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Volume No. 29 (508-516), 28. Mai 1910 Anlage: ad No. 29 (517-545), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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6. Otto Schumacher, an der 11. Wahlfortbildungsschule für 
Jünglinge, 
7. Richard Krüger, an der 8. Wahlfortbildungsschule für 
Mädchen. 
Die vorgenannten Lehrer beziehen für die Leitung der erwähnten 
Wahlfortbildungsschulen aus dem Etat der letzteren außer ihrem Ge 
halte als Gemeindeschullehrer eine Funktionszulage von je 800 JC 
jährlich. 
Ferner ist 
8. in derselben Verwaltung als Leiter der 7. Wahlfortbildungs- 
schule für Mädchen der gleichfalls im Dienste der Stadtgemeinde 
Berlin angestellte und auch zur Zeit an einer Gemeindeschule 
tätige Lehrer Gustav Friedrich gegen ein Stundenhonorar, 
das jährlich die Summe von 2080 jt erreicht, aus demselben 
Etat zahlbar, beschäftigt. Die Anstellung des Herrn Friedrich 
als Dirigent genannter Schule vom 1. April d. Js. ab gleich 
den vorstehend zu 1 bis 7 ausgeführten Lehrern war bereits 
im Etat für die Wahlfortbildungsschulen für 1910 in Aussicht 
genommen. 
Die Dienstverhältnisse der vorgenannten 8 Personen sind ans 
der dieser Vorlage beigefügten Tabelle näher ersichtlich. 
Auf Veranlaffung des Königlichen Provinzialschulkvllegiums 
ersuchte die städtische Schuldeputation bereits unter dem 20. März 1909 
die Deputation für die städtischen Fach- und Fortbildungsschulen, die 
Lehrer baldigst endgültig in ihre Verwaltung zu übernehmen bezw. 
sie in dieser anzustellen, da die Lehrer seit einer Reihe von Jahren 
der Tätigkeit an der Gemeindeschule völlig entzogen seien. Durch 
das Fortbestehen der nicht ganz klaren Anstcllungsverhältnisse dieser 
Lehrer können nicht nur für den Fall ihrer späteren Pensionierung 
Schwierigkeiten fich ergeben, sondern es entständen auch dauernd der 
Schuldeputation durch die Erstattungen der Gehälter von einem Etat 
zum andern, durch Berichte an das Königliche Provinzialschulkollegium, 
sowie durch immer erneute Regelung der Vertretung erhebliche unnötige 
Mehrarbeiten. 
Auf Antrag der Deputation für die städtischen Fach- und Fort 
bildungsschulen haben wir uns in Anerkennung der Richtigkeit der 
von der Schuldeputation angeführten Gründe dazu entschlossen, die 
Anstellung der vorgenannten 8 Lehrer: Kaul, Haertel, Hempel. 
Wernicke, Horstmeier, Schumacher, Krüger und Friedrichvom 
1. April 1910 ab als hauptamtliche Dirigenten von Wahlfortbildungs 
schulen und als Gemeindebeamte vorzunehmen unter ihrer gleich 
zeitigen Entlassung aus dem Gemeindeschuldienste. 
Die sämtlichen 8 Lehrer haben sich mit der Anstellung als Ge- 
meindebeamte und ihrer Entlassung aus dem Gemeindeschuldienste 
einverstanden erklärt. 
Ueber die Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte, da es sich 
um Personen handelt, die seit lange im Berliner Gemeindeschuldienste 
angestellt sind, hinwegzusehen sein. 
Wir ersuchen um gefällige Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städte 
ordnung. 
Berlin, den 25. April 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu 541. 
Laufende 
Nr. 
Name 
Geburtstag 
Datum des Eintritts 
in den Berliner 
Gemeindcschuldienst 
Definitive Ernennung 
zum 
Gemeindeschullehrer 
Datum des Eintritts 
in die Beschäftigung 
als Fortbildungs 
schuldirigent 
Bemerkungen 
1 
Kaul, Oskar 
5. 
7. 1861 
, 10. 1889 
1. 10. 1890 
1. 4. 1904 
2 
Haertel, Otto 
23. 
2. 1868 
10. 1894 
1. 4. 1896 
1. 10. 1908 
3 
Hempel, Hermann 
25. 
5. 1873 
]■ 4. 1899 
1. 10. 1899 
1. 10. 1908 
4 
Wernicke, Richard 
4. 
6. 1869 
10. 1895 
1. 10. 1896 
1. 10. 1908 
5 
Horstmeier, Wilhelm 
20. 
6. 1861 
]■ 10. 1885 
1. 10. 1886 
1. 5. 1905 
6 
Schumacher, Otto 
15. 
9 1873 
4. 1898 
1. 4. 1898 
1. 5. 1905 
7 
Krüger, Richard 
23. 
