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Beförderung zu Assistenten wären sie bestimmungsgemäß in die
nächsthöhere Gehaltsstufe von 3 000 JC eingerückt. Bei ihm
dagegen schließe sich sein Asststentengehalt an das in den Jahren
1895 bis 1903 als Techniker erdiente Gehalt von 1800
4- (4 X 150) 600 M — 2 400 M als der Anfangsstufe des
Assistcntengehallrs an. Durch eine Zulage sei er bis 1. April
1908 vor Schaden und Benachteiligung geschützt gewesen, da
er aber bei der letzten allgemeinen Gehaltsregelung nicht in die
ihm seiner Ansicht nach zustehende Gehaltsstufe eingerückt sei,
so erreiche er erst nach 40 Dienstjahren sein Höchstgehalt von
4 500 M, während er, wenn er nicht 1903 sondern 3 Jahre
später zum Assistenten befördert wäre, dieses Höchstgehalt einige
Jahre früher erreicht hätte Petent erklärte dann, daß der
Magistrat nach den Bestimmungen des Gemeindeschlusscs
vom 1903 zu einer derartigen Besoldungsberechnung
ihm gegenüber zwar kommen mußte, daß aber eben wegen der
darin enthaltenen Härten aus Billigkeitsgründen eine ergänzende
Bestimmung getroffen werden müßte, nach welcher bei Auf
besserung einer Gehaltsklasse die durch vorherige Beförderung
aus dieser Klasse herausgehobenen Beamten nachträglich an
dieser Aufbesserung teilnehmen könnten. Zum Schluß bittet er
die Versammlung, ihm zur Erlangung der ihm seiner Anftcht
nach zustehenden Gehaltsstufe behilflich zu sein.
Als im Ausschuß von einer Seite hierzu bemerkt worden war, daß
man die Härte, welche anscheinend dem Petenten gegenüber obwalte,
doch durch Zahlung einer gewissen Unterstützungssumme lindern oder
beseitigen sollte, führte der Herr Magistratsvertreter aus, daß es
nicht angängig erscheine, dem Petitum nachzugeben. Es herrsche bei
Neubesoldungen das Bestreben vor, die niederen Beamtenkategorien
verhältnismäßig mehr zu berücksichtigen, als die besser besoldeten.
Es werden sich daher bei Beförderungen öfters gewisse Härten nicht
vermeiden lassen. Uebergangsbestimmungen, welche auf jeden Fall
anzuwenden geeignet wären, \ ließen sich aber nicht aufstellen.
Die Besoldungsordnung eines Einzelnen wegen abzuändern, ginge
auch nicht an und so bäte er, dem Gesuch des Bittstellers, der ohne
hin schon durch eine versehentlich unrichtige Berechnung seines Dienst-
alters (inige Jahre lang ein höheres dienstliches Einkommen als ihm
rechtsmäßig zustand, bezogen hätte, nicht stattzugeben.
Der Ausschuß beschloß nach stattgehabter Diskussion
der Versammlung Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen.
4. (P.-J.-Nr. 19/10) Petition des Vereins zur Förderung
der Interessen des Stadtviertels am Prenzlauer Tore
um:
a) Beschleunigung des Verkaufs des Scheunenviertel
geländes,
d) Regulierung der Lothringer Straße zwischen dem
Prenzlauer und Schönhauser Tore.
In dem ersten Teile ihrer Bittschrift weisen die Petenten
darauf hin, daß das Gelände des Scheuenvierlels seit längerer
Zeit trotz seiner Bebauungsfähigkeil ungenutzt daliege. Es
gingen hierdurch der Stadtgemeinde nicht nur recht erhebliche
Beträge verloren, sondern es würden auch hierdurch die an
liegenden Grundbesitzer und Geschäftsleute, namentlich die
Ladeninhaber wirtschaftlich sehr stark geschädigt. Früher seien
in deni Viertel etwa 6000 Einwohner ansässig gewesen, die
ihre Bedürfnisse zum großen Teil in den Geschäften der besseren
Nachbarstratzen deckten, weil das Viertel selbst nur mangelhafte
Kaufgelegenheit bot. Durch Fortfall dieser Kundschaft seien
aber Handel und Wandel sehr ins Stocken geraten, so daß
die Umsätze in allen auf sie angewiesenen Verkaufsstellen sehr
stark, zum Teil bis über die Hälfte, zurückgegangen seien.
