Aorkagen
für die
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin.
475. Vorlage (J.-Nr. 6293 6rck. 10) — zur Beschlußfassung —
über die Löschung einer Kalksteingewinnungsberech-
tigung.
Der Kanalisationsverband der Gemeinden Lichtenberg und Box
hagen-Rummelsburg hat von seinen in der Gemarkung Tasdorf
belcgenen, im Grundbuche Band XI Blatt Nr. 263 und Band II
Blatt Nr. 18 verzeichneten Grundstücken die Parzellen Kartenblatt 1
Nr. 850/5 von 99 qm, zu 847/157 k. aus 181/1 von 2505 qm, zu
847/157 K., aus 195/10 von 683 qm, zu 848/157 jc. aus 183/1
von 4045 qm, zu 848/157 :c. ans 474/10 von 1921 qm, zu 848/157 je.
aus 2 von 816 qm - zusammen 1 ha 69 qm — zum Ban einer
Kreischauffee an den Kommunalverband des Kreises Niederbarnim
abgetreten.
Im Grundbuche dieser Grundstücke steht in Abteilung II unter
Nr. 1, 1, IX und IX für die fiskalisch-städtische Bergwerkssozielät
Rüdersdorf in Kalkberge die Berechtigung zur Gewinnung von Kalk
stein eingetragen, wegen deren Löschung ohne Zahlung einer Ablösungs
summe der Kanalisationsverband behufs pfandfreier Auflassung der
genannten Parzellen an den Kreis bei der Königlichen Berginspektion
als Vertreterin der Sozietät vorstellig geworden ist. Die Berginspek-
tion ersucht uns, die Lösckmngsbewilligiing unter Verzicht auf eine
Ablösungssumme zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, daß die Parzellen zum Bau einer Chaussee
also im öffentlichen Interesse verwendet werden, sind wir im Einver
ständnis mit der Berginspektion und unserer Grnndeigentnmsdepntation
bereit, in die Aufgabe der Berechtigung ohne Einziehung der sonst
üblichen Ablösungssumme von 25 Jt für 1 ha der belasteten Grund-
stücksfläche zu bewilligen und ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung willigt in die Aufgabe und grundbuchliche
Löschung der auf den Grundstücken von Tasdorf Band XI Blatt
263 und Band II Blatt 18 in Abteilung II unter Nr. 1, 1. IX
und IX für die fiskalisch-städtische Bergwerkssozietät Rüdersdorf
eingetragenen Kalksteingewinnungsberechtigung bei den Parzellen
Kartenblatt 1 Nr 850/5 von 99 qm, zu 847/157 k. aus 181/1
von 2 505 qm, zu 847/157 k. aus 195/10 von 683 qm, zu
848/157 k. aus 183/1 von 4045 qm, zu 848/157 :c. aus 474/10
von 1921 qm und zu 848/157 rc. aus 2 von 816 qm unter Ver
zicht auf eine Ablösungssumme.
Berlin, den 4. Mai 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
476. Borlage fI.-Nr. 450 V. 6.1.10) — zur Kenntnisnahme —,
betreffend Petition des Grundbesitzervereins der Kö-
nigstadt und der angrenzenden Stadtteile zu Berlin:
Förderung der Bauarbeiten am Märchenbrunnen.
Auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 14. April
1910 Protokoll 54. 0. 7. — teilen wir mit, daß eine der Bitt
schrift zu Nr. 7 gleichlautende Petition hier nicht eingegangen ist.
Berlin, den 4. Mai 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
477. Borlage (J.-Nr. 1343 V.B. 1/10) - zur Beschlußfassung
betreffend die Bewilligung eines Beitrages zu Ehren
preisen für das XXV. Mitteldeutsche Bundesschießen.
Wir beantragen zu beschließen:
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für das
XXV. Mitteldeutsche Bundes- und JubiläuiiisschWcn zur Beschaf
fung von Ehrengaben der Stadl Berlin 4000 M gewährt und aus
dem Dispositionsquantuni zu unvorhergesehenen Ausgaben —
Kapitel XIII Abteilung 2, Extraordinarium, Position l ent
nommen iverden.
Begründung.
Die hiesige Schützengildc hat uns mittels Schreibens vom
12. April d. Is. angezeigt, daß das XXV. Mitteldeutsche Bundes und
Jubiläumsschiegen in der Zeit vom 3. bis 10. Juli d. Is. in den
Anlagen des Schlosses Schönholz abgehalten werde, und daß sie die
Ausrüstung des Festes übernoinmen habe. Sie rechnet aus e»te
starke Beteiligung auswärtiger Vereine und Korporationen und schätzt
die Zahl der schießenden Schützen aus 1200 bis 1500.
