vollendete zweiklassige Schulhaus uni 2 Klaffen zu erweitern, da die
Schülerzahl inzwischen auf 170—180 Kinder gestiegen war. Als
Patronatsbeitrag zu den auf 9 800 M veranschlagten Kosten für diesen
Erweiterungsbau hat nunmehr die Schulgemeinde Buch von uns eine
Summe erbeten, welche dem Holzwerl, der Hälfte des Wertes des
Kalks und der Steine und der Hälfte der Restkosten entspricht.
Diese Summe stellt sich nach der Berechnung unserer Bauvcrwaltung
auf 6 175,so JC.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die erheblich gesteigerte
Frequenz der Schule in Buch hauptsächlich durch unsere Anstalten
daselbst hervorgerufen ist, haben wir beschlossen, der Bitte der Schul
gemeinde Buch zu entsprechen und derselben ohne Anerkennung einer
rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Zukunft einen
Patronatsbeitrag von rund 6 200 M zu gewähren. In Fortsetzung
der bisher erfolgten Uebung hätten wir 5 488 M zu zahlen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher zu be
schließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß zu den
Kosten des Erweiterungsbaues der Schule in Buch ein Patronats
beitrag von rund 6 200 M aus Titel XXIX des Etats der
Kanalisationswerke und Rieselfelder pro 1907 gewährt wird und
willigt ferner darin, daß die eine Hälfte des Beitrages nach Beginn
des Baues, die andere Hälfte nach Fertigstellung des Rohbaues
an die Schulgemeinde Buch gezahlt werde.
Berlin, den 14. November 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1094. Borlage (J.-Nr. 350 G. B. I. 07) — zur Beschlutz
fassung —, betreffend die Vermehrung der Zahl der
Beisitzer des Kaufmannsgerichts.
In dem im Jahre 1905 erlassenen Statut für das Kausmanns-
gericht ist die Zahl der Beisitzer des Gerichts auf 200 normiert (§ 5
des Statuts). Diese Zahl erscheint zur Zeit nicht mehr ausreichend,
da die Geschäfte des Kausmannsgerichts seit seinem Bestehen au Um-
fang erheblich zugenommen haben. Im Laufe der Jahre mußten wir,
dem wachsenden Bedürfnis Rechnung wagend, die Zahl der Kammern
von 2 auf 5 erhöhen. Dadurch wurde eine allzu häufige Inanspruch
nahme der Beisitzer bedingt. Die uns zugegangenen Anträge ver
schiedener Verbände der Handlungsgehilfen wünschen eine Erhöhung
der Beisitzer in den Grenzen von 800 bis 600.
Zur Zeit werden die Beisitzer vier- bis fünfmal im Jahre heran
gezogen Eine verminderte Inanspruchnahme erscheint nns im
Interesse der Beteiligten zwar erwünscht. Andererseits darf aber die
Beteiligung der Beisitzer an den Verhandlungen unseres Erachtens
nicht soweit herabgemindert werden, daß der einzelne Beisitzer nur
ein- bis zweimal im Jahre in Tätigkeit tritt. Die Schnelligkeit der
Rechtsprechung würde darunter leiden, wenn allzu häufig Beisitzer
tätig sind, die mit den Formen des Verfahrens noch nicht vertraut sind.
Unter Würdigung dieser beiden Gesichtspunkte halten wir es für
angemessen, die Zahl der Beisitzer von 200 aut 3M zu erhöhen. Eine
eigentliche Statutenänderung ist dadurch nicht bedingt, da in § 5,
Absatz 5 des Statuts die Aenderung der Zahl der Beisitzer lediglich
der Beschlußfassung der Gemeindebehörden vorbehalten ist.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Zahl
der Beisitzer des Kaufmannsgerichts von 200 auf 360 erhöht werde.
Berlin, den 22. November 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1095. Vorlage (J.-Nr. 2 760 X»n. III. 07) — zur Beschlutz-
fassung —, betreffend die Vcräutzerung eines Wege
grundstücks in Buch.
Die Stadtgemeinde Berlin ist eingetragene Eigentümerin des im
Gemeindebezirk Buch belcgcnen, im Grundbuche von Buch Band X
Blatt Nr. 255 und auf dem Kartenblatte 2 unter Nr. 49/42 als Weg
verzeichneten Privatweges, welcher auf dem anliegenden Plan in roter
Farbe angelegt ist und die Buchstaben y—n trägt. Die Wegefläche
hat eine Größe von 1 200 gm und erstreckt sich von der Kiesgrube in
Buch in östlicher Richtung nach der Schwanebecker Feldmarkgrenze,
woselbst früher der Eigentümer des Ritterguts Buch Ländereien be
sessen hatte, zu welchen der Privatweg von Buch einen direkten Zu-
gang bildete. Die bezeichneten Ländereien tragen jetzt den Namen
„Kolonie Alpenberge" und sind von dem Schlächtermeister Joers aus
Wilmersdorf erworben, parzelliert und bereits teilweise wieder ver-
kaust wurden. Er hat den Wunsch geäußert, den der Stadtgemeinde
gehörigen, zur Kolonie Alpenberge führenden Privatweg zu erwerben.
