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heirat oder den Magistrat ist dem Antragsteller unter Angabe der
Gründe von der Beanstandung durch den Magistrat Kenntnis zu
geben und mit ihm über etwaige Abänderungen zu verhandeln.
Abänderungs- bezw. Neugestaltungsvorschläge dürfen die bauliche
Ausnutzungsfähigkeit weder bezüglich der bebauten Fläche noch der
Höhe in irgend einer Form beeinflussen.
§ 7-
Dieses Ortsstatut tritt am 1. Januar 1910 in Kraft.
1033. Borlage (J.-Nr. 16 817 B. I. 10) — zur Beschlust-
fafsung —, betreffend den speziellen Entwurf zum
Neubau eines Berwaltungsgebäudes, eines Wohn
hauses für 8 Familien und 2 Unverheiratete und
eines Schuppens für die Zentrale Buch.
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom
16. Juni d. Js. Protokoll 11 — den ihr vorgelegten Vorentwurf
zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes, eines Wohnhauses für
8 Familien und 2 Unverheiratete sowie eines Fahrzeug- und Geräte
schuppens für die städtische Zentrale in Buch genehmigt und gleich
zeitig den Wunsch ausgesprochen, daß die Beheizung des Verwaltungs
gebäudes von der städtischen Heizzentrale in Buch vorgenommen
werden möge.
Nach Maßgabe dieses Beschlusses ist nunmehr der spezielle Ent-
wurf für diese Bauanlage ausgearbeitet worden, welchen wir bei
folgend. bestehend aus:
7 Blatt Zeichnungen in 2 Mappen.
4 Heften Kostenanschläge abschließend mit 817 000^ und
1 Erläuterungsbericht.
zur Prüfung und Genehmigung übersenden, nachdem sich die Hoch-
baudeputation und das Kuratorium der Zentrale mit ihm einver-
.standen erklärt habe».
Indem wir noch bemerken, daß für den Bau iin Ertraordinarium
des Spezialetats 35 für 1909 Titel II v b, Position 9 eine I. Baurate
von IM 000 M vorgesehen ist. ersuchen wir unter Wiederbeifügung
des genehmigten Vorentwurfs (8 Blatt Zeichnungen, 1 Kosteuüber-
schlag über 304 000^ und 1 Erläuterungsbericht) um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten speziellen Ent
wurf nebst dem mit 317 000 JC abschließenden Kostenanschlag zum
Neubau des Verwaltungsgebäudes, des Wohnhauses für 8 Familien
und 2 Unverheiratete sowie des Fahrzeug- und Geräteschuppens
für die Zentrale in Buch und stellt die im Spezialetat 35 für 1909
Ertraordinarium Titel II D b, Position 9 vorgesehene 1. Baurate
von 100000 zur Verfügung.
Berlin, den 18. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
Zu 1«»»».
Erläuterungsbericht.
betreffend den speziellen Entivurf zum Neubau eines Verwaltungs
gebäudes, eines Wohnhauses für 8 Familien und 2 Unverheiratete,
sowie eines Fahrzeug- und Geräteschuppens für die städtische Zentrale
für Heizung und Beleuchtung rc. in Buch.
Hierzu: 7 Blatt Zeichnungen in 2 Mappen.
1 Kostenanschlag in 4 Heften.
Der vorbezeichneie Vorentwurf ist durch Beschluß der Stadt
verordnetenversammlung vom 16. Juni 1910 — Protokoll 11 ge
nehmigt morden, wobei als erwünscht bezeichnet wurde, daß die Be-
Heizung des Verwaltungsgebäudes von der städtischen Heizzentrale in
Buch aus vorgenommen werde.
Diesem Wunsch ist im speziellen Entivurf entsprochen ivorden.
Ferner war bei der Beratung des Vorentwurfs im Stadt-
verordnetenausschuß angeregt worden, das Zimmer für den un
verheirateten Bureauboten anstatt im Dachgeschoß besser im I. Ober
geschoß anzuordnen.
Auch dieser Anregung ist Folge gegeben morden.
In allen übrigen Einzelheiten schließt sich der spezielle Entwurf
dem genehmigten Vorprojekt eng an. sodaß der Erläuterungsbericht
zu diesem auch für den speziellen Entwurf Geltung behält.
Die Baukosten wurden in den, beigefügten speziellen Kosten
anschläge auf insgesamt 317 000 berechnet. Hiervon entfallen rund
13 000 JC auf die Kosten des gewünschten Anschlusses des Verwaltungs
gebäudes an die Heizzentrale (Rundkanal und Leitungen.) Der Vor
anschlag hatte mit 304 0M JC abgeschlossen, sodaß der spezielle Kosten
anschlag ohne den Anschluß an die Zentrale mit dem Kostenvoranschlag
übereinstimmt.
