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Volume No. 26 (398-419), 30. April 1910 Anlage: ad No. 26 (420-462), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

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ad X- 2«. 
(420—462.) 
Horlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
42«. «Vorlage (J.-Nr. 233. Mil. 1/10) — zur Bcschlußfaffung —, 
betreffend die Wahl eines Taxators für die »X. und 
eines stellvertretenden Taxators für die XI. Pferde 
aushebungskommission. 
Der durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 
11. Februar 1909 für die Jahre 1. April 1909 bis 81. März 1918 
zum Tarator für die IX. Pferdeausbebungskommission gewählte Fuhr- 
Herr Friedrich Knösel ist nach Wandlitzsee verzogen, und der durch 
denselben Beschluß für die gleiche Zeit zum stellvertretenden Tarator 
für die XI. Pferdeaushebungskommission gewählte Kommerzienrat 
Ebart ist gestorben. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir. die hiernach er 
forderlichen Ersatzwahlen vorzunehmen. 
Berlin, den 19. April 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
421. Vorlage (J.-Nr. 29 V. 8. IV/10) zur Beschlußfassung , 
betreffend Bewilligung einer laufenden Unterstützung. 
Der Schlosser August Haase, geboren am 22. Dezember 1847, 
der seit dem 19. Oktober 1900 ununterbrochen am städtischen Viehhofe 
beschäftigt war, ist am 12. Januar gestorben. 
Nach dem Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13.März 1908 haben 
nur die Hinterbliebenen derjenigen Personen Anspruch auf Relikten- 
oersorgung. die 10 Jahre ununterbrochen im Dienste der Stadtgemeinde 
gewesen sind. 
Seine 59 Jahre alte Witwe, Therese, geb. Freundorfer, 
Weidenweg 40a IITreppen wohnhaft, ist deshalb wegen Gewährung 
einer laufenden Unterstützung vorstellig geworden. Sie besitzt an 
geblich weder eigenes Vermögen noch ist ihr nennenswertes ans dem 
Nachlaß des Verstorbenen verblieben. 
Anspruch auf Invalidenrente hat sie nicht; aus Mitteln des Reichs, 
eines Bundesstaates oder anderer öffentlicher Verbände wird sie nicht 
unterstützt. Armenunlerstützung hat Frau Haase bisher nicht erhalten. 
Unterstützungspflichtige Verwandte sind nicht vorhanden und Kinder 
aus der Ehe mit dem Verstorbenen nicht hervorgegangen. 
Ihren Lebensunterhalt sucht sie durch Näharbeiten und gelegentliches 
Abvermieten, ihrer aus Stube und Küche bestehenden Wohnung, zu 
bestreiten. 
Sie kann aber infolge ihrer schwachen Angen nach ihrer Angabe 
nur höchstens 5 — 6 Ji wöchentlich verdienen. 
An Wohnungsmiete werden 258 Ji pro Jahr aufgewendet. Bei 
der Bedürftigkeit der Antragstellerin würde sie wahrscheinlich sehr bald 
der Armenverwaltung zur Last fallen. Das Kuratorium des städtischen 
Vieh- und Schlachthofs hat deshalb beschloffen, ihr eine laufende 
Unterstützung in annähernder Höhe des Witwengeldes zu gewähren, 
das sie erhalten würde, wenn der Gemeindebeschluß auf sie Anwendung 
ffnden könnte. 
Wir sind diesem Beschlusse beigetreten, indem wir die Unterstützung 
auf 200 Ji bemessen haben, und ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des 
verstorbenen Schlossers Haase, Therese geb. Freundorfer, 
vom 1. April 1910 ab, eine laufende Unterstützung von jährlich 
200 Ji aus Mitteln des Viehmarktetats gezahlt werde. 
Berlin, den 14. März 1910. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
422. Vorlage (J.-Nr. 1359Krk.V/09) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung. 
Der am 16. November 1870 zu Berlin geborene, vom 
1. November 1900 bis 7. November 1909 als Leichendiener im 
städtischen Krankenhaus am Urban beschäftigt gewesene Karl Eichelborn 
lst am 7. November 1909 unter Hinterlaffung seiner Witwe und 
eines dreijährigen Knaben verstorben. 
