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Bahnhofes im Zuge der Liegnitzer oder Glogauer Straße zum
Zweck einer direkten Verbindung der Wiener Straße mit der Gör
litzer Straße und somit zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs
für Fußgänger,
ab und ersucht den Magistrat,
ihr eine Vorlage zu machen, betreffend die Herstellung eines Fuß
gängertunnels unter dem Bahnkörper des Görlitzer Bahnhofes im
Zuge der Liegnitzer Straße zuni Zweck einer direkten Verbindung
der Wiener Straße mit der Görlitzer Straße und somit zur Er
leichterung des geschäftlichen Verkehrs für Fußgänger.
Der Druck des Protokolls wurde beschlossen und zum Referenten
der unterzeichnete Vorsitzende gewählt.
V. w. o.
W. Iden.
94« Vorlage' (J.-Nr. 486 Kan. V. 07) — zur Beschlutz
fassung —, betreffend den Bau einer Entwäfferungs-
leitung zur Entwässerung des Borwerks Hobrechtsfelde
bei Buch.
Für das nach dem Beschlusse der Versammlung vom 1. März 1906
— Protokoll 34, Gemeindeblatt Seite 76 — in der Aufführung
begriffene neue Vorwerk Hobrechtsfelde ist behufs Abführung der
Niederschlags-, sowie Haus- und Wirtschaftswäffer die Anlegung einer
Entwässerung notwendig. In Betracht kommen außer den auf dem
Gutshofe errichteten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, sowie den
Stallungen auch die in einer Entfernung von etwa 300 m vom
Vorwerk gelegenen Wohn- und Stallgebäude der Arbeiter.
Die Kosten der Entwässerungsanlage betragen nach dem nebst
Zeichnung und Erläuterungsbericht beigefügtenKostenanschlage43 000Jt.
Wir beabsichtigen, sie ebenso wie diejenigen der bisher genehmigten
Bauten auf dem Vorwerk aus Anleihemitteln zu entnehmen und den
Betrag in den Etat der Kanalisationswcrke für 1908 beim Extra-
ordinarium I „aus Anleihen" einzustellen.
Die Ausführung der Entwässerungsanlage hatten wir für das
Etatsjahr 1908 in Aussicht genommen, durch den Eintritt besonderer
Umstände sind wir jedoch gezwungen, mit derselben sofort zu beginnen.
Die vor dem Beginn der Bauten durch Bohrungen festgestellte
und bei der Bauausführung berücksichtigte Grundwasserhöhe ist nämlich
inzwischen wahrscheinlich infolge der diesjährigen ungewöhnlichen
Regenperiode bis zu 1 m über den im Frühjahre ermittelten Stand
gestiegen und es sind dadurch die tiefer gelegenen Keller der beiden
im Rohbau bereits fertig gestellten Vierfamilienwohnhäuser für die
Arbeiter überschwemmt worden. Da diese Häuser aus wirtschaftlichen
Gründen möglichst schnell fertig gestellt werden müssen, ist es not
wendig, die Entwässerungsanlage wenigstens insoweit, als sie zur Ab
führung des Grundwassers usw. aus diesen Gebäuden erforderlich ist, so
fort auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sollen vorschußweise
aus bereiten Mitteln der Stadthauptkasse entnommen und im Etats
jahre 1908 aus den im Extraordinarium I bereit zu stellenden Bau
kosten erstattet werden.
Wir beantragen daher im Einverständnis mit der Deputation für
die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung genehmigt das vorgelegte Proiekt zu einer
Entwässerungsanlage für das neue Vorwerk Hobrechtsfelde bei
Buch sowie die Entnahme der Baukosten mit 43 000 JC aus
Anleihemitteln und ihre Einstellung in den Etat der städtischen
Kanalisationswerke und Rieselfelder für das Etatsjahr 1908 beim
Extraordinarium I.
Sie ist ferner damit einverstanden, daß mit der Ausführung der
Anlage sofort begonnen, die Baukosten vorschußweise aus bereiten
Mitteln der Stadthauptkasse entnommen und im Etatsjahre 1908
aus den im Extraordinarium I bereit gestellten Mitteln erstattet
werden.
Berlin, den 17. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu «4«.
Erläuterungsbericht
zu dem Entwurf für den Bau einer Entwäfferungsleitung für die
Entwässerung des Vorwerks Hobrechtsfelde.
Für das neu anzulegende und in der Aufführung begriffene
Vorwerk Hobrechtsfelde auf der Gemarkung Buch ist die Anlage einer
sachgemäßen Entwässerung notwendig zur Abführung der Nieder
schlagsmengen und der Haus- und Wirtschaftswässer. Es handelt
sich hierbei sowohl um das Vorwerk selbst mit seinen Wohnhäusern,
Stallungen und Wirtschaftsgebäuden, als auch um die zirka 300 m vom
Vorwerk emfernten Arbciterwohnhäuser.
Es wird angenommen, daß von den Dachflächen einschließlich
der Haus- und Wirtschaftswässer eine Abflußmenge von 90 ba/sl
abzuleiten ist und von den gepflasterten und befestigten Wegen eine
solche von 30 va/sl.
