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ad M 25.
(393—397.)
Horlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
383 Vorlage (J.-Nr. 363 Krk. 1/10) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Weiterbewilligung einer laufenden Unter
stützung an die Predigerwitwe Karoline Werckshagen
geb. Stahlke.
Durch Beschluß vom 14. Januar 1909 — Protokoll 25 — ist
der Witwe des Predigers Werckshagen, Karoline geb. Stahlke,
bis zun, 31. März d. Js. eine Unterstützung von jährlich 1120 Jt
bewilligt worden.
Die Verhältnisse der Witwe Werckshagen haben sich inzwischen
noch verschlechtert: die älste Tochter Johanna, geboren am 15 Juni 1892,
hat einen Unfall erlitten, dessen Folgen ihre Aufnahme in die Anstalt
Wuhlgarten bedingten. Durch den Transport nach Wuhlgarten und
die Behandlung in der Anstalt sind der Mutter Kosten entstanden, die
für ihre Verhältnisse sehr erheblich sind. Zur Zeit befindet sich die
kranke Tochter wieder im Haushalte der Mutter: sie ist aber völlig
erwerbsunfähi g.Die zweite Tochter ist jetzt konfirmiert und soll sich
auf einen Beruf vorbereiten: sie muß ebenfalls von ihrer Mutter noch
vollständig erhalten werden. Die beiden jüngsten Kinder befinden sich
im Haushalt der Mutter und besuchen noch die Schule.
Die Weiterzahlung der bisherigen laufenden Unterstützungen von
1120 Jt jährlich dürfte hiernach geboten sein. Die Unterstützung würde
sich vom 28. August 1910 ab um den Betrag für ein Kind mit 180 Jt
auf 940 Jt ermäßigen.
Wir ersuchen hiernach um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des
Predigers Werckshagen, Karoline geb. Stahlke, in Charlotten
burg, Kaiser Friedrichstraße 83 III wohnhaft, die laufende Unter
stützung von 1120 Jt jährlich bis zum 31. August d. Js. und vom
1. September d. Js. ab in Höhe von 940 Jt jährlich bis auf
weiteres unter dem Vorbehalte fortgezahll wird, daß die Zahlung
bei Wiederverheiratung der Witwe Werckshagen eingestellt wird.
Berlin, den 7. April 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
384. Vorlage (J.-Nr. 781 Park 10) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Gewährung einer laufenden Unterstützung
an die Witwe eines in der Parkverwaltung beschäftigten
Zimmermanns.
Die Witwe Johanna Schult, geb. Mohr, wohnhaft Kottbuser
Straße?, Hof III, ist bei uns wegen Gewährung einer laufenden Unter
stützung vorstellig geworden.
Sie ist die Witwe des am 13. Januar 1910 verstorbenen Zimmer-
manns Hermann Schult, der 17 Jahre in der Parkverwaltung be
schäftigt war. Witwengeld konnte nach den Bestimmungen des Ge
meindebeschlusses vom "o 1908 nicht gewährt werden, weil
ihr verstorbener Ehemann bei seinem Eintritt in das städtische Arbeits-
Verhältnis bereits das 50. Lebensjahr überschritten hatte. Er bezog
mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung — Beschluß vom
16. September 1909 — Protokoll 27 — Gemeindedlatt Seite 467 —
vom l. Mai 1909, dem Tage seines Austritts aus dem Dienste, bis
zum 31. Dezeniber 1909 eine laufende Unterstützung von jährlich
480 M.
Frau Schult, die bereits das 67. Lebensjahr überschritten hat,
ist fast stets kränklich und kann nur noch ihren Haushalt führen. Sie
hat 4 Kinder, die aber selbst in beschränkten Verhältnissen leben und
nicht in der Lage sind, sie ausreichend zu unterstützen. Vermögen
besitzt sie nicht. Auf Vorschlag der Parkdeputation haben wir be
schlossen, der Witwe Schult vom 1. Januar 1910 eine laufende
Unterstützung von jährlich 192 Jt, welcher Betrag etwa dem Witwen-
gelbe entsprechen würde, zu gewähren.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Witwe Johanna Schult, geb. Mohr, vom 1. Januar 1910 ab,
eine laufende Unterstützung von jährlich 192 Jt gezahlt werde.
