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Dm« von W. & *. «orwenthal. Berti».
ad JM 51
Jorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt find.
1107. Vorlage (J.-Nr. 1879 Kan. VI. 10) — zur Beschlutz
faffung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Der am 27. Januar 1847 geborene Betriebsinspektor bei den
Kanalisationswerken Karl Diebold mußte wegen eines schweren
Augenleidens, das seine gänzliche Erblindung herbeiführte, am
1. Juli 1898 nach 21jähriger Tätigkeit bei der Stadt pensioniert
werden. Infolge seines Leidens traten bei Dieb old mißliche
Familienverhältnisse ein. Sein Wesen wurde mißtrauisch, gereizt;
bei dem geringsten Anlaß wurde er über die Maßen erregt, be
schimpfte und mißhandelte seine Ehefrau. Die Folge war, daß die
seit 1876 bestehende Ehe im Jahre 1905 gerichtlich geschieden wurde.
Diebold wurde für den allein schuldigen Teil erflürt. Nachträglich
versöhnten sich die Eheleute wieder und gingen im Jahre 1907 eine
neue Ehe ein. Im Laufe der Zeit stellte sich aber bei dem Ehemann
Diebold auch noch ein Gehirnleiden ein, so daß er am 19. Dezember
1908 in die Irrenanstalt Buch aufgenommen werden mußte. Dort
ist er am 7. September 1910 verstorben. Die Witwe Dieb old hat
jetzt die Gewährung einer Witwenpension bei uns beantragt. Diesem
Antrage kann unsererseits jedoch nicht entsprochen werden, weil die
Witwe eines pensionierten Angestellten aus solcher Ehe, welche erst
nach der Versetzung des Angestellten in den Ruhestand geschlossen
ist, keinen Anspruch auf Witwengeld hat. Wohl aber haben wir mit
Rücksicht auf die besonderen Umstände und die vorhandene Mittel
losigkeit im Einverständnis mit der Deputation für die Kanalisations
werke und Güter Berlins beschlossen, der Witwe Diebold eine laufende
Unterstützung im Jahresbetrage von 800 Jt vom 1. November d. Js.
ab zu gewähren, wobei wir berücksichtigt haben, daß die Witwenpension,
wenn Frau Dieb old Anspruch darauf hätte, 814,8v Jt betragen würde.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe
des ehemaligen Betrieb-inspektors Diebold, Elsbeth geb. Luttosch
zu Berlin, Potsdamer Straße 73», vom 1. November d. Js. ab
eine laufende Unterstützung von jährlich 800 Jt zu Lasten des Etats
der Kanalisationswerke und Güter Berlins gezahlt werde.
Berlin, den 7. November 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1108. Vorlage (J.-Nr. 469 F. Sch. 1. 09) — zur Beschlutz-
faffung —, betreffend die Weiterbewilligung einer
Unterstützung an die Witwe des an der Baugewerk-
schule als Lehrer tätig gewesenen Architekten Bielen
berg.
Durch Beschluß vom 3. Oktober 1907 (Prot. 29) hatte sich
die Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden erklärt, daß
der Witwe Henriette Bielenberg geb. Goldmann, jetzt Katzbach-
straße 14 wohnhaft, vom 1. April 1906 ab auf die Dauer von
3 Jahren eine jährliche Unterstützung von 600 Jt bewilligt und hier
von der Betrag von 300 Jt aus städischen Mitteln gezahlt werde.
Die anderen 300 Jt sind auf Staatsfonds übernommen worden.
Die erneute Prüfung der Verhältniße hat keine wesentliche
Besserung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ergeben.
Von den Kindern kann keins die Mutter unterstützen. Der Sohn
studiert noch im 7. Semester Jurisprudenz, die Tochter muß die
Wirtschaft führen, weil die Mutter täglich außer dem Hause Klavier
unterricht erteilt.
