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Volume No. 44 (974-987), 22. Oktober 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

i* 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Abtrennung von Straßen- 
teilen von der 113A. und 1130. Armenkommission und der Neu- 
bildung einer dritten Kommission in der Weise einverstanden, daß: 
bei der 113A. Armenkommission der Stadtbezirk 179A, 
bestehend aus 
Frankfurter Allee 75-121, 
Gubener Straße 1, 
Königsberger Straße 21a, 
Komtureiplatz. 
Litthauer Straße 1—2, 
Mögliner Straße 1 und 3, 
Tilsiter Straße 1—6 und 85—91, 
Weidenweg 16 und 25, 
bei der 1130. Armenkommisston Teile der Stadtbezirke 
1798 und 1790 nämlich 
Jnsterburger Straße 1—11 und 13—20, 
Mögliner Straße 2, 
Weidenweg 81—88, 
Zorndorfer Straße 1—6 und 59—62, 
Löwestraße 1—15 und 18—30, 
verbleiben, während aus den weiteren Teilen der Stadtbezirke 
1798 und 1790, nämlich 
Weidenweg 1-14, 16—24, 73—80 
ein neuer Bezirk mit der Bezeichnung 1138 gebildet wird. 
Berlin, den 3. Oktober 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
878. Borlage (J.-Nr. 766 A. II) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Teilung der 183. Armenkommission. 
Die aus den Stadtbezirken 268 und 269 bestehende 183. Armen 
kommission hat eine monatliche Ausgabe von 3 200 Jt. Ihre Aus 
gabe übersteigt also die bei Neubildungen von Kommissionen grund 
sätzlich als normal angenommene Ausgabe um mehr als das Doppelte. 
Um den Mitgliedern die dringend notwendige Erleichterung zu 
verschaffen, hat die Armendirektion in ihrer Sitzung vom 12. Sep 
tember dieses Jahres die Teilung der Kommission in der unten ange- 
gebenen Weise beschlossen. 
Auch wir sind der Ansicht, daß die Arbeiten der 183. Kommission 
derartig angewachsen sind, daß ihre weitere Erledigung in dem gegen 
wärtigen Maße den Mitgliedern füglich nicht zugemutet werden kann 
und ersuchen unter Zugrundelegung des zweckmäßigen Teilungsplanes 
der Armendireklion die Stadtverordnetenversammlung um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Teilung der 183. Kommission 
in der Weise einverstanden, daß die Straßenteile: 
Elsässer Straße 16—30, 
Gartenstraße 1-20 und 94—116, 
Schröderstraße 1—7 und 9—15 
bei der Stammkommission, welche die Bezeichnung 183A annimmt, 
verbleiben, während aus den Straßenteilen: 
Bergstraße 65. 
Gartenstraße 21—32 und 85—93, 
Jnvalidenstraße 6—23 und 129—147 
eine neue Kommission mit der Bezeichnung 1838 gebildet wird. 
Berlin, den 5. Oktober 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
87«. Vorlage (J.-Nr. 2803,10. Krch. I) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Abänderung der Besoldungs 
ordnung für die Lehrpersonen an den hiesigen städtischen 
höheren Lehranstalten und Erhöhung des Stunden 
honorars für außerordentliche Gesangstunden. 
Durch Staatsgesetz vom 25. Juni d. Js. ist der Wohnungsgeld- 
zuschußtarif für die unmittelbaren Staatsbeamten mit Wirkung vom 
1. April 1910 ab abgeändert worden. U. a. ist der Wohnungs 
geldzuschuß für die Beamten der 4. und 5. Rangklasse in Berlin von 
1 200 Jt auf 1300 Jt jährlich und derjenige für die mittleren Be 
amten von 720 Jt auf 800 Jt erhöht. Zu ersteren gehören die 
Oberlehrer und Oberlehrerinnen, zu den letzteren die ordentlichen Lehrer 
und ordentlichen Lehrerinnen, die Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen 
und die Gesanglehrer 
Wir haben beschlossen, von demselben Zeitpunkte ab diese Sätze 
für die gleichen Lehrpersonen an den städtischen höheren Lehranstalten 
Berlins zu gewähren. 
In Betracht kommen nach den Etats für das laufende Etatsjahr 
686 Oberlehrer und 16 Oberlehrerinnen, zusammen 702 Lehrpersonen, 
die eine Zulage von je 100 Jt jährlich und 33 ordentliche Lehrer, 
86 ordentliche Lehrerinnen, 36 Zeichenlehrer, 14 Zeichenlehrerinnen 
und 42 Gesanglehrer, zusammen 211 Lehrpersonen, die eine Zulage 
von je 80 Jt jährlich erhalten werden. Die Kosten werden also 
insgesamt 702 X 100 -ff 211 X 80 — 87 080 Jt betragen. 
Hinsichtlich der Anrechnung des Wohnungsgeldzüschuffes für die 
Lehrpersonen bei der Ruhegehaltsberechnung bewendet es bei den 
bisherigen Sätzen. 
