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zweckmäßiger, den schon bestehenden alten Gemeindefriedhof durch
Ankauf der diesbezüglichen Ländereien zu vergrößern. Dieser Gedanke
sei aber bei den so außerordentlichen Forderungen seitens des jetzigen
Eigentümers des Terrains nicht ausführbar gewesen. Man habe sich
daher nach anderen Ländereien umgesehen und sei schließlich zu jenem
Gelände in Buch-Karow gekommen. Es sei nunmehr Sache des Aus
schusses zu prüfen, ob es dennoch nicht möglich gewesen wäre, näher
an Berlin belegencs Terrain zu dem gedachten Zwecke zu einem an
gemessenen Preise zu finden. Denn wenn auch naturgemäß ein näher
an Berlin gelegenes Gelände zuerst teurer als jenes zu erwerbende
in Buch-Karow sein werde, so könnte sich ein solches Gelände trotzdem
mit Rücksicht auf die größere Entfernung jenes Terrains in Buch
vielleicht bezahlt machen und käme namentlich allen Beteiligten durch
Ersparung von Zeit und Geld wieder zugute.
In der anschließenden Debatte bemerkte der Herr Magistrats
vertreter, daß es selbstverständlich viel bequemer gewesen wäre, wenn
man es möglich hätte machen können, den vorhandenen Kirchhof in
Friedrichsfelde zu erweitern. Das Kuratorium sowohl wie auch der
Magistrat wäre daher bestrebt gewesen, diesem wahlberechtigten Wunsche
nachzukommen. Während nun aber seinerzeit 18 ^ für das Quadrat
meter in Friedrichsfelde gezahlt worden seien, werden jetzt 14 Jt pro
Quadratmeter gefordert. Da ferner jede Preisermäßigung seitens des
jetzigen Eigentümers abgelehnt worden war, mußten die Verhandlungen
wegen Erwerb jenes Terrains abgebrochen werden. Nunmehr wurde
in Verhandlungen mit einigen Besitzern von Ländereien in Marzahn
getreten. Hier hatte man allerdings viel günstigere Bedingungen
gestellt, aber die Erreichung eines eventuell dort zu errichtenden
Friedhofes wäre doch außerordentlich schwierig gewesen. Alle diese
Schwierigkeiten glaubte man behoben, als die Deputation für die
Kanalisationswerke das in Rede stehende Grundstück zu dem gedachten
Zwecke dem Kuratorium für das Bestattungswesen anbot. Denn
einmal hätte man es mit städtischem Gelände zu tun, das zu seinem
eigentlichen Zweck — der Berieselung - schwer zu gebrauchen wäre,
dann wäre der zu zahlende Preis nicht übermäßig hoch und endlich
würde die Verbindung nach dem Friedhofe durch die Stettiner Eisen
bahn mit einem Anschlußgeleise, das an diesem neuen Friedhofgelände
vorbei zur 3. Irrenanstalt Buch führe, hergestellt. Berücksichtige man
ferner, daß der benachbarte Bauerngutsbesitzer das zur eventuellen
Abrundung des städtischen Geländes notwendige Land ebenfalls zu
einem Preise von 50 ^ pro Quadratmeter angeboten habe und man
also ein gleichmäßig breites, voll ausnutzbares und preiswertes Land-
stück zur Verfügung habe, so könnte man unbedenklich dem vor
geschlagenen Ankauf zustimmen. Was nun die Entfernung von Berlin
anbetreffe, so möge man doch die seitens der Synode angelegten und
durchaus auch nicht nahen Friedhöfe in Ahrensfelde, Mühlenbach und
Stahnsdorf in Betracht ziehen. So liege z. B. Ahrensfelde 14,8 km
von der Wriezener Bahn, Stahnsdorf etwa 22,b km entfernt. Der
Transport der Leichen per Eisenbahn nach Ahrensfelde koste 3 Jt für
Erwachsene und für Kinderleichen 2 Jt bezw. 1 Jt\ nach Stahnsdorf
stelle sich der Preis auf 4 Jt für Erwachsene, für Kinder 2,58 bezw.
