Es sind gezahlt worden für Alexanderstraße 12 in der Ent
eignung bei einem Flächeninhalt des Grundstücks von 1118 gm
und einem Feuerkassenwert der Baulichkeiten von 59 300 Jt
564 460,5» Jt, für Alexanderstraße 12a bei einem Flächeninhalt
des Grundstücks von 1 627 gm und einem Fenerkassenwert der Bau
lichkeiten von 187 000 Jt 700 000 Jt. Außerdem ist die an der
Michaelbrücke neben dem Grundstück Holzmarktstraße 15/18 gelegene
städtische Baumaske von 54 gm an die Gebrüder S chickler abgetreten
worden, nachdem diese Löschungsbewilligung für die auf dem Grund
stück Alexanderstraße 12a zu Gunsten des Nachbargrundstücks ein
getragenen Rechte erteilt hatten.
Die vom Fiskus im Tauschverfahren erworbenen Flächen des
Grundstücks Alcxanderstraße 10/11 waren teils mit 300 Jt, teils mit
350 Jt, teils mit 400 Jt pro Quadratmeter bewertet worden.
Nachdem wir das gesamte Grundstück, das zurzeit 19 700 Jt
Miete bringt und dessen Baulichkeiten einen Feuerkaflenwert von
134 200^ haben, wiederholt durch die Zeitungen zum Verkauf aus-
geboten haben, hat der Mechaniker KarlZimmermann Hierselbst da
für unter der Voraussetzung, daß ortsstatutarische Straßenanliegerbeiträge
von ihm nicht werden eingezogen werden, 6 050 Jt für 1 Quadrat-
rute (das sind rund 356 Jt für 1 qm) bei einem Flächeninhalt des
Grundstücks von etwa 3 553 gm — 250,4» Quadratruten im ganzen
1 264 974,60./« geboten und sich im übrigen unsern allgemeinen Verkaufs
bedingungen unterworfen. Er hat sich außerdem verpflichtet, den
etwa 2 891 gm großen Teil des Grundstücks sofort und die 1162 qm
an der Dircksenstraße innerhalb dreier Jahre zu bebauen.
In Abteilung II des Grundbuches von der Königstadt Band 23
Nr. 1712, woselbst das Grundstück Alcxanderstraße 12a, welches auf
dem Plan durch einen gelben Rand kenntlich gemacht ist, verzeichnet
ist, steht nun neben anderen Lasten ein Vorkaufsrecht für die Eigen
tümer des südlich an unser Grundstück Nr. 12a anstoßenden Grund
stücks Band 28 Blatt Nr. 1718 des Grundbuchs von der Königstadt
eingetragen, welches der Käufer zusammen mit den übrigen Lasten
zu übernehmen sich verpflichtet hat. Er hat sich jedoch das Rücktritts
recht vom Vertrage bis 1. April 1911 für den Fall vorbehalten, daß
er infolge Ausübung des Vorkaufsrechtes verhindert wird, das Grund-
stück Alexanderstraße 12a mitzuerwrrben. Wir glauben aber, daß
ein Nachteil daraus nicht entstehen wird, da wir als Vorkaufsver-
pflichtete auf Grund des § 508 B.G B. eintretendenfalls verlangen
werden, daß der Vorkauf auf die übrigen Teile des verkauften Grund-
stücks erstreckt wird, weil diese ohne Nachteil für die Stadtgemeinde
nicht getrennt werden können, die Verkaufsbercchtigten also in den
mit Zimmermann zu schließenden Kaufvertrag eintreten müssen.
Die Straßcnanliegerbeiträge der Voltairestraße stehen noch nicht
fest, für die Dirksenstraße betragen sie zum Anteil des zu verkaufenden
Grundstücks 83 819,64 Jt. Für die Alexanderstraße kommen Kosten
nicht zur Einziehung.
