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3. die den Platz umgebenden Bürgersteige auf eigene Kosten in
endgültiger Weise nach von der Städtischen Polizeiverwaltung,
Abteilung I (Straßenbau), einzuholender Vorschrift zu befestigen.
4. Durch die Anlegung der neuen Straßen A, D und C kommen
in der Straße 9d Straßenfronten von 2.22,oo m in Fortfall,
für welche im Falle einer Bebauung des zu den neuen Straßen
verwendeten Landes Anliegerbeiträge zu zahlen gewesen wären;
mein Machtgeber verpflichtet sich, sobald die Straße 9d etwa
auf städtische Kosten zur Anlegung kommt, diese Anliegerbeiträge
auf Verlangen der Stadtgemeinde sofort zu bezahlen.
5. Mein Machtgeber verpflichtet sich, sobald dieser Bebauungsplan
die Genehmigung der Gemeindebehörden gefunden hat, die un-
entgeltliche, lasten- und kostenfreie Auflassung des ihm gehörigen
Landes der genannten Straßen und Plätze durch alsbaldige
Eintragung einer Vormerkung an erster Stelle sicherzustellen
und für die Erfüllung der übrigen Verpflichtungen in von der
Tiefbaudeputation in üblicher Weise zu bestimmender Höhe
Sicherheit zu leisten.
An dieses Angebot halte ich mich bis zum 1. Oktober 1910 ge
bunden mit der Maßgabe, daß, wenn die Annahme desselben bis zu
diesem Termin beurkundet ist, das Abkommen als geschlossen gelten soll.
Die Verhandlung wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm
genehmigt und wie folgt unterschrieben.
Theodor Hardtke. Franz.
^tt «««.
Urkundenregister für 1910
Nr 33.
Verhandelt Berlin, den 16. Juni 1910.
Vor mir als dem durch Verfügung des Oberbürgermeisters der
Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vom 7. April 1905 zu
Beurkundungen gemäß Artikel 12 § 2 und Artikel 27 des Preußischen
Ausführungsgesetzes zuni Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Beamten,
Magistratsral Dr. Franz, erschien heute:
Herr Architekt Theodor Hardtke zu Nixdorf, Berliner Straße 8
wohnhaft, von Person bekannt.
Herr Hardtke überreichte die beiden anliegenden Spezialvoll
machten vom 27. April 1910 und 11. Juni 1910 und erklärt namens
des Herrn Kommerzienrats Carl Behr:
Der in meinem Urkundsangebot vom 7. Juni 1909 — Urkunds
register des Herrn Magistralsrals Dr. Franz von 1909 Nr. 28 —
erwähnte Bebauungsplan für mein Gelände zwischen der Bornholmer
Straße und der Weichbildgrenze und den Straßen 9b und 3a in Ab
teilung XI des Bebauungsplanes hat bezüglich der Straße 3» eine
Aenderung dahin erfahren, daß die Fluchtlinien dieser Straße infolge
der Errichtung der Futtermauer auf dem Eisenbahngelände derart fest
gesetzt werden, daß die östliche Fluchtlinie der Straße von der Futter-
maucr auf der Westseite der Straße überall gleichmäßig 22 m ent
fernt bleibt.
Ich halte mein Angebot vom 7. Juni 1909 im ganzen Umfange
aufrecht mit der Maßgabe, daß anstelle des jener Verhandlung bei
gefügten, mit 0 bezeichneten Planes der hier beigefügte und als zu
dieser Verhandlung gehörig bezeichnete Plan und anstelle der damals
eingezeichneten Straße 3a die in dem hierbei befindlichen Plane dar
gestellte Straße 3 a tritt.
Ich erweitere hiermit mein Angebot vom 7. Juni 1909 noch
dahin, daß ich mich, um einen Anschluß der von mir zu regulierenden
Strecke der Siraße 8» an den bereits fertig hergestellten Teil dieser
Straße südlich der Bornholmer Straße (Norweger Straße) zu er
halten, verpflichte, die Straße 3a von der Weichbildgrenze bis zum
vorhandenen Pflaster der Norweger Straße südwärts der Bornholmer
Siraße auf meine Kosten anzulegen und für diese gesamte Strecke
alle die Kosten zu übernehmen, zu deren Tragung ich mich in meinem
Angebot vom 7. Juni 1909 bezüglich der Straße 3a bereits ver
pflichtet habe.
Herrn Kommerzienrat Behr ist ferner bekannt gegeben worden,
daß bei der von ihin zu bewirkenden Anlegung der Bornholmer
Straße, Nordseite, von der Straße 9d Abteilung XI bis zur Straße 3 a
Abteilung Xl. die neue Straße in derjenigen Weise an die Straße 3a
Abteilung XI, welche unter der Bornholmer Straße durchgeführt
wird, anzuschließen ist, welche von der städtischen Tiefbaudeputation
bei Ausstellung des Projektes für die Brücke im Zuge der Bornholmer
Straße über die Nord- und Stettiner Bah» vorgesehen und mir, dem
Architekien Hardtke, am 4. Juni d. Js. an der Hand des auf
gestellten Brückenmodells erläutert worden ist.
Namens und in Vollmacht des Herr» Kommerzienrats Behr
ergänze ich daher mein Angebot vom 7. Juni 1909 — Urkundsregister
des Magistralsrats Dr. Franz von 1909 Nr. 28 —, das ich im übrigen
im vollen Umfange aufrecht erhalte, noch dahin, daß ich mich für
Herrn Behr verpflichte, sobald es städtischerseits verlangt wird, die
Nordscite der Bornholmer Straße in der dem Brückeuprojekt ent
sprechenden Weise westwärts abzuschließen und mit der Straße 3»
Abteilung XI durch die gleichfalls im Brückeuprojekt enthaltene
Treppenanlage zu verbinden.
