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Volume No. 6 (79), 31. Januar 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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14. Für den Zentralkrankenpflegenachweis für Berlin und Umgegend 
600 Jt (bisher 300 Jt). 
15. Für das Pflegeheim für erblich kranke Kinder 2000 Jt (neu). 
16. Für den Verein SäuglingSkrankhanS zu Berlin 3000 .46 
(bisher 2000 jt). 
17. Für das Augustahospital 60M Jt (bisher 5000 Jt). 
Der Ausschuß stimmte den Anträgen 14 bis 17 ohne Widerspruch zu. 
18. Für das Deutsche Zentralkomitee für Zahnpflege in den Schulen, 
Lokalkomitee Groß-Berlin 10 000 Jt (neu). 
mit der Begründung: 
Die erste Berliner Schulzahnklinik, die vom hiesigen Lokalkomitee 
für Zahnpflege in den Schulen in den von der Stadt kostenfrei 
gewährten Räumen Brandenburgstraße 78/79 am 1. Mai 1909 
eröffnet worden ist. erfreut sich eines überaus regen Besuches und 
erweist sich als eine sehr segensreiche Einrichtung. In Anerkennung 
dessen sind dem Komitee von privater Seite ungefähr 10 000 Jt zur 
Errichtung einer zweiten Klinik zur Verfügung gestellt: sie wird ins 
Leben gerufen werden, sobald die Frage entschieden ist, ob die dafür 
erbetenen Räume im Gebäude der 56. Gemeindeschule. Hochstraße 4, 
deren Auflösung beabsichtigt wird, dem Komitee zur Verfügung 
gestellt werden können Da nur von den Kindern bemittelter 
Eltern ein mäßiger Beitrag zu deu Kosten gefordert wird, 
Unbemittelte aber kostenlose Behandlung erfahren,' so erklärt sich 
das Komitee außerstande, die Mittel für die Erhaltung der Kliniken 
allein aufzubringen und, dem Bedürfnisse folgend, weitere Schul- 
Zahnkliniken ohne Unterstützung der Stadt zu errichten und hat 
eine Beihilfe von 30 000 Jt jährlich beantragt. Wir beabsichtigen, 
das Unternehmen zunächst durch einen Zuschuß von 10 000 Jt 
zu unterstützen. 
Bei Beratung dieser Zuwendung wurde im Ausschuß auf 
Störungen des Schulunterrichts, welche durch zahnärztliche Behandlung 
der Kinder während der Schulzeit entstanden sein sollen, hingewiesen. 
Es erschiene — wie ausgeführt wurde — doch zweifellos notwendig, 
dafür zu sorgen, daß die Schulerfolge nicht durch eine zu große An 
forderung in sanitärer Hinsicht litten. Nachdem der Redner noch auf 
die Möglichkeit hingewiesen hatte, daß mit der unentgeltlichen Zahn 
pflege leicht Mißbrauch getrieben werden könnte, machte er aufmerksam, 
daß es sich hier um eine Neueinrichtung handle, von welcher die ge 
sammelten Erfahrungen noch zu gering wären, um die städtische 
Unterstützung in der beantragten Höhe zu rechtfertigen. 
Als im Anschluß hieran ein Herr Magistratsvertreter betont 
halte, daß die erwähnten Störungen nur ausnahmsweise vorgekommen 
sein dürften, wurde folgender inzwischen eingegangener Antrag zur 
Verlesung gebracht: 
Wir beantragen 15 000 Jt dem Zentralkomitee für Zahnpflege 
in den Schulen zur Verfügung zu stellen. 
Hierfür wurde von einer Seite des Ausschusses warm eingetreten 
und ausgeführt, daß das Komitee beim Magistrat eine Beihilfe von 
30000 Jt pro 1910 beantragt habe. Da es doch als zweifellos 
anzunehmen sei, daß die Antragsteller sich vorher auf Grund ihrer 
Unterlagen genau die beantragte Summe berechnet hätten, erschiene 
es hart, ihnen nur ein Drittel des erbetenen Beitrages zu gewähren. 
