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6. Otto Schumacher, an der 11. Wahlfortbildungsschule für
Jünglinge,
7. Richard Krüger, an der 8. Wahlfortbildungsschule für
Mädchen.
Die vorgenannten Lehrer beziehen für die Leitung der erwähnten
Wahlfortbildungsschulen aus dem Etat der letzteren außer ihrem Ge
halte als Gemeindeschullehrer eine Funktionszulage von je 800 JC
jährlich.
Ferner ist
8. in derselben Verwaltung als Leiter der 7. Wahlfortbildungs-
schule für Mädchen der gleichfalls im Dienste der Stadtgemeinde
Berlin angestellte und auch zur Zeit an einer Gemeindeschule
tätige Lehrer Gustav Friedrich gegen ein Stundenhonorar,
das jährlich die Summe von 2080 jt erreicht, aus demselben
Etat zahlbar, beschäftigt. Die Anstellung des Herrn Friedrich
als Dirigent genannter Schule vom 1. April d. Js. ab gleich
den vorstehend zu 1 bis 7 ausgeführten Lehrern war bereits
im Etat für die Wahlfortbildungsschulen für 1910 in Aussicht
genommen.
Die Dienstverhältnisse der vorgenannten 8 Personen sind ans
der dieser Vorlage beigefügten Tabelle näher ersichtlich.
Auf Veranlaffung des Königlichen Provinzialschulkvllegiums
ersuchte die städtische Schuldeputation bereits unter dem 20. März 1909
die Deputation für die städtischen Fach- und Fortbildungsschulen, die
Lehrer baldigst endgültig in ihre Verwaltung zu übernehmen bezw.
sie in dieser anzustellen, da die Lehrer seit einer Reihe von Jahren
der Tätigkeit an der Gemeindeschule völlig entzogen seien. Durch
das Fortbestehen der nicht ganz klaren Anstcllungsverhältnisse dieser
Lehrer können nicht nur für den Fall ihrer späteren Pensionierung
Schwierigkeiten fich ergeben, sondern es entständen auch dauernd der
Schuldeputation durch die Erstattungen der Gehälter von einem Etat
zum andern, durch Berichte an das Königliche Provinzialschulkollegium,
sowie durch immer erneute Regelung der Vertretung erhebliche unnötige
Mehrarbeiten.
Auf Antrag der Deputation für die städtischen Fach- und Fort
bildungsschulen haben wir uns in Anerkennung der Richtigkeit der
von der Schuldeputation angeführten Gründe dazu entschlossen, die
Anstellung der vorgenannten 8 Lehrer: Kaul, Haertel, Hempel.
Wernicke, Horstmeier, Schumacher, Krüger und Friedrichvom
1. April 1910 ab als hauptamtliche Dirigenten von Wahlfortbildungs
schulen und als Gemeindebeamte vorzunehmen unter ihrer gleich
zeitigen Entlassung aus dem Gemeindeschuldienste.
Die sämtlichen 8 Lehrer haben sich mit der Anstellung als Ge-
meindebeamte und ihrer Entlassung aus dem Gemeindeschuldienste
einverstanden erklärt.
Ueber die Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte, da es sich
um Personen handelt, die seit lange im Berliner Gemeindeschuldienste
angestellt sind, hinwegzusehen sein.
Wir ersuchen um gefällige Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städte
ordnung.
Berlin, den 25. April 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 541.
Laufende
Nr.
Name
Geburtstag
Datum des Eintritts
in den Berliner
Gemeindcschuldienst
Definitive Ernennung
zum
Gemeindeschullehrer
Datum des Eintritts
in die Beschäftigung
als Fortbildungs
schuldirigent
Bemerkungen
1
Kaul, Oskar
5.
7. 1861
, 10. 1889
1. 10. 1890
1. 4. 1904
2
Haertel, Otto
23.
2. 1868
10. 1894
1. 4. 1896
1. 10. 1908
3
Hempel, Hermann
25.
5. 1873
]■ 4. 1899
1. 10. 1899
1. 10. 1908
4
Wernicke, Richard
4.
6. 1869
10. 1895
1. 10. 1896
1. 10. 1908
5
Horstmeier, Wilhelm
20.
6. 1861
]■ 10. 1885
1. 10. 1886
1. 5. 1905
6
Schumacher, Otto
15.
9 1873
4. 1898
1. 4. 1898
1. 5. 1905
7
Krüger, Richard
23.
5. 1868
}• 10. 1894
1. 4. 1895
1. 10. 1904
8
Friedrich, Gustav
24.