Obwohl der Witwe Bielenberg ein Anspruch auf Pension und
Ruhegeld nicht zusteht, haben wir mit Rücksicht auf die langjährige
Tätigkeit ihres verstorbenen Ehemannes als kontraktlich an der Bau-
gewerkschule beschäftigt gewesener Lehrer, und mit Rücksicht auf die
Kosten für Unterhaltung und Erziehung ihrer Kinder beschlossen, ihr
unterZugrundelegung des Gemcindebeschlusses betreffend die Bewilligung
von Ruhegeld usw. an ohne Pensionsberechtigung dauernd im Dienst
der Stadt beschäftigte Personen für die nächsten 3 Jahre, also bis
31. März 1913 dieselbe Unterstützung an Stelle des Witwengeldes
wieder zu gewähren.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlaß
vom 11. d. Mts. (I -N. IV 11 182) sich bereit erklärt, vom
1. April 1910 ab auf weitere 3 Jahre eine Unterstützung von jährlich
300 Jt zu zahlen.
Die Versammlung ersuchen wir deshalb zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Witwe des an der Baugewerkschule als Lehrer beschäftigt gewesenen
Architekten Bielenberg geb. Goldmann, Katzbachstraße 14 wohn-
hast, für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum 31. März 1913 eine
jährliche Unterstützung von 600 Jt bewilligt und hiervon der Be
trag von 300 Jt aus städtischen Mitteln gezahlt werde.
Berlin, den 29. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
litt». Vorlage (J.-Nr. 379 Llil. I./10) — zur Beschlutzfaffung —,
betreffend die Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes
für die 4. Ersatz-Kommission.
Der Bezirksvorsteher Emil Sydow, Albrechtstraße 17 wohn
haft, hat aus Gesundheitsrücksichten das Amt als bürgerliches Mitglied
der 4. Ersatz-Kommission niedergelegt.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, die erforderliche
Ersatzwahl vorzunehmen.
Berlin, den 14. November 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
111«. Vorlage (J.-Nr.946 8tr. RI/10) — zur Beschlutzfaffung
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung
an die ehemalige Bedürfnisanstaltswärterin Witwe
Auguste Blume geb. Kraatz, Charlottendurg, Garde
du Corps-Strafte 8, Part.
Frau Blume, geboren am 7. Mai 1833, war vom Mai 1894
bis 31. März 1906 bei dem Unternehmer Protz und seit 1. April
1906 bis einschließlich 27. Januar 1910 im städtischen Betriebe als
Wärterin in öffentlichen Bedürfnisanstalten beschäftigt. An diesem
Tage erkrankte sie an Altersschwäche, am 21. März 1910 wurde sie
dann, weil eine Wiederherstellung ausgeschlossen war, von uns ent
lassen.
Frau Blume hat den Dienst stets zur Zufriedenheit versehen,
ist pünktlich, fleißig und sauber gewesen.
Ein Ruhegeld in Gemäßheit des Gcmeindebeschlusses vom
16. Januar/13. März 1908 kann ihr nicht gewährt werden, da sie
erst mit Uebernahme der Bedürfnisanstalten, am 1. April 1906, in
den städtischen Betrieb übernommen worden ist und somit nur 4 Jahre
weniger 10 Tagen im Dienste der Sladtgemeinde Berlin gestanden
hat. Sie bezieht als einzige Einnahme eine Altersrente von monatlich
11,70 Jt. Verwandle, die sie unterstützen könnten, besitzt sie nicht.
In Anbetracht ihrer vorwurfsfreien Dienstzeit, ihrer Bedürftigkeit
und ihres Alters, sowie mit Rücksicht darauf, daß den Wärterinnen
Guhr, Drese und Windemuth Protokoll 22, 26, 41 —, welche
auch nur kurze Zeit in städtischen Diensten gestanden haben, bereits
eine laufende Unterstützung von 240 Jt jährlich bewilligt ist, haben
wir uns mit dem Antrage der Deputation für das Straßenreinigungs-
wesen auf Bewilligung einer gleichen Unterstützung einverstanden
erklärt und beantragen, wie folgt, zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der ehemaligen
Bedürfnisanstaltswärterin Auguste Blume, geb. Kraatz, Char
lottenburg, Garde du Corps-Straße 8, part., vom 1. April 1910
ab eine laufende jährliche Unterstützung von 240 Jt, zahlbar
monatlich im voraus gezahlt werde.
Berlin, den 16. November 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Berlin, den 19. November 1910.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Michelet.