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Volume No. 7 (80-94), 1907/02/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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Es empfiehlt sich, die Grenzen des neuen Gebäudes als Bauflucht 
linien förmlich zur Feststellung zu bringen. Behufs Herstellung einer 
fortlaufenden Fluchtlinie für die Stralauer Straße genügt cs jedoch 
nicht, die Fluchtlinie auf die beiden städtischen Grundstücke zu be 
schränken: sie ist vielmehr zweckmäßiger Weise auf das Nachbargrund 
stück Stralauer Straße 56 in der Weise, wie der anliegende Plan 
zeigt, erstreckt worden, so daß sie erst an der Grenze des Grundstücks 
Stralauer Straße 55 die bestehende Fluchtlinie wieder erreicht. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgenden 
Beschluß: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Festsetzung einer neuen 
Fluchtlinie auf der Südseite der Stralauer Straße für die Grund 
stücke 56 bis 58, sowie auf der Westseite der Neuen Friedrichstraße 
zwischen Stralauer Straße und einer neu anzulegenden Uferstraße 
nach Maßgabe des Entwurfs der städtischen Tiefbaudcputalion vom 
Januar 1907 einverstanden. 
144 Planabzeichnungen liegen bei. 
Berlin, den 8. Februar 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
»2. Vorlage (J.-Nr. 1 066 V. 07) - zur Beschlutzfaffung —, 
betreffend den Bau der beiden nördlichen städtischen 
Straßenbahnlinien sowie die nachträgliche Bewilligung 
eines vorschußweise zur Verfügung gestellten Betrages 
von 10 000 M für die Kosten weiterer Vorarbeiten. 
Durch Beschluß vom 12. Januar 1905 — Protokoll 11 — hat 
die Stadtverordnetenversammlung die Herstellung der in der Vorlage 
vom 26. Mai 1904 (Drucksache 470) bezeichneten fünf Straßenbahn 
linien sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel aus 
dem Vorschußkonto der Haupikasse der städtischen Werke genehmigt. 
Wir haben demgemäß das Projekt mit Antrag vom 9. Januar 1905 
dem Herrn Polizeipräsidenten zur Erteilung der kleinbahngesetzlichen 
Genehmigung überreicht unter Hinweis darauf, daß das vorliegende 
Projekt den im Jahre 1902 seitens der Gcnehmigungsbchörde de»! 
damals eingereichten Projekt gegenüber geäußerten Wünschen entspräche, 
und daß gegen der Mitbenutzung der Gleisanlagen in der Petersburger 
Straße mit der Großen Berliner Straßenbahn verhandelt werden würde. 
Verschiedene bei Prüfung unseres Entwurfs hervorgeiretene Be 
denken und Beanstandungen gelangten in einer im März desselben 
Jahres stattfindenden kommissarischen Beratung zwischen Vertretern 
des Herrn Polizeipräsidenten und des Magistrats zur Besprechung. 
Zur Behebung der Bedenken, welche bezüglich der nach der Groß- 
görschenstraße projektierten Linie bestanden, erfolgte eine Abänderung 
des Entwurfs hinsichtlich der Führung über die Augustabrücke durch 
Ausarbeitung einer Variante, welche eine Abänderung der Vorgarten- 
fluchtlinien vor den Häusern Königin Augustastraße 3 und 4 und 
r eine Straßenverbrciterung in Aussicht nahm und hierdurch eine 
günstigere Führung der Gleise ermöglichte. Dieses Projekt wurde der 
Geiiehmigungsbehörde am 5. April 1905 übersandt. 
Durch das in der Anlage I beigefügte Schreiben vom 25. Mai 
1905 wurden uns seitens des Herrn Polizeipräsidenten gegen ver- 
schiedene Einzelheiten unseres Projekts weitere Bedenken mitgeteilt 
und wir um Abänderung ersucht. Es wurde ferner an Stelle der 
Kreuzung der Augustabrücke der Neubau einer Brücke im Zuge der 
Köthener Straße und die Benutzung dieser Brücke für die Groß- 
görschenstraßenlinie angeregt und die Genehnügung von eigenen Gleis- 
anlagen in der Petersburger Straße abgelehnt, dagegen anheimgestellt, 
eventuell unter Vermittelung des Herrn Polizeipräsidenten i'vegeu 
Mitbenutzung der Gleise der Großen Berliner Straßenbahn in der 
Petersburger Straße mit dieser zu verhandeln. 
