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Mortagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind.
468. Vorlage (J.-Nr. 123 Llarlrth. 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung.
Der am 3. Juli 1839 geborene Reinigungsarbeiter Heinrich
Fröhlich war seit dem 1. Juli 1892 als solcher in der Markthalle XI
beschäftigt gewesen. Er bezog zuletzt einen Tagelohn von 4 Jt. Am
18. Januar d. Js. ist er verstorben.
Seine Witwe, Karoline geb. Beyer, Hierselbst, Solmsstraße 19
wohnhaft, hat beantragt, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren,
da sie völlig mittellos und auch nicht mehr imstande sei, sich durch
irgendwelche Arbeiten ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Da der verstorbene Arbeiter Fröhlich bei seinem Eintritt in
den städtischen Dienst bereits über 50 Jahre alt gewesen ist, so finden
auf seine Witwe die Bestimmungen des Gemeindebeschluffes vom
9. Mai 1901, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld und Hinter-
blicbencnversorgung an die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der
Stadt dauernd beschäftigten Personen, keine Anwendung. Unter
Berücksichtigung der besonderen Umstände hat jedoch unsere Markt
hallendeputation dem Gesuche der Antragstellerin entsprochen und
beschlossen, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren. Wir sind
dem Beschlusse beigetreten und haben die Unterstützung auf 180 Jt
jährlich, zahlbar vom 19. Januar d. Js. ab, festgesetzt. Die Höhe
der Unterstützung entspricht der Summe, welche der Witwe Fröhlich
nach dem angezogenen Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901 als
Witwengeld zustehen würde.
Indem wir die Personalakten des Fröhlich beifügen, ersuchen
wir um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer laufenden
Unterstützung von jährlich 180 Jt, zahlbar vom 19. Januar 1907
ab, an die Witwe des verstorbenen Markthallenarbeiters Fröhlich,
Karoline geb. Beyer, aus Mitteln der Markthallenverwaltung
einverstanden.
Berlin, den 11. April 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
46». Vorlage (J.-Nr. 863 8ch. V. 07) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Gewährung des Gnaden
quartals an die Schwester einer verstorbenen techni
schen Lehrerin.
Am 14. Februar d. Js. starb die technische Lehrerin an der
14. Gemeindeschule Fräulein Hulda Lotze im 66. Lebensjahre. Sie
wurde am 1. April 1864 definitiv als Handarbeitslehrerin an der
3. Mädchenklasse der 14. Gemeindeschule mit der Verpflichtung zur
Erteilung von 8 Lehrstunden angestellt. Das Königliche Prooinzial-
schulkollegium genehmigte diese Anstellung am 31. Mai 1864, nachdem
die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung durch Beschluß
vom 28. April 1864 ausgesprochen hatte. Das Gehalt betrug jähr-
sich 216 Jt, vom 1. Juli 1873 ab 327 Jt und vom 1. Oktober 1881
ab bei einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 6 — 288 Jt. Es
war vierteljährlich im voraus zahlbar. Neben diesen 6 Pflichtstunden
gab Fräulein Lotze noch eine Anzahl Ueberstunden an der 14. Ge
meindeschule, an der sie ununterbrochen beschäftigt war, zuletzt
14 Stunden wöchentlich. Diese Zahl von 20 Wochenstunden ent-
sprach bei der üblichen Bezahlung einem jährlichen Honorarbetrage
von 1152 Jt,
Abzüglich des in vierteljährlichen Raten im voraus zu
zahlenden auf die definitive Anstellung zurückzuführenden
Jahrcsbekrages von 288 -
kam ein in monatlichen Raten nachträglich zahlbarer
Honorarbetrag von jährlich 864 Jt,
für Fräulein Lotze zur Anweisung.
An Gnadenbeträgen könnten hiernach gewährt werden:
a) aus dem Vierteljahrshonorare für April und Mai 1907 48 Jt,
b) aus dem Monatshonorare für Mürz 1907 . . 72 -
zusammen 120 Jt.
Auf Antrag haben wir beschloffen, diese Gnadenbezüge der
Schwester der Verstorbenen Fräulein Minna Lotze, Eichcndorff-
straße 3 wohnhaft, zuzubilligen. Diese führte mit iyrer verstorbenen
Schwester und ihrem vor Jahresfrist im Alter von 89 Jahren ver
storbenen Vater einen gemeinsamen Haushalt. Sie ist durch die ab
geänderten Verhältnisse in Bedrängnis gekommen. Der zuständige
Bezirks Vorsteher befürwortet die Gewährung des Gnadenhonorars.