1,76 Jt. Die Entfernung des Friedhofes in Friedrichsfelde betrage
dagegen 6,5 km von der Leichensammelstelle in der Diestelmeyerstraße,
diejenige nach dem geplanten Friedhofe in Buch>Karow würde etwa
14 km betragen. Für den Transport von Leichen nach Friedrichsfelde
werden zur Zeit 12 Jt pro Tag gezahlt, nach Buch-Karow würde der
Unternehmer ungefähr 24 Jt pro Tag fordern, so daß auch durch den
Transport der Leichen der Stadt eine bedeutende Mehrausgabe kaum
erwachsen werde.
Demgegenüber wurde aus der Mitte des Ausschusses angeführt,
daß man ja vielleicht im Prinzip dem Ankauf jenes Geländes in Buch
zustimmen könne, daß aber andererseits doch noch mancherlei Bedenken
diesem Ankäufe entgegenstünden. So sei z. B. vor allen Dingen
notwendig, eine genügende Klärung darüber herbeizuführen, in welcher
Weise der Leichentransport nach diesem neuen Friedhöfe erfolgen solle.
Zahlreiche Berliner Bürger werden genötigt sein, ihre Toten nach
jenem Friedhof zu bringen, haben also ein großes Interesse zu wisien,
welche Kosten ihnen erwachsen..
Hier den Beteiligten die größtmöglichsten Erleichterungen zu
schaffen, sei bei diesem so entfernt gelegenen Gelände und den damit
verbundenen gewiß nicht geringen Kosten des Leichentransportes eine
der wichtigsten Aufgaben der Stadt. Als solche Erleichterung in bezug
auf jene Kosten sei die Uebernahme des gesamten Leichentransports in
städtische Regie zu erachten. Man würde damit nichts anderes tun,
als was in mehreren deutschen Städten bereits Gebrauch ist. Sogar
einige Nachbargemeinden wie Schöneberg uyd Rixdorf haben derartige
Einrichtungen getroffen, indem sie mit gewissen Unternehmern Ver-
träge geschlossen haben um in dieser Beziehung ihren Bürgern Er
leichterungen zu schaffen. Es müsse doch zugegeben werden, daß es
für eine große Belastung der hiesigen Bevölkeruug, die ihre Toten
in Friedrichsfelde begraben lassen, anzusehen sei, daß sie gezwungen
seien, jedes Mal erst nach Fricdrichsfeide hinausfahren zu müssen,
um dort die Anmeldung zu besorgen. Wieviel schwieriger müffe dies
werden, wenn dereinst jener Friedhof in Buch eröffnet sein wird. Dies
und vieles andere, namentlich die immer wieder zu betonende weite
Entfernung des geplanten Friedhofs und die damit verbundenen Un
bequemlichkeiten und Kosten an Zeit und Geld mache jenes billige
Angebot wieder zu einem teueren und nur jene vorgeschlagene Ueber
nahme des Leichentransports in städtische Regie könnte vielleicht in
gewiffer Beziehung der Berliner Bürgerschaft einige Erleichterung
schaffen.
Es wurde daher der Antrag gestellt:
a) Die Versammlung ersucht den Magistrat, eine Aenderung der
Organisation des Leichentransportwesens nach den städtischen
Friedhöfen mit dem Ziel der Uebernahme in eigene Regie in
die Wege zu leiten.
Von anderer Seite des Ansschuffes wurde dagegen bemerkt, daß
es zweckmäßiger wäre, zur Zeit alles Beiwerk, welches zur Verzöge
rung der ganzen Sache beitragen könnte, doch fortzulassen. ES sei
ja viel richtiger jenen Antrag auf Uebernahme des LeichentranSport-
wesens in städtische Regie zunächst in dem zuständigen Kuratorium zu
stellen und dort zur Beratung zu bringen. Hier handele es sich vor
allem darum, festzustellen, ob die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit
des Kaufes jenes vorgeschlagenen Geländes erwiesen sei. Die Zweck
mäßigkeit scheine wohl dargetan insofern, als ein besser geeignetes,
billigeres und immerhin noch bequem zu erreichendes Gelände zu
Fricdhofzwecken kaum zu finden sein werde: die Notwendigkeit des
Ankaufes von Gelände zu Friedhofszwecken stehe aber außer Frage,
da in dem alten städtischen Friedhof in Friedrichsfelde sich bereits
Platzmangel bemerkbar mache und im Falle einer Epidemie die vor
handenen Beerdigungsflächen unter Umständen noch in weit kürzerer
Zeit in Anspruch genommen würden
Auch der Kämmerer bemerkte, daß man notwendiger Weise ge
zwungen sei. sogleich den Ankauf eines so großen Geländes zu Fried-
Hofszwecken in Betracht zu ziehen, was aber in näherer Entfernung
von Berlin zu einen, angemeffeneu Preise kaum zu haben sein werde.