Zur Ausschmückung des Gabentempels stehen reiche Zuwendungen
von anderer Seite in Aussicht; auch hat die Berliner Schützengildo
selbst 5000 M zu Ehrenpreisen bewilligt. Sie hat nun die Bitte
ausgesprochen, daß auch die Stadt Berlin, wie dies schon in den
Jahren 1882, 1890 und 1902 bei Gelegenheit des VII. Mittel
deutschen, des X. Deutschen und des XX. Mitteldeutschen Bundes
schießens geschehen ist, wiederum einen Beitrag zu Ehrengaben be
willigen und dadurch das Wohlwollen von neuem betätigen möge,
dessen sich die Gilde seit Jahrhunderten andauernd zu erfreuen ge
habt habe.
Wir halten es für angezeigt, diesem Wunsche zu entsprechen, und
haben beschlossen, wie in früheren ähnlichen Fällen, einen Beitrag
von 4000 Jf zu bewilligen.
Berlin, den l l. Mai 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
478. Borlage (J.-Nr. 5166 B. II/10) — zur Beschlußfassung
betreffend den Ankauf der Grundstücke Neue Schön
hauser Straße 4 und 5 zur Straßenverbreiterung.
Durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 11. Februar 1901 ist für
die Grundstücke Neue Schönhauser Straße 3—6 eine neue Bauflucht
linie festgesetzt worden. Die Neue Schönhauser Straße hat Straßen
bahn und bewältigt auch sonst einen ziemlich lebhaften Durchgangs
verkehr, so daß die Durchführung der Fluchtlinie, mindestens vor den
beiden Grundstücken Nr. 4 und 5, im Verkehrsinteresse wünschenswert
erscheint. Die Siraßenbreite beträgt jetzt vor dem Grundstück Nr. 4
nur 14,os m und wird nach der Verbreiterung 16,53 m betragen.
Der Eigentümerin des Grundstücks Nr. 4, der Witwe W e st -
pbal, ist nun die Genehmigung zu einem Reubauprojekt, welches
das jetzt bebaute Gelände umfaßte, wegen Außerachtlassung der neuen
Baufluchtlinie versagt worden. Von dem Grundstück würden 25 qm
zur Slraße abzutreten sein und nur 103 qm bebaubare Fläche übrig
bleiben. Diese Fläche ist zu gering, um ein ertragreiches Gebäude
daraus aufzuführen. Die Eigentümerin hat uns das Grundstück
deshalb zuni Kauf angeboten und sich nach längeren Verhandlungen
mit einem Verkaufspreise von 65 000 M einverstanden erklärt.
Diesen Preis von rund 508 ,M für das Quadratmeter erachten
wir unter Berücksichtigung der Gestalt und der geringen Größe des
Grundstücks für annehmbar.
Ta jedoch zur Durchführung der Verbreiterung und zur Verwen
dung des Restgrundstücks von Nr. 4 auch der Erwerb des Grund
stücks Nr. 5 erforderlich ist, sind wir mit der Eigentümerin dieses
Grundstücks, der Witwe A n n a W o l l a n k, geb. Schreiber, in Ver
bindung getreten, welche für ihr 461 qm großes Grundstück 174 000 M
oder rund 377 - k für das Quadratmeter fordert. Von diesem Grund
stück sind 56 qm zur Straße freizulegen. Abgesehen von den
üblichen Bedingungen, die sich aus die Übernahme der Kosten und
der Umsatzsteuer durch die Stadtgemeinde beziehen, verlangt die Bcr-
käuseri» auch die Übernahme der Wertzuwachssteuer. Diesem Wunsche
kann hier unbedenklich entsprochen werden, iveil nach Auskunft der
Tteuerdcpulation feit dem maßgebenden Jahre eine Wertvermin-
dcrüng stattgefunden hat; es wird auch nicht zu erwarten fein,
daß die Bcrechnungsart der Reichswertziuvachsfleuer gegenüber der
städtischen ein anderes Ergebnis haben ivird, sodaß eine Reichsivert-
zuwachssteuer zur Erhebung komint.
Beide Restgrundstücke zusammengelegt, würden eine gut aus-
nntzdare Baustelle mit einer Straßenfront von 31,s? m Länge er
geben. Tic Baulichkeiten sind zwar sehr alt, aber noch vermietbar
»nd würden bis zum Abbruch das Kaufkapital verzinsen.
Tie am längsten laufenden Mietverträge sind zum 1. Oktober
1911 zu küudigeu.
Wir hallen im Einverständnis mit der Tiefbaudeputation den
Erwerb beider Grundstücke zu den angegebenen Preisen für zweck-
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