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Volume No. 25 (373-392), 16. April 1910 Anlage: ad No. 25 (393-397), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1910 (Public Domain)

273 
ad M 25. 
(393—397.) 
Horlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
383 Vorlage (J.-Nr. 363 Krk. 1/10) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Weiterbewilligung einer laufenden Unter 
stützung an die Predigerwitwe Karoline Werckshagen 
geb. Stahlke. 
Durch Beschluß vom 14. Januar 1909 — Protokoll 25 — ist 
der Witwe des Predigers Werckshagen, Karoline geb. Stahlke, 
bis zun, 31. März d. Js. eine Unterstützung von jährlich 1120 Jt 
bewilligt worden. 
Die Verhältnisse der Witwe Werckshagen haben sich inzwischen 
noch verschlechtert: die älste Tochter Johanna, geboren am 15 Juni 1892, 
hat einen Unfall erlitten, dessen Folgen ihre Aufnahme in die Anstalt 
Wuhlgarten bedingten. Durch den Transport nach Wuhlgarten und 
die Behandlung in der Anstalt sind der Mutter Kosten entstanden, die 
für ihre Verhältnisse sehr erheblich sind. Zur Zeit befindet sich die 
kranke Tochter wieder im Haushalte der Mutter: sie ist aber völlig 
erwerbsunfähi g.Die zweite Tochter ist jetzt konfirmiert und soll sich 
auf einen Beruf vorbereiten: sie muß ebenfalls von ihrer Mutter noch 
vollständig erhalten werden. Die beiden jüngsten Kinder befinden sich 
im Haushalt der Mutter und besuchen noch die Schule. 
Die Weiterzahlung der bisherigen laufenden Unterstützungen von 
1120 Jt jährlich dürfte hiernach geboten sein. Die Unterstützung würde 
sich vom 28. August 1910 ab um den Betrag für ein Kind mit 180 Jt 
auf 940 Jt ermäßigen. 
Wir ersuchen hiernach um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des 
Predigers Werckshagen, Karoline geb. Stahlke, in Charlotten 
burg, Kaiser Friedrichstraße 83 III wohnhaft, die laufende Unter 
stützung von 1120 Jt jährlich bis zum 31. August d. Js. und vom 
1. September d. Js. ab in Höhe von 940 Jt jährlich bis auf 
weiteres unter dem Vorbehalte fortgezahll wird, daß die Zahlung 
bei Wiederverheiratung der Witwe Werckshagen eingestellt wird. 
Berlin, den 7. April 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
384. Vorlage (J.-Nr. 781 Park 10) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Gewährung einer laufenden Unterstützung 
an die Witwe eines in der Parkverwaltung beschäftigten 
Zimmermanns. 
Die Witwe Johanna Schult, geb. Mohr, wohnhaft Kottbuser 
Straße?, Hof III, ist bei uns wegen Gewährung einer laufenden Unter 
stützung vorstellig geworden. 
Sie ist die Witwe des am 13. Januar 1910 verstorbenen Zimmer- 
manns Hermann Schult, der 17 Jahre in der Parkverwaltung be 
schäftigt war. Witwengeld konnte nach den Bestimmungen des Ge 
meindebeschlusses vom "o 1908 nicht gewährt werden, weil 
ihr verstorbener Ehemann bei seinem Eintritt in das städtische Arbeits- 
Verhältnis bereits das 50. Lebensjahr überschritten hatte. Er bezog 
mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung — Beschluß vom 
16. September 1909 — Protokoll 27 — Gemeindedlatt Seite 467 — 
vom l. Mai 1909, dem Tage seines Austritts aus dem Dienste, bis 
zum 31. Dezeniber 1909 eine laufende Unterstützung von jährlich 
480 M. 
Frau Schult, die bereits das 67. Lebensjahr überschritten hat, 
ist fast stets kränklich und kann nur noch ihren Haushalt führen. Sie 
hat 4 Kinder, die aber selbst in beschränkten Verhältnissen leben und 
nicht in der Lage sind, sie ausreichend zu unterstützen. Vermögen 
besitzt sie nicht. Auf Vorschlag der Parkdeputation haben wir be 
schlossen, der Witwe Schult vom 1. Januar 1910 eine laufende 
Unterstützung von jährlich 192 Jt, welcher Betrag etwa dem Witwen- 
gelbe entsprechen würde, zu gewähren. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Witwe Johanna Schult, geb. Mohr, vom 1. Januar 1910 ab, 
eine laufende Unterstützung von jährlich 192 Jt gezahlt werde. 
