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Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Abtrennung von Straßen-
teilen von der 113A. und 1130. Armenkommission und der Neu-
bildung einer dritten Kommission in der Weise einverstanden, daß:
bei der 113A. Armenkommission der Stadtbezirk 179A,
bestehend aus
Frankfurter Allee 75-121,
Gubener Straße 1,
Königsberger Straße 21a,
Komtureiplatz.
Litthauer Straße 1—2,
Mögliner Straße 1 und 3,
Tilsiter Straße 1—6 und 85—91,
Weidenweg 16 und 25,
bei der 1130. Armenkommisston Teile der Stadtbezirke
1798 und 1790 nämlich
Jnsterburger Straße 1—11 und 13—20,
Mögliner Straße 2,
Weidenweg 81—88,
Zorndorfer Straße 1—6 und 59—62,
Löwestraße 1—15 und 18—30,
verbleiben, während aus den weiteren Teilen der Stadtbezirke
1798 und 1790, nämlich
Weidenweg 1-14, 16—24, 73—80
ein neuer Bezirk mit der Bezeichnung 1138 gebildet wird.
Berlin, den 3. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
878. Borlage (J.-Nr. 766 A. II) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Teilung der 183. Armenkommission.
Die aus den Stadtbezirken 268 und 269 bestehende 183. Armen
kommission hat eine monatliche Ausgabe von 3 200 Jt. Ihre Aus
gabe übersteigt also die bei Neubildungen von Kommissionen grund
sätzlich als normal angenommene Ausgabe um mehr als das Doppelte.
Um den Mitgliedern die dringend notwendige Erleichterung zu
verschaffen, hat die Armendirektion in ihrer Sitzung vom 12. Sep
tember dieses Jahres die Teilung der Kommission in der unten ange-
gebenen Weise beschlossen.
Auch wir sind der Ansicht, daß die Arbeiten der 183. Kommission
derartig angewachsen sind, daß ihre weitere Erledigung in dem gegen
wärtigen Maße den Mitgliedern füglich nicht zugemutet werden kann
und ersuchen unter Zugrundelegung des zweckmäßigen Teilungsplanes
der Armendireklion die Stadtverordnetenversammlung um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Teilung der 183. Kommission
in der Weise einverstanden, daß die Straßenteile:
Elsässer Straße 16—30,
Gartenstraße 1-20 und 94—116,
Schröderstraße 1—7 und 9—15
bei der Stammkommission, welche die Bezeichnung 183A annimmt,
verbleiben, während aus den Straßenteilen:
Bergstraße 65.
Gartenstraße 21—32 und 85—93,
Jnvalidenstraße 6—23 und 129—147
eine neue Kommission mit der Bezeichnung 1838 gebildet wird.
Berlin, den 5. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
87«. Vorlage (J.-Nr. 2803,10. Krch. I) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Abänderung der Besoldungs
ordnung für die Lehrpersonen an den hiesigen städtischen
höheren Lehranstalten und Erhöhung des Stunden
honorars für außerordentliche Gesangstunden.
Durch Staatsgesetz vom 25. Juni d. Js. ist der Wohnungsgeld-
zuschußtarif für die unmittelbaren Staatsbeamten mit Wirkung vom
1. April 1910 ab abgeändert worden. U. a. ist der Wohnungs
geldzuschuß für die Beamten der 4. und 5. Rangklasse in Berlin von
1 200 Jt auf 1300 Jt jährlich und derjenige für die mittleren Be
amten von 720 Jt auf 800 Jt erhöht. Zu ersteren gehören die
Oberlehrer und Oberlehrerinnen, zu den letzteren die ordentlichen Lehrer
und ordentlichen Lehrerinnen, die Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen
und die Gesanglehrer
Wir haben beschlossen, von demselben Zeitpunkte ab diese Sätze
für die gleichen Lehrpersonen an den städtischen höheren Lehranstalten
Berlins zu gewähren.
In Betracht kommen nach den Etats für das laufende Etatsjahr
686 Oberlehrer und 16 Oberlehrerinnen, zusammen 702 Lehrpersonen,
die eine Zulage von je 100 Jt jährlich und 33 ordentliche Lehrer,
86 ordentliche Lehrerinnen, 36 Zeichenlehrer, 14 Zeichenlehrerinnen
und 42 Gesanglehrer, zusammen 211 Lehrpersonen, die eine Zulage
von je 80 Jt jährlich erhalten werden. Die Kosten werden also
insgesamt 702 X 100 -ff 211 X 80 — 87 080 Jt betragen.
Hinsichtlich der Anrechnung des Wohnungsgeldzüschuffes für die
Lehrpersonen bei der Ruhegehaltsberechnung bewendet es bei den
bisherigen Sätzen.