Unter Rücksendung der Projektzeichnuugen nach erfolgter Ab- 
änderung gemäß den Wünschen der Genehmigungsbehörden baten 
wir im Schreiben vom 28. Juli desselben Jahres in bezug auf die 
beiden angeführten Punkte unseren Anträgen stattzugeben, indem wir 
folgendes ausführten: 
„Der Neubau einer Brücke im Zuge der Köthener Straße biete 
der dort obwaltenden Höhenverhältnisse wegen ungewöhnliche 
Schwierigkeiten, so daß wir zur Zeit nicht in der Lage seien, der 
Angelegenheit näher zu treten. Da wir indessen die bei den 
darüber geführten Verhandlungen für die Ueberführung der Gleise 
über die Augustabrücke gestellten Bedingungen in dem als Variante 
bezeichneten Entwurftsplane erfüllt hätten, bäten wir, mit dieser 
Lösung sich einverstanden zu erklären Ferner hätten die mit der 
Direktion der Großen Berliner Straßenbahn über die Mit 
benutzung der Gleise in der Petersburger Straße stattgehabten Ver 
handlungen zu einen, Ergebnisse nicht geführt. Da, wie wir an 
nehmen, die Verhandlungen eine wesentliche Erleichterung erfahren 
würden, sobald der Stadtgemeinde der Einbau der Gleise auf der 
westlichen Siraßenseile genehmigt sei, so bäten wir auch in bezug 
auf diesen Punkt um Zustimmung." 
Aber auch der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, dem unser 
Projekt seitens des Herrn Polizeipräsidenten zur Herbeiführung der 
Allerhöchsten Genehmigung unterbreitet war, wünschte zunächst noch 
Aufklärung über die vorerwähnten vom Polizeipräsidium bereits be 
anstandeten beiden Punkte — Ueberführung der Straßenbahn über 
den Landwehrkanal und Milbenutzung der Gleise in der Petcrburger 
Straße —. Diesem Wunsche, welcher uns vom Herr» Polizei- 
Präsidenten durch Schreiben vom 6. November 1905 übermittelt 
worden, sind wir nachgekommen und haben in dem in der Anlage mit 
geteilten Schreiben vom 7. Dezember desselben Jahres (Anläge II) 
die Gründe, die unsere ablehnende Haltung gegen die angeregten 
Aenderungen unseres Projekts veranlaßlcn, inner ausführlicher Dar 
stellung der Schwierigkeiten, die sich den gewünschten Abänderungen 
entgegenstellten, angegeben. 
Hierauf teilte uns der Herr Polizeipräsident mit (Schreiben vom 
13. März 1906, Anlage III). daß der Herr Minister die Einholung 
der Allerhöchsten Genehmigung bezüglich der Großgörschenstraßelinie 
in der beabsichtigten Führung über die Augustabrücke - ablehne, 
auch wegen der Mitbenutzung der Gleise in der Petersburger Straße 
erneute Verhandlung mit der Straßenbahn empfehle. 
Im Jntereffe einer rascheren Förderung des größten Teils 
unseres Projektes hielten wir es für zweckmäßig, unsern Antrag auf 
Genehmigung dahin abzuändern, daß wir auf die Genehmigung der 
Großgörschenstraßelinie vorläufig verzichteten und für die Nord- 
linien unter vorläufigem Fortfall der zwischen der Landsberger Allee 
und dem Baltenplatz liegenden Strecke als Endhaltepunkt die Lands-' 
berger Allee wählten. 
Dies teilten wir der Gcnehmigungsbehörde durch Schreiben vom 
11. April 1906 mit. Ende August 1906 erhielten wir aus dem 
Polizeipräsidium die Nachricht, daß auch die letzte früher niemals 
beanstandete Endhaltestelle in der Krauscnstraße im Ministerium der 
öffcnilichen Arbeiten deshalb Bedenken errege, weil sie der Einrichtung 
eines Schleifenbetriebes für die Große Berliner Straßenbahn hinder- 
lich werden könnte. Der Anregung, auch diese Endhaltestelle noch 
aufzugeben, gaben wir in dem in Abschrift beigesüglen Schreiben 
vom 29. August 1906 keine Folge. 
