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Volume No. 41 (933-955), 1907/10/19 Anlage: ad No. 41 (956-963), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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960. Vorlage (J.-Nr. 277 Feur.gen.07) — jur Beschlußfassung —, 
betreffend die Wiederwahl des Ratszimmermeisters 
Otto Mießner und die Neuwahl des Zimmermeisters 
Wilhelm Borpahl zum Ratszimmermeister. 
Die Wahlzeit des Ratszimmermeisters Otto Mießner, See- 
straße 61 wohnhaft, welcher als solcher seit dem 1. Dezember 1901 
tätig ist, läuft mit Ende November d. Js. ab. Herr Mießner hat 
seine Tätigkeit bisher zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt, so 
daß wir ihn aus fernere 6 Jahre vom 1. Dezember 1907 bis 30. No 
vember 1913 zum Ratszimmermcister wiedergewählt haben. 
An Stelle des freiwillig aus dem Amte geschiedenen Rats- 
zimmermeisters Stieber haben wir den Zimmermeister Wilhelm 
Vorpahl, Pappelallee 127 wohnhaft, der allen an einen Rats 
zimmermeister zu stellenden Anforderungen entspricht, auf die Dauer 
von 6 Jahren und zwar voin 1. November 1907 bis 31. Oktober 1913 
gewählt. 
Im Einverständnis mit unserer Deputation für die städtische 
Feuersozietät beabsichtigen wir daher, 
1. den Ratszimmermeister Otto Mießner auf weitere 6 Jahre, 
vom 1. Dezember 1907 bis 30. November 1913, als Rats- 
zimmermeister, und 
2. den Zimmermeister Wilhelm Vorpahl als Ratszimmermeister 
auf 6 Jahre vom 1. November 1907 bis 31. Oktober 1913 neu 
zu bestellen. 
und ersuchen die Stadtverordnetenversammlung 
um Aeußerung gemäß § 5 des Ortsstatuts vom 2 ]' 1896. , 
Berlin, den 14. Oktober 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
»61. Borlage (J.-Nr. 7 378 Erl. 1.07) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter 
stützung. 
Die Witwe H e n r i e t t e K o s l o w s ki, geb. W i l s k i, Admiralstraße 33 
wohnhaft, ist um Gewährung einer laufenden Unterstützung aus Mitteln 
der städtischen Gaswerke vorstellig geworden. 
Der am 24. August d. Js. verstorbene Ehemann der Antrag 
stellerin, welcher 29 Jahre lang ununterbrochen im Dienste der städti 
schen Gaswerke gestanden und sich während dieser Zeit als fleißiger 
und tüchtiger Arbeiter gezeigt hatte, hat seit dem Jahre 1897, nachdem 
er erwerbsunfähig geworden war, bis zu seinem Tode ununterbrochen eine 
laufende Unterstützung, zuletzt in Höhe von 33 Jt monatlich bezogen. 
Die Witwe Koslowski, welche zur Zeit 73 Jahre alt ist. hat 
nach Auskunft der zuständigen Armenkommission außer einem kleinen 
Verdienst durch Abvermieten kein weiteres Einkommen, da sie ihres 
hohen Alters wegen erwerbsunfähig ist. Ihre Würdigkeit und Be 
dürftigkeit steht außer Zweifel. 
Anderweite Unterstützungen erhält sie nicht. 
Die Deputation der städtischen Gaswerke hat deshalb beschlossen, 
der Antragstellerin vom 1. Oktober 1907 ab vorläufig bis Ende März 
1908 eine laufende Unterstützung von monatlich 15 Jt zu gewähren. 
Indem wir diesem Beschlusse beitreten, ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe 
Henriette Koslowski, geb. Wilski, Admiralstraße 38, vom 
1. Oktober 1907 ab vorläufig bis Ende März 1908 eine laufende 
Unterstützung von monatlich 15 Jt zu Lasten des Etats der städti 
schen Gaswerke gezahlt werde. 
Berlin, den 3. Oktober 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
962. Vorlage (J.-Nr. 916/07» — zur Beschlußfassung —. be- 
treffend Abfindung aus dem Nachlaß der Krng'schen 
Eheleute. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25. Januar 1906 — 
siehe Protokoll 16 — der Annahme der Erbschaft nach dem Stadtrat a.D. 
und Stadtältesten Georg Friedrich Krug und seiner Ehefrau 
Luise Wilhelmine. geb. Richter, zugestimmt. 
Auf unseren Antrag wegen Herbeiführung der landesherrlichen 
Genehmigung der Zuwendung ließ uns der Herr Oberpräsident am 
18. März d. Js. den abschriftlich beiliegenden Erlaß zugehen. Die 
Erörterung der Frage von Abfindungen an vorstellig gewordene 
Verwandte der Stifter, die in diesem Erlaß angeregt wurde, zog sich 
bis zum Juli d. Js. hin und führte uns zu dem Beschlusse, den 
unter 1—4, 6—8, 11, 14—16 des Erlaffes bezeichneten Personen 
sowie an die bei Nr. 17 bezeichnete Frau Zeunig und die Geschwister 
Lorenz Abfindungen zu bewilligen. Die Abfindung der anderen 
Bittsteller beschlossen wir abzulehnen, teils wegen mangelnder Be 
dürftigkeit. teils weil die Bittsteller für das zu begründende Hospital 
sich eignen. 
