Path:
Volume No. 28 (475-496), 21. Mai 1910

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

Aorkagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
475. Vorlage (J.-Nr. 6293 6rck. 10) — zur Beschlußfassung — 
über die Löschung einer Kalksteingewinnungsberech- 
tigung. 
Der Kanalisationsverband der Gemeinden Lichtenberg und Box 
hagen-Rummelsburg hat von seinen in der Gemarkung Tasdorf 
belcgenen, im Grundbuche Band XI Blatt Nr. 263 und Band II 
Blatt Nr. 18 verzeichneten Grundstücken die Parzellen Kartenblatt 1 
Nr. 850/5 von 99 qm, zu 847/157 k. aus 181/1 von 2505 qm, zu 
847/157 K., aus 195/10 von 683 qm, zu 848/157 jc. aus 183/1 
von 4045 qm, zu 848/157 :c. ans 474/10 von 1921 qm, zu 848/157 je. 
aus 2 von 816 qm - zusammen 1 ha 69 qm — zum Ban einer 
Kreischauffee an den Kommunalverband des Kreises Niederbarnim 
abgetreten. 
Im Grundbuche dieser Grundstücke steht in Abteilung II unter 
Nr. 1, 1, IX und IX für die fiskalisch-städtische Bergwerkssozielät 
Rüdersdorf in Kalkberge die Berechtigung zur Gewinnung von Kalk 
stein eingetragen, wegen deren Löschung ohne Zahlung einer Ablösungs 
summe der Kanalisationsverband behufs pfandfreier Auflassung der 
genannten Parzellen an den Kreis bei der Königlichen Berginspektion 
als Vertreterin der Sozietät vorstellig geworden ist. Die Berginspek- 
tion ersucht uns, die Lösckmngsbewilligiing unter Verzicht auf eine 
Ablösungssumme zu erteilen. 
Mit Rücksicht darauf, daß die Parzellen zum Bau einer Chaussee 
also im öffentlichen Interesse verwendet werden, sind wir im Einver 
ständnis mit der Berginspektion und unserer Grnndeigentnmsdepntation 
bereit, in die Aufgabe der Berechtigung ohne Einziehung der sonst 
üblichen Ablösungssumme von 25 Jt für 1 ha der belasteten Grund- 
stücksfläche zu bewilligen und ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung willigt in die Aufgabe und grundbuchliche 
Löschung der auf den Grundstücken von Tasdorf Band XI Blatt 
263 und Band II Blatt 18 in Abteilung II unter Nr. 1, 1. IX 
und IX für die fiskalisch-städtische Bergwerkssozietät Rüdersdorf 
eingetragenen Kalksteingewinnungsberechtigung bei den Parzellen 
Kartenblatt 1 Nr 850/5 von 99 qm, zu 847/157 k. aus 181/1 
von 2 505 qm, zu 847/157 k. aus 195/10 von 683 qm, zu 
848/157 k. aus 183/1 von 4045 qm, zu 848/157 :c. aus 474/10 
von 1921 qm und zu 848/157 rc. aus 2 von 816 qm unter Ver 
zicht auf eine Ablösungssumme. 
Berlin, den 4. Mai 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
476. Borlage fI.-Nr. 450 V. 6.1.10) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend Petition des Grundbesitzervereins der Kö- 
nigstadt und der angrenzenden Stadtteile zu Berlin: 
Förderung der Bauarbeiten am Märchenbrunnen. 
Auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 14. April 
1910 Protokoll 54. 0. 7. — teilen wir mit, daß eine der Bitt 
schrift zu Nr. 7 gleichlautende Petition hier nicht eingegangen ist. 
Berlin, den 4. Mai 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
477. Borlage (J.-Nr. 1343 V.B. 1/10) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Bewilligung eines Beitrages zu Ehren 
preisen für das XXV. Mitteldeutsche Bundesschießen. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für das 
XXV. Mitteldeutsche Bundes- und JubiläuiiisschWcn zur Beschaf 
fung von Ehrengaben der Stadl Berlin 4000 M gewährt und aus 
dem Dispositionsquantuni zu unvorhergesehenen Ausgaben — 
Kapitel XIII Abteilung 2, Extraordinarium, Position l ent 
nommen iverden. 
Begründung. 
Die hiesige Schützengildc hat uns mittels Schreibens vom 
12. April d. Is. angezeigt, daß das XXV. Mitteldeutsche Bundes und 
Jubiläumsschiegen in der Zeit vom 3. bis 10. Juli d. Is. in den 
Anlagen des Schlosses Schönholz abgehalten werde, und daß sie die 
Ausrüstung des Festes übernoinmen habe. Sie rechnet aus e»te 
starke Beteiligung auswärtiger Vereine und Korporationen und schätzt 
die Zahl der schießenden Schützen aus 1200 bis 1500. 
