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Volume No. 30 (546-549), 4. Juni 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

341 
M 3«. 
(546—549 ) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
54«. 
Bei der am 11. Mai d. Js. im 14. Gemeindewahlbezirke der 
I. Abteilung vollzogenen Ersatzwahl ist 
der Kaufmann Herr Hermann Einwaldt, Alte Schönhauser 
Straße 29, 
bis Ende 1913 zum Mitgliede der hiesigen Stadtverordnetenver 
sammlung gewähli worden. 
Einspruch ist gegen die Wahl nicht erhoben. 
Gemäß 8 16 » der dortigen Geschäftsanweisung übersenden wir der 
Stadtverordnetenversammlung die Akten über diese Wahl zum Zwecke 
der Prüfung der Gültigkeit mit der Bitte um Rückgabe nach gemachtem 
Gebrauch. 
Gleichzeitig ersuchen wir den Herrn Stadtverordnetenvorsteher 
ergebenst, die Einführung und Verpflichtung des Gewählten zu 
bewirken. 
Berlin, den 30. Mai 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
547. Protokolle des Äusschusses zur Borberatung der Vor. 
läge (Drucksache 404), betreffend Genehmigung des Ent 
wurfs für den Osthafen und Bewilligung der für den 
Bau erforderlichen Mittel. 
I. 
Berlin, den 23. Mai 1910. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Nelke, Vorsitzender, 
- Runge, Vorsitzenderstellvertreter, 
° Dove, 
. Dr. Gelpcke, 
- Heimann, 
- Hintze, 
. Dr. Jsaac, 
- Koerte, 
- Landsberg, 
- Loeser, 
. Lohmann, 
- Wenzels, 
- Werner. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Baumann, entschuldigt, 
. Schneider, 
Anwesend seitens des Magistrats: 
Stadtbaurat Krause, 
Stadtrat Alberti, ^ 
Magistratsbaurat Seifert. 
Durch Beschluß der Versammlung vom 4.Mai1910-Protokoll22 — 
ist zur Vorberatung der obigen Vorlage ein Ausschuß eingesetzt worden. 
Dieser Ausschuß trat heute zusammen und der Vorsitzende eröffnete 
die Sitzung, indem er darauf hinwies, daß das Bedürfnis, noch einige 
Erklärungen in diesem so außerordentlich großen und wichtigen Pro- 
jekte zu erlangen, die Veranlassung gegeben hätte, diese Vorlage noch 
einmal in einem Ausschüsse durchzuberaten. Da sei zunächst die Frage 
der beabsichtigten zollfreien Niederlage zu erörtern, dann sei es 
wünschenswert zu wissen, ob auch die Lagerung von feuergefährlichen 
Flüssigkeiten wie Petroleum und Benzin in jenem neuen Hafen in 
Betracht gezogen wäre, ferner sei angeregt worden, ob nicht durch 
eine Unterkellerung der Speicher weitere Räumlichkeiten geschaffen 
werden könnten und endlich dürfte zu prüfen sein, ob es möglich wäre, 
die Korporationen der Aeltesten der Kaufmannschaft und der Handels 
kammer zu eineni vielleicht etwas höheren Beitrag zum Garantiefonds 
zu veranlassen. 
Der Herr Stadtbaurat bemerkte hierzu, daß man allerdings zu 
nächst beabsichtigt hatte, eine zollfreie Niederlage am Osthafen zu 
schaffen. Dann habe man aber davon Abstand nehmen zu müssen 
geglaubt, weil die Zollbehörde verschiedene Bedingungen an eine solche 
Einrichtung geknüpft habe, deren Ausführung der Magistrat und die 
Verkehrsdeputation nicht für zweckmäßig erachteten. So habe u. a. 
die Zollbehörde die Errichtung eines eigenen Speichers und Schuppens 
für sich, vollständig getrennt von den anderen, beansprucht. Da man 
nun aber in dem späteren Westhafen bei Plöyensee eine derartige 
Vorkehrung einer zollfreien Niederlage ebenfalls in Aussicht genommen 
habe, da außerdem das Gelände beim Osthafen doch so außerordentlich 
beschränkt sei, um noch einen besonders abgeteilten Speicher bezw. 
