Path:
Volume No. 45 (1089-1103), 1907/11/23

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

vollendete zweiklassige Schulhaus uni 2 Klaffen zu erweitern, da die 
Schülerzahl inzwischen auf 170—180 Kinder gestiegen war. Als 
Patronatsbeitrag zu den auf 9 800 M veranschlagten Kosten für diesen 
Erweiterungsbau hat nunmehr die Schulgemeinde Buch von uns eine 
Summe erbeten, welche dem Holzwerl, der Hälfte des Wertes des 
Kalks und der Steine und der Hälfte der Restkosten entspricht. 
Diese Summe stellt sich nach der Berechnung unserer Bauvcrwaltung 
auf 6 175,so JC. 
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die erheblich gesteigerte 
Frequenz der Schule in Buch hauptsächlich durch unsere Anstalten 
daselbst hervorgerufen ist, haben wir beschlossen, der Bitte der Schul 
gemeinde Buch zu entsprechen und derselben ohne Anerkennung einer 
rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Zukunft einen 
Patronatsbeitrag von rund 6 200 M zu gewähren. In Fortsetzung 
der bisher erfolgten Uebung hätten wir 5 488 M zu zahlen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher zu be 
schließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zu den 
Kosten des Erweiterungsbaues der Schule in Buch ein Patronats 
beitrag von rund 6 200 M aus Titel XXIX des Etats der 
Kanalisationswerke und Rieselfelder pro 1907 gewährt wird und 
willigt ferner darin, daß die eine Hälfte des Beitrages nach Beginn 
des Baues, die andere Hälfte nach Fertigstellung des Rohbaues 
an die Schulgemeinde Buch gezahlt werde. 
Berlin, den 14. November 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1094. Borlage (J.-Nr. 350 G. B. I. 07) — zur Beschlutz 
fassung —, betreffend die Vermehrung der Zahl der 
Beisitzer des Kaufmannsgerichts. 
In dem im Jahre 1905 erlassenen Statut für das Kausmanns- 
gericht ist die Zahl der Beisitzer des Gerichts auf 200 normiert (§ 5 
des Statuts). Diese Zahl erscheint zur Zeit nicht mehr ausreichend, 
da die Geschäfte des Kausmannsgerichts seit seinem Bestehen au Um- 
fang erheblich zugenommen haben. Im Laufe der Jahre mußten wir, 
dem wachsenden Bedürfnis Rechnung wagend, die Zahl der Kammern 
von 2 auf 5 erhöhen. Dadurch wurde eine allzu häufige Inanspruch 
nahme der Beisitzer bedingt. Die uns zugegangenen Anträge ver 
schiedener Verbände der Handlungsgehilfen wünschen eine Erhöhung 
der Beisitzer in den Grenzen von 800 bis 600. 
Zur Zeit werden die Beisitzer vier- bis fünfmal im Jahre heran 
gezogen Eine verminderte Inanspruchnahme erscheint nns im 
Interesse der Beteiligten zwar erwünscht. Andererseits darf aber die 
Beteiligung der Beisitzer an den Verhandlungen unseres Erachtens 
nicht soweit herabgemindert werden, daß der einzelne Beisitzer nur 
ein- bis zweimal im Jahre in Tätigkeit tritt. Die Schnelligkeit der 
Rechtsprechung würde darunter leiden, wenn allzu häufig Beisitzer 
tätig sind, die mit den Formen des Verfahrens noch nicht vertraut sind. 
Unter Würdigung dieser beiden Gesichtspunkte halten wir es für 
angemessen, die Zahl der Beisitzer von 200 aut 3M zu erhöhen. Eine 
eigentliche Statutenänderung ist dadurch nicht bedingt, da in § 5, 
Absatz 5 des Statuts die Aenderung der Zahl der Beisitzer lediglich 
der Beschlußfassung der Gemeindebehörden vorbehalten ist. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Zahl 
der Beisitzer des Kaufmannsgerichts von 200 auf 360 erhöht werde. 
Berlin, den 22. November 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1095. Vorlage (J.-Nr. 2 760 X»n. III. 07) — zur Beschlutz- 
fassung —, betreffend die Vcräutzerung eines Wege 
grundstücks in Buch. 
Die Stadtgemeinde Berlin ist eingetragene Eigentümerin des im 
Gemeindebezirk Buch belcgcnen, im Grundbuche von Buch Band X 
Blatt Nr. 255 und auf dem Kartenblatte 2 unter Nr. 49/42 als Weg 
verzeichneten Privatweges, welcher auf dem anliegenden Plan in roter 
Farbe angelegt ist und die Buchstaben y—n trägt. Die Wegefläche 
hat eine Größe von 1 200 gm und erstreckt sich von der Kiesgrube in 
Buch in östlicher Richtung nach der Schwanebecker Feldmarkgrenze, 
woselbst früher der Eigentümer des Ritterguts Buch Ländereien be 
sessen hatte, zu welchen der Privatweg von Buch einen direkten Zu- 
gang bildete. Die bezeichneten Ländereien tragen jetzt den Namen 
„Kolonie Alpenberge" und sind von dem Schlächtermeister Joers aus 
Wilmersdorf erworben, parzelliert und bereits teilweise wieder ver- 
kaust wurden. Er hat den Wunsch geäußert, den der Stadtgemeinde 
gehörigen, zur Kolonie Alpenberge führenden Privatweg zu erwerben. 
