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2. Juli 1875 oder den maßgebenden Orlsstatuten zur Anforderung
kommenden anteiligen Anlieger- oder sonstigen Beiträge würde» an
die Heeresverwaltung zu erstatten sein.
4. Dem Rcichs(Militär)siskus sind aus Anlaß der Zustimmung
der Gemeindevertretung Schöneberg zu dem Bebauungsplan von dem
in Rede stehenden Gelände die in dem mit der Bitte um Rückgabe
beigefügten Schreiben des Magistrats Schöneberg vom 22. April 1910
genannten Verpflichtungen zu Gunsten der Stadtgemeinde Schöneberg
auferlegt worden.
Diese Verpflichtungen würden gemäß deren Ziffer 8 dortseits
als bindend anzunehmen und für eigene Rechnung zu erfüllen fein.
5. Es würde ferner die Verpflichtung zu übernehmen sein, in der
Straße 31 von der Unterführungsstraße A bis zur Tcmpelhofer Chauffee,
in der Straße 4 bis zur Straße 21 sowie im Zuge der Dreibund
straße von der Kolonnenbrücke bis zur Tempelhofer Chaussee bezw. im
Norden und im Süden des zu bebauenden Feldes, sowie von der
Kolonnenbrücke bis zum südlichen Teil der Tempelhofer Chaussee je
einen Reitweg anzulegen. Tie Reitwege sollen eine nutzbare lichte
Breite von mindestens 3 m haben.
6. Falls der dem Feststellungsverfahren zur Zeit unterliegende
Bebauungsplan der Erschließung des Feldes seitens der Stadt Berlin
nicht zugrunde gelegt werden sollte, sind mindestens 43 pCt. der
Gesamtfläche des zuni Verkauf gelangenden Feldes für öffentliche
Plätze, Parks, Straßen usw. zu bestimmen.
7. Alle bei der Bebauung usw. aufgefundenen, für Museen ge
eignete Gegenstände, die einen historischen Wert haben, sind als Eigen-
tum des Reichs an die Garnisonverwallnng I, Berlin, abzuliefern.
8. Eine etwa zur Erhebung kommende Reichszuwachssteuer würde
wie alle anderen Kosten aus dem Vertrage von dem Käufer zu
tragen sein.
9. Die Rechte aus dem Vertrage dürfen nicht an einen Dritten
abgetreten werden.
10. Die Entschließung des Magistrats und der Stadtver-
ordnetenversammlung über den Kauf unter völliger Ausscheidung
der Frage einer etwaigen Eingemeindung des Feldes oder der ganzen
Gemarkung Tempclhof nach Berlin muß vor Beginn der Urlaubs- und
Ferienzeit getroffen werden, da es die militärischen Interessen nicht
zulassen, den Abschluß der Angelegenheit bis zum Herbst hinauszu-
schieben.
(Unterschrift.)
Berlin, den 27. Juni 1910.
An das
König!. Kriegsministerium, Anneeverwaltungsdepartement.
Betrifft Verkauf des Tempclhofcr Feldes.
Nachdem uns mittels gefälligen Schreibens vom 18. d. Mts. —
Nr. 146/10 gen. B. 5 — für den geplanten Verkauf eine ganze
Reihe neuer Bedingungen mitgeteilt worden ist, von denen bisher
mit keinem Worte die Rede war, sind wir im Hinblick auf die damit
gebotene sorgfältige Prüfung dieser Bedingungen, deren Tragiveite
sich nicht ohne weiteres überiehen läßt, aber auch unabhängig davon
mit Rücksicht auf den Geschäftsgang bei den kommunalen Körper
schaften, dessen wenigstens oberflächliche Kenntnis wir auch dortseits
wohl voraussetzen dürfen, gänzlich außer Stande, unsere Erklärung
in der gewünschten kurzen Frist vor Beginn der Urlaubs- und
Ferienzeit abzugeben. Da letziere unmittelbar bevorsteht, werden wir
vielmehr erst nach ihrem Ablauf unser anderweites Gebot abgeben
können.
Behufs Vorbereitung der Entschließung, die namentlich zu
Punkt 1 des gefälligen Schreibens vom 18. d. Mts. infolge der
dortigen unsicheren Angabe eine sorgfältigere Prüfung erfordert, bitten
mir jedoch ergebenst, uns gefälligst baldigst die dort vorhandene
Karte über eine im Jahre 1887 erfolgte Vermessung des in Rede
stehenden Geländes, welche dem Vernehmen nach die einzige kataster-
mäßige Grundlage für die Berechnung der Größe bildet, für kurze
Zeit zu übersenden, damit wir eine Abzeichnung und daraufhin eine
eigene Berechnung der Größenverhältnisse vornehmen können.
Magistrat.
Kriegsministerium. Berlin W. 66, den 30. Juni 1910.
Armecverwaltungsdepartemcnt. Leipziger Straße 5.
(Nr. 152/10. geh. B. 5.)
Verkauf des Tcmpelhofer Feldes.
