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Volume No. 27 (454-467), 1907/05/25 Anlage: ad No. 27 (468-474), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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Mortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
468. Vorlage (J.-Nr. 123 Llarlrth. 07) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter 
stützung. 
Der am 3. Juli 1839 geborene Reinigungsarbeiter Heinrich 
Fröhlich war seit dem 1. Juli 1892 als solcher in der Markthalle XI 
beschäftigt gewesen. Er bezog zuletzt einen Tagelohn von 4 Jt. Am 
18. Januar d. Js. ist er verstorben. 
Seine Witwe, Karoline geb. Beyer, Hierselbst, Solmsstraße 19 
wohnhaft, hat beantragt, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren, 
da sie völlig mittellos und auch nicht mehr imstande sei, sich durch 
irgendwelche Arbeiten ihren Lebensunterhalt zu verdienen. 
Da der verstorbene Arbeiter Fröhlich bei seinem Eintritt in 
den städtischen Dienst bereits über 50 Jahre alt gewesen ist, so finden 
auf seine Witwe die Bestimmungen des Gemeindebeschluffes vom 
9. Mai 1901, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld und Hinter- 
blicbencnversorgung an die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der 
Stadt dauernd beschäftigten Personen, keine Anwendung. Unter 
Berücksichtigung der besonderen Umstände hat jedoch unsere Markt 
hallendeputation dem Gesuche der Antragstellerin entsprochen und 
beschlossen, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren. Wir sind 
dem Beschlusse beigetreten und haben die Unterstützung auf 180 Jt 
jährlich, zahlbar vom 19. Januar d. Js. ab, festgesetzt. Die Höhe 
der Unterstützung entspricht der Summe, welche der Witwe Fröhlich 
nach dem angezogenen Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901 als 
Witwengeld zustehen würde. 
Indem wir die Personalakten des Fröhlich beifügen, ersuchen 
wir um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer laufenden 
Unterstützung von jährlich 180 Jt, zahlbar vom 19. Januar 1907 
ab, an die Witwe des verstorbenen Markthallenarbeiters Fröhlich, 
Karoline geb. Beyer, aus Mitteln der Markthallenverwaltung 
einverstanden. 
Berlin, den 11. April 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
46». Vorlage (J.-Nr. 863 8ch. V. 07) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Gewährung des Gnaden 
quartals an die Schwester einer verstorbenen techni 
schen Lehrerin. 
Am 14. Februar d. Js. starb die technische Lehrerin an der 
14. Gemeindeschule Fräulein Hulda Lotze im 66. Lebensjahre. Sie 
wurde am 1. April 1864 definitiv als Handarbeitslehrerin an der 
3. Mädchenklasse der 14. Gemeindeschule mit der Verpflichtung zur 
Erteilung von 8 Lehrstunden angestellt. Das Königliche Prooinzial- 
schulkollegium genehmigte diese Anstellung am 31. Mai 1864, nachdem 
die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung durch Beschluß 
vom 28. April 1864 ausgesprochen hatte. Das Gehalt betrug jähr- 
sich 216 Jt, vom 1. Juli 1873 ab 327 Jt und vom 1. Oktober 1881 
ab bei einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 6 — 288 Jt. Es 
war vierteljährlich im voraus zahlbar. Neben diesen 6 Pflichtstunden 
gab Fräulein Lotze noch eine Anzahl Ueberstunden an der 14. Ge 
meindeschule, an der sie ununterbrochen beschäftigt war, zuletzt 
14 Stunden wöchentlich. Diese Zahl von 20 Wochenstunden ent- 
sprach bei der üblichen Bezahlung einem jährlichen Honorarbetrage 
von 1152 Jt, 
Abzüglich des in vierteljährlichen Raten im voraus zu 
zahlenden auf die definitive Anstellung zurückzuführenden 
Jahrcsbekrages von 288 - 
kam ein in monatlichen Raten nachträglich zahlbarer 
Honorarbetrag von jährlich 864 Jt, 
für Fräulein Lotze zur Anweisung. 
An Gnadenbeträgen könnten hiernach gewährt werden: 
a) aus dem Vierteljahrshonorare für April und Mai 1907 48 Jt, 
b) aus dem Monatshonorare für Mürz 1907 . . 72 - 
zusammen 120 Jt. 
Auf Antrag haben wir beschloffen, diese Gnadenbezüge der 
Schwester der Verstorbenen Fräulein Minna Lotze, Eichcndorff- 
straße 3 wohnhaft, zuzubilligen. Diese führte mit iyrer verstorbenen 
Schwester und ihrem vor Jahresfrist im Alter von 89 Jahren ver 
storbenen Vater einen gemeinsamen Haushalt. Sie ist durch die ab 
geänderten Verhältnisse in Bedrängnis gekommen. Der zuständige 
Bezirks Vorsteher befürwortet die Gewährung des Gnadenhonorars. 