Die Folge hiervon wäre aber wieder, daß die dort ansässigen
Gewerbetreibenden nicht mehr in der Lage seien, die Ladcn-
und Wohnungsmieten zu erschwingen und die Hauseigentümer
gezwungen wären, entweder ihre Läden leer stehen zu lassen
oder die Mieten über Gebühr heruntersetzen zu müssen. Da
hierdurch zahlreiche Existenzen bereits zugrunde gegangenen
seien, wäre es dringend erforderlich das Viertel so schnell als
möglich zn bebauen; allerdings wäre hierzu erforderlich, die
zur Zeit in Geltung befindlichen Verkaufsbedingungen für
städtische Grundstücke wesentlich günstiger zu gestalten.
Hinsichtlich des zweiten Teiles ihrer Petition — Re
gulierung der Lothringer Straße — nehnien die Gesuch
steller Bezug auf lebhafte Klagen, welche von den An
wohnern über den Zustand der genannten Straße geführt
würden. Wie vor Jahrzehnten, so ragten auch heute noch
vom Alter geschwärzte Zäune, Mauern und Ställe über
die Baufiuchtlinie hinaus, hemmten den Verkehr und verun-
stalteten das Straßenbild in arger Weise. Ferner sei das
Straßenpflafier aus sehr schlechtem Material und bilde bei
schlechtem Wetter viele Schmutzstellen. Sie bäten daher, die
Lothringer Straße zwischen dem Prenzlauer und dem Schön
hauser Tore freizulegen und neu pflastern zu lassen.
Zum Schlüsse des Gesuches wird noch erwähnt, daß auf
die gleichen vor zirka 4 Monaten an den Magistrat ger.chliten
Bitten ein Bescheid nicht erfolgt wäre.
Im Ausschuß erklärte hierzu der Herr Magistratsvertreter hin
sichtlich des ersten Teiles der Petition, daß eine Ueberweisung an den
Magistrat zur Berücksichtigung den schwebenden Geschäften der
Kommission, welche mit dem Verkaufe des Scheunenviertelgeländes
betraut sei, hinderlich sein könnte. Auch hinsichilich des zweiten Teiles
der Petition könne er mitteilen, daß Verhandlungen wegen Rcgnlie-
rung der Lothringer Straße eingeleitet seien. Hierauf beschloß der
Ausschuß der Versammlung in
Erwägung, daß die Verhandlungen'wegen Verkaufes des Geländes
im Scheunenviertel ebenso wie die Verhandlungen wegen Regu
lierung der Lothringer Straße beim Magistrat schweben, Ueber
gang zur Tagesordnung zu empfehlen.
II.
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung:
1. (P.-J.-Nr. 8/10) Petition der Laboratoriumsdiener
des städtischen Untersuchungsamtes:
Ausbesserung ihres Einkommens und Regelung ihrer
Gehaltsverhältnisse durch Festsetzung einer Lohn-
ordnung.
Die Bittsteller erklären, daß sie seit dem Jahre 1907 eine
Lohnaufbesserung nicht erhalten hätten und daß einige ein noch
geringeres dienstliches Einkommen hätten, als früher während
ihrer Beschäftigung am hydrologischen Institut.
Gemeinsam mit den seit Gründung des städtischen Unter
suchungsamtes dort beschäftigten Laboratoriumsdienern bäten
sie daher um Aufbesserung ihres Einkommens und Regelung
ihrer Gehaltsverhältnisse durch Festsetzung einer Lohnordnung.
