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ad M 40
(929—932.)
Dorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
«29. Vorlage (J.-Nr. 923 Sch. Ib. 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Zahlung eines Zuschusses von jährlich
128 M zum Witwengeld an die verwitwete Gemeinde
schullehrer Frau Martha Roepke geb. Goltze.
Die Witwe des am 10. Februar 1907 verstorbenen Gemeinde-
schullehrers Wilhelm Roevke, Frau Martha Roepke geb. Goltze,
Michaelkirchstraße 24a bei One hl wohnhaft, hat gebeten, ihr einen
dauernden Zuschuß zu ihrem Witwengeld zu gewähren.
Sie bezieht ein Witwengeld von jährlich 372 M bei einer
pensionsfähigen Dienstzeit des Ehemannes von 13 Jahren. Der ver
storbene Ehemann war über 34 Jahre lang Lehrer, davon 31 % Jahre
an der hiesigen Henze'schen Privatschule, welche für die Berechnung
des Witwengeldes nicht in Betracht kommen kann, weil an dieser
Schule nicht nach dem Lehrplan einer öffentlichen Volksschule unter
richtet wurde. Nach unseren Feststellungen hat die Witwe Roepke keine
unterhaltungspflichtigen Verwandten. Sie wohnt bei einer Schwester,
welche an einen Tischler verheiratet ist. Diese ist nicht in der Lage,
die Bittstellerin ohne Entschädigung bei sich zu behalten. Einen
Nebenerwerb hat die Witwe R. bis jetzt vergebens gesucht. Vermögen
ist nicht vorhanden. Vom Berliner Lehrerverein bezieht sie vom
1. Juni 1907 ab eine jährliche Beihilfe von 100 M. Der zuständige
Bezirksvorsteher befürwortet dringend ^die Zahlung eines Zuschusses.
Wir haben daher auf'Vorschlag der Schuldeputation beschlossen, der
Witwe Roepke zu dem jährlichen Witwengeld von 372^« einen Zuschuß
von 128 M zu gewähren, so daß die städtische Zuwendung 500 M
beträgt und ersuchen die Stadtverordnetenversamnilung um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe
Roepke geb. Goltze, wohnhaft Michaelkirchstraße 24a bei Quehl,
zu ihrem Witwengeld von 872 M ein jährlicher Zuschuß von
128 M gezahlt werde.
Berlin, den 12. September 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
939. Vorlage (J.-Nr. 1408 Wasser 07) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Der Arbeiter Hermann Guttzeit ist am 23. April d. Js. ver
storben und hat seine Witwe Marie geb. Weiß in äußerst bedrängter
Lage zurückgelassen. Guttzeit war vom 21. August 1896 bis zu
seinem Tode bei der Werkstatt der Wasserwerke beschäftigt. Er mußte
jedoch im Laufe der Zeit mehrmals wegen Mangel an Arbeit ent
lassen werden, so daß er unter Berücksichtigung der § 2 Absatz 5 des
Gemeindebeschlusses vom 9. Mai 1901 — betreffend die Bewilligung
von Ruhegeld — festgesetzten Berechnungsweise nur eine Beschäftigungs-
zeit von 9 Jahren 298 Tagen erreicht hat. Der Witwe kann daher
ein Witwengeld nach Maßgabe des angeführten Gemeindebeschluffes
nicht gewährt werden, da der Verstorbene nicht volle 10 Jahre im
Arbeitsverhältnis bei der Stadtgemeinde Berlin gestanden hat.
Sie befindet sich jedoch in einer sehr traurigen Lage, ist äugen-
blicklich krank, angeblich mit einem chronischen Nerven- und Magen-
leiden behaftet und nicht fähig ihren Lebensunterhalt zu erwerben,
Angehörige, welche sie unterstützen könnten, besitzt sie nicht.
Wir haben daher einem bezüglichen Antrage der Deputation der
Wasserwerke Folge gegeben und beschlossen, der Witwe eine laufende
Unterstützung von monatlich 10 M vom 1. Juli d. Js. ab vorläufig
bis zum 31. März 1909 zu gewähren.
Die Unterstützung entspricht annähernd der Höhe des Witwen-
gelbes, welches sie erhalten würde, wenn der Verstorbene volle 10 Jahre
bei den Wasserwerken in Arbeit gestanden hätte.
