau Blume, geboren am 7. Mai 1833, war vom Mai 1894 
bis 31. März 1906 bei dem Unternehmer Protz und seit 1. April 
1906 bis einschließlich 27. Januar 1910 im städtischen Betriebe als 
Wärterin in öffentlichen Bedürfnisanstalten beschäftigt. An diesem 
Tage erkrankte sie an Altersschwäche, am 21. März 1910 wurde sie 
dann, weil eine Wiederherstellung ausgeschlossen war, von uns ent 
lassen. 
Frau Blume hat den Dienst stets zur Zufriedenheit versehen, 
ist pünktlich, fleißig und sauber gewesen. 
Ein Ruhegeld in Gemäßheit des Gcmeindebeschlusses vom 
16. Januar/13. März 1908 kann ihr nicht gewährt werden, da sie 
erst mit Uebernahme der Bedürfnisanstalten, am 1. April 1906, in 
den städtischen Betrieb übernommen worden ist und somit nur 4 Jahre 
weniger 10 Tagen im Dienste der Sladtgemeinde Berlin gestanden 
hat. Sie bezieht als einzige Einnahme eine Altersrente von monatlich 
11,70 Jt. Verwandle, die sie unterstützen könnten, besitzt sie nicht. 
In Anbetracht ihrer vorwurfsfreien Dienstzeit, ihrer Bedürftigkeit 
und ihres Alters, sowie mit Rücksicht darauf, daß den Wärterinnen 
Guhr, Drese und Windemuth Protokoll 22, 26, 41 —, welche 
auch nur kurze Zeit in städtischen Diensten gestanden haben, bereits 
eine laufende Unterstützung von 240 Jt jährlich bewilligt ist, haben 
wir uns mit dem Antrage der Deputation für das Straßenreinigungs- 
wesen auf Bewilligung einer gleichen Unterstützung einverstanden 
erklärt und beantragen, wie folgt, zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der ehemaligen 
Bedürfnisanstaltswärterin Auguste Blume, geb. Kraatz, Char 
lottenburg, Garde du Corps-Straße 8, part., vom 1. April 1910 
ab eine laufende jährliche Unterstützung von 240 Jt, zahlbar 
monatlich im voraus gezahlt werde. 
Berlin, den 16. November 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Berlin, den 19. November 1910. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
Michelet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.