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Volume No. 29 (508-516), 28. Mai 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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Beförderung zu Assistenten wären sie bestimmungsgemäß in die 
nächsthöhere Gehaltsstufe von 3 000 JC eingerückt. Bei ihm 
dagegen schließe sich sein Asststentengehalt an das in den Jahren 
1895 bis 1903 als Techniker erdiente Gehalt von 1800 
4- (4 X 150) 600 M — 2 400 M als der Anfangsstufe des 
Assistcntengehallrs an. Durch eine Zulage sei er bis 1. April 
1908 vor Schaden und Benachteiligung geschützt gewesen, da 
er aber bei der letzten allgemeinen Gehaltsregelung nicht in die 
ihm seiner Ansicht nach zustehende Gehaltsstufe eingerückt sei, 
so erreiche er erst nach 40 Dienstjahren sein Höchstgehalt von 
4 500 M, während er, wenn er nicht 1903 sondern 3 Jahre 
später zum Assistenten befördert wäre, dieses Höchstgehalt einige 
Jahre früher erreicht hätte Petent erklärte dann, daß der 
Magistrat nach den Bestimmungen des Gemeindeschlusscs 
vom 1903 zu einer derartigen Besoldungsberechnung 
ihm gegenüber zwar kommen mußte, daß aber eben wegen der 
darin enthaltenen Härten aus Billigkeitsgründen eine ergänzende 
Bestimmung getroffen werden müßte, nach welcher bei Auf 
besserung einer Gehaltsklasse die durch vorherige Beförderung 
aus dieser Klasse herausgehobenen Beamten nachträglich an 
dieser Aufbesserung teilnehmen könnten. Zum Schluß bittet er 
die Versammlung, ihm zur Erlangung der ihm seiner Anftcht 
nach zustehenden Gehaltsstufe behilflich zu sein. 
Als im Ausschuß von einer Seite hierzu bemerkt worden war, daß 
man die Härte, welche anscheinend dem Petenten gegenüber obwalte, 
doch durch Zahlung einer gewissen Unterstützungssumme lindern oder 
beseitigen sollte, führte der Herr Magistratsvertreter aus, daß es 
nicht angängig erscheine, dem Petitum nachzugeben. Es herrsche bei 
Neubesoldungen das Bestreben vor, die niederen Beamtenkategorien 
verhältnismäßig mehr zu berücksichtigen, als die besser besoldeten. 
Es werden sich daher bei Beförderungen öfters gewisse Härten nicht 
vermeiden lassen. Uebergangsbestimmungen, welche auf jeden Fall 
anzuwenden geeignet wären, \ ließen sich aber nicht aufstellen. 
Die Besoldungsordnung eines Einzelnen wegen abzuändern, ginge 
auch nicht an und so bäte er, dem Gesuch des Bittstellers, der ohne 
hin schon durch eine versehentlich unrichtige Berechnung seines Dienst- 
alters (inige Jahre lang ein höheres dienstliches Einkommen als ihm 
rechtsmäßig zustand, bezogen hätte, nicht stattzugeben. 
Der Ausschuß beschloß nach stattgehabter Diskussion 
der Versammlung Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen. 
4. (P.-J.-Nr. 19/10) Petition des Vereins zur Förderung 
der Interessen des Stadtviertels am Prenzlauer Tore 
um: 
a) Beschleunigung des Verkaufs des Scheunenviertel 
geländes, 
d) Regulierung der Lothringer Straße zwischen dem 
Prenzlauer und Schönhauser Tore. 