Joers will dafür einen Teil der Pflasterung übernehmen, welche die
Stadtgemeinde Berlin auf die Forlseyung des ihr gehörigen Weges
nach der Gemeinde Buch zu aus Grund des im Jahre 1905 ab-
geschlossenen Abkommens (vrrgl. Vorlage Nr. 874 der Vorlagen von
1905 Stück Nr. 52) auszuführen verpflichtet ist.
Der Schlächtermeister Joers hat uns daher das folgende An
gebot gemacht:
1. Die Stadtgemeinde Berlin läßt das ihr gehörige, in Buch ve-
legene, im Grundbuche von Buch Band X, Blatt Nr. 255 unter
der laufenden Nr. 2 der Grundstücke als Weg Plan 7a.
Parzelle Nr. 49/42 des Kartenblatts der Gemarkung Buch ver
zeichnete Grundstück von 1 200 qm Flächeninhalt, das aus dem
anliegenden Plan in roter Farbe angelegt und mit den Buch
staben y—n bezeichnet ist, an ihn aus.
2. Dagegen verpflichtet er sich, den genannten Weg in ordnungs
mäßigem Zustande zu unterhalten und den von der Dorfstratze
zu Buch nach der Kiesgrube daselbst führenden Weg, der auf
der erwähnten Karte in roter Farbe angelegt ist und die Buch
staben c, e, g trägt, vom Punkte „g" ab auf eine Strecke von
238 m westwärts in einer Breite von 7 m zu pflastern, im
Anschluß an die von der Stadtgemeinde Berlin in gleicher
Breite zu bewirkende Pflasterung des nach der Grenze des
Gntsbezirks sich erstreckenden Wegeteils.
3. Die Pflasterung des Wegeteils erfolgt mit Kopfsteinen auf Sand
bettung. Die Gemeinde Buch, die nach der Pflasterung des
Wegeteils dessen Unterhaltung im Gcmeindebezirk Buch über-
nimmi, soll berechtigt sein, die Ausführung der Pflasterarbeiten
zu übcrivachen und sich von der Güte und Brauchbarkeit des
zur Pflasterung verwendeten Materials zu überzeugen.
4. die Auflassung des Wegegrundstücks hat vollständig Pfand- und
lastenfrei und tunlichst bald, nachdem die Gemeinde Buch der
Stadtgemeinde Berlin gegenüber schriftlich anerkannt hat, daß
die Pflasterung des zu 2 bezeichneten Teils des Weges c, e, g
ordnungsmäßig von Joers ausgeführt ist, zu erfolgen.
5. Die Stadtgemeinde Berlin leistet für vorhandene privat- oder
öffentlichrechlliche Beschränkungen an dem Wcgegrundstücke keine
Gewähr.
6. Die Uebergabe des Wegegrundstücks ist mit dessen Auflassung
als erfolgt anzusehen.
7. Den Stempel zuni Kaufverträge, die zur Erhebung gelangenden
Umsatzsteuern sowie die für die Auflassung und Eintragung des
Eigentums zur Entstehung gelangenden Gerichtskosten über
nimmt Joers.
8. Der Wert des Wegelandes wird im Stempelinteresse auf
1 700 M angenommen.
9. An dieses Angebot hält sich Joers bis zum 1. Januar 1908
gebunden, dergestalt jedoch, daß der Vertrag als zustande ge-
kommen gilt, wenn die Annahmeerklärung innerhalb der ge-
dachten Frist beurkundet ist.
Wir hallen das Angebot mit Rücksicht darauf, daß das Eigentum
an dem zu veräußernden Weg für uns ohne Interesse ist, in Ileber-
einstinunung mit der Deputation für die städtischen Kanalisationswerkc
und Rieselfelder für empfehlenswert und ersuchen um folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das der
Stadtgemeinde Berlin gehörige, im Gemeindebezirk Buch belegene,
im Grundbuche von Buch Band X Blatt 255 eingetragene/ als
Weg Plan 7a Parzelle 49/42 des Kartenblatts 2 der Gemarkung
Buch verzeichnete Grundstück von 1 200 qm Flächeninhalt an den
Schlächtermeister August Joers in Wilmersdorf, Regensburger
Straße 25a, unter den in der Vorlage des Magistrats vom 17. No
vember 1907 — J.-Nr. 2 760 Xan. III. 07 — näher angegebenen
Bedingungen übereignet werde.
Berlin, den 17. November 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1090. Protokoll des Ausschusses zur Vorberatung der
Vorlage (Drucksache 977 , betreffend den Erwerb der
Grundstücke Landsberger Strafte 49 und 51 zur
Verbreiterung der Landsberger Strafte.
Berlin, den 19. November 1907.
Anwesend:
Stadtverordneter Meybring, Vorsitzender,
- Meißner, Vorsitzenderstellvertreter,
- Borgmann,
- B r u n z l o w,
- Butzke,
. Hintze.
- Hoffmann.
- Landsberg,
- Manasse,
- Mertens,
. Salinger,
Schloepke,
- Schulz I,
Zylicz.