Path:
Volume No. 35 (750-777), 1907/09/14

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

515 
Einnahme 
M | Jt 
Ausgabe 
M | 
Uebertrag 
329 441 238 
29 
10 782 586 
48 
3. Darlehen 
489 131 
— 
4. Grundstückswerte: 
a) Klosterstraße 68 1 078 065,38 M, 
b) Zimmerstraße 90/91 737 711,85 - 
c) Linkstraße 7/8 620 638,68 - 
2 436 415 
91 
5. Wert der 817 911 Stück Sparkassenbücher zu 10 ^ 
81 791 
10 
6. - - Jnventarienstücke 
60 462 
65 
332 509038 
95 
Gesamtvermögcn Ende Juni 1907 
| 
343 291 625 
43 
Berlin, den 28. August 1907. 
Kuratorium der städtischen Sparkasse. 
I. V.: gez'. Schäfer. 
Zu 752. Verzeichnis 
der im Vierteljahr April/Juni 1907 von der städtischen Sparkasse angekauften Wertpapiere. 
Kurs 
Nennwert 
Ankaufswerl 
M 
-t 
Jt 
i 
1. 3>/z proz. Berliner Sladtanleihe von 1886/90/98 und 1904 . . 
2. 3-/2 - - - 1876/78/82/92 
95,50 
96,70 
100,00 
95,50 
96,70 
97,75 
98,oo 
100,00 
417 500 
1 061 700 
— 
410 165 
1054 050 
75 
Summe 
1479 200 
— 
1 464 215 
75 
Unter den zu 1 und 2 angekauften Wertpapieren befinden sich 1018 500 Jt, welche gegen 3'/z Proz. Berliner Stadtanleiheschcine 
von 1890/98 und 1901 zum Parikurse von der Stadthauptkaffe eingetauscht worden sind. 
Berlin, den 21. August 1907. 
Städtische Sparkasse, 
gez. Walter. Zetzel. 
753. Antrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, den Magistrat 
zu ersuchen, ihr eine Vorlage zu machen, betreffend die Herstellung 
eines Fußgängersteigs über den Bahnkörper des Görlitzer Bahnhofes 
im Zuge der Liegnitzer oder Glogauer Straße zum Zweck einer 
direkten Verbindung der Wiener Straße mit der Görlitzer Straße und 
somit zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs für Fußgänger. 
Berlin, den 6. September 1907. 
Fritz Schmidt. 
Wilhelm Iden. Ludwig Tolksdorf. F. Mertens. 
Emil Voigt. Goldschmidt. 
754. Vorlage (J.-Nr. 1 329 V. 07) - zur Beschlußfassung - 
über Abschluß eines Nachtragsvertrages mit der Neuen 
BerlinerStraßendahnenNordoftaktiengesellschaft wegen 
Verlängerung der Straßenbahn Hohenschönhausen- 
Berlin von der Waßmannstraße bis zur Kurzestraße. 
Die Neue Berliner Straßenbahnen Nordostaktiengesellschaft in 
Hohenschönhausen, Rechtsnachsolgerin der Kontinentalen Gesellschaft 
für elektrische Unternehmungen zu Nürnberg bezüglich der elektrischen 
Straßenbahn Hohenschönhausen—Berlin, hat den Antrag gestellt, zu 
der Verlängerung dieser jetzt in der Waßmannstraße endigenden Linie 
durch die Elisabethstraße bis zur Kurzestraßc die Zustimmung zu er 
teilen, weil cs für das ihre Bahn benutzende Publikum von großem 
Werte sei, möglichst bis zum Alexanderplatz oder doch bis in dessen 
unmittelbarer Nähe befördert zu werden bezw. von hier aus die 
Fahrt antreten zu können, während der jetzige Endpunkt der Bahn, 
der zu weit vom Innern der Stadt entfernt liege, die Fahrgäste 
zwinge, noch eine zweite Fahrgelegenheit in Anspruch zu nehmen oder 
aber eine größere Strecke zu Fuß zurückzulegen. 
Wir haben uns diesen Ausführungen nicht verschließen können. 
Auch wir halten in Uebereinstimmung mit unserer Verkehrsdeputation 
die vorgeschlagene Wetterführung der Bahn durch die Elisabethstraße 
bis zur Kurzestraße, also fast bis zum Alexanderplay, im Verkehrs- 
interesje für durchaus wünschenswert und haben demgemäß mit der 
genannten Gesellschaft den abschriftlich anliegenden Nachtragsvcrtrag zu 
dem ursprünglichen Vertrage vom 1898 vereinbart. 
Wir bemerken hierzu noch folgendes: 
Den Bedenken, die sich aus der Genehmigung einer Straßen 
bahn durch die verhältnismäßig schmale Elisabethstraße ergaben und 
welche darin gipfelten, daß das Königliche Polizeipräsidium aus 
Anlaß des Baues oder des Betriebes dieser Bahn eine Verbreiterung 
der Straße von der Stadtgemeinde fordern könnte, sind wir durch 
die der Gesellschaft im § 2 des Vertrages auferlegte Verpflichtung 
begegnet. 
Die Verpflichtung der Unternehmerin zur Gestattung der Mit 
benutzung ihrer Anlagen durch andere Straßenbahnunternehniungen 
gegen Zahlung der üblichen Entschädigung hat im § 3 a. a. O. ihre 
Regelung gefunden, während das Eriverbsrecht der beteiligten Wege- 
unterhaltungspflichtigen durch die Bestimmungen des § 4 sicher gestellt 
ist. Nach Genehmigung des vorliegenden Vertrages wird diese Er 
klärung bezüglich des Erwerbsrechts von der Unternehmerin in 
notarieller Form abgegeben werden. 
Indem wir einen die beabsichtigte Anlage zur Darstellung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.