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ad X- 2«.
(420—462.)
Horlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
42«. «Vorlage (J.-Nr. 233. Mil. 1/10) — zur Bcschlußfaffung —,
betreffend die Wahl eines Taxators für die »X. und
eines stellvertretenden Taxators für die XI. Pferde
aushebungskommission.
Der durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
11. Februar 1909 für die Jahre 1. April 1909 bis 81. März 1918
zum Tarator für die IX. Pferdeausbebungskommission gewählte Fuhr-
Herr Friedrich Knösel ist nach Wandlitzsee verzogen, und der durch
denselben Beschluß für die gleiche Zeit zum stellvertretenden Tarator
für die XI. Pferdeaushebungskommission gewählte Kommerzienrat
Ebart ist gestorben.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir. die hiernach er
forderlichen Ersatzwahlen vorzunehmen.
Berlin, den 19. April 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
421. Vorlage (J.-Nr. 29 V. 8. IV/10) zur Beschlußfassung ,
betreffend Bewilligung einer laufenden Unterstützung.
Der Schlosser August Haase, geboren am 22. Dezember 1847,
der seit dem 19. Oktober 1900 ununterbrochen am städtischen Viehhofe
beschäftigt war, ist am 12. Januar gestorben.
Nach dem Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13.März 1908 haben
nur die Hinterbliebenen derjenigen Personen Anspruch auf Relikten-
oersorgung. die 10 Jahre ununterbrochen im Dienste der Stadtgemeinde
gewesen sind.
Seine 59 Jahre alte Witwe, Therese, geb. Freundorfer,
Weidenweg 40a IITreppen wohnhaft, ist deshalb wegen Gewährung
einer laufenden Unterstützung vorstellig geworden. Sie besitzt an
geblich weder eigenes Vermögen noch ist ihr nennenswertes ans dem
Nachlaß des Verstorbenen verblieben.
Anspruch auf Invalidenrente hat sie nicht; aus Mitteln des Reichs,
eines Bundesstaates oder anderer öffentlicher Verbände wird sie nicht
unterstützt. Armenunlerstützung hat Frau Haase bisher nicht erhalten.
Unterstützungspflichtige Verwandte sind nicht vorhanden und Kinder
aus der Ehe mit dem Verstorbenen nicht hervorgegangen.
Ihren Lebensunterhalt sucht sie durch Näharbeiten und gelegentliches
Abvermieten, ihrer aus Stube und Küche bestehenden Wohnung, zu
bestreiten.
Sie kann aber infolge ihrer schwachen Angen nach ihrer Angabe
nur höchstens 5 — 6 Ji wöchentlich verdienen.
An Wohnungsmiete werden 258 Ji pro Jahr aufgewendet. Bei
der Bedürftigkeit der Antragstellerin würde sie wahrscheinlich sehr bald
der Armenverwaltung zur Last fallen. Das Kuratorium des städtischen
Vieh- und Schlachthofs hat deshalb beschloffen, ihr eine laufende
Unterstützung in annähernder Höhe des Witwengeldes zu gewähren,
das sie erhalten würde, wenn der Gemeindebeschluß auf sie Anwendung
ffnden könnte.
Wir sind diesem Beschlusse beigetreten, indem wir die Unterstützung
auf 200 Ji bemessen haben, und ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des
verstorbenen Schlossers Haase, Therese geb. Freundorfer,
vom 1. April 1910 ab, eine laufende Unterstützung von jährlich
200 Ji aus Mitteln des Viehmarktetats gezahlt werde.
Berlin, den 14. März 1910.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
422. Vorlage (J.-Nr. 1359Krk.V/09) - zur Beschlußfassung
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung.
Der am 16. November 1870 zu Berlin geborene, vom
1. November 1900 bis 7. November 1909 als Leichendiener im
städtischen Krankenhaus am Urban beschäftigt gewesene Karl Eichelborn
lst am 7. November 1909 unter Hinterlaffung seiner Witwe und
eines dreijährigen Knaben verstorben.
Der Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1909, be-
treffend bic_ Bewilligung von Ruhegeld und Hintcrbliebenen-
verforgung für die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der Stadt
dauernd befchäftigten Personen kann im vorliegenden Falle auf die
Witwe keine Anwendung finden, da der Verstorbene nicht ununter-
brachen 10 Jahre — § 2 Absatz 1 des erwähnten Gemeindebeschlusses
in städtischen Diensten beschäftigt gewesen ist.