Man dürfe nicht außer Betracht lassen, daß es sich hier um die Er- 
haltungs- und Betriebsunkosten nicht einer, sondern mehrerer Kliniken 
handele. Was die Störung des Schulunterrichts durch zahnärztliche 
Behandlung beträfe, dürfe nicht vergessen werden, daß durch eine 
ordnungsmäßige Zahnpflege bei den Kindern eine spätere oftmalige 
Störung des Unterrichts gerade vermieden würde. 
Eine lebhafte Debatte entwickelte sich noch hinsichtlich der Höhe 
der Erhaltungs- und Betriebskosten der Kliniken, der Zulassung von 
Dentisten zum Komitee und des Umstandes, ob und wie sich etwaige 
Störungen des Unterrichtes durch die Zahnpflege in den Schulen 
vermeiden ließen. 
Als von einer Seite die Ansicht vertreten worden war, daß man 
für diesmal dem Magistratsantrage folgen solle, man könne in späterer 
Zeit, wenn der jetzige Beitrag von 10 000 Jt nicht genüge, ihn immer 
noch erhöhen, schloß sich der Ausschuß diesen Ausführungen an und 
stimmte dem diesbezüglichen Magistratsantrage auf Bewilligung von 
10000 Jt zu. 
19. Für den Deutschen Verein gegen den Mißbrauch geistiger 
Getränke 1 OM Jt (bisher 500 Jt). 
20. Für das Zentralkomitee der Auskunfts- und Fürsorgestellen für 
Lungenkranke in Berlin und den Vororten 25 MO Jt (bis 
her 20 000 Jt). 
21. Für die Zentrale für private Fürsorge 3 MO Jt (bisher 2000 Jt). 
Zu den Anträgen 19 bis 21 hatte der Ausschuß keine Bedenken 
geltend zu machen. 
22. Für den Verein der Berliner Arbeiterkolonie 2 OM Jt (bis 
her 1 600 Jt) 
mit der Begründung: 
Der Verein steht insofern mit dem städtischen Obdach in Ver 
bindung, als er Obdachlose, die ihm von der Verwaltung des 
Obdachs bezeichnet werden, in die Kolonie aufnimmt in der Absicht, 
sie geregelter Arbeit wieder zuzuführen. Im Jahre 1908 kamen 
nach Auskunft des Vereins von seinen 407 Pfleglingen 195 aus 
Berlin, für die unter Umständen die Armenverwaltung hätte ein 
treten müssen. Infolge von Erweiterungsbauten ist die Kolonie 
imstande, nunmehr die Zahl ihrer Schutzbefohlenen auf 2M zu 
erhöhen: da diese aber nur halbe Arbeitskräfte sind, so erhöhen 
sich mit der Mchrbelegung zugleich die Ausgaben des Vereins 
erheblich. Dabei ist zu beklagen, daß die Einnahmen aus Liebes 
gaben immer schwerer zu beschaffen find. Um die Ausbreitung 
der segensreichen Tätigkeit der Kolonie zu unterstützen, wünschen 
wir die städtische Beihilfe auf 2 0M^t festzusetzen. 
Ein Mitglied des Ausschusses hob hervor, daß der in Rede 
stehende Verein seines Erachtens absolut keinen Nutzen für deu Berliner 
Arbeiter bringe, man könne sich im Hinblick auf die im Verein 
herrschenden Gepflogenheiten vielmehr öfters nicht des Eindrucks er 
wehren, als ob die in der Kolonie beschäftigten Menschen zur Un- 
Wahrhaftigkeit erzogen würden. 
Von seiten des Magistrats wurde diesen Ausführungen ent 
gegengetreten und betont, daß der Verein sehr viel Segen stifte, weil 
er — in Verbindung mit dem städtischen Obdach stehend — viele 
Menschen, welche die Fähigkeit zu tüchtiger Arbeit noch nicht ganz 
verloren hätten, allmählich wieder geregelten Verhältnissen zuführe. 
Hierauf wurde der Magistratsantrag vom Ausschuß angenommen. 