Der Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1909, be- 
treffend bic_ Bewilligung von Ruhegeld und Hintcrbliebenen- 
verforgung für die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der Stadt 
dauernd befchäftigten Personen kann im vorliegenden Falle auf die 
Witwe keine Anwendung finden, da der Verstorbene nicht ununter- 
brachen 10 Jahre — § 2 Absatz 1 des erwähnten Gemeindebeschlusses 
in städtischen Diensten beschäftigt gewesen ist. 
Mit Rücksicht auf die neunjährige Dienstzeit des Verstorbenen, 
welcher stets fleißig war, sich sehr gut geführt und die ihn, über- 
tragenen Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit erledigt hat, wollen 
wir der Hinterbliebenen Witwe eine laufende Unterilützung in der 
Höhe von 230 Ji jährlich bewilligen. 
Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Witwen- und Waisengeldc. 
das die Witwe bei Anwendung des erwähnten Gemeindebeschlusses 
erhalten würde. 
Frau Klara Eichelborn. geb. Hirsekorn, bewohnt im Hause 
Boeckhstraße 34, Hof 1 Treppe, Stube und Küche, die Stube hat 
sie vermietet, die Küche benutzt sie und ihr dreijähriger Sohn als 
Wohn- und Schlafraum. Sir sti bemüht, Arbeit zu bekommen, da 
sie jedoch schwächlich ist und nur leichte Arbeiten verrichten kann, wird 
es ihr schwer, lohnende Be«chäftigung zu finden. Angehörige, welche 
Frau Eichelborn zu unterstützen verpflichtet und in der Lage wären, 
sind nicht vorhanden, die noch lebende Mutter bezieht selbst Armen 
unterstützung. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des ehe 
maligen Leichendieners Eichelborn. Klara geb. Hirsekorn, vom 
1. April 1910 ab eine laufende Unterstützung von jährlich 230 Ji 
gezahlt werde. 
Berlin, den 28. ^.ärz 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirf ch n e r. 
42». Vorlage (J.-Nr. 3 541 B. II. 10) — zur Beschlußfassung—, 
betreffend Gewährung von Entschädigungen für in 
städtischen Diensträumen gestohlene Sachen. 
In der Nackt von, 11. zum 12. Januar d. Js. hat auf dem 
städtischen Steinlagerplatz am Norduser ein Einbruchsdiebstahl statt- 
gefunden. 
Die Diebe sind nicht ermittelt worden. 
Bei dem Einbruch sind u. a. einige städtischen Bediensteten gehörige 
Gegenstände gestohlen worden, nämlich 
1. dem Depotaufseher Landeck eine Joppe im Werte von 
mindestens 15,oo Ji, 
2. dem Vorarbeiter Fricke ein Ueberzieher im Werte von 6,oo - 
3. dem Arbeiter Stolle ebenfalls ein Ueberzieher im 
Werte von 6,oo - 
4. dem Arbeiter Tange ein Ueberzieher und ein Jackett 
im Werte von zusammen - 6,oo - 
5. dem Arbeiter Luft ein Paar Handschuhe und ein 
Taschentuch im Werte von 1,»« - 
zusammen 34,so Ji. 
Ein Rechtsanspruch der Geschädigten gegen die Stadtgemeinde 
besteht zwar nicht, wir halten es aber in Uebereinstimmung mit der 
Tiefbaudeputation für billig, den Bitten der Geschädigten um 
Schadenersatz zu entsprechen. Die Angemessenheit der angegebenen 
Werte ist von dem zuständigen Tiefbauamt festgestellt worden. 
Wir ersuchen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Gewährung von Ent 
schädigungen für aus Räumen des städtischen Lagerplatzes gestohlene 
Gegenstände an die in der Vorlage vom 22. April 1910 genannten 
Bediensteten in der Gesamthöhe von 34,so Ji einverstanden. 
Die Mittel werden aus Kapitel IX Abteilung 2, Abschnitt II, 
Position Io, entnommen. 
Berlin, den 22. April 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
424. Vorlage (J.-Nr. 1160 Krcb. I. 10) — zur «eschlußfaffuug —, 
betreffend Bewilligung einer Tienstpcnsion. 
Der Direktor des hiesigen Berlinischen Gymnasiums zum grauen 
Kloster, Geheimer Regierungsrat Professor v. vr. Be..ermann, hat 
am 1. d. Mts. sein fünfzigjähriges Amtsjubilänm begangen. Er ist 
am 1. April 1860 als wissenschaftlicher Hilfslehrer beim Berlinischen 
Gymnasium eingetreten und an dieser Anstalt bis jetzt mit Ausnahme 
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