Das ergibt bei
0,so da vorhandener Dachflächen 81 sl,
2,70 ha vorhandener befestigter Wege einschließlich der an
zulegenden (haussierten Straße zwischen dem Vorwerk
und den Arbeiterwohnhäusern , 81 sl,
zusammen 162 sl.
Die Ableitung erfolgt mittelst natürlichen Gefälles durch eine
Tonrohrleitung von 0,2t—0,si m Durchmesser nach einem in nördlicher
Richtung ungefähr 600 m entfernt liegenden Terrainabschnitt des
Rieselfeldes Buch, auf dem die Abwässer verrieselt werden sollen.
Dasselbe liegt rund 3% m tiefer als die Pflasterhöhe des Vorwerks,
so daß die Leitung mit einem Gefälle von 1:425 **/ 47 (2,36 v. Tausend)
verlegt und so tief eingebaut werden kann, daß eine Entwässerung der
Kellersohlen sämtlicher Gebäude möglich ist.
Die Gesamtkosten der Anlage stellen sich nach dem anliegenden
Kostenanschläge auf 43 000 M.
Berlin, den 27. September 1907.
Der Direktor.
.... gez. Adams. '■
941. Borlage (J.-Nr. 3 504 Kan. I. 07) — zur Beschlntz-
faffung —, betreffend die Mietung von Räumen im
Hause Neue Friedrichstratze 9/19 zu Bnreauzwecken.
Die zur Unterbringung der technischen Beamten der Deputation
für die städtischen Kanalisationswerke und Rieselfelder im Hause
Neue Fricdrichstraße 9/10 gemieteten Räume sind nicht mehr aus
reichend. Durch die fortgesetzte Vergrößerung der Rieselfelder und der
Bauten, sowie infolge des Baues des XI. Radialsystems und der
Ausführung neuer Druckrohrleitungen ist eine stetige Vermehrung der
technischen Kräfte erforderlich gewesen, deren Unterbringung in den zur
Verfügung stehenden Bureauräumen mit immer größeren Schwierig
keiten verbunden war, zumal diese Beamten vorwiegend mit Zeichen
arbeiten beschäftigt werden, die viel Platz beanspruchen. Um eine
ordnungsmäßige Erledigung der Arbeiten zu ermöglichen, sind wir
deshalb gezwungen, für eine Vergrößerung der Bureauräume zu
sorgen.
Hierzu haben wir jetzt Gelegenheit, da die im III. Stock des
Hauses Neue Friedrichstraße 9/10 neben den Bureaus der Kanalisations-
Verwaltung belegenen Räume von dem bisherigen Mieter zum 1. April
1908 gekündigt sind und auf unseren Wunsch schon am 1. Januar 1908
freigemacht werden können.
Bei Mietung dieser Räume könnten die im IV. Stock liegenden,
gegenwärtig von der Kanalisationsverwaltung benutzten aufgegeben
werden. Letztere haben eine Flächengröße von etwa 168 gm während
die im III. Stock, günstig neben den Bureaus der Kanalisationsver
waltung liegenden Räume rund 460 gm umfassen. Die Eigentümer
haben sich bereit erklärt, der Stadtgemeinde diese Räume in gleicher
Weise wie die anderen bis zum 31. März 1909, dem Zeitpunkt des
Umzuges der Kanalisationsverwaltung nach dem neuen Verwaltungs
gebäude, zu vermieten. Als Zins für diese 460 gm werden jährlich
6 000 JC einschließlich Heizung und Nebenabgaben verlangt, also für
1 gm 13,ot JC. Gegenwärtig wird von uns für die Mieträume im
II. und III. Stock ein Durchschnittssatz von 12,9« JC und für einen
Teil der im IV. Stock liegenden auch bereits 13,JC für 1 qm ge-
zahlt. Der Mietszins von 6 000 JC scheint uns deshalb annehmbar
zu sein.
Die Vermieter haben sich ferner bereit erklärt, die Hälfte der-
jenigen Kosten zu tragen, welche durch die Herstellung von Zwischen-
wänden, das Einsetzen von Türen und die Schaffung von Oberlicht
behufs Umänderung der jetzt als Geschäftslager dienenden Räume in
unseren Wünschen entsprechende Zimmer entstehen, während die andere
Hälfte von etwa 1100 JC von der Stadtgemeinde übernommen
werden müßte. Die gesamten Kosten von etwa 2 200 JC konnten den
Vermietern wegen der Kürze des Mietsverhältniffes nicht auferlegt
werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir hiernach um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die im
III. Stock des Hauses Neue Friedrichstraße 9/10 belegenen und in
dem vorgelegten Lageplan mit roter Farbe bezeichnete» Räume
vom 1. Januar 1908 bis zum 31. März 1909 von den Bernhard
Croner'schen Erben zum Preise von jährlich 6 000 JC einschließlich
Heizung und Nebenabgaben als Bureauräume für die Kanalisations
verwaltung gemietet werden, und von den durch den Umbau der
Mieträume entstehenden Kosten die Hälfte im ungefähren Betrage
von 1100 JC von der Stadtgemeinde übernommen wird.
Die Versammlung genehmigt ferner die Zahlung der Miete aus
dem Titel IX des Ordinariums des Etats der Kanalisations
verwaltung ungeachtet der dadurch für 1907 entstehenden Etats-
Überschreitung. Die Kosten der baulichen Umänderung sind aus