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von der Schuldepmation, sondern vom Heimstättenkuratorium bezw.
der Krankenhausdeputation bearbeiten zu lassen, denn letztere seien in
erster Linie interessiert, die Schulverwaltung aber nur ganz neben
sächlich.
Die Herren Magistralsvertreter erklärten, daß so bestimmte Grund
züge, wie sie soeben entwickelt, bisher »och nicht zum Ausdruck gebracht
worden seien. Der Magistrat habe niil dieser Vorlage einen Versuch
machen wollen, auf dem man dann später weiter aufbauen könne.
Auf dte mehrfachen Anregungen bezüglich der Bäder usw. sei
Magistrat, wie aus der Vorlage hervorgehe, schon eingegangen
und es sei wohl anzunehmen, daß er den übrigen Anregungen
ebenfalls näher treten werde. Bezüglich der ärztlichen Ueber-
wachung sei zu bemerken, das; die unmittelbare Nähe der großen
Krankenanstalten in Buch genügend gewährleisten würden für schnelle
und dauernde ärztliche Hilfe, was Magistrat im Verwaltungswege
regeln werde. Man habe im Magistrat beabsichtigt, nach Analogie
der Kurse für Schwachbegabte, Schwerhörige usw. im Walde Schul
sanatorien zu errichten für Kinder, die zufolge sogenannter Schul
krankheiten (Kopfschmerzen. Bleichsucht, Nasenbluten usw.) dem
Unterrichte in Berliner Schulen nicht recht folgen könnten und
hob der Herr Stadtschulrat wiederholt die guten pädagogischen
Erfolge der Charlottenburger Waldschulen aus deren neuestem Berichte
hervor. Gegen die Unterbringung so vieler Kinder auch im Winter in
solchen Sanalorien habe er insofern Bedenken, als sich deren an-
gemessene Beschäftigung an langen kalten Winlertagen pädagogisch
nur schwer werde ermöglichen lassen.
Von einer Seite des Ausschusses wurde hierauf nochmals hervor-
geboben, daß man unmöglich so weit gehen könne, jedes Kind mit
Kopfschmerzen :c. in eine geschlossene Anstalt zu bringen, dazu reichten
die Ferienkolonien eben hin und man halte jeden Pfennig für eine
solche Anlage, wie der Magistrat sie plane, für unnütz im Gegensatz
zu den vorbeschriebenen Sanatorien. Man beantrage daher wie folgt
zu beschließen:
II. Die Versammlung lehnt den Antrag des Magistrats ab und
ersucht denselben um eine möglichst baldige neue Vorlage betreffend
Errichtung einer Walderholungsstälte für kränkliche und genesende
Kinder ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, welche das
ganze Jahr hindurch geöffnet ist, woselbst auch hierfür geeignete
Kinder Schulunterricht bei ärztlicher Aufsicht erhalten können.
Weitere Redner des Ausschusses wünschten indes nicht, daß diese
Walderholungsstätte direkt für kranke Kinder reserviert würde, sondern
man wolle auch Kinder mit guter Gesundheit dort unterbringen um
ihnen durch Aufenthalt in frischer Luft und durch gute Er
nährung ihre Gesundheit zu erhalten. Hierzu genügten zunächst
die vom Magistrat vorgeschlagenen Baracken, an deren Herstellungs-
Möglichkeit auch für winterlichen Betrieb man nicht zweifele. Zur
Ablehnung der Vorlage liege also kein Grund vor. Zu gleicher Zeit
möge man aber auch den Magistrat um Herstellung weiterer Anlagen
mit festen Gebäuden ersuchen. Solche könnten in 2 Jahren fertig sein.
Man schaffe dann die Möglichkeit, für die bereits bewilligten 300000 JC,
schon jetzt jährlich 400 Kindern, in 2 Jahren also für 600000 JC
800 Kindern die ihnen vom Magistrat zugedachte Wohltat zukommen
zu lassen und beantrage demgemäß — unter Zurückziehung des An
trages Ä — folgende Beschlußfassung:
6. Die Versammlung stimmt dem Magistratsantrage zu und
ersucht gleichzeitig den Magistrat, baldigst eine Walderholungsstätte
mit festen Gebäuden auch für einen Winterbetrieb zu errichten, in
der abwechselnd 200 schwächliche und kränkliche Knaben und Mädchen
Aufnahme, Verpflegung, Unterricht und ärztliche Aufsicht finden.
Die Generaldebaite war hiermit beendet. Es wurde wie folgt
abgestimmt:
1. Antrag B. Derselbe wurde bei einer Anwesenheit von 14 Mit-
gliedern mit 7 gegen 7 Stimmen angenommen, so daß sich eine
Abstimmung über
2. Antrag 6 erübrigte.
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammlung folgende
Beschlußfassung vor:
Die Versammlung lehnt den Antrag des Magistrats, welcher
lautet:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß auf dem
städtischen Waldgelände in Buch zwischen Jagen 24 und 27 eine
Walderholungsstätte für 200 schwächliche schulpflichtige Kinder er
richtet wird, in der während der einen Hälfte des Sommers 200
Knaben, während der anderen Hälfte 2M Mädchen Aufnahme,
Verpflegung und Unterricht finden. Die Versammlung genehmigt
den vorgelegten Entwurf sowie den mit 300 000 JC abschließenden
Kostenanschlag und stellt zur Ausführung des Baues die im
Spezialeiat 49 für 1907, Ertraordinarium Position 4 vorgesehenen
300 000 zur Verfügung mit den in der Magistratsvorlage vom
26. Oktober 1907 ausgeführten Abänderungen,
ab und ersucht den Magistrat um eine möglichst baldige neue Vor
lage betreffs Errichtung einer Walderholungsstälte für kränkliche
und genesende Kinder ohne Unterschied des Alters und Geschlechts,
welche das ganze Jahr hindurch geöffnet ist, und woselbst auch
hierfür geeignete Kinder Schulunterricht bei ärztlicher Aufsicht
erhalten können.
Der Druck des Protokolls ist beschlossen und zum Berichterstatter
der unterzeichnete Vorsitzende gewählt worden.
G. w. o.
Nelke.
Berlin, den 9. Dezember 1907.
Der Stadtverordneten-Borsteher
Langerhans.
Druck tn n. t 6. »»ewe«th«l.