Berlin, den 11. März 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
385. Vorlage (J.-Nr. 1362» Park. 09) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Gewährung einer laufenden 
Unterstützung an den Nachtwächter Wilhelm Krüger. 
Der bei unserer Parkverwaltung seit dem Jahre 1892 beschäftigte 
Nachtwächter Wilhelm Krüger, hier, Ottostraße 3 wohnhaft, ist 
nach Feststellung unseres Vertrauensarztes dauernd arbeitsunfähig. 
Der Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1908 findet auf 
ihn keine Anwendung, da er bei seinem Eintritt in den städlischen 
Dienst das 50. Lebensjahr bereits überschritten halte. Würde der 
Gemeindebeschlnß Anwendung finden, so stände ihm ein Ruhegeld 
von 523,92 Jt jährlich zu. 
Am 18. Februar 1910 ist Krüger aus dem städtischen Dienst 
geschieden. Er bezieht aber noch bis einschließlich 18. August 1910 
wöchentlich 12 Jt Krankengeld: auch erhält er eine jährliche Invaliden- 
rente von 184,2» Jt. 
Vermögen besitzt er nicht. Kinder sind nicht vorhanden. Seine 
Ehefrau, die bereits das 56. Lebensjahr überschritten hat. ist stets 
kränklich unv vermag nur noch den Haushalt zu führen. 
Auf Vorschlag der Parkdeputation haben wir beschlossen, Krüger 
eine laufende Unterstützung von jährlich 500 Jt vom 19. August d. Js. 
ab zu gewähren. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Nachtwächter Wilhelm Krüger vom 19. August 19i0 ab eine 
laufende Unterstützung von jährlich 500 Jt gezahlt werde. 
Berlin, den 29. März 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
38«. Vorlage (J.-Nr. 1373 Lei. 1/10) - zur Beschlußfaffung , 
betreffend die Zahlung einer Entschädigung. 
Die Ehefrau des Schuhmachers Reinhard Oppitz, Dieffenbach- 
straße 74, ist am 27. Januar d. Js. auf der gepflasterten Fahrstraße 
in der städtischen Gasanstalt II (Gitschincr Straße), die sie zum 
Zwecke eines Kokseinkaufs betreten hatte, infolge der an diesem Tage 
durch den Schneefall entstandenen Glätte hingefallen und hat sich 
dabei den linken Unterarm gebrochen. 
Die Fahrstraße, welche in Ermangelung eines besonderen Weges 
für Fußgänger auch von diesen benutzt werden muß, ist nach dem in 
der Nacht zum 27. Januar d. Js. stattgehabten Schneefall mit 
Asche bestreut worden. Durch den starken Fuhrwerksverkchr ist das 
Pflaster wieder glatt geworden, ein nochmaliges Streuen mit Asche, 
das notwendig gewesen wäre, ist aber nicht erfolgt. 
Oppitz verlangt Ersatz des ihm durch den Unfall seiner Ehefrau 
entstandenen Schadens. Frau Oppitz hat als Arbeiterin in einer 
Buchbinderei wöchentlich 10 Jt verdient, während sie an Krankengeld 
von der Ortskrankenkasse der Buchhinder nur 75 Pfennig täglich erhält. 
Oppitz hat sich außerdem zur Führung, der Wirtschaft während der 
Krankheit seiner Frau fremde Hilfe annehmen müssen. Den entgangenen 
Arbeitsverdienst der Ehefrau und die Kosten für eine Hilfskraft im 
Haushalt beziffert er auf 300 Jt, will sich aber mit einer einmaligen 
Zahlung von 200 Jt für alle Ansprüche, die er aus Anlaß des Un 
falls geltend machen könnte, für befriedigt erklären. 
Da wir für die Sicherheit des Verkehrs auf dem dein Publikum 
zugänglichen Teile des Gasanstaltsgrundstücks einzustehen haben, sind 
wir bereit, den entstandenen Schaden in der angegebenen Höhe zu 
ersetzen. Es sind inzwischen Vorkehrungen getroffen, daß bei Schnee 
fällen oder Glatteis mehr als bisher mit abstumpfendem Material 
gestreut wird. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem Schuhmacher 
Oppitz eine einmalige Entschädigung von 200 Jt aus dem Etat 
der städtischen Gaswerke gezahlt werde. 
Berlin, den 15. April 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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