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entgegenstanden, und daß demzufolge auch die staatliche Genehmigung
zur Benutzung dieser Einrichtung als Motorbootranlegestelle nicht zu
erreichen war. Die Verhandlungen hierüber sowie über die Art der
ordnungsmäßigen Wiederherstellung der Ladebühne bezw. der Er
richtung eines besonderen Steges haben soviel Zeit in Anspruch ge-
nommen, daß darüber der Sommer verging.
Der p. Pflug ist daher bei uns vorstellig geworden, ihm mit
Rücksicht auf die vorliegende Sachlage die Zahlung der 300 Jt für
das Jahr 1909 zu erlassen und den Beginn der Zahlungsverpflichtung
auf den Anfang des nächsten Rechnungsjahres, den 1. April 1910,
zu verlegen, falls bis dahin die Fertigstellung der Anlage zu
ermöglichen sein sollte. Sollte sich die Ausführung des Projekts bis
zu diesem Zeitpunkt nicht verwirklichen lassen, würde eine Rücknahme
unserer Genehmigung oder deren Ilebertragung auf einen anderen
Unternehmer in Aussicht zu nehmen sein.
Mit der Verkehrsdeputation sind wir der Ansicht, daß dkm An
trage auf Niederschlagung für 1909 aus Billigkeitsgründen zu ent-
sprechen ist.
Die Stadlverordneienversammlung ersuchen wir hiernach um
folgenden Beschluß:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die von dem
p. Pflug zu zahlende Ancrkennungsgebühr von 800 Jt für das
Rechnungsjahr 1909 erlassen wird.
Berlin, den 23. Februar 1910.
Magistrat hiesiger Mönigl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
201. Vorlage (J.-Nr. 72 F. Seh. 1/10) — zur Beschlußfassung—,
betreffend die Festsetzung der Gehälter für den Direktor
und das Lehr- und Beamtenpersonal an der hiesigen
Städtischen Webeschule.
Infolge unserer Vorlage vom 3. Dezember v. Js. (Nr. 1109)
hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluß vom 16. desselben
Monats — Protokoll 16 —
den in der Anlage zur Magistratsvorlage vom 3. Dezember v. Js.
aufgeführlen Abänderungen und Zusätzen in den Grundsätzen für
die Anstellung. Annahme und Besoldung des Lehrpersonals an den
Fach- und Fortbildungsschulen, wie sie vom Magistrat genehmigt
worden sind
zugestimmt.
In diesen Grundsätzen war zum § 2 der Nr. II, betreffend die
Besoldungen bei der Webeschule, der Vorbehalt einer späteren besonderen
Beratung gemacht worden. Nunmehr sind vom Herrn Minister für
Handel und Gewerbe die Gehaltssätze und Wohnungsgeldzuschüffe
für die preußischen höheren Textilfachschulen mitgeteilt worden, deren
Annahme für die hiesige Städtische Webeschule wir mit der Maßgabe
beschloffen haben, daß von dem Gehalte des Direktors auf allen Stufen
jedesmal 400^e nicht pensionsberechtigt sein sollen. Für den vorhandenen
Sekretär und den Schuldiener haben wir die staatlichen Sätze anzu
nehmen beschlossen, behalten uns aber vor, beim Personenwechsel
städtische Beamte mit den hier üblichen Gehaltssätzen zu berufen.
Bei dieser Gelegenheit nehmen wir Veranlaffung, unsere mehrgenannte
Vorlage vom 8. Dezember v. Js. (Nr. 1109) dahin zu erläutern, daß
sich der Vermerk in der Mittelspalte auf Seite 817 der Vorlage zu
dem ff 1 von II „fällt fort" nur bezieht auf die in der daneben
stehenden ersten Spalte eingeklammerten Worte „in leitender Stelle"
und „unter entsprechenden Voraussetzungen".
Der 8 2, 1 von Nr. II der Grundsätze (betreffend die Webe-
schule) wird also lauten:
Das Gehalt einschl. Wohnungsgeldzuschuß beträgt:
a) bei dem Direktor (einschl. einer pensionsfähigen Zulage von
600 Jt) 7 200 Jt, steigend in 3 Stufen von 3 zu 3 Jahren
um je 600 Jt bis zum Höchstgehalt von 9000^. Auf allen
Stufen sind hiervon jedesmal 400 Jt nicht pensionsberechtigt,
b) bei den Lehrern 4 200 Jt, steigend in 6 Stufen von 3 zu
3 Jahren um je 500 Jt bis zum Höchstgehalte von 7 200 Jt,
o) bei den Lehrerinnen 2 370 Jt, steigend in 5 Stufen von 3 zu
3 Jahren und zwar in der ersten um 250 Jt, in den weiteren
um je 200 Jt bis zum Höchstgehalte von 3 420 Jt,
d) bei den Meistern im Hauptamte 2 820^e, steigend in 5 Stufen
von 3 zu 3 Jahren und zwar in den ersten vier um je 250 Jt,
in der letzten um 200^5 bis* zum Höchstgehalte von 4 020 Jt,
e) bei den Meisterinnen im Hauptamte 1880 Jt, steigend in
4 Stufen von 3 zu 3 Jahren und zwar in den ersten beiden
um je 250 Jt, in den weiteren um je 200 Jt bis zum Höchst
gehalte von 2 780 Jt,
f) bei dem Sekretär und Rechnungsführer 2 520 Jt, steigend in
6 Stufen von 3 zu 3 Jahren um je 300 Jt bis zum Höchst
gehalte von 4 320 Jt,
g) bei dem Schul- und Sammlungsdiener 1 580 M, steigend in
7 Stufen von 3 zu 3 Jahren und zwar in der ersten um
80 M, in den weiteren um je 70 Jt bis zuni Höchstgehalte
von 2 080 Jt.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
ß 2, 1 von Nr. II der „Grundsätze für die Anstellung, Annahme
und Besoldung des Lehrpersonals an den Fach- und Fortbildungs-
schulen von Berlin" in der vorstehend angegebenen Weise mit Gültig-
feit vom 1. April 1909 ab abgeändert wird.
