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Volume No. 40 (780-802), 24. September 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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Zur Sicherung der Stadlgemeinde hat Schomburg dabei folgende 
Eintragungen auf dem Grundbuchblatte seines Grundstückes bewirken 
lasten: 
a) Eigentümer dieses Grundstücks ist für den Fall, daß die auf 
diesem Grundstücke zwischen der Straße Alt Moabit und der 
Spree projektierte Straße in den Bebauungsplan aufgenommen 
wird, verpflichtet, das zur Anlage der gedachten neuen Straße 
erforderliche Terrain an die Stadtgemeinde Berlin unentgeltlich 
und Pfand- und lastenfrei auszulasten, und nicht berechtigt, 
einen Anspruch auf Entschädigung für den Fall geltend zu 
machen, daß er durch Festsetzung der Fluchtlinien der neu- 
projektierten Straße in irgend einer Weise in der Ausnutzung 
dieses Grundstücks beschränkt oder behindert werde, und schließlich 
verpflichtet, die auf dem Grundstücke bestndlichen Gebäude oder 
Gebäudeteile, soweit solche über die projektierten Baufluchtlinien 
hinausgehen, unentgeltlich zu beseitigen. 
b) 20000 Jt — Zwanzigtausend Mark — Kaution zur Sicherheit 
der Stadtgemeinde Berlin wegen des vom Grundstückseigentümer 
zu zahlenden Beitrages zu den Kosten einer im Zuge der auf 
diesem Grundstück anzulegenden Straße zu erbauenden Brücke 
über die Spree. 
Es wurde auch dem Antrage von Schomburg auf Festsetzung 
von Fluchtlinien für die neu anzulegende Straße 18a, Abteilung VII 
des Bebauungsplanes, von den Gemeindebehörden (Beschluß der 
Stadtverordnetenversammlung vom 10. Januar 1895, Protokoll 27) 
und demnächst von den Polizeibehörden stattgegeben. 
Schomburg änderte später seine Pläne, er trat wiederholt mit 
der Tiefbaudeputation in Verhandlungen, die eine abweichende Ge 
staltung jenes älteren Projektes zum Gegenstände hatten, ohne daß es 
zu einer neuen endgültigen Vereinbarung gekommen wäre. Das 
ältere, den angeführten Eintragungen zugrunde liegende Projekt ver 
folgte Schomburg in der Folgezeit nicht mehr. 
Seine Erben wünschen, wie sie jetzt erklärt haben, endgültig den 
Plan der Anlegung jener Straße fallen zu lassen; sie haben mit 
Rücksicht hierauf nunmehr gebeten, die vorerwähnten Eintragungen 
löschen zu lassen. 
Hierbei haben sie nach vorausgegangenen Verhandlungen sich 
erboten, neue grundbuchliche Eintragungen bewirken zu lassen, welche 
zum Ziele haben, die Anlegung einer 22 m breiten Spreeuferstraße 
zu erleichtern, soweit das Schomburg'sche Grundstück in Frage kommt. 
Dementsprechend haben die Erben, vertreten durch den Testaments- 
Vollstrecker des Schomburg'schen Nachlasse?, der Stadtgemeinde folgendes 
notarielle Angebot bezüglich Umgestaltung der im Jahre 1896 von 
ihrem Vater übernommenen Verpflichtungen gemacht: 
Falls die Stadtgemcinde uns aus den — bestehenden — Ver 
pflichtungen entläßt, auch in die Löschung der genannten Ein 
tragungen — d. s. die oben angeführten — willigt, verpflichte ich mich 
als Testamentsvollstrecker der Schomburg'schen Erven hierdurch 
a) das von dem obenbezeichneten Grundstücke zu einer künftigen 
Spreeuferstraße mit einer Breite von zweiundzwanzig Metern 
erforderliche Gelände unentgeltlich, Pfand-, lasten- und kostenfrei 
auf Erfordern der Stadtgemeinde dieser alsbald in, Falle der 
Anlegung der Straße aufzulassen, und frei von Baulichkeiten 
jeder Art zu übergeben; 
b) diese Verpflichtung der Stadtgemeiude gegenüber auf dem Grund 
buchblatte des Grundstücks von Moabit Band 9 Nr. 576 mit 
dem Vorrange vor allen Eintragungen der II. und III. Abteilung 
in einer seitens der Stadtgemeinde zu bestimmenden Form 
sicherzustellen, und zwar 
1. durch Eintragung einer Vormerkung zur Erhaltung des 
Rechts auf unentgeltliche Auflassung. 
2. durch Eintragung einer Sicherungshypothek im Betrage 
von 50 000 M Fünfzigtansend Mark — zur Sicherung 
der Stadtgemeinde Berlin gegen allen Schaden, der der 
Stadtgemeinde daraus erwachsen sollte, daß der Grundeigen 
tümer^ seiner Verpflichtung nicht nachkommt, auf Verlangen 
der Stadtgemeinde das zur Anlegung der 22 m breiten 
Spreeuferstraße erforderliche Gelände Pfand- und lastenfrei 
im Falle der Anlegung der Straße aufzulassen und völlig 
aufgeräumt zu übergeben. 
Hieran knüpfen wir jedoch die weitere Bedingung, daß die Auf- 
lastung des Geländes für eine später anzulegende zweinndzwanzig 
Meter breite Spreeuferstraße vor Ablauf von 10 Jahren vom heutigen 
Tage ab seitens der Stadlgemeinde Berlin nicht gefordert werden darf. 