Es entfallen nunmehr auf den Kubikmeter umbauten Raum bezw.
aus den Quadratmeter bebaute Fläche: beim Verwaltungsgebäude
betrat oder den Magistrat ist dem Antragsteller unter Angabe der
Gründe von der Beanstandung durch den Magistrat Kenntnis zu
geben und mit ihm über etwaige Abänderungen zu verhandeln.
Abänderungs- bez r. Neugestaltungsvorschläge dürfen die bauliche
Ausnutzungsfähigkeit weder bezüglich der bebauten Fläche noch der
Höhe in irgend einer Form beeinflussen.
8 7.
Dieses Ortsstatut tritt am 1. Januar 1911 in Kraft.
20,47 JC bezw. 231,«s JC, beim Wohngebäude 20,04^ bezw. 199,40 JC,
beim Fahrzeug- jc. Schuppen 15,63 JC bezw. 77,62 JC.
Berlin, den 10. September 1910.
Der Stadtbaurat
gez. Ludwig Hoffmann.
1034. Borlage (J.-Nr. 3 612 B. 1. 10) — zur «eschlust-
faffung —, betreffend den speziellen Entwurf zun»
Neubau der Geineindedoppelschule in der Pettenkofer-
strafte.
Durch Beschluß vom 21. April d. Js. — Protokoll 10b — hat
sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Vorentwurf zum
Neubau einer Gemeindedoppelschule an der Pettenkoferstraße mit der
Maßgabe einverstanden erklärt, daß die Korridore der einzelnen Ge
schosse im Schulhause zwischen Knabenseite und Mädchenseite ab-
geschlossen werden und daß die Turnhalle an die Zentralheizung an
zuschließen ist.
Wir übersenden nunmehr den hiernach ausgearbeiteten speziellen
Entwurf für diesen Neubau, bestehend aus
10 Blatt Zeichnungen in Mappe,
einem Kostenanschlag in 3 Heften abschließend mit 869 0M JC
und
einem Erläuterungsbericht
zur Prüfung und Genehmigung, nachdem die Hochbaudeputation und
die Schuldeputation sich mit dem Entwürfe einverstanden erklärt haben.
Für den Bau ist im Etat für 1910, Kapitel IV 6, Extra-
ordinarinm B eine 1. Banrate von 150000 JC vorgesehen worden.
Unter Wiederbeifügung des genehmigten Vorentwurfs, bestehend aus
6 Blatt Zeichnungen,
einem Kostenüberschlag und
einem Erläuterungsbericht
ersuchen wir um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten speziellen Ent
wurf und den mit 869 0M JC abschließenden Kostenanschlag zum
Neubau der Gemeindedoppelschule in der Pettenkoferstraße und stellt
die für diesen Bau im Etat für 1910, Kapitel 1V6, Ertraordinarium B
vorgesehene 1. Baurate von 150 000 JC zur Verfügung.
Berlin, den 17. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
Zu *034.
Erläuterungsbericht
zum speziellen Entwurf, betreffend den Neubau einer Gemeinde-
doppelschule an der Pettenkoferstraße 20—24.
Durch den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
21. April 1910 — Protokoll 16 b — ist der Vorentwurf zum Neu
bau einer Gemeindedoppelschule auf dem städtischen Grundstück an
der Pettenkoferstraße 20—24 genehmig! worden mit der Maßgabe,
daß die Korridore der einzelnen Geschosse im Schulhaus zwischen
Knabenseite und Mädchenseite abgeschlossen werden nnd daß die Turn
halle an die Zentralheizung anzuschließen ist.
Hiernach ist der hier beigefügte spezielle Entwurf ausgearbeitet
worden. Er entspricht in allen übrigen Einzelheiten dem Vorentwurf,
sodaß der Erläuterungsbericht zu diesem auch für den vorliegenden
speziellen Entwurf in seinen sonstigen Ausführungen Geltung behält.
Hinsichtlich der Abschlüsse der Korridore zwischen den beiden
Schulhälften muß jedoch bemerkt werden, daß nach inzwischen
polizeilicherseits erlassenen „Sonderanforderungen für die Feuer-
sicherheit bei Bau und Betrieb von Schulen" während der Unterrichts
zeit sämtliche Türen und Ausgänge der Schulhäuser unverschlossen
zu halten sind.
Es wird abgewartet werden müssen, ob die Baupolizei einen
Verschluß der qu Abschlüsse während der Schulstunden zuläßt.
Die Baukosten für die gesamte Schulanlage wurden im speziellen
Kostenanschläge auf 869 M0 JC berechnet; sie übersteigen damit den
Schlußsatz des Kostenüberschlages um 3M0 JC. Diese Ueberschreitung
beruht im wesentlichen auf den Mehrkosten des Anschlusses der Turn
halle an die Zentralheizungsanlage gegenüber der bisher gebräuchlichen
lokalen Beheizung.