Ferner haben wir folgend dem Vorgehen des Staates beschlossen, 
daß auch die außerordentlichen Gesangstunden an den hiesigen städtischen 
höheren Lehranstalten, die jetzt mit 2 Jt vergütet werden, künftig mit 
2,8o Jt bezahlt werden. Diesen erhöhten Satz wollen wir vom 
1. April 1911 ab gewähren. Nach den Etats des laufenden Etats- 
jahres werden an den vollständigen höheren Lehranstalten, den Real 
schulen und höheren Mädchenschulen wöchentlich 84 außerordentliche 
Gesangstunden mit 2 Jt bezahlt. Die Erhöhung auf 2,so Jt würde 
daher 2016 Jt Kosten verursachen. Wir werden dies bei Aufstellung 
der Etats für 1911 berücksichtigen. Eine wesentliche Aenderung der 
Stundenzahl wird nicht eintreten. Demgemäß ersuchen wir um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß vom 
1. April 1910 ab der Wohnungsgeldzuschuß für die Oberlehrer und 
Oberlehrerinnen an den hiesigen städtischen höheren Lehranstalten 
von 1 200 Jt auf 1300 Jt jährlich, derjenige für die ordentlichen 
Lehrer, ordentlichen Lehrerinnen, Zeichenlehrer, Zeichcnlehrerinnen 
und Gesanglehrer von 720 Jt auf 800 Jt jährlich erhöht wird. 
Die hiernach erforderlichen Geldmittel von 87 080 Jt. sind aus 
dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben — Ka- 
pitel XIII 2, Extraordinarium 1 zu entnehmen. 
Ferner erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß 
die außerordentlichen Gesangstunden an den hiesigen städtischen 
höheren Lehranstalten, die jetzt mit 2 Jt vergütet werden, vom 
1. April 1911 ab mit 2,bo Jt bezahlt werden. 
Berlin, den 14. Oktober 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
880. Protokoll des Ausschuffes zur Borberatung der Bor 
lage (Drucksache 721), betreffend die Aufstellung einer 
Erfrischungshalle des Berliner Frauenvereins gegen 
den Alkoholismus auf dem Spreewaldplatz. 
Berlin, den 18. Oktober 1910. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Lohmann, Vorsitzender, 
- Jmberg, Vorsitzcnderstellvertreter, 
Bäsell, 
- Bruns, 
- Lisndau, 
- Schmidt. 
- Zubeil; 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Groh, > 
- Mars, l entschuldigt; 
- vr. Ritter. ) 
Anwesend seitens des Magistrats: 
Bürgermeister 0r. Reicke, 
Gartendirektor Brodersen. 
Durch Beschluß der Versammlung vom 15. September d. Js. 
— Protokoll 19 — ist zur Vorberatung der obigen Vorlage ein Aus 
schuß von 10 Mitgliedern eingesetzt worden. 
Nach Eröffnung der heutigen Sitzung erläuterte der Herr Bürger- 
meister in eingehendster Weise die Gründe, welche den Magistrat 
bezw. die Parkdeputation die Veranlaffung gegeben hätten, die Auf 
stellung der fraglichen Erfrischungshalle an der angegebenen Stelle in 
Vorschlag zu bringen. Er führte u. a. aus, daß man wohl allseitig 
die Zweckmäßigkeit der Errichtung der erwähnten Halle anerkennen 
müffe. Auch habe die Erfahrung gelehrt, daß derartige Erfrischungs- 
hallen am besten in der Nähe von größeren Bahnhöfen zu errichten 
seien. Die in Rede stehende Halle liege nun in unmittelbarer Nähe 
des zum und vom Görlitzer Bahnhof führenden Verkehrsweges, ohne 
jedoch ein direktes Verkehrshindernis zu bieten. Die ruhige, etwas 
von der Straße zurückliegende Lage der Halle ermögliche aber zu 
gleicher Zeit einen angenehmen Aufenthalt für die vielen daselbst 
stationierten Droschkenkutscher und Angestellten der Elektrischen Straßen 
bahn. Und gerade diese seien nach Angabe der Vorsitzenden des belegten 
Vereines die Hauptkonsumenten der in jener Halle verabreichten Ge 
tränke, so daß vielleicht schon aus diesem Grunde die Aufstellung der 
Erfrischungshalle an der vom Magistrat vorgeschlagenen Stelle wün 
schenswert erscheine. 
Demgegenüber wurde im Ausschüsse angeregt, zu erwägen, ob es 
nicht doch zweckmäßiger wäre, je»e Halle auf dem nach Südwesten 
an der Wiener Straße belegenen Teil des Schmuckplatzes zu errichten. 
Denn abgesehen davon, daß man der Meinung sein könne, überhaupt 
in der Errichtung von Hallen auf städtischen Schmuckplätzen sich die 
möglichste Beschränkung auferlegen zu müffen, so solle man aber auch, 
wenn man schon solche Hallen errichten wolle, diese auch an solche
	        
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