Ferner haben wir folgend dem Vorgehen des Staates beschlossen,
daß auch die außerordentlichen Gesangstunden an den hiesigen städtischen
höheren Lehranstalten, die jetzt mit 2 Jt vergütet werden, künftig mit
2,8o Jt bezahlt werden. Diesen erhöhten Satz wollen wir vom
1. April 1911 ab gewähren. Nach den Etats des laufenden Etats-
jahres werden an den vollständigen höheren Lehranstalten, den Real
schulen und höheren Mädchenschulen wöchentlich 84 außerordentliche
Gesangstunden mit 2 Jt bezahlt. Die Erhöhung auf 2,so Jt würde
daher 2016 Jt Kosten verursachen. Wir werden dies bei Aufstellung
der Etats für 1911 berücksichtigen. Eine wesentliche Aenderung der
Stundenzahl wird nicht eintreten. Demgemäß ersuchen wir um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß vom
1. April 1910 ab der Wohnungsgeldzuschuß für die Oberlehrer und
Oberlehrerinnen an den hiesigen städtischen höheren Lehranstalten
von 1 200 Jt auf 1300 Jt jährlich, derjenige für die ordentlichen
Lehrer, ordentlichen Lehrerinnen, Zeichenlehrer, Zeichcnlehrerinnen
und Gesanglehrer von 720 Jt auf 800 Jt jährlich erhöht wird.
Die hiernach erforderlichen Geldmittel von 87 080 Jt. sind aus
dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben — Ka-
pitel XIII 2, Extraordinarium 1 zu entnehmen.
Ferner erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß
die außerordentlichen Gesangstunden an den hiesigen städtischen
höheren Lehranstalten, die jetzt mit 2 Jt vergütet werden, vom
1. April 1911 ab mit 2,bo Jt bezahlt werden.
Berlin, den 14. Oktober 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
880. Protokoll des Ausschuffes zur Borberatung der Bor
lage (Drucksache 721), betreffend die Aufstellung einer
Erfrischungshalle des Berliner Frauenvereins gegen
den Alkoholismus auf dem Spreewaldplatz.
Berlin, den 18. Oktober 1910.
Anwesend:
Stadtverordneter Lohmann, Vorsitzender,
- Jmberg, Vorsitzcnderstellvertreter,
Bäsell,
- Bruns,
- Lisndau,
- Schmidt.
- Zubeil;
Nicht anwesend:
Stadtverordneter Groh, >
- Mars, l entschuldigt;
- vr. Ritter. )
Anwesend seitens des Magistrats:
Bürgermeister 0r. Reicke,
Gartendirektor Brodersen.
Durch Beschluß der Versammlung vom 15. September d. Js.
— Protokoll 19 — ist zur Vorberatung der obigen Vorlage ein Aus
schuß von 10 Mitgliedern eingesetzt worden.
Nach Eröffnung der heutigen Sitzung erläuterte der Herr Bürger-
meister in eingehendster Weise die Gründe, welche den Magistrat
bezw. die Parkdeputation die Veranlaffung gegeben hätten, die Auf
stellung der fraglichen Erfrischungshalle an der angegebenen Stelle in
Vorschlag zu bringen. Er führte u. a. aus, daß man wohl allseitig
die Zweckmäßigkeit der Errichtung der erwähnten Halle anerkennen
müffe. Auch habe die Erfahrung gelehrt, daß derartige Erfrischungs-
hallen am besten in der Nähe von größeren Bahnhöfen zu errichten
seien. Die in Rede stehende Halle liege nun in unmittelbarer Nähe
des zum und vom Görlitzer Bahnhof führenden Verkehrsweges, ohne
jedoch ein direktes Verkehrshindernis zu bieten. Die ruhige, etwas
von der Straße zurückliegende Lage der Halle ermögliche aber zu
gleicher Zeit einen angenehmen Aufenthalt für die vielen daselbst
stationierten Droschkenkutscher und Angestellten der Elektrischen Straßen
bahn. Und gerade diese seien nach Angabe der Vorsitzenden des belegten
Vereines die Hauptkonsumenten der in jener Halle verabreichten Ge
tränke, so daß vielleicht schon aus diesem Grunde die Aufstellung der
Erfrischungshalle an der vom Magistrat vorgeschlagenen Stelle wün
schenswert erscheine.
Demgegenüber wurde im Ausschüsse angeregt, zu erwägen, ob es
nicht doch zweckmäßiger wäre, je»e Halle auf dem nach Südwesten
an der Wiener Straße belegenen Teil des Schmuckplatzes zu errichten.
Denn abgesehen davon, daß man der Meinung sein könne, überhaupt
in der Errichtung von Hallen auf städtischen Schmuckplätzen sich die
möglichste Beschränkung auferlegen zu müffen, so solle man aber auch,
wenn man schon solche Hallen errichten wolle, diese auch an solche