Zur Beschleunigung der Angelegenheit haben wir unter Ueber- 
reichung der abschriftlich beigefügten Zusammenstellung an den Herrn 
Oberpräsidenten zunächst die Anfrage gerichtet, ob er damit einver 
standen sei, wenn wir die Zustimmung der Stadtverordnetenversamm 
lung zu der Gewährung von Abfindungen in der Höhe und in dem 
Umfange nachsuchen würden, wie sic in der Zusammenstellung vor 
gesehen sind. 
Der Herr Oberpräsident hat nun am 2. August 1907 mit unseren 
Vorschlägen sich einverstanden erklärt; jedoch hat er uns in dein ab 
schriftlich beiliegenden Erlaß noch die Abfindung von zwei weiteren 
Bittstellern nahegelegt. 
Auch diese Abfindungen wollen wir unsererseits bewilligen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um folgende 
Beschlußfassung in geheimer Sitzung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß aus dem 
Nachlaß des Stadtrats a.D. und Stadtältesten Georg Friedrich 
Krug und seiner Ehefrau Luise Wilhemine, geb. Richter, die 
folgenden Abfindungen gezahlt werden: 
a) an den Rentenempfänger Heinrich Müller in Zehdenick 
jährlich 360 Jt, 
b) an die Witwe Minna Suchomel, geb. Schildhauer, in Berlin, 
Gartenstraße 111, jährlich 360 Jt, 
c) an den Gürtlergesellen Julius Schildhauer in Berlin, 
Lausitzer Straße 7, jährlich 360 Jt, 
d) für die Geschwister 
Johannes Michaelis, 
Rudolf 
Charlotte 
Gertrud 
in Berlin. Waldstraße 36, bis zum vollendeten 18. Lebensjahre 
als Erziehungsbeihilfe je 100 Jt, 
Falls die Mutter vorher stirbt, jährlich 150 Jt, 
e) an den Gastwirt Alexander Korff in Berlin, Elisabethkirch- 
Straßc 18, einmalig 1500 Jt, 
1) an den Droschkenkutscher Friedrich Karl Korff in Berlin, 
Chausseestraße 62, jährlich 360 Jt, 
g) an die Almosenempfängerin Henriette Ernestine Korff in 
Berlin, Putbuser Straße 31, jährlich 600 Jt, 
h) an Fräulein Auguste Oestereich in Friedrichshagen, See- 
straße 1, jährlich 600 Jt, 
i) an die Witwe Hulda Esch geb. Uhlmann in Lichtenberg, 
Margaretenstraße 3, jährlich 600 Jt. 
k) an Fräulein Johanna Lorenz in Charlottenburg, Wittenberg 
platz 3, einmalig 300 Jt, 
l) an Frau Emma La Quiante, geb. Löser in Berlin, Acker 
straße 136, einmalig 8000 Jt, 
m) an Frau Margarete Zennig, geb. Lorenz, in Charlotten- 
bürg, Kleiststraße 7, auf 6 Jahre je 500 Jt, 
n) an die Geschwister Werner, Herbert und Charlotte Lorenz 
bis die Schulden des Nachlasses ihrer Großmutter Lorenz 
getilgt sind, jährlich 1440 Jt, 
o) an Frau Mathilde Sieweri, geb. Mietzner, in Anklam, 
Nikolaikirchstraße 7, jährlich 360 Jt, 
p) an Frau Amelung, geb. Zieme, in Berlin, Zimmerstraße 72, 
jährlich 360 Jt. 
Berlin, den 9. Oktober 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu 962. 
Der Oberpräsident 
der Provinz Brandenburg. Potsdam, den 18. März 1907. 
0. P. 5526. 
Auf den Bericht vom 24. September 1906 (Nr. 1416/05 Stftg.), 
dessen Anlagen zurückerfolgen. 
I. In dem Testament des Stadtrats Krug und seiner Ehefrau 
Luise Wilhelmine, geb. Richter, ist die Stadt Berlin unter der 
ausdrücklichen Bedingung zur Erbin eingesetzt, daß sie mit den Mitteln 
des Nachlaffes eine Altersvcrsorgungsanstalt oder ein Hospital stiftet. 
Demgemäß haben die städtischen Behörden die Annahme der Erbschaft 
ausdrücklich unter den letztwillig von den Erblassern festgesetzten Be 
dingungen beschlossen, auch hat die Stadtverordnetenversammlung am 
25. Januar 1906 den Magistrat ersucht, mit ihr in gemischter Depu 
tation über die Ausführung der Bestimmungen des Krng'schen Testa 
ments in Beratung zu treten. 
Gegen eine bedingungslose Erteilung der Allerhöchsten Genehmi 
gung zur Annahme der Erbschaft sowie der zu errichtenden Stiftung 
haben eine Anzahl im Testament nicht bedachter, sich für hilfsbedürftig 
haltender Seitenverwandtcr der Erblasser mit der Bitte um Gewäh- 
rung von Abfindungen Einspruch erhoben; andererseits haben die 
Erblasser unter den für die Stiftung in dem Testament gegebenen 
Vorschriften bestimmt, daß, sobald die Stiftung ins Leben getreten sein 
wird, zunächst die Verwandten des Testators und seiner ersten Gattin
	        
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