Mit Rücksicht auf die neunjährige Dienstzeit des Verstorbenen,
welcher stets fleißig war, sich sehr gut geführt und die ihn, über-
tragenen Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit erledigt hat, wollen
wir der Hinterbliebenen Witwe eine laufende Unterilützung in der
Höhe von 230 Ji jährlich bewilligen.
Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Witwen- und Waisengeldc.
das die Witwe bei Anwendung des erwähnten Gemeindebeschlusses
erhalten würde.
Frau Klara Eichelborn. geb. Hirsekorn, bewohnt im Hause
Boeckhstraße 34, Hof 1 Treppe, Stube und Küche, die Stube hat
sie vermietet, die Küche benutzt sie und ihr dreijähriger Sohn als
Wohn- und Schlafraum. Sir sti bemüht, Arbeit zu bekommen, da
sie jedoch schwächlich ist und nur leichte Arbeiten verrichten kann, wird
es ihr schwer, lohnende Be«chäftigung zu finden. Angehörige, welche
Frau Eichelborn zu unterstützen verpflichtet und in der Lage wären,
sind nicht vorhanden, die noch lebende Mutter bezieht selbst Armen
unterstützung.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des ehe
maligen Leichendieners Eichelborn. Klara geb. Hirsekorn, vom
1. April 1910 ab eine laufende Unterstützung von jährlich 230 Ji
gezahlt werde.
Berlin, den 28. ^.ärz 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirf ch n e r.
42». Vorlage (J.-Nr. 3 541 B. II. 10) — zur Beschlußfassung—,
betreffend Gewährung von Entschädigungen für in
städtischen Diensträumen gestohlene Sachen.
In der Nackt von, 11. zum 12. Januar d. Js. hat auf dem
städtischen Steinlagerplatz am Norduser ein Einbruchsdiebstahl statt-
gefunden.
Die Diebe sind nicht ermittelt worden.
Bei dem Einbruch sind u. a. einige städtischen Bediensteten gehörige
Gegenstände gestohlen worden, nämlich
1. dem Depotaufseher Landeck eine Joppe im Werte von
mindestens 15,oo Ji,
2. dem Vorarbeiter Fricke ein Ueberzieher im Werte von 6,oo -
3. dem Arbeiter Stolle ebenfalls ein Ueberzieher im
Werte von 6,oo -
4. dem Arbeiter Tange ein Ueberzieher und ein Jackett
im Werte von zusammen - 6,oo -
5. dem Arbeiter Luft ein Paar Handschuhe und ein
Taschentuch im Werte von 1,»« -
zusammen 34,so Ji.
Ein Rechtsanspruch der Geschädigten gegen die Stadtgemeinde
besteht zwar nicht, wir halten es aber in Uebereinstimmung mit der
Tiefbaudeputation für billig, den Bitten der Geschädigten um
Schadenersatz zu entsprechen. Die Angemessenheit der angegebenen
Werte ist von dem zuständigen Tiefbauamt festgestellt worden.
Wir ersuchen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Gewährung von Ent
schädigungen für aus Räumen des städtischen Lagerplatzes gestohlene
Gegenstände an die in der Vorlage vom 22. April 1910 genannten
Bediensteten in der Gesamthöhe von 34,so Ji einverstanden.
Die Mittel werden aus Kapitel IX Abteilung 2, Abschnitt II,
Position Io, entnommen.
Berlin, den 22. April 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
424. Vorlage (J.-Nr. 1160 Krcb. I. 10) — zur «eschlußfaffuug —,
betreffend Bewilligung einer Tienstpcnsion.
Der Direktor des hiesigen Berlinischen Gymnasiums zum grauen
Kloster, Geheimer Regierungsrat Professor v. vr. Be..ermann, hat
am 1. d. Mts. sein fünfzigjähriges Amtsjubilänm begangen. Er ist
am 1. April 1860 als wissenschaftlicher Hilfslehrer beim Berlinischen
Gymnasium eingetreten und an dieser Anstalt bis jetzt mit Ausnahme
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