23. Für die Deutsche Schillerstiftung, Zweigverein Berlin 500 Jt (neu.) 
24. Für das Jnvalidenheim der Kaiser Wilhelmsstiftung 2 4M Jt 
(bisher 2 000 Jt). 
25. Für den Verein zur Errichtung von Arbeiterinnenheimeu 30M Jt 
(bisher 2 000^). 
26. Für den Deutschen Schulverein in Wien, Beitrag zur Rosegger 
sammlung 2 000 Kronen — l 700 Jt (außerordentlich). 
27. Für die Gesellschaft für Deutsche Literatur zu Gunsten der 
Bibliothek Deutscher Privat- und Manuskriptdrucke IM Jt 
(außerordentlich). 
Die unter Nr. 23 bis 27 aufgeführten Anträge des Magistrats 
wurden vom Ausschuß debattenlos angenommen. 
Im Anschluß hieran teilte der Herr Magistratsvertreter mit, 
daß auch 
der Zentraloerein für Arbeitsnachweis in Berlin 
um eine Erhöhung des ihm gewährten Beitrags um 4M0 Jt einge 
kommen sei. allerdings so spät, daß dieser Antrag nicht mehr in die 
Gesamtvorlage des Magistrats aufgenommen werden konnte. Er 
stellte daher mündlich den Antrag, dem Verein die beantragte Er 
höhung des gewährten Beitrags um 40M Jt zuzubilligen. Nach 
kurzer Debatte, in welcher auch der Umstand Erwähnung fand, daß 
erst kürzlich der Rechenschaftsbericht des Vereins für 1908 erschienen 
sei, lehnte der Ausschuß den Magistratsantrag ab. 
Endlich lag noch der Antrag vor, 
den jährlichen Zuschuß an die Elisabeth-Stiftung für Witwen 
und Waisen unbesoldeter Kommunalbeamten von lOOOfoJt 
auf 15 000 Jt zu erhöhen. 
Dieser Antrag wurde nach kurzer Besprechung vom Ausschuß 
angenommen. 
Hierauf wurde mit der Besprechung der Vorlage zu d begonnen. 
Gleich zu Beginn der Besprechungen wurde im Ausschuß darauf 
hingewiesen, daß die vorliegenden Finanzberichte ersehen ließen, daß 
viele Beträge, welche durch die Heilsarmee hier aufgebracht würden, 
ins Ausland gingen. 
Obwohl der Herr Magistratsvertreter für die Vorlage eintrat 
indem er Bezug auf die durch den Berliner Magistrat von anderen 
Gemeindeverwaltungen erbetenen Auskünfte über das Wirken der 
Heilsarmee nahm, neigte man im Ausschüsse der Ansicht zu, daß es 
nicht angebracht erscheine, der Heilsarmee, welche an sich über sehr 
große Kapitalien verfüge, noch einen städtischen Beitrag zu gewähren. 
In der sehr regen Debatte wurden die in der Heilsarmee herrschenden 
Verhältnisse, soweit sie bekannt waren, besprochen. Erwähnung fand 
auch der Umstand, daß der Führer der Heilsarmee für die nächste 
Zeit den Weltuntergang vorausgesagt habe. Nach den Ausführungen 
eines Ausschußmitgliedes erschiene es denmach überflüssig, den an sich 
nur noch kürzere Zeit währenden Bestand der Heilsarmee durch 
städtische Beihilfen zu stärken. 
Die hierauf vorgenommene Abstimmung ergab im Ausschuß die 
einstimmige Ablehnung des Magistratsantrags. 
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammlung folgende 
Beschlußfassung vor: 
a) Die Versammlung ist damit einverstanden, daß 
1. für das Heimathaus für Töchter höherer Stände 1 5M Jt, 
2. für die Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur, 
Abteilung Berlin, zur Unterhaltung ihrer Lese- 
halle 5 000 = 
3. für die Verbindung für historische Kunst, Mit- 
qliederbeiträge für die Kalenderjahre 1910 und 
1911 300 - 
4. für die Vereinigung für Wirtschafts- und 
Gewerbekunde 2 000 - 
5. für den Verein zur Beförderung der Klein 
kinderbewahranstalten 12 OOO -
	        
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