Berlin, den 25. Februar 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
202. Vortage (J.-Nr. 1 Stal. X. 10) — zur Beschlußfassung
betreffend Mietung von Räumen für die Volkszählung.
Für die Bearbeitung der am 1. Dezember d. Js. stattfindenden
Volkszählung stehen uns Räume in städtischen Gebäuden nicht zur
Verfügung; wir sind daher gezwungen, Räumlichkeiten hierfür in
Privathäusern zu mieten.
Die hierzu eingeforderten 13 Angebote sind geprüft worden. Im
Einverständnis mit der Deputation für Statistik und der Rathaus-
kommission erachten wir die im II. Stockwerk des Hauses der Kontor-
hausaktiengesellschaft, Schicklerstraße 5, belegenen Räume für die
geeignetesten und preiswertesten. Auf dem mit der Bitte um Rückgabe
beigefügten Plan sind diese Räume rot angelegt. Sie sind hell und
gestatten neben einer leichten Kontrolle des Arbeitspersonals eine für
das Ineinandergreifen der einzelnen Arbeiten erforderliche Verteilung
der Arbeitspensen und -kräfte.
Die für die Volkszählung 1905 benutzten Räume im Hause
Klosterstraße 41 hatten ungefähr die gleiche Gesamtfläche von 717 gm,
wie die vorgeschlagenen. Infolge der besseren Raumausnutzung wird
auch für den Fall der Hinzuziehung von weiteren 80 Vororten Groß
berlins mit zirka 240000 Einwohnern ein Mehrbedarf an Flächen
inhalt nicht erforderlich sein. Auch ist die Lage der Räume eine so
vorteilhafte, daß die vollständige Trennung des männlichen Personals
von dem weiblichen ermöglicht ist.
In dem vereinbarten, jährlichen Mietpreis von 12 200 Jt, der,
auf die nur als Bureau zu verwendende Fläche von 717 gm be
rechnet, einem Satz von rund 17 M pro Quadratmeter entspricht, sind die
Kosten für die Beheizung der Räume und sämtliche häusliche Nebenab-
gaben, insbesondere auch die Benutzung des Personen- und Lastenfahr
stuhls einbegriffen. Letzterer ist besonders vorteilhaft, da durch ihn ein
leichter und bequemer Transport des umfangreichen und schweren
Zählmaterials in die Arbeitsräume erfolgen und eine Ersparnis an
Arbeitskräften erreicht werden kann.
Die Kellerräume, für welche sonst besondere Miete gezahlt werden
muß und welche zur Aufbewahrung der leeren Packgefäße unentbehr
lich sind, werden von der Eigentümerin neben dem auf 17 Jt be
rechneten Einheitssatz unentgeltlich gestellt.
Die Vermieterin hat sich verpflichtet, die in dem Plan angegebenen
Räume und die sonstigen noch notwendig werdenden baulichen Ver-
änderungen aus ihre Kosten herstellen zu lassen.
Der Mietvertrag soll für die Zeit vom 1. Oktober 1910 bis zum
30. September 1912 mit der Bedingung geschlossen werden, daß wir
die Räume schon vor dem 1. Oktober d. I., sofort nach Fertigstellung
der nach Vertragsabschluß zu beginnenden baulichen Umänderungen,
unentgeltlich benutzen können, und daß der Vertrag seitens der Stadt-
gemeinde über den 30. September 1912 hinaus für sämtliche Räume
oder nur einen Teil unter denselben Bedingungen verlängert werden
kann, wenn der Vermieterin hierüber 6 Monate vor Ablauf des
Vertrages eine entsprechende Mitteilung zugeht.
Die Kontorhausaktiengesellschaft hält sich an ihr Angebot bis zum
16. März d. I. gebunden.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für die
Volkszählungsabteilung des Statistischen Amtes die im II. Stock-
werk des Hauses Schicklerstraße 5 belegenen. in der Vorlage vom
26. Februar 1910 näher bezeichneten Räume von der Kontorhaus
aktiengesellschaft für den Gesamtpreis von 12 200 jt pro Jahr
einschließlich aller häuslichen Nebenabgaben für die Zeit vom
1. Oktober 1910 bis zum 30. September 1912 gemietet werden
und bewilligt die Entnahme des Mietbetrages für die Zeit vom
1. Oktober 1910 bis 31. März 1911 in Höhe von 6 100 Jt aus
dem Etat 1910 — Kapitel XI. Abteilung 4, Ertraordinarium I
(Volkszählungskosten).
Berlin, den 26. Februar 1910.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.