Die von mir nach Nr. 5 meines Angebots vom 7. Juni 1909
— siehe oben — und nach dem Angebot vom 13. Oktober 1909 —
Urkundsregisler des Magistratsrats Dr. Franz von 1909 Nr. 62
— zu hinterlegende Kaution von 500000 Jt soll auch für alle über
das Angebot vom 7. Juni hinaus von mir übernommenen Leistungen
haften.
An das vorstehende Angebot halte ich mich, wie an das Angebot
vom 7. Juni 1909, bis zum 1. Oktober d. I. gebunden. Das Ab
kommen gilt als geschloffen, wenn die Annahme meiner sämllichcn
Angebote als zu dem genannten Termine beurkundet pst. Die durch
den Abschluß des Vertrages entstehenden Stempelkosten übernimmt
Herr Kommerzienrat Behr. Vollmacht zu dieser letztgedachten Kosten-
Übernahme werde ich noch nachreichen.
Diese Verhandlung wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm
genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Theodor Hardtke. Franz.
«1,7. Borlage (J.-Nr. 3090 Park 10) - zur Beschluhfaffung -
wegen Einrichtung von Gartenanlagen auf dem -Humann-
platz.
Anliegend übersenden wir den von der Städtischen Park
deputation im Einvernehmen mit der Städtischen Tiefbaudeputation
aufgestellten und von uns genehmigten Entwurf für die Gartenanlage
auf dem Humannplatz, und zwar
1 farbigen Plan,
1 kleiner Entwurf, aus welchem ein Querschnitt des Platzes er-
sichtlich ist,
1 Erläuterungsbericht und
1 Kostenanschlag über 63 000^.
Zu dem Entwurf bemerken wir noch im besonderen, daß von
Durchlegung einer ursprünglich in Erwägung genommenen Diagonal-
straße über den Platz von West nach Ost im Interesse zweckmäßigerer
Gestaltung des Platzes als Erholungsanlage für die umwohnende
Bevölkerung hat Abstand genommen werden können. Es soll jedoch
nach dem Vorschlage der Tiefbaudeputation die Lychener Straße auf
der Strecke am Platze in einer Breite von 26 m (gegen bisher 22,6 m)
angelegt werden. Diese Maßnahmen erschienen umsomehr angebracht,
als eine als Anlieger an diesem Platze beteiligte Baugesellschaft unter
diesen Voraussetzungen und in der Erwartung, daß die Gartenarbeiten
alsbald in Angriff genommen werden, sich verpflichtet hat, neben der
Anlegung der Straßen, die ihr als Unternehmerin obliegt, einen frei
willigen Beitrag von 40 000 Jt zu den Herstellungskosten der Garten
anlagen sogleich zu zahlen. Es würde bei Annahme unseres Vor
schlages nichts im Wege stehen, mit den Arbeiten sogleich zu beginnen.
Wir bitten, wie folgt zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß auf dem
Humannplatz Gortenanlagen nach dem mittels Vorlage des
Magistrats vom 25. Juni 1910 übersandten Entwürfe angelegt und
die Mittel dazu im Betrage von 63 000 Jt vermindert um
40000 Jt freiwilligen Beitrag eines Anliegers im Etat für 1911
Kapitel VIII, 8 bereitgestellt werden.
Berlin, den 25. Juni 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
R e i ck e.
Zu ««7.
Erläuterungsbericht zum Entwurf zu einer Schmuckanlage
auf dem Humannplatz
Bei dem Entwurf für den Humannplatz leitet der Gedanke, einen
großen Spielplatz A (2277 qm) zu erhalten, ohne daß dieser die
Schönheit des Platzes, als Schmuckplatz von der Straße aus gesehen
oder von den Fenstern der am Platz zu erbauenden Häuser, beein
trächtigt. Ferner ist darauf Bedacht genommen für Ruhe- und Er
holungsbedürftige einen Promenadenweg, auf dem Bänke Aufstellung
finden, anzulegen, der durch dichte Pflanzungen von dem Platz A
getrennt ist. Besonderer Wert ist darauf gelegt worden, den Platz,
von den umgebenden Straßen aus gesehen, wirkungsvoll zu gestalten.
Zu diesem Zwecke folgen den Bürgersteigen 17,o m breite Rasenbeete,
geschmückt durch breite Rabatten, mit schönblühenden Stauden be
pflanzt und mit niedrigen Hecken umgrenzt. Die den Spielplatz be
schattenden hochwachsenden Bäume mit der davorstehenden geschlossenen
Pflanzung aus Blütensträuchern schließen den Blick ab. Es wird
auf solche Weise eine Schmuckanlage geschaffen, die, obgleich einfach
im Aufbau, von kräftig geschlossener Wirkung sein wird. Die Ge-
ländehöht des Platzes ist im allgemeinen beibehalten. Die Platzfläche
zwischen der Strecke x bis y ist horizontal, im Längschnitt fällt sie
von o nach v um 0,4o m. Die verschiedenen Neigungen der Rasen
beete gegen die Bürgersteige beeinträchtigen eine gute Wirkung nicht.
Die vier großen Eckgruppen werden ausschließlich mit Blütensträuchern
bepflanzt werden. Die Kosten für die Herstellung des Platzes belaufen
sich nach dem Anschlage auf 63 000 Jt.
Berlin, den 14. Juni 1910.
Der Städtische Gartendireklor
gez. Brodersen.