Joers will dafür einen Teil der Pflasterung übernehmen, welche die 
Stadtgemeinde Berlin auf die Forlseyung des ihr gehörigen Weges 
nach der Gemeinde Buch zu aus Grund des im Jahre 1905 ab- 
geschlossenen Abkommens (vrrgl. Vorlage Nr. 874 der Vorlagen von 
1905 Stück Nr. 52) auszuführen verpflichtet ist. 
Der Schlächtermeister Joers hat uns daher das folgende An 
gebot gemacht: 
1. Die Stadtgemeinde Berlin läßt das ihr gehörige, in Buch ve- 
legene, im Grundbuche von Buch Band X, Blatt Nr. 255 unter 
der laufenden Nr. 2 der Grundstücke als Weg Plan 7a. 
Parzelle Nr. 49/42 des Kartenblatts der Gemarkung Buch ver 
zeichnete Grundstück von 1 200 qm Flächeninhalt, das aus dem 
anliegenden Plan in roter Farbe angelegt und mit den Buch 
staben y—n bezeichnet ist, an ihn aus. 
2. Dagegen verpflichtet er sich, den genannten Weg in ordnungs 
mäßigem Zustande zu unterhalten und den von der Dorfstratze 
zu Buch nach der Kiesgrube daselbst führenden Weg, der auf 
der erwähnten Karte in roter Farbe angelegt ist und die Buch 
staben c, e, g trägt, vom Punkte „g" ab auf eine Strecke von 
238 m westwärts in einer Breite von 7 m zu pflastern, im 
Anschluß an die von der Stadtgemeinde Berlin in gleicher 
Breite zu bewirkende Pflasterung des nach der Grenze des 
Gntsbezirks sich erstreckenden Wegeteils. 
3. Die Pflasterung des Wegeteils erfolgt mit Kopfsteinen auf Sand 
bettung. Die Gemeinde Buch, die nach der Pflasterung des 
Wegeteils dessen Unterhaltung im Gcmeindebezirk Buch über- 
nimmi, soll berechtigt sein, die Ausführung der Pflasterarbeiten 
zu übcrivachen und sich von der Güte und Brauchbarkeit des 
zur Pflasterung verwendeten Materials zu überzeugen. 
4. die Auflassung des Wegegrundstücks hat vollständig Pfand- und 
lastenfrei und tunlichst bald, nachdem die Gemeinde Buch der 
Stadtgemeinde Berlin gegenüber schriftlich anerkannt hat, daß 
die Pflasterung des zu 2 bezeichneten Teils des Weges c, e, g 
ordnungsmäßig von Joers ausgeführt ist, zu erfolgen. 
5. Die Stadtgemeinde Berlin leistet für vorhandene privat- oder 
öffentlichrechlliche Beschränkungen an dem Wcgegrundstücke keine 
Gewähr. 
6. Die Uebergabe des Wegegrundstücks ist mit dessen Auflassung 
als erfolgt anzusehen. 
7. Den Stempel zuni Kaufverträge, die zur Erhebung gelangenden 
Umsatzsteuern sowie die für die Auflassung und Eintragung des 
Eigentums zur Entstehung gelangenden Gerichtskosten über 
nimmt Joers. 
8. Der Wert des Wegelandes wird im Stempelinteresse auf 
1 700 M angenommen. 
9. An dieses Angebot hält sich Joers bis zum 1. Januar 1908 
gebunden, dergestalt jedoch, daß der Vertrag als zustande ge- 
kommen gilt, wenn die Annahmeerklärung innerhalb der ge- 
dachten Frist beurkundet ist. 
Wir hallen das Angebot mit Rücksicht darauf, daß das Eigentum 
an dem zu veräußernden Weg für uns ohne Interesse ist, in Ileber- 
einstinunung mit der Deputation für die städtischen Kanalisationswerkc 
und Rieselfelder für empfehlenswert und ersuchen um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das der 
Stadtgemeinde Berlin gehörige, im Gemeindebezirk Buch belegene, 
im Grundbuche von Buch Band X Blatt 255 eingetragene/ als 
Weg Plan 7a Parzelle 49/42 des Kartenblatts 2 der Gemarkung 
Buch verzeichnete Grundstück von 1 200 qm Flächeninhalt an den 
Schlächtermeister August Joers in Wilmersdorf, Regensburger 
Straße 25a, unter den in der Vorlage des Magistrats vom 17. No 
vember 1907 — J.-Nr. 2 760 Xan. III. 07 — näher angegebenen 
Bedingungen übereignet werde. 
Berlin, den 17. November 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1090. Protokoll des Ausschusses zur Vorberatung der 
Vorlage (Drucksache 977 , betreffend den Erwerb der 
Grundstücke Landsberger Strafte 49 und 51 zur 
Verbreiterung der Landsberger Strafte. 
Berlin, den 19. November 1907. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Meybring, Vorsitzender, 
- Meißner, Vorsitzenderstellvertreter, 
- Borgmann, 
- B r u n z l o w, 
- Butzke, 
. Hintze. 
- Hoffmann. 
- Landsberg, 
- Manasse, 
- Mertens, 
. Salinger, 
Schloepke, 
- Schulz I, 
Zylicz.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.