Im übrigen möge man doch bedenken, daß die Entfernung des ge
planten Friedhofes in Buch-Karow von Berlin unter Berücksichtigung
der Verkehrsmittel von heute geringer sei, als wie seinerzeit der
Friedhof in Friedrichsfelde von Berlin entfernt gewesen wäre, als er
eröffnet wurde. Und wie es nach weiteren 30 Jahren mit Bezug
auf Entfernungen stände, könne heute niemand sagen.
Es wurden nunmehr folgende Abänderungsanträge gestellt:
Dem gleichfalls dem Ausschuß mit zur Beratung überwiesenen
Antrag des Stadtverordneten vr. Arons und Genossen, der wie
folgt lautet:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, d.irauf Bedacht zu
nehmen, daß auf dem neuen Friedhofgelände ein Krematorium
errichtet wird.
nunmehr folgenden Wortlaut zu geben:
d) Die Versammlung ersucht den Magistrat, darauf Bedacht zu
nehmen, daß ein Krematorium errichtet wird, sobald die
fakultative Feuerbestattung in Preußen durch Gesetz erlaubt ist.
Ferner wurde beantragt, dem Magistratsantrage, der wie folgt
lautet:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf:
a) von 76 ha 60 a Friedhofsgelände bei Buch-Karow zum Preise
von 50 ^ für das Quadratmeter und der Zahlung an die
Kanalisationsdeputation,
d) von 5 da 95 a 20 qm daran angrenzendem Gelände zu gleichem
Preise und Zahlung an den Bauerngutsbesitzer Torge ein-
verstanden und bewilligt den Ankaufspreis bis zur Höhe von
414 000 Jt aus dem Grundstückserwerbungsfonds,
jetzt folgenden Wortlaut zu geben:
v) Die Versammlung erklärt sich
a) mit der Uebernahme von 76 da 60 a Friedhofsgelände bei
Buch-Karow auf das Kuratorium für das Bestattungswesen
zum Preise von 50 ^ für das Quadratmeter und der Zahlung
an die Kanalisationsdcputalion,
d) mit dem Ankäufe von 5 ha 95 a 20 qm daran angrenzendem
Gelände zu gleichem Preise und Zahlung an den Bauernguts
besitzer Torge einverstanden und bewilligt „das Entgelt" bis
zur Höhe von 414 (XföJt aus dem Grundstückserwerbungsfonds.
Nachdem nun seitens des Antragstellers der Antrag a zurück-
gezogen war, da er diesen bei geeigneter Gelegenheit in dem Kura
torium für das Bestattungswesen als Mitglied desselben eventuell
wieder aufzunehmen gedachte, wurde zur Abstinimung geschritten.
Diese ergab die einstimmige Annahme der unter h abgeänderten
Resolution und ebenfalls die einstimmige Annahme der unter v ab
geänderten Magistratsvorlage.
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammluug folgende
Beschlußfassung vor:
Die Versammlung erklärt sich^
a) mit der Uebernahme von 76 ha 60 a Friedhofsgelände bei
Buch-Karow auf das Kuratorium für das Bestallungswesen
zum Preise von 50 4 für das Quadratmeter und der Zahlung
an die Kanalisationsdeputation,
b) mit dem Ankäufe von 5 ha 95 a 20 qm daran angrenzendem
Gelände zu gleichem Preise und Zahlung an den Bauernguts
besitzer Torge einverstanden und bewilligt das Entgelt bis zur
Höhe von 414 000^5 aus dem Grundstückserwerbungsfonds.