In dem ersten Teile ihrer Bittschrift weisen die Petenten 
darauf hin, daß das Gelände des Scheuenvierlels seit längerer 
Zeit trotz seiner Bebauungsfähigkeil ungenutzt daliege. Es 
gingen hierdurch der Stadtgemeinde nicht nur recht erhebliche 
Beträge verloren, sondern es würden auch hierdurch die an 
liegenden Grundbesitzer und Geschäftsleute, namentlich die 
Ladeninhaber wirtschaftlich sehr stark geschädigt. Früher seien 
in deni Viertel etwa 6000 Einwohner ansässig gewesen, die 
ihre Bedürfnisse zum großen Teil in den Geschäften der besseren 
Nachbarstratzen deckten, weil das Viertel selbst nur mangelhafte 
Kaufgelegenheit bot. Durch Fortfall dieser Kundschaft seien 
aber Handel und Wandel sehr ins Stocken geraten, so daß 
die Umsätze in allen auf sie angewiesenen Verkaufsstellen sehr 
stark, zum Teil bis über die Hälfte, zurückgegangen seien. 
Die Folge hiervon wäre aber wieder, daß die dort ansässigen 
Gewerbetreibenden nicht mehr in der Lage seien, die Ladcn- 
und Wohnungsmieten zu erschwingen und die Hauseigentümer 
gezwungen wären, entweder ihre Läden leer stehen zu lassen 
oder die Mieten über Gebühr heruntersetzen zu müssen. Da 
hierdurch zahlreiche Existenzen bereits zugrunde gegangenen 
seien, wäre es dringend erforderlich das Viertel so schnell als 
möglich zn bebauen; allerdings wäre hierzu erforderlich, die 
zur Zeit in Geltung befindlichen Verkaufsbedingungen für 
städtische Grundstücke wesentlich günstiger zu gestalten. 
Hinsichtlich des zweiten Teiles ihrer Petition — Re 
gulierung der Lothringer Straße — nehnien die Gesuch 
steller Bezug auf lebhafte Klagen, welche von den An 
wohnern über den Zustand der genannten Straße geführt 
würden. Wie vor Jahrzehnten, so ragten auch heute noch 
vom Alter geschwärzte Zäune, Mauern und Ställe über 
die Baufiuchtlinie hinaus, hemmten den Verkehr und verun- 
stalteten das Straßenbild in arger Weise. Ferner sei das 
Straßenpflafier aus sehr schlechtem Material und bilde bei 
schlechtem Wetter viele Schmutzstellen. Sie bäten daher, die 
Lothringer Straße zwischen dem Prenzlauer und dem Schön 
hauser Tore freizulegen und neu pflastern zu lassen. 
Zum Schlüsse des Gesuches wird noch erwähnt, daß auf 
die gleichen vor zirka 4 Monaten an den Magistrat ger.chliten 
Bitten ein Bescheid nicht erfolgt wäre. 
Im Ausschuß erklärte hierzu der Herr Magistratsvertreter hin 
sichtlich des ersten Teiles der Petition, daß eine Ueberweisung an den 
Magistrat zur Berücksichtigung den schwebenden Geschäften der 
Kommission, welche mit dem Verkaufe des Scheunenviertelgeländes 
betraut sei, hinderlich sein könnte. Auch hinsichilich des zweiten Teiles 
der Petition könne er mitteilen, daß Verhandlungen wegen Rcgnlie- 
rung der Lothringer Straße eingeleitet seien. Hierauf beschloß der 
Ausschuß der Versammlung in 
Erwägung, daß die Verhandlungen'wegen Verkaufes des Geländes 
im Scheunenviertel ebenso wie die Verhandlungen wegen Regu 
lierung der Lothringer Straße beim Magistrat schweben, Ueber 
gang zur Tagesordnung zu empfehlen. 
II. 
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung: 
1. (P.-J.-Nr. 8/10) Petition der Laboratoriumsdiener 
des städtischen Untersuchungsamtes: 
Ausbesserung ihres Einkommens und Regelung ihrer 
Gehaltsverhältnisse durch Festsetzung einer Lohn- 
ordnung. 
Die Bittsteller erklären, daß sie seit dem Jahre 1907 eine 
Lohnaufbesserung nicht erhalten hätten und daß einige ein noch 
geringeres dienstliches Einkommen hätten, als früher während 
ihrer Beschäftigung am hydrologischen Institut. 