Fräulein Minna Lotze, 55 Jahre alt, sucht durch Abvermieten
und durch die Erteilung von Handarbeitsunterricht in privaten
Stunden den nötigen Lebensunterhalt zu erwerben. Durch die
Schicksalsschläge in ihrer Familie fast gebrochen, fällt es ihr aber
schwer, mit den Erträgnissen dieser Tätigkeit auszukommen. Vermögen
besitzt sie nicht, ihre Bedürftigkeit unterliegt keinem Zweifel.
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Schwester
der am 14. Februar d. Js. verstorbenen technischen Lehrerin Hulda
Lotze Fräulein Minna Lotze an Gnadenbezügcn bezahlt werden:
Aus dem Vierteljahrshonorare der Verstorbenen für April und
Mai er 48 Jt.
aus dem Monatshonorare für März 1907 . . . 72 -
zusammen 120 Jt.
Berlin, den 11. Mai 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
47». Vorlage (J.-Nr. 588 8ch.V. 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Erhöhung einer bisher laufend gewährten
Unterstützung an eine ehemalige technische Lehrerin.
Die Stadtverordnetenversammlung hat der ehemaligen technischen
Lehrerin, der Gemeindeschullehrerwitwe Mathilde Schulz, geb.
Brückner, jetzt in Friedrichshagen bei Berlin, Scharnweberstraße 60
wohnhaft, durch Beschluß vom 7. November 1895 — Protokoll
Nr. 24h — eine laufende Unterstützung von 250 Jt gewährt. In
den Jahren, während deren Frau Schulz die Unterstützung bezogen
hat, haben sich ihre Verhältnisse nicht gebessert. Sie ist hochgradig
nervös und mit einem Lungenleiden und einem Herzfehler behaftet.
Nachdem sie vor Jahren schon einmal infolge eines Falles ein län
geres Krankenlager hat überstehen müffen, ist sie Mitte November v. Js.
von neuem so unglücklich in ihrer Wohnung gefallen, daß sie ihr
linkes Bein brach. Seitdem kann sie weder gehen noch bequem sitzen.
Da sic bereits im 78. Lebensjahre steht, ist ihre Wiederherstellung
sehr zweifelhaft. Sie ist völlig ans ihre Umgebung angewiesen und
muß mit Rücksicht auf die für sie aufgewendete gesteigerte Mühe
waltung ein erhöhtes Kostgeld zahlen. Dementsprechend hat der Ge-
meindeoorstand zu Friedrichshagen sich dahin geäußert, daß Frau
Schulz im höchsten Grade hilfsbedürftig ist.
Auf Vorschlag der Schuldeputation haben wir beschlossen, für
Frau Schulz die von ihr neben ihrer Witwenpension von 825 Jt
bezogene Unterstützung um 100 Jt pro Jahr zu erhöhen und ersuchen
die Stadtverordnetenversammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die der
ehemaligen technischen Lehrerin Witwe Mathilde Schulz, geb.
Brückner, gewährte Unterstützung vom 1. April 1907 ab von 250 Jt
auf 350 Jt erhöht werde.
Berlin, den 11. Mai 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
471. Vorlage (J.-Nr. 308/07 Stftg.) — zur Beschlußfassung —.
betreffend die Bewilligung von Abfindungen aus der
letztwilligen Zuwendung des Rentners Carl Emil
Richard Schmidt.
Im Anschluß an unsere Vorlage vom 15. Juni 1906 — 526
der Vorlagenabdrücke — teilen der Stadtverordnetenversammlung wir
mit, daß der Oberpräsident von Berlin die Herbeiführung der Landes
herrlichen Genehmigung zur Annahme der letztwilligen Zuwendungen
des Rentners Carl Emil Richard Schmidt davon abhängig
gemacht hat, daß verschiedenen hilfsbedürftigen Scitenverwandten des
Erblassers von den Gemeindebehörden in den: weiter unten an
gegebenen Umfange eine Abfindung gewährt wird.
Es kommen dabei die nachstehend bezeichneten Personen und
Tatsachen in Frage:
I. Im § 6 Ziffer 4 des Testaments des Rentiers Earl Emil
Richard Schmidt sind der Frau Emma Walther in Halle a. S.,
einer Tochter eines verstorbenen Onkels der Ehefrau des Erblassers
8000./« vermacht worden unter Hinweis darauf, daß Frau Walther
laut Testament (so. der Ehefrau des Erblassers) bereits 12000 Jt
erbe. Auf diese 8 000./« hat der Erblasser der Frau Walther ihre
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