Im November 1906 ging uns endlich, wie wir verausgreifend 
schon hier erwähnen wollen, die Mitteilung zu, daß die 4 städtischen 
Linien die Allerhöchste Genehmigung gesunden hätten. 
In der Zwischenzeit halten wir unsere Bemühungen, die bezüg- 
lich der Petersburger Straße und bezüglich der Augustabrücke ent 
standenen Schwierigkeiten zu beheben fortgesetzt. 
Es wurden mit der Großen Berliner Straßenbahn neue Verhand 
lungen auf der Grundlage, die das mitgeteilte Schreiben des Herrn 
Polizeipräsidenten vom 13. März 1906 (Anlage III) bol, angeknüpft 
und ein Abkommen auf der Grundlage anzubahnen versucht, daß die 
Straßenbahn gegen Erteilung unserer Zustimmung zu den von ihr 
gewünschten neuen Verbindungen und Ergänzungsstücken und Ein- 
räumung eines dem verlangten Mitbenutzungsrecht entsprechenden 
Rechts auf Mitbenutzung der städtischen Südlinieu in der Wilhelm- 
bezw. Markgrafenstraße uns das Mtbenutzungsrecht für alle von den 
projektierten städtischen Nord- bezw. Südlinien in Anspruch genommeiicii 
Gleissirecken der Großen Berliner und der Berlin-Charlottenburger 
Straßenbahn einräumen solle. Auch das lehnten die Vertreter der 
Straßenbahn ab, indem sic eine vertragliche Verpflichtung zur Ein 
räumung eines Mitbenutzungsrechts aus Strecken auch van weniger 
als 400 m bezüglich der Südlinien überhaupt bestritten. Sie erklärten 
sich aber bereit, die Mitbenutzung in der Petersburger Straße gegen 
Erteilung der Zustimmung zu den oben erwähnten neuen Verbindungs 
strecken ,'c. und Zahlung einer Vergütung des ihr angeblich durch die 
Mitbenutzung entstehenden Schadens, den sie auf eine jährliche Summe 
von etwa 12 000 M beziffert, einzuräumen. Für die Mitbenntzung 
sämtlicher durch unsere jetzt vorliegenden Linien in Aussicht ge 
nommenen Strecken ihres Bahnnetzes aber beanspruchten sic eine 
Entschädigung wegen des ihr dadurch angeblich verursachten Einnahme- 
ausfalls in Höhe von jährlich 50 OM M. 
Da diese Forderungen der Straßenbahn eine weitere Verhandlung 
als aussichtslos erscheinen ließen, haben wir die Frage der Mit 
benutzung durch die Südlinien in Gemäßheit des § 39 des Vertrages 
zur Entscheidung einem Schiedsgericht unterbreitet, welches bereits 
zusammengetreten ist, eine Entscheidung voraussichtlich aber erst nach 
einem inzwischen eingeleiteten Schriftwechsel fällen wird. 
Den Streit um die Mitbenutzung in der Petersburger Straße 
aber wollen wir endgültig dadurch erledigen, daß wir die beiden 
nördlichen Linien, wie der beigefügte Plan zeigt, durch die Lands 
berger Allee unter Mitbenutzung der Linie der Kontinentalen Gesellschaft 
und durch die Ebertystraße nach dem Viehhof und damit zum An 
schluß an die Flachbahntinie der Hochbahngesellschaft führen. Der 
Nachteil, der dadurch entsteht, daß die verkehrsreichere und den kürzeren 
Weg zum Baltenplatz führende Petersburger Straße ausgeschaltet 
wird, kann zum größten Teil dadurch als ausgeglichen gelten, daß 
wir mir den beiden Linien den städtischen Viehhof direkt berühren. 
Auch die andere die Durchführung des städtischen Projekts bisher 
hindernde Schwierigkeit, die zur vorläufigen Zurückziehung der Groß, 
görschenstraßenlinie uns veranlaßte, dürste beseitigt werden können. 
Bei der Beratung des Projekts eines über kurz oder lang notwendigen 
Umbaues der Augustabrücke würde wiederum, wie schon vor Jahren
	        
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