Wir halten, in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigentums
deputation, den gebotenen Kaufpreis für angemessen und ersuchen zu
beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf des auf dem
vorliegenden Lageplan mit einem roten Rande versehenen Grund
stücks Alexanderstraße 12/12a Ecke Voltairestraße und an der
Dircksenstraße von etwa 3 553 gm Flächeninhalt zum Preise von
5 050 Jt für 1 Quadratrute, frei von Straßenanliegerbeiträgen,
einverstanden.
Das Kaufgeld soll bei der Stadthauptkasse IX, 2 Titel I kr a
beziehungsweise Titel II Nr. 4 vereinnahmt werden.
Berlin, den 17. November 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
1104. Vorlage (J.-Nr. 6809 Erl. I 10) — zur «cschlutz-
faffung , betreffend die Einrichtung einer neuen
Revierinspektion der städtischen Gaswerke für das
Gebiet Reinickendorf-Ost und Schaffung einer dadurch
bedingten neuen etatsmähigen Revierinspektorstelle.
Die 33. Revierinspektion der städtischen Gaswerke, hier N. 20,
Gropiusstraße 4, ist infolge der ständigen Zunahme der Anzahl der
Gasabnehmer derartig mit Arbeiten überhäuft, daß eine ordnungs
mäßige Erledigung der Geschäfte kaum noch möglich ist. Mitte
Oktober d. Js. waren 13 244 Gasmesser einschließlich 3 445 Automat-
gasmesser in Benutzung. Hiervon entfallen allein auf das Gebiet von
Reinickenoorf-Ost 2 729 gewöhnliche und 752 Automatgasmesser.
Infolge der Erschließung weiterer Bauterrains und der damit
zusammenhängenden Steigerung der Bautätigkeit in Reinickendorf-
Ost ist mit Sicherheit anzunehmen, daß an die 33. Revierinspektion
immer größere Ansprüche werden gestellt iverden, zumal auch die
Wohnungsnachfrage in dem betreffenden Gebiete infolge der hier
entstandenen großen industriellen Unternehmungen äußerst lebhaft
ist. Da aber eine Vermehrung des schon jetzt sehr zahlreichen
Personals der genannten Revierinspektion nicht angängig ist, wird
die Einrichtung einer neuen Revierinspektion für das Gebiet Reinicken
dorf-Ost stattfinden müssen. Dieser neuen Revierinspektion dürften aus
Zweckmäßigkeitsgründen die an der Reinickendorf-Liebenwalder Eisen-
bahn gelegenen, von uns mit Gas versorgten Vororte Blankenfelde,
Schildow, Mühlenbeck, Schönwalde, Basdorf, Wandlitz, Klosterfelde,
Liebenwalde anzugliedern sein. Dadurch würde eine erhebliche Ent
lastung der 33. Revierinspektion stattfinden.
Die Kosten der Neueinrichtung der Revierinspektion betragen rund
7 800 Jt und werden bei der Position 6 des Extraordinariums des
Etats der Gaswerksverwaltung für 1911 bereitgestellt werden.
Für die Leitung dieser neu einzurichtenden Revierinspektion, die
am 1. April 1911 eröffnet werden könnte, ist eine Revierinspektorstelle
erforderlich, die im Etat der Gaswerksverwaltnng für 1911 vorgesehen
werden wird.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Einrichtung einer neuen
Revierinspektion für das Gebiet Reinickeiidorf-Ost, durch welche die
Schaffung einer neuen etatsmäßigen Revierinspektorstelle bedingt
wird, einverstanden und bewilligt, daß die hierzu erforderlichen
Mittel in Höhe von 7 800 Jt in den Etat der Gaswerksverwaltung
für 1911 eingestellt werden.
Berlin, den 18. November 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
1105. Vorlage (J.-Nr. 8 085 B. II. 10) — zur Beschluff-
faffuug —, betreffend Zahlung von Entschädigungen
für Aufgabe von Mietrechtcn im Hause Landsberger
Straffe 46/47 und Abrih der Baulichkeiten auf den
Grundstücken Landsberger Straffe 40 bis 47.