Fräulein Minna Lotze, 55 Jahre alt, sucht durch Abvermieten 
und durch die Erteilung von Handarbeitsunterricht in privaten 
Stunden den nötigen Lebensunterhalt zu erwerben. Durch die 
Schicksalsschläge in ihrer Familie fast gebrochen, fällt es ihr aber 
schwer, mit den Erträgnissen dieser Tätigkeit auszukommen. Vermögen 
besitzt sie nicht, ihre Bedürftigkeit unterliegt keinem Zweifel. 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Schwester 
der am 14. Februar d. Js. verstorbenen technischen Lehrerin Hulda 
Lotze Fräulein Minna Lotze an Gnadenbezügcn bezahlt werden: 
Aus dem Vierteljahrshonorare der Verstorbenen für April und 
Mai er 48 Jt. 
aus dem Monatshonorare für März 1907 . . . 72 - 
zusammen 120 Jt. 
Berlin, den 11. Mai 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
47». Vorlage (J.-Nr. 588 8ch.V. 07) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Erhöhung einer bisher laufend gewährten 
Unterstützung an eine ehemalige technische Lehrerin. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat der ehemaligen technischen 
Lehrerin, der Gemeindeschullehrerwitwe Mathilde Schulz, geb. 
Brückner, jetzt in Friedrichshagen bei Berlin, Scharnweberstraße 60 
wohnhaft, durch Beschluß vom 7. November 1895 — Protokoll 
Nr. 24h — eine laufende Unterstützung von 250 Jt gewährt. In 
den Jahren, während deren Frau Schulz die Unterstützung bezogen 
hat, haben sich ihre Verhältnisse nicht gebessert. Sie ist hochgradig 
nervös und mit einem Lungenleiden und einem Herzfehler behaftet. 
Nachdem sie vor Jahren schon einmal infolge eines Falles ein län 
geres Krankenlager hat überstehen müffen, ist sie Mitte November v. Js. 
von neuem so unglücklich in ihrer Wohnung gefallen, daß sie ihr 
linkes Bein brach. Seitdem kann sie weder gehen noch bequem sitzen. 
Da sic bereits im 78. Lebensjahre steht, ist ihre Wiederherstellung 
sehr zweifelhaft. Sie ist völlig ans ihre Umgebung angewiesen und 
muß mit Rücksicht auf die für sie aufgewendete gesteigerte Mühe 
waltung ein erhöhtes Kostgeld zahlen. Dementsprechend hat der Ge- 
meindeoorstand zu Friedrichshagen sich dahin geäußert, daß Frau 
Schulz im höchsten Grade hilfsbedürftig ist. 
Auf Vorschlag der Schuldeputation haben wir beschlossen, für 
Frau Schulz die von ihr neben ihrer Witwenpension von 825 Jt 
bezogene Unterstützung um 100 Jt pro Jahr zu erhöhen und ersuchen 
die Stadtverordnetenversammlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die der 
ehemaligen technischen Lehrerin Witwe Mathilde Schulz, geb. 
Brückner, gewährte Unterstützung vom 1. April 1907 ab von 250 Jt 
auf 350 Jt erhöht werde. 
Berlin, den 11. Mai 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
471. Vorlage (J.-Nr. 308/07 Stftg.) — zur Beschlußfassung —. 
betreffend die Bewilligung von Abfindungen aus der 
letztwilligen Zuwendung des Rentners Carl Emil 
Richard Schmidt. 
Im Anschluß an unsere Vorlage vom 15. Juni 1906 — 526 
der Vorlagenabdrücke — teilen der Stadtverordnetenversammlung wir 
mit, daß der Oberpräsident von Berlin die Herbeiführung der Landes 
herrlichen Genehmigung zur Annahme der letztwilligen Zuwendungen 
des Rentners Carl Emil Richard Schmidt davon abhängig 
gemacht hat, daß verschiedenen hilfsbedürftigen Scitenverwandten des 
Erblassers von den Gemeindebehörden in den: weiter unten an 
gegebenen Umfange eine Abfindung gewährt wird. 
Es kommen dabei die nachstehend bezeichneten Personen und 
Tatsachen in Frage: 
I. Im § 6 Ziffer 4 des Testaments des Rentiers Earl Emil 
Richard Schmidt sind der Frau Emma Walther in Halle a. S., 
einer Tochter eines verstorbenen Onkels der Ehefrau des Erblassers 
8000./« vermacht worden unter Hinweis darauf, daß Frau Walther 
laut Testament (so. der Ehefrau des Erblassers) bereits 12000 Jt 
erbe. Auf diese 8 000./« hat der Erblasser der Frau Walther ihre 
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