Berlin, den 11. März 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
385. Vorlage (J.-Nr. 1362» Park. 09) - zur Beschluß-
faffung —, betreffend die Gewährung einer laufenden
Unterstützung an den Nachtwächter Wilhelm Krüger.
Der bei unserer Parkverwaltung seit dem Jahre 1892 beschäftigte
Nachtwächter Wilhelm Krüger, hier, Ottostraße 3 wohnhaft, ist
nach Feststellung unseres Vertrauensarztes dauernd arbeitsunfähig.
Der Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1908 findet auf
ihn keine Anwendung, da er bei seinem Eintritt in den städlischen
Dienst das 50. Lebensjahr bereits überschritten halte. Würde der
Gemeindebeschlnß Anwendung finden, so stände ihm ein Ruhegeld
von 523,92 Jt jährlich zu.
Am 18. Februar 1910 ist Krüger aus dem städtischen Dienst
geschieden. Er bezieht aber noch bis einschließlich 18. August 1910
wöchentlich 12 Jt Krankengeld: auch erhält er eine jährliche Invaliden-
rente von 184,2» Jt.
Vermögen besitzt er nicht. Kinder sind nicht vorhanden. Seine
Ehefrau, die bereits das 56. Lebensjahr überschritten hat. ist stets
kränklich unv vermag nur noch den Haushalt zu führen.
Auf Vorschlag der Parkdeputation haben wir beschlossen, Krüger
eine laufende Unterstützung von jährlich 500 Jt vom 19. August d. Js.
ab zu gewähren.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
Nachtwächter Wilhelm Krüger vom 19. August 19i0 ab eine
laufende Unterstützung von jährlich 500 Jt gezahlt werde.
Berlin, den 29. März 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
38«. Vorlage (J.-Nr. 1373 Lei. 1/10) - zur Beschlußfaffung ,
betreffend die Zahlung einer Entschädigung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Reinhard Oppitz, Dieffenbach-
straße 74, ist am 27. Januar d. Js. auf der gepflasterten Fahrstraße
in der städtischen Gasanstalt II (Gitschincr Straße), die sie zum
Zwecke eines Kokseinkaufs betreten hatte, infolge der an diesem Tage
durch den Schneefall entstandenen Glätte hingefallen und hat sich
dabei den linken Unterarm gebrochen.
Die Fahrstraße, welche in Ermangelung eines besonderen Weges
für Fußgänger auch von diesen benutzt werden muß, ist nach dem in
der Nacht zum 27. Januar d. Js. stattgehabten Schneefall mit
Asche bestreut worden. Durch den starken Fuhrwerksverkchr ist das
Pflaster wieder glatt geworden, ein nochmaliges Streuen mit Asche,
das notwendig gewesen wäre, ist aber nicht erfolgt.
Oppitz verlangt Ersatz des ihm durch den Unfall seiner Ehefrau
entstandenen Schadens. Frau Oppitz hat als Arbeiterin in einer
Buchbinderei wöchentlich 10 Jt verdient, während sie an Krankengeld
von der Ortskrankenkasse der Buchhinder nur 75 Pfennig täglich erhält.
Oppitz hat sich außerdem zur Führung, der Wirtschaft während der
Krankheit seiner Frau fremde Hilfe annehmen müssen. Den entgangenen
Arbeitsverdienst der Ehefrau und die Kosten für eine Hilfskraft im
Haushalt beziffert er auf 300 Jt, will sich aber mit einer einmaligen
Zahlung von 200 Jt für alle Ansprüche, die er aus Anlaß des Un
falls geltend machen könnte, für befriedigt erklären.
Da wir für die Sicherheit des Verkehrs auf dem dein Publikum
zugänglichen Teile des Gasanstaltsgrundstücks einzustehen haben, sind
wir bereit, den entstandenen Schaden in der angegebenen Höhe zu
ersetzen. Es sind inzwischen Vorkehrungen getroffen, daß bei Schnee
fällen oder Glatteis mehr als bisher mit abstumpfendem Material
gestreut wird.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem Schuhmacher
Oppitz eine einmalige Entschädigung von 200 Jt aus dem Etat
der städtischen Gaswerke gezahlt werde.
Berlin, den 15. April 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.