10. 1870
J- 4. 1897
1. 4. 1898
6. 4. 1904
542. Vorlage (J.-Nr. 1605 F. Sch. II. 10) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die lebenslängliche Anstellung
von Direktoren, Oberlehrern, Technischen Lehrern und
Lehrerinnen an den sechs höheren Fachschulen (Bau-
gewerkschule, Webeschule, I. und II. Handwerkerschule»
Gewerbesaal, Tischlerschule).
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 16.
Dezember 1909 (Stenographischer Bericht 34, S, 465) der vom Ma
gistrat vorgeschlagenen endgültigen Fassung der Grundsätze für die
Anstellung, Annahme und Besoldung des Lehrpersonals an den Fach-
und Fortbildungsschulen mit Ausnahme der Gehaltssätze für das
Lehrpersonal an der Webeschule und durch Beschluß vom 3. März
1910 (Stenographischer Bericht 8, S. 94) auch den vom Magistrat
vorgeschlagenen Gehaltssätzen für das Lehrpersonal an der Webeschule
zugestimmt. Die Anstellung soll nach diesen Grundsätzen bei den
Lehrern, welche schon kontraktlich angenommen sind, oder am 1. April
1909 ihre Probezeit schon beendet haben, mit Gültigkeit vom 1. April
1909 erfolgen.
Wir beabsichtigen nunmehr, die in der nachstehenden Zusammen
stellung aufgeführten 4 Direktoren, 7 Oberlehrer, 36 Technischen Lehrer
und 2 Lehrerinnen, deren Befähigung zu ihrem Lehramt geprüft und
für den Grundsätzen entsprechend befunden ist und die nach den Gut
achten des Vertrauensarztes für den Lehrberuf körperlich geeignet sind,
mit dem in dem Verzeichnis angegebenen Dienstalter und Dienst-
einkommen — bei der Baugewerkschule und der Webeschule vor
behaltlich der nachgesuchten Zustimmung des Herrn Handelsministers —
lebenslänglich anzustellen.
Die Ueberschreitung der Altersgrenze (40. Lebensjahr) bei einer
Anzahl von Lehrpersonen und zwar:
Kuhno bei der I. Handwerkerschule,
Arnold bei der II. Handwerkerschule,
vr. Haack bei der II. Handwerkerschule.
Preiß bei der II. Handwerkerschule,
Renowitzky bei der II. Handwerkerschule,
Zabel bei der II. Handwerkerschule
dürfte bei der jetzigen erstmaligen Neuordnung keine Bedenken erregen,
da sie schon seit einer Reihe von Jahren fich in ihrer Stellung be-
währt haben, nach den Uebergangsbestimmungen in billiger Weise
berücksichtigt werden sollen und nach den Gutachten des Vertrauens
arztes keine Befürchtung vorliegt, daß sie vorzeitig dienstunfähig werden.
Die beiden besonders aufgeführten, kontraktlich schon an-
genommenen Lehrer an der II. Handwerkerschule, Professor Geyer
und Rehlender beabsichtigen wir wegen ihres Alters in ihrer
kontraktlichen Stellung zu belassen, jedoch, da sie noch völlig rüstig
und dienstfähig sind, bei 24 Pflichtstundcn entsprechend ihrem Dienst-
alter wie die lebenslänglich anzustellenden „Technischen Lehrer" zu
besolden.
Zur Berechnung des Besoldungsdienstalters bemerken wir:
1. Für.die noch nicht kontraktlich angenommenen Lehrer ist die
über 6 Jahre hinausgehende Beschäftigung in mindestens 12
Stunden bis zu 6 Jahren in Anrechnung gebracht.
2. Für die durch Vertrag schon angenommenen Direktoren und
Lehrer ist bei der Baugewerkschule und den beiden Handwerker-
schulen die gleiche Berechnung für den Termin ihrer kontraktlichen
Annahme gemacht, bei der Webeschule ist dasjenige Besoldungs
dienstalter angesetzt, das den bisherigen Bezügen und Zulagen
als kontraktlich angenommenen Lehrern entspricht, beim Ge
werbesaal ist bei dem Direktor, bei der Tischlerschule bei dem
Direktor und den Lehrern der 1. April 1909 als Ausgangs-
Punkt für die Berechnung des Besoldungsdienstalters festgesetzt
und die Anrechnung früherer Dienstjahre wie zu 1 erfolgt.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung
gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 20. Mai 1910.
Magistrat hiesiger Kvnigl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner..