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1036. Vorlage (J.-Nr. 1 215 6. B. I. 07) - zur Beschlutz,
faffung —, betreffend die Anstellung von 4 Bureau
anwärtern.
Die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Militäran-
Wärter sind zur Ableistung ihrer Probezeit von sechs Monaten am
1. Juni 1907 in unseren Bureaudienst eingetreten.
Diese Probezeit nähert sich ihrem Ende.
Die Anwärter haben sich in bezug auf Führung, Fleiß und
Leistungen bewährt und sind nach den bei den Akten befindlichen
Gutachten unseres Vertrauensarztes auch körperlich für den Bureau-
dienst geeignet.
Wir wollen sie daher vom Ablauf der Probedienstzeit ab als
Bureauanwärter anstellen, und zwar bis zum Bestehen der Assistenten-
Prüfung gegen dreimonatliche Kündigung, sowie mit der Maßgabe,
daß sie entlaffen sind, wenn sie nicht binnen drei Jahren seit der Er-
nennung zum Bureauanwärter die Assistentenprüfung bestanden haben.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 24. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 1036.
Lfde.
Nr.
Name
Geburtstag
In den städtischen
Dienst getreten
am
Wohnung
1
Nickel, Adolf
4. 10. 1877
1. 6. 1907
Elisabethstraße 34 v. III bei Zeh.
2
Schroeter, Artur
6. 12. 1874
1. 6. 1907
Boxhagcn-Rummelsburg, Seumestraße 14.
3
Scheuer, Otto
16. 2. 1876
1. 6. 1907
Solmsstraße 30 v. II bei Purka.
4
Alex, Otto
9. 11. 1877
1. 6. 1907
Mendelsohnstraße 15 II bei Steinberg.
1037. Vorlage (J.-Nr. 801 V. 8. I. 07) — zur Beschluß-
faffung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung für den dienstunfähigen Arbeiter
August Rittwach.
Der dienstunfähige Arbeiter August Rittwach, geboren am
4. April 1834, hier, Senefelderstraße 40 bei dem Putzer Wilhelm
Hartwig wohnhaft, welcher vom 20. April 1886 bis 22. Januar 1907
auf dem städtischen Viehhofe beschäftigt war, ist um Gewährung
eines Ruhegeldes vorstellig geworden.
Zur Begründung seines Antrages gibt er an, bereits seit
1. November 1880, also schon lange vor dem Beginn seiner Tätigkeit
auf dem Viehhofe, als Arbeiter auf den Rieselfeldern tätig gewesen
zu sein. Erhebungen nach dieser Richtung haben seine Angaben zwar
im allgemeinen bestätigt, jedoch läßt sich trotzdem eine Zusammcn-
rechnung beider Dienstzeiten nicht rechtfertigen, da die bisherige Dienst
zeit gemäß ß 2 Absatz 5 des Gemeindebeschlusses vom 9. Mai 1901
nur dann anrechnungsfähig ist, wenn die Entlassung wegen Arbeits-
Mangel stattgefunden hat und die spätere Wiedereinstellung in dem
gleichen städtischen Betriebe erfolgt.
Der angezogene Gemeindebeschluß kann aber auch deshalb nicht
auf ihn angewendet werden, weil Rittwach bereits das 50. Lebens-
jähr vollendet hatte, als er in den Vichhofdienst eintrat.
Würde indes von der Ucberschreituug der Altersgrenze abgesehen
werden, so stünde ihm ein Ruhegeld im Jahresbetrage von 448,32 JC zu.
Rittwach ist Witwer und wohnt jetzt bei seinem Schwiegersöhne,
dem Putzer Wilhelm Hartwig.
Nach Angabe des Gemeindevorstandcs von Stralau, wo Rittwach
zuletzt wohnte, wird er von seinen Kindern, zwei Söhnen und drei
Töchtern nur notdürftig unterstützt, da sie selbst Familie haben und
nur über geringe Einkünfte verfügen. Eigenes Vermögen besitzt er
nicht. Er bezieht eine Invalidenrente von monatlich 19,40 Jt. Aus
sonstigen Mitteln des Reichs oder anderer Verbände wird er nicht
unterstützt. Krankenunterstützuiig hat er, nach Angabe der Betriebs-
krankenkasse Berlin, bis einschließlich 13. September cr. bezogen.
Mit Rücksicht darauf und unter Hinweis auf seine mehr als
20 jährige Dienstzeit am Viehhofe, wollen wir ihm. wie dies in
früheren ähnlichen Fällen stets geschehen ist. eine laufende Unterstützung
von jährlich 448,32 M, zahlbar vom Tage nach dem Ablauf der
Kafsenleistung ab. gewähren, und ersuchen deshalb zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem dienstunfähigen
Viehhofarbeiter August Rittwach, vom 14. September 1907 ab,
eine laufende Unterstützung von jährlich 448,32 M, zu Lasten des
Viehhofetats gezahlt werde.
Berlin, den 12. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1038. Vorlage (J.-Nr. 191 V7»s8sr 07 P.) — zur Befchluß-
faffung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Der frühere Bauaufseher Albert Mootz ist am 23. April d. Js.
verstorben. Seine Witwe Auguste, geb. Eue, hier, Strelitzer Straße
Nr. 14 III bei Kühne wohnhaft, ist um Gewährung einer laufenden
Unterstützung vorstellig geworden. Der Verstorbene war nahezu 12
Jahre bei den Wasserwerken beschäftigt. Er mußte am 1. April 1902
seiner Stellung enthoben werden^ weil er infolge seines hohen Alters
von <8 Jahren nicht mehr fähig war den Anforderungen des Dienstes
zu entsprechen. Ruhegeld konnte ihm nicht gewährt werden, da er
bei seinem Eintritt in den städtischen Dienst das 50. Lebensjahr
bereits überschritten hatte und in solchem Falle der Gemeindcbeschluß
vom 9. Mai 1901 — betreffend die Bewilligung von Ruhegeld —
keine Anwendung finden kaun. Es wurde ihm aber niit Rücksicht
auf seine gute Dienstführung und seine Mittellosigkeit durch Stadt-
verordnetenbeschluß vom 24. April 1902 — Protokoll 29 — eine
laufende Unterstützung von 30 M monatlich gewährt, welche ihm bis
zu seinem Tode gezahlt worden ist.
Die Witwe steht im 74. Lebensjahre, ist gebrechlich und vermag
sich nur mit Mühe fortzubewegen, infolgedessen ist sie nicht mehr
fähig einem Erwerbe nachzugehen. Unterstützungen von Angehörigen
hat die völlig mittellose Frau nicht zu erwarten. Ihr Schwiegersohn,
welcher Schriftsetzer ist und bei dem sie ein Unterkommen gefunden
hat, hat nur ein bescheidenes Einkommen und eine Faniilie von Frau
und zwei Kindern zu ernähren. Seine Schwiegermutter vermag er
daher nicht dauernd zu unterhalten.
Mit Rücksicht auf die geschilderten Verhältnisse wollen wir der
Witwe Mootz eine laufende Unterstützung von monatlich 16 M ge
währen. Die Höhe derselben entspricht annähernd dem Witwengelde,
welches Sie erhalten haben würde, wenn ihr verstorbener Ehemann
zum Empfange von Ruhegeld berechtigt gewesen wäre.
Die Versammlung ersuchen wir daher um folgende Beschluß
fassung: ,
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, dax der
Witwe Auguste Mootz, geb. Eue, eine laufende Unterstützung von
monatlich 16 M vom 1. Mai 1907 ab vorläufig bis 31. März
1909 gezahlt werde.
Berlin, den 9. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
treter des erkrankten Stadtbauassistenten Friedrich Verwendung ge-
funden hat.
Er hat sich als fleißig, tüchtig und zuverlässig erwiesen, so daß
wir ihm jetzt die vakante Stadtbauassistentenstelle endgültig übertragen
wollen.
Er wohnt zur Zeit Neu-Lichtenberg. Margaretenstraße 11. bei
Ebel, und bezieht seit 1. März 1906 200 monatliche Diäten.
Nach dem mit Bitte um Rückgabe beigefügten Gutachten unseres
Vertrauensarztes ist Zöllner auch körperlich geeignet fürdenKommunal-
dienst als Stadtbauassistent.
Wir ersuchen die Versammlung um gefällige Aeußerung zu der
beabsichtigten Anstellung des Bautechnikers Zöllner als Stadt-
bauassistent.
Berlin, den 21. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
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