Gemeinsam mit den seit Gründung des städtischen Unter 
suchungsamtes dort beschäftigten Laboratoriumsdienern bäten 
sie daher um Aufbesserung ihres Einkommens und Regelung 
ihrer Gehaltsverhältnisse durch Festsetzung einer Lohnordnung. 
Erwähnt wird von den Petenten weiter, daß ihre Arbeit 
eine große Sorgfalt und Gewiffenhaftigkeit erfordere, daß sie 
mit einer gewissen Fachkenntnis ausgerüstet sein müßten und 
vielfach gezwungen wären, mit Säuren, infektiösen Stoffen und 
anderem gefährlichen Material umzugehen. 
Ihre Arbeit wäre — wie Bittsteller weiter ausführen — 
denen der ersten Laboratoriumsdiener in den Kranken- und 
Irrenanstalten nicht nur durchaus gleichwertig, sondern noch 
höher anzuschlagen. Sie bäten daher mit diesen gleichgestellt 
zu werden. 
Der Herr Magistratsvertreter bemerkte in der Sitzung hierzu, 
daß der Magistrat der Bitte der Petenten deshalb nicht nachgekommen 
wäre, weil die Laboratoriumsdiener in den Irren- und Kranken 
anstalten mehr in Anspruch genommen seien, als die des Untersuchungs 
amtes. Es möge sein, daß einige Diener früher ein höheres Dienst- 
einkommen gehabt hätten, das wäre wahrscheinlich durch die andere 
Bezahlungsart — stundenweise — hervorgerufen worden. Im Aus 
schuß wurde geäußert, daß man die Petenten nicht deswegen geringer 
besolden dürfe, weil man nicht soviel Arbeit für sie habe, als für die 
Diener in den Kranken- und Irrenanstalten. Ebenso wie hier eine 
Gleichstellung beider Kategorien am Platze erschiene, so wäre es auch 
billig, dem Wunsche der Bittsteller, eine Lohnordnung für sie fest 
zusetzen, zu entsprechen. 
Der Ausschuß beschloß hierauf der Versammlung vorzuschlagen, 
die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter: Stadtverordneter Bruns. 
2. (P-J.-Nr. 9. 10) Petition der Heizer des städtischen 
Untersuchungsamtes um Aufbesserung ihres Einkom 
mens und Regelung ihrer Gehaltsverhältnisse durch 
Festsetzung einer Lohnordnnng. 
Bittsteller — es handelt sich um nur 2 Personen — seien 
3. resp. 2'/ 4 Jahr im städtischen Dienst. Der dienstältere Heizer 
beziehe, wie in der Petition ausgeführt wird. 125 monatliches 
Gehalt und der dienstjüngere 120 Jt. Eine Aufbesserung 
der Besoldung wäre bei beiden noch nicht erfolgt und wäre 
ihre an den Magistrat gerichtete Bitte, sie mit den Heizern in 
anderen städtischen Betrieben gleichzustellen und auch für sie 
eine Lohnordnung festzustellen, abgelehnt worden. Sie wieder 
holen ihre Bitte in dem Petitum und erwähnen dabei, daß der 
erstgenannte Heizer alle im Hause vorkommenden Reparaturen 
von Gas-, elektrischen Licht- und Klingelanlagen sowie von 
anderen Apparaten, außerdem sämtliche Schlosserarbeiten und 
Ausbesserungen vorzunehmen habe. Hierdurch sei dieser Heizer 
vielfach im Hause beschäftigt und der andere mit Heizarbeiten 
überlastet. 
Im Ausschuß wies der Herr Magistratsvertreter darauf hin, daß 
die Petenten noch besser ständen, als die Heizer der Irrenanstalten, 
welche mit einem Anfangsgehalt von nur 110 Jt monatlich be 
gönnen. Deren Arbeit wäre ungefähr die gleiche als die der Bitt 
steller. Daß die Heizer auch die erforderlichen Reparaturen und 
sonstigen kleineren Nebenarbeiten ausführten, wäre allgemein üblich 
und zwar fast durchweg in allen Betrieben. 
Während im Ausschuß von einer Seite es für erforderlich ge 
halten wurde, die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zn
	        
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