Dem Ersuchen der Stadtverordnetenversammlung vom 16. De
zember v. Js. — Protokoll 9, Gem.-Bl. S, 553 — entsprechend,
beabsichtigen wir die Verbreiterung der Landsberger Straße zwischen
Katharinen, und Lietzmannstraße im nächsten Etatsjahre auszuführen.
Die Grundstücke können zum 1. April 1911 mietfrei gestellt werden
bis auf 3 Mietverhältnisse im Hause Landsberger Straße 46/47.
Die Grundeigentumsdeputation hat mit diesen Mietern wegen Lösung
ihres Mietverhältnisses zum 1. April nächsten Jahres verhandelt.
Der Mieter Schindowski, dessen Vertrag noch bis zum 1. Ok
tober 1913 läuft, zahlt 1 500 Jt jährliche Miete und verlangt eine
Entschädigung von 3000 Jt. Schindowski betreibt in diesem
Hause einen Milchhandel und ist gezwungen, sein Geschäft nach einem
neuen Stadtteil zu verlegen, die verlangte Entschädigung ist daher
angemessen.
Der Mietvertrag des Schneidermeisters Paul Matthies läuft
ebenfalls vis zum 1. Oktober 1913 Dieser verlangt bei einer
jährlichen Miete von 2 400 Jf. eine Entschädigung von 2000 Jt.
Diese Forderung ist als annehmbar zu bezeichnen. Das 3. Miet
verhältnis besteht mit der Firma Hermann Bejach, Ledcrmanufaktur,
und läuft bis zum 1. Oktober 1914. Die vermieteten Räume be
stehen aus einem breiten Korridor, 5 zum Teil sehr großen Zimmern
im I. Stockwerk und aus einem ungefähr 150 gm großen Lagerkeller.
Der Mietpreis beträgt jetzt jährlich 3 100 Jt und steigt auf 3 250 Jt.
In dem Keller lagert der ziemlich große Ledervorrat der Firma.
Wie durch die Grundeigentumsdeputation festgestellt worden ist, sind
zu diesem Mietspreise ähnliche und zu dem gedachten Zweck sich
eignende Räume im Zentrum der Stadt nicht mehr zu haben. Die
älteren Häuser sind meistens unzulänglich, die neueren dagegen sind
bedeutend höher im Mietspreise und dazu kommt noch für die Firma
der Uebelstand hinzu, daß in diesen Häusern die Keller sämtlich Heiz
rohre haben, so daß durch die in diesen Kellern befindliche Hitze und
trockene Lust das Leder austrocknet und im Gewicht verliert. Der
Gewichtsverlust der Firma wird bei ihrem bedeutenden Lager ein
ziemlich hoher sein, wenn auch durch die Bekleidung und Isolierung
der Rohre etwas Abhilfe geschaffen werden kann. Die Firma hat
ihre Entschädigungsforderung im Laufe der Verhandlungen von
20000 Jt auf 15 000 Jt ermäßigt und ist gleichfalls bereit, ihr
Mietrecht zum 1. April n. I. aufzugeben, wenn ihr diese Entschädigung
gezahlt wird. Nach Ansicht der Grundeigenlumsdeputation sind sämt
liche Entschädigungsforderungen, die zusammen 20000 Jt betragen,
an sich berechtigt und im Verhältnis zu anderen Abfindungen, wie sie
bei gewerblichen Unternehmungen gezahlt werden, als annehmbar zu
bezeichnen.
Wenn mit Rücksicht auf diese Mietverträge der Abriß der Häuser
aufgeschoben würde, so würde die Stadtgemeinde anderweit Pekuniäre
Nachteile haben, denn beim Freiwerden von Wohnungen und Läden
in diesen Häusern können, da nur kurzfristige neue Mietverträge ge
schlossen werden können, nur geringe Mieten erzielt werden.
Sobald die Grundstücke geräumt sind, soll sofort mit dem Ab
bruch der Baulichkeiten und weiterhin mit der Verbreiterung der
Straßenstrecke vorgegangen werden. Die Mittel hierzu sind in der
Anleihe von 1904 vorgesehen und werden in den Etat für 1911 ein
gestellt werden.