Zur Ausschmückung des Gabentempels stehen reiche Zuwendungen 
von anderer Seite in Aussicht; auch hat die Berliner Schützengildo 
selbst 5000 M zu Ehrenpreisen bewilligt. Sie hat nun die Bitte 
ausgesprochen, daß auch die Stadt Berlin, wie dies schon in den 
Jahren 1882, 1890 und 1902 bei Gelegenheit des VII. Mittel 
deutschen, des X. Deutschen und des XX. Mitteldeutschen Bundes 
schießens geschehen ist, wiederum einen Beitrag zu Ehrengaben be 
willigen und dadurch das Wohlwollen von neuem betätigen möge, 
dessen sich die Gilde seit Jahrhunderten andauernd zu erfreuen ge 
habt habe. 
Wir halten es für angezeigt, diesem Wunsche zu entsprechen, und 
haben beschlossen, wie in früheren ähnlichen Fällen, einen Beitrag 
von 4000 Jf zu bewilligen. 
Berlin, den l l. Mai 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
478. Borlage (J.-Nr. 5166 B. II/10) — zur Beschlußfassung 
betreffend den Ankauf der Grundstücke Neue Schön 
hauser Straße 4 und 5 zur Straßenverbreiterung. 
Durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 11. Februar 1901 ist für 
die Grundstücke Neue Schönhauser Straße 3—6 eine neue Bauflucht 
linie festgesetzt worden. Die Neue Schönhauser Straße hat Straßen 
bahn und bewältigt auch sonst einen ziemlich lebhaften Durchgangs 
verkehr, so daß die Durchführung der Fluchtlinie, mindestens vor den 
beiden Grundstücken Nr. 4 und 5, im Verkehrsinteresse wünschenswert 
erscheint. Die Siraßenbreite beträgt jetzt vor dem Grundstück Nr. 4 
nur 14,os m und wird nach der Verbreiterung 16,53 m betragen. 
Der Eigentümerin des Grundstücks Nr. 4, der Witwe W e st - 
pbal, ist nun die Genehmigung zu einem Reubauprojekt, welches 
das jetzt bebaute Gelände umfaßte, wegen Außerachtlassung der neuen 
Baufluchtlinie versagt worden. Von dem Grundstück würden 25 qm 
zur Slraße abzutreten sein und nur 103 qm bebaubare Fläche übrig 
bleiben. Diese Fläche ist zu gering, um ein ertragreiches Gebäude 
daraus aufzuführen. Die Eigentümerin hat uns das Grundstück 
deshalb zuni Kauf angeboten und sich nach längeren Verhandlungen 
mit einem Verkaufspreise von 65 000 M einverstanden erklärt. 
Diesen Preis von rund 508 ,M für das Quadratmeter erachten 
wir unter Berücksichtigung der Gestalt und der geringen Größe des 
Grundstücks für annehmbar. 
Ta jedoch zur Durchführung der Verbreiterung und zur Verwen 
dung des Restgrundstücks von Nr. 4 auch der Erwerb des Grund 
stücks Nr. 5 erforderlich ist, sind wir mit der Eigentümerin dieses 
Grundstücks, der Witwe A n n a W o l l a n k, geb. Schreiber, in Ver 
bindung getreten, welche für ihr 461 qm großes Grundstück 174 000 M 
oder rund 377 - k für das Quadratmeter fordert. Von diesem Grund 
stück sind 56 qm zur Straße freizulegen. Abgesehen von den 
üblichen Bedingungen, die sich aus die Übernahme der Kosten und 
der Umsatzsteuer durch die Stadtgemeinde beziehen, verlangt die Bcr- 
käuseri» auch die Übernahme der Wertzuwachssteuer. Diesem Wunsche 
kann hier unbedenklich entsprochen werden, iveil nach Auskunft der 
Tteuerdcpulation feit dem maßgebenden Jahre eine Wertvermin- 
dcrüng stattgefunden hat; es wird auch nicht zu erwarten fein, 
daß die Bcrechnungsart der Reichswertziuvachsfleuer gegenüber der 
städtischen ein anderes Ergebnis haben ivird, sodaß eine Reichsivert- 
zuwachssteuer zur Erhebung komint. 
Beide Restgrundstücke zusammengelegt, würden eine gut aus- 
nntzdare Baustelle mit einer Straßenfront von 31,s? m Länge er 
geben. Tic Baulichkeiten sind zwar sehr alt, aber noch vermietbar 
»nd würden bis zum Abbruch das Kaufkapital verzinsen. 
Tie am längsten laufenden Mietverträge sind zum 1. Oktober 
1911 zu küudigeu. 
Wir hallen im Einverständnis mit der Tiefbaudeputation den 
Erwerb beider Grundstücke zu den angegebenen Preisen für zweck- 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.