5. 1868 
}• 10. 1894 
1. 4. 1895 
1. 10. 1904 
8 
Friedrich, Gustav 
24. 
10. 1870 
J- 4. 1897 
1. 4. 1898 
6. 4. 1904 
542. Vorlage (J.-Nr. 1605 F. Sch. II. 10) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die lebenslängliche Anstellung 
von Direktoren, Oberlehrern, Technischen Lehrern und 
Lehrerinnen an den sechs höheren Fachschulen (Bau- 
gewerkschule, Webeschule, I. und II. Handwerkerschule» 
Gewerbesaal, Tischlerschule). 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 16. 
Dezember 1909 (Stenographischer Bericht 34, S, 465) der vom Ma 
gistrat vorgeschlagenen endgültigen Fassung der Grundsätze für die 
Anstellung, Annahme und Besoldung des Lehrpersonals an den Fach- 
und Fortbildungsschulen mit Ausnahme der Gehaltssätze für das 
Lehrpersonal an der Webeschule und durch Beschluß vom 3. März 
1910 (Stenographischer Bericht 8, S. 94) auch den vom Magistrat 
vorgeschlagenen Gehaltssätzen für das Lehrpersonal an der Webeschule 
zugestimmt. Die Anstellung soll nach diesen Grundsätzen bei den 
Lehrern, welche schon kontraktlich angenommen sind, oder am 1. April 
1909 ihre Probezeit schon beendet haben, mit Gültigkeit vom 1. April 
1909 erfolgen. 
Wir beabsichtigen nunmehr, die in der nachstehenden Zusammen 
stellung aufgeführten 4 Direktoren, 7 Oberlehrer, 36 Technischen Lehrer 
und 2 Lehrerinnen, deren Befähigung zu ihrem Lehramt geprüft und 
für den Grundsätzen entsprechend befunden ist und die nach den Gut 
achten des Vertrauensarztes für den Lehrberuf körperlich geeignet sind, 
mit dem in dem Verzeichnis angegebenen Dienstalter und Dienst- 
einkommen — bei der Baugewerkschule und der Webeschule vor 
behaltlich der nachgesuchten Zustimmung des Herrn Handelsministers — 
lebenslänglich anzustellen. 
Die Ueberschreitung der Altersgrenze (40. Lebensjahr) bei einer 
Anzahl von Lehrpersonen und zwar: 
Kuhno bei der I. Handwerkerschule, 
Arnold bei der II. Handwerkerschule, 
vr. Haack bei der II. Handwerkerschule. 
Preiß bei der II. Handwerkerschule, 
Renowitzky bei der II. Handwerkerschule, 
Zabel bei der II. Handwerkerschule 
dürfte bei der jetzigen erstmaligen Neuordnung keine Bedenken erregen, 
da sie schon seit einer Reihe von Jahren fich in ihrer Stellung be- 
währt haben, nach den Uebergangsbestimmungen in billiger Weise 
berücksichtigt werden sollen und nach den Gutachten des Vertrauens 
arztes keine Befürchtung vorliegt, daß sie vorzeitig dienstunfähig werden. 
Die beiden besonders aufgeführten, kontraktlich schon an- 
genommenen Lehrer an der II. Handwerkerschule, Professor Geyer 
und Rehlender beabsichtigen wir wegen ihres Alters in ihrer 
kontraktlichen Stellung zu belassen, jedoch, da sie noch völlig rüstig 
und dienstfähig sind, bei 24 Pflichtstundcn entsprechend ihrem Dienst- 
alter wie die lebenslänglich anzustellenden „Technischen Lehrer" zu 
besolden. 
Zur Berechnung des Besoldungsdienstalters bemerken wir: 
1. Für.die noch nicht kontraktlich angenommenen Lehrer ist die 
über 6 Jahre hinausgehende Beschäftigung in mindestens 12 
Stunden bis zu 6 Jahren in Anrechnung gebracht. 
2. Für die durch Vertrag schon angenommenen Direktoren und 
Lehrer ist bei der Baugewerkschule und den beiden Handwerker- 
schulen die gleiche Berechnung für den Termin ihrer kontraktlichen 
Annahme gemacht, bei der Webeschule ist dasjenige Besoldungs 
dienstalter angesetzt, das den bisherigen Bezügen und Zulagen 
als kontraktlich angenommenen Lehrern entspricht, beim Ge 
werbesaal ist bei dem Direktor, bei der Tischlerschule bei dem 
Direktor und den Lehrern der 1. April 1909 als Ausgangs- 
Punkt für die Berechnung des Besoldungsdienstalters festgesetzt 
und die Anrechnung früherer Dienstjahre wie zu 1 erfolgt. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung 
gemäß § 56, 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 20. Mai 1910. 
Magistrat hiesiger Kvnigl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner..
	        
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