Schuppen für die Zollbehörde zu errichten, und da ferner die 
Korporation der Aeltesten der Kaufmannschaft ebenfalls der Meinung 
war, daß eine solche Niederlage nicht unbedingt erforderlich sei, so 
habe man es bei einfachen Lägern mit zollamtlichem Verschluß 
belassen. Es sei demnach die Möglichkeit gegeben, bestimmte Ab 
teilungen des Speichers einzeln zu mieten und sie unter zollamtlichen 
Verschluß zu legen, nach erfolgter Erledigung können dann diese 
Räume wieder anderweit benutzt werden. Was nun die Lagerung 
von Benzin anbetreffe, so sei diese kaum der mit der Anlage der 
Speicher zu vereinigen und dürfte eine solche Lagerung seitens der 
Polizeibehörde wohl schwerlich genehmigt werden. 
Auch der Herr Magistratsvertreter stimmte diesen Aus 
führungen zu. indem er hervorhob, daß seitens der erwähnten 
Korporationen eine Garantieleistung für die Verzinsung des Kapitals 
für den Grund und Boden für den Osthafen durchaus abgelehnt 
worden sei; ebenso ablehnend hätten sich aber auch jene Korporationen 
mit Bezug auf die Erhöhung des Garantiezuschusses verhalten, indem 
sie die Ansicht vertraten, daß ihre Etats durch den bereits zugebilligten 
Zuschuß in ganz außerordentlich hohem Maße belastet wären. 
Demgegenüber wurde vom Vorsitzenden sowohl wie von ver- 
schiedenen Mitgliedern betont, daß es doch nicht zu verkennen sei, daß 
mit Bezug auf die Lagerung von feuergefährlichen Flüssigkeiten, 
z. B. Petroleum und Benzin in Berlin eine gewisse Notlage bestehe. 
Namentlich das letztere gewinne durch den Bedarf für den großen 
Automobilverkehr immer mehr an Wichtigkeit, und es erscheine daher 
unumgänglich notwendig, hier geeignete Vorkehrungen zu treffen. 
Vielleicht, so wurde des weiteren angeregt, wäre eine Besichtigung 
von auswärtigen Speicheranlagen, wie z. B. derjenigen in Magdeburg, 
für die neue Anlage am Osthafen nicht unvorteilhaft. 
Demgegenüber waren andere Mitglieder der Meinung, daß sich 
vieles verändert habe seit der Zeit, zu welcher man den Plan zu 
verwirklichen gedachte, eine Anlage zu schaffen, die imstande wäre, 
dem Handel und Verkehr zu dienen und die Versorgung von Groß- 
Berlin mit Getreide zu erleichtern. Man hat seinerzeit in erster 
Linie an den Nutzen für die Berliner Bürgerschaft gedacht und ver 
mutet, mit der Zeit wenigstens die Verzinsung herauszubekommen. 
Nun habe sich aber das Bild vollständig verschoben, die Anlage habe 
sich um ein bedeutendes verteuert, es seien verschiedene Speicheranlagen 
von anderen Gemeindeverbänden geschaffen worden und auch der 
Zinsfuß sei nicht unerheblich gestiegen. Und da selbst die bereits 
erwähnten kaufmännischen Verbände eine weitere Erhöhung des Zu- 
schusses nicht bewilligen wollen, so sei doch hieraus zu ersehen, daß 
jene Speicheranlagen am Osthafen nicht mehr von diesen Körper- 
schäften so günstig beurteilt werden, wie es dies seinerzeit der Fall 
gewesen wäre, und man habe daher alle Veranlassung sich den Bau 
dieser Anlage genau zu überlegen, bezw. durch ein eingehendes 
statistisches Material die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser 
bedeutenden Aufwendung nachweisen zu lassen. 
Der Herr Stadtbaurat widersprach diesen Ausführungen, indem 
er bemerkte, daß sich die Verhältniffe durchaus nicht so bedeutend ver- 
schlechtert hätten. Verändert gegen den früheren Entwurf habe sich 
nur die Anlage des Anschlußgleises. Trotz aller Bemühungen 
städtischerseits sei auf Grund der Einsprüche der Gemeinde Stralau 
bezw. von Einwohnern dieser Gemeinde die geplante Nieveaukreuzung 
der Straße. Alt-Stralau durch den Herrn Minister der öffentlichen 
Arbeiten versagt worden mit der Begründung, daß die Sperrung 
dieser Straße beim jedesmaligen Kreuzen durch die Züge mit Rücksicht 
auf den lebhaften Wagenverkehr für unzulässig zu erachten sei. Da 
nun aber für den Betrieb des Hafenunternehmens das Anschlußgleis 
ein unbedingtes Haupterfordernis sei, so habe man sich zu der Auf- 
stellung eines Entwurfes für eine Bahnunterführung verstehen 
müssen. Nach langen Verhandlungen sei es endlich gelungen mit der 
Königlichen Eisenbahndirektion einen Betriebsvertrag auf der
	        
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