Sämtliche Kosten und Stempel tragen wir." 
Wir erachten die Annahme dieses Angebotes für angängig Die 
vorwiegend von Schomburg selbst seiner Zeit betriebene Anlegung 
der sein Grundstück in der Längsrichtung durchschneidenden Straße 
entsprach dessen Interessen und bezweckte in erster Linie eine möglichst 
vorteilhafte Ausnutzung seines Grundbesitzes. Für den öffentlichen 
Verkehr ist im Vergleiche dazu die Fortführung der Spreeuferstraße, 
wie sie dem neuen Schomburgschen Angebot zugrunde liegt, von 
erheblicherem Interesse. 
Die Bedingung, daß die Auflassung des Geländes zur Uferstraße 
für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgeschlossen sein soll, erscheint 
uns annehmbar, da nach Lage der örtlichen Verhältnisse vor Ablauf 
dieser Frist die Anlegung der Uferstraße an jener Stelle nicht zu 
erwarten ist. 
Wir glauben nach alledem, daß die von den Schomburgschen 
Erben angebotene Lösung vom Standpunkt des städtischen Interesses 
aus annehmbar ist und ersuchen um folgenden Beschluß: 
Die Versammlung ist mit der Erteilung der Löschungsbewilligung 
für die zugunsten der Stadtgemeinde auf dem Grundstück Alt 
Moabit 96/97 in Abteilung II Nr. 7 und Abteilung III Nr. 51 
lastenden Eintragungen sowie mit der Aufhebung der Fluchtlinien 
festsetzung für die Straße 18a, Abteilung VII des Bebauungs- 
planes, unter den von den Schomburgschen Erben angebotenen 
Bedingungen einverstanden. 
Berlin, den 24. September 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
787. Petitionsausschutz. 
Verhandelt, Berlin, den 20. September 1910. 
Anwesend: 
Stadtverordnctenvorsteherstellvertreter Cassel, Vorsitzender, 
Stadtverordneter Barth, 
- Eckard, 
- Ewald, 
. Jmberg, 
. Mentel, 
- Dr. Preuß, 
- Dr. Ritter, 
- Schmidt, 
Schulze. 
- Solmitz, 
- Zucht. 
Seitens des Magistrats: 
Stadtrat Namslau, 
Stadtbaurat Krause, 
Stadtrat Venzky, 
Stadtschulrat Dr. Fischer. 
Stadtrat Dr. Ledermann, 
Magistratsrat Dr. Franz. 
Nicht anwesende 
Stadtverordneter Bruns, (entschuldigt), 
- Heimann <entschuldigt), 
- George. 
In seiner heutigen Sitzung beschloß der Ausschuß, der Stadt- 
verordnetenversammlung zu empfehlen, die nachstehend aufgeführten 
Petitionen wie folgt zu erledigen. 
I. 
Durch Uebergang zur Tagesordnung. 
1. (P.-J..Nr. 29.10) Petition des Arbeiters Gustav Reichert, 
Urbanstraße 69, um Gewährung einer laufenden Unter 
stützung. 
Petent war früher eine Reihe von Jahren bei den städtischen 
Gaswerken beschäftigt. Hier hat er sich während des Dienstes 
wie er bereits in einer früheren Bittschrift ausgeführt hatte — 
einen Knöchelbruch zugezogen, und will dadurch so stark in 
seiner Eiwerbsfähigkeit beschränkt worden sein, daß er nur 
leichtere Arbeiten ausführen könne. Er bat in jener früheren 
Eingabe, ihn in leichten Posten wieder zu beschäftigen oder ihm 
eine früher gewährte laufende Unterstützung wieder zu gewähren. 
Der Herr Magistralsoertreter sühne damals aus, daß sich 
der Petent den von ihm erwähnten Knöchelbruch durch sein 
eigenes Verschulden zugezogen habe. Zudem k.im noch weiter 
in Betracht, daß Reichert auf Grund ärztlicher Feststellungen 
nur infolge eines starken Plattfußes in seiner Erwerbsfähigkeit 
gemindert angesehen werden konnte, dieses Platlfußleiden aber 
in keiner Weise mit dem seiner Zeit erlittenen Knöchelbruch als 
damit zusammenhängend ärztlicherseits angesehen wurde Eine 
Beschäftigung des Petenten in einer leichteren Stelle könnte 
— wie damals der Herr Magistratsverireler ausführte — 
wegen Mangels solcher Stellen nicht erfolgen. 
Der Ausschuß beschloß damals, der Verjammlung Uebergang 
zur Tagesordnung zu empfehlen. 
In der diesmal vorliegenden Petition wiederholte Bittsteller 
im wesentlichen das, was er in der früheren Petition bereits 
dargelegt hatte. Er führte dabei aus, daß sich der Unfall da 
durch ereignete, daß er — der Petent — im Begriff stehend, 
an einer Leiter, welche er an den Pfahl einer von ihm an 
gezündeten Laterne gelehnt hatte, herabzusteigen, ausglitt und 
von der obersten Leitersprosse herabfiel. Zum Schlüsse wieder- 
holte er di? in der früheren Petition bereits ausgesprochene Bitte. 
Von einer Seite des Ausschußes wurde hervorgehoben, daß der
	        
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