Dem Magistrat erwidert das Departement auf das gefällige
Schreiben vom 27. Juni 1910 ergebenst, daß zu einer früheren Mit
teilung der für den geplanten Geländeverkanf in Betracht kommenden
weniger wichtigen Einzelheiten dorthin für die Heeresverwaltung keine
Veranlassung gegeben war, nachdem der dortige Vertreter, Herr
Bürgermeister Reicke, gelegentlich der mündlichen Verhandlungen
wiederholt ausdrücklich erklärt hatte, daß die Stadtgemeinde keines
falls ein höheres Angebot als 70 Millionen Mark machen würde.
Da ein solches Angebot wegen der unzureichenden Höhe außer
Wettbewerb blieb, erübrigten sich auch bisher Verhandlungen über
nebensächlichere Punkte.
Nachdem aber durch das Angebot vom 11. Juni 1910 (Nr. 290
O. B: 1/10) übet zusammen 72 Millionen Mark eine Grundlage ge
schaffen worden ist, auf der weitere Verhandlungen nicht mehr von
vornherein aussichtslos erscheinen mußten, sind unterm 18. Juni 1910
— Nr. 146/10. geh. B. 5 — die fraglichen Mitteilungen gemacht
worden.
Anlangend die dortigen Entschließungen über den etwaigen Erwerb
des in Rede stehenden Geländes wird bemerkt, daß die Heeres-
Verwaltung aus wichtigen militärischen Interessen daran festhalten
muß, innerhalb einer bestimmten Frist die Frage eines Verkaufs
an Berlin entschieden zu sehen. Um der Stadt äußerstes Entgegen
kommen zu zeigen, wird anheimgestellt, dortseits baldigst einen
Vorschlag über die Festsetzung eines Termins zu machen, bis zu dem
weitere Verhandlungen zu beenden sind und die Entschließung sowohl
des Magistrats wie die der Stadtverordnetenversammlung vorliegen
muß, wenn nicht die Stadt Berlin beim Verkauf außer Betracht
bleiben soll.
Bei dem dort bekannten Stande der Angelegenheit, und nachdem
nunmehr ein Jahr verflossen ist, seit der Magistrat den Kauf verfolgt,
kann es sich selbstverständlich nur um eine sehr kurz bemessene Frist
handeln.
Die hier vorhandene Karte des Katasterkontrolleurs Küster vom
28. April 1887, den westlichen Teil des Tempelhofer Feldes usw. be
treffend, wird beikommend übersandt. Um Rückgabe nach gemachtem
Gebrauche wird ergebenst ersucht.
I. A.
(Unterschrift.)
An das
Königliche Kriegsministerium, Armeeverwaltungsdepartement.
W. 66, Leipziger Straße 5.
Verkauf des Tempelhofer Feldes.
Auf das. gefällige Schreiben vom 30. v. Mts. erwidern wir er
gebenst, daß die uns freundlichst übersandte Karte des Kataster-
kontrolleurs Küster vom 28 April 1887 nach dem Berichte unseres
Vermessungsamts leider zur Uebernahme in das-Kataster nicht geeignet
ist. Für unseren Zweck ist vielmehr eine Neuaufnahme, die natürlich
auf den westlich der Tempelhoser Chaussee gelegenen Teil des Feldes
beschränkt werden soll, erforderlich. Da der Vornahme einer solchen
Vermessung, wie unserm Vertreter, Bürgermeister Reicke, gelegentlich
mündlich durch Herrn Geheimen Baurat Wentzdorff bereits mitgeteilt
wurde, grundsätzliche Bedenken nicht entgegenstehen dürften, bitten wir,
uns baldmöglichst die dortige Einverständniserklärnng damit zukommen
zu lassen, daß die gedachte Vermessung durch unsere Vermessungs
beamten erfolgt. Sobald wir deren Ergebnis in Händen haben,
werden wir es uns angelegen sein lassen, die Weiterführung der An-
gelegenheit nach aller Möglichkeit zu beschleunigen und dann auch in
der Lage sein, einen bestimmten Termin für ihre Beendigung in Vor
schlag zu bringen.
Magistrat.
Kriegsministerium.
Armeeverwaltungsdepartement
(J.-Nr. 176.10. geb. B. 5)
Berlin W. 66, den 25. Juli 1910.
Leipziger Straße 5.
Verkauf des Tempelhofer Feldes.
Auf das Schreiben vom 11. Juli 1910 tJ.-Nr. G. B. 1/10, Blatt 52).
Gegen eine Vermessung des westlichen Teiles des Tempelhofer
Feldes durch dortige Vermessungsbeamte und auf Kosten der Stadt
ist nichts einzuwenden, falls diese Maßnahme zur Schaffung einer
Unterlage für ein Kaufangebot für unbedingt erforderlich erachtet
werden sollte. Das Departement bemerkt jedoch hierzu ergebenst,
daß anderen Interessenten die Abgabe eines Angebots auch ohne der
artige genaue Vermessung möglich gewesen ist und daß daher dem
Magistrat die Verantwortung für jede etwa aus diesem Anlaß ein-
treiende weitere Verzögerung zufallen wird. Der von hier erbetenen
baldigen Angabe eines Termins für die Beendigung der Verhandlungen
darf das Departement nunmehr entgegensehen.
I. V.
(Unterschrift).
An
den Magistrat
hier 0. 2.