Frau Guttzeit befindet sich im 56. Lebensjahre und wohnt
Schlesischestraße 20, Quergebäude I Hierselbst.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe
Marie -Guttzeit geb. Weiß eine laufende Unterstützung von
monatlich 10 Jt vom 1. Juli 1907 ab bis 31. März 1909
gezahlt werde.
Berlin, den 3. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
931. Vorlage (J.-Nr. 8500 V. B. 1. 07) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Entlassung eines Bürger-
deputierten bei der Deputation für die städtischen
Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheits
pflege.
Der Kaufmann Friedrich Krone, Albrechtstrabe 16 wohnhaft,
hat, wie die Anlage ergibt unter dem 2. v. Mts. den Antrag gestellt,
ihn von dem Amie als Bürgerdeputierter bei der Deputation für die
städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege zu
entbinden.
Herr Krone ist am 10. Januar 1843 geboren und seit dem
24. April 1902 im Amte.
Die Versammlung ersuchen wir auf Grund des Gesetzes vom
1. August 1883, § 10, 3 über die Berechtigung zur Niederlegung
seitens des Herrn Krone Beschluß zu fassen und event, eine Ersatz
wahl vorzunehmen.
Berlin, den 7. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
932. Vorlage (J.-Nr. 736 07 8tftg.) — zur Beschlußfassung —
betreffend Gewährung von Abfindungen aus dem der
Stadtgemeinde Berlin zu wohltätige» Zwecken letzt-
willig vom Rentier Rudolf Ernst Karl Pöhlig
vermachten Betrage von 10« 00« jfC.
Der am 18. August 1906 zu Berlin verstorbene Rentier Rudolf
Ernst Karl Pöhlig hat in seinem im Juni 1890 errichteten, am
25. Oktober 1906 vom Königlichen Amtsgericht Berlin-Mitte eröffneten
Testament bestimmt:
1. 100000 jtt (Einhunderttausend Mark) erhält die Stadtgemeinde
Berlin:
2. -3. pp.
Diese Gelder sollen in den einzelnen Gemeinden zur ersten
pupillarisch sicheren Hypothek angelegt und als Pöhligsche Stiftung
verwaltet werden: von den jährlichen Zinsen sollen Arme und Not
leidende nach Ermessen der verwaltenden Behörde Unterstützungen er
halten.
Die Zinsen des zu 1 bestimmten Kapitals sollen aber nicht dem
jährlichen Armenbudget eingefügt werden, sondern als besondere Unter-
stützung aus diesem Fonds gegeben werden.
Wir haben beschlossen, die Zuwendung anzunehmen und haben
den Betrag bereits ausgezahlt erhalten.
Auf unseren Antrag wegen Herbeiführung der landesherrlichen
Genehmigung ist uns von der Aufsichtsbehörde der auszugsweise in
beglaubigter Abschrift beiliegende Erlaß unter dem 24. Juli d. Js.
zugegangen.
Wir haben beschlossen, die im Aufsichtswege uns nahegelegten
Abfindungen zu übernehmen und ersuchen die Stadtverordnetenver
sammlung um ihre Zustimmung und um folgende Beschlußfassung
in geheimer Sitzung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß aus den Zinsen
des Vermächtnisses des Rentiers Karl Rudolf Ernst Pöhlig der
Stadtgemeinde Berlin für wohltätige Zwecke mit 100 000 JC vermacht
hat, folgende Abfindungen gezahlt werden:
1. an Frau Minna Hartwig geborene Schmiedinghoff in
Kissenbrück (Kreis Wolfenbüttel) jährlich 200
2. an Frau Alwine Brunke geborene Schmidt in Westerode
bei Bad Harzburg jährlich 400 M.
Berlin, den 9. Oktober 1907.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 932.
^ 0 Berlin, den 24. Juli 1907.
Zum gefälligen Bericht vom 27. Februar d. Js.
(J.-Nr. 1422 Stftg. 06.)
Durch die angestellten Ermittelungen sind folgende hilfsbedürftige
Verwandte des Rentiers Pöhlig festgestellt worden:
1.—3. pp.