Erwähnt wird von den Petenten weiter, daß ihre Arbeit
eine große Sorgfalt und Gewiffenhaftigkeit erfordere, daß sie
mit einer gewissen Fachkenntnis ausgerüstet sein müßten und
vielfach gezwungen wären, mit Säuren, infektiösen Stoffen und
anderem gefährlichen Material umzugehen.
Ihre Arbeit wäre — wie Bittsteller weiter ausführen —
denen der ersten Laboratoriumsdiener in den Kranken- und
Irrenanstalten nicht nur durchaus gleichwertig, sondern noch
höher anzuschlagen. Sie bäten daher mit diesen gleichgestellt
zu werden.
Der Herr Magistratsvertreter bemerkte in der Sitzung hierzu,
daß der Magistrat der Bitte der Petenten deshalb nicht nachgekommen
wäre, weil die Laboratoriumsdiener in den Irren- und Kranken
anstalten mehr in Anspruch genommen seien, als die des Untersuchungs
amtes. Es möge sein, daß einige Diener früher ein höheres Dienst-
einkommen gehabt hätten, das wäre wahrscheinlich durch die andere
Bezahlungsart — stundenweise — hervorgerufen worden. Im Aus
schuß wurde geäußert, daß man die Petenten nicht deswegen geringer
besolden dürfe, weil man nicht soviel Arbeit für sie habe, als für die
Diener in den Kranken- und Irrenanstalten. Ebenso wie hier eine
Gleichstellung beider Kategorien am Platze erschiene, so wäre es auch
billig, dem Wunsche der Bittsteller, eine Lohnordnung für sie fest
zusetzen, zu entsprechen.
Der Ausschuß beschloß hierauf der Versammlung vorzuschlagen,
die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen.
Berichterstatter: Stadtverordneter Bruns.
2. (P-J.-Nr. 9. 10) Petition der Heizer des städtischen
Untersuchungsamtes um Aufbesserung ihres Einkom
mens und Regelung ihrer Gehaltsverhältnisse durch
Festsetzung einer Lohnordnnng.
Bittsteller — es handelt sich um nur 2 Personen — seien
3. resp. 2'/ 4 Jahr im städtischen Dienst. Der dienstältere Heizer
beziehe, wie in der Petition ausgeführt wird. 125 monatliches
Gehalt und der dienstjüngere 120 Jt. Eine Aufbesserung
der Besoldung wäre bei beiden noch nicht erfolgt und wäre
ihre an den Magistrat gerichtete Bitte, sie mit den Heizern in
anderen städtischen Betrieben gleichzustellen und auch für sie
eine Lohnordnung festzustellen, abgelehnt worden. Sie wieder
holen ihre Bitte in dem Petitum und erwähnen dabei, daß der
erstgenannte Heizer alle im Hause vorkommenden Reparaturen
von Gas-, elektrischen Licht- und Klingelanlagen sowie von
anderen Apparaten, außerdem sämtliche Schlosserarbeiten und
Ausbesserungen vorzunehmen habe. Hierdurch sei dieser Heizer
vielfach im Hause beschäftigt und der andere mit Heizarbeiten
überlastet.
Im Ausschuß wies der Herr Magistratsvertreter darauf hin, daß
die Petenten noch besser ständen, als die Heizer der Irrenanstalten,
welche mit einem Anfangsgehalt von nur 110 Jt monatlich be
gönnen. Deren Arbeit wäre ungefähr die gleiche als die der Bitt
steller. Daß die Heizer auch die erforderlichen Reparaturen und
sonstigen kleineren Nebenarbeiten ausführten, wäre allgemein üblich
und zwar fast durchweg in allen Betrieben.
Während im Ausschuß von einer Seite es für erforderlich ge
halten wurde, die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zn