Path:
Volume No. 26 (420-447), 1907/05/11

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

337 
3 
Die Gesamtausgaben werden sich hiernach auf rund 16 500 000 M 
stellen. 
In bezug auf die Höhe der Ueberschreitung sei angeführt, daß 
frühere Schätzungen an Gesamtkosten bereits 14 935 771 Jt oder rund 
15 000 000 Jt ergeben hatten, so daß die Mehrforderung hiergegen 
nur 1 500 000 Jt beträgt. Sie ist vornehmlich darauf zurückzuführen, 
daß die Veranschlagung der Kosten gegen acht Jahre zurückliegt und 
der Wert der Grundstücke inzwischen nicht unerheblich gestiegen ist, 
sowie daß zur zweckentsprechenden Verwertung der Restflächen außer 
halb des Kostenanschlages das Grundstück Kl. Alexanderstr. 28 — 
R o ttmaun — für welches die Entcignungsbefugnis gleich mitbeantragt 
und verliehen worden war, zum Preise von IM OM Jt angekauft 
worden ist. 
Die sofort erforderlichen Mittel können aus laufenden Einnahmen 
zur Zeit nicht gedeckt werden. Aus der Anleihe von 1904 können sie 
nur entnommen werden, sofern und soweit die darin für andere Zwecke 
vorgesehenen Beträge übertragbar erscheinen. In der Genehmigungs 
urkunde ist die Ueberlragbarkeit nur in beschränktem Maße zugelassen, 
u. a. hinsichtlich der unter Nr. XIX der Denkschrift für Straßendurch- 
legungen und Verbreiterungen vorgesehenen Anleiheposten. 
Die nach XIX 2 der Denkschrift geplante Durchlegung der Man- 
teuffelstraße zwischen Köpenicker Straße und Spree wird in absehbarer 
Zeit nicht ausgeführt werden. Der dafür vorgesehene Betrag von 
4 246 OM Jt würde daher für solche Uebertragung in Frage kommen. 
Wir beabsichtigen, ihn in Höhe von 3 2M0M M ■ zu obigen Mehr- 
ausgaben zu verwenden und ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in 
der Stadtanleihe von 1904 für die Durchlegung der Manteuffel- 
straße zwischen Köpenicker Straße und Spree vorgesehenen 4245M0^ 
in Höhe von 3 200 OM Jt für die Fortführung der Kaiser Wilhelm- 
straße von der Hirtenstraße bis zur Schönhauser und Prenzlauer 
Allee Verwendung finden. 
Berlin, den 10. Mai 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
437. Vorlage (J.°Nr. 12 994 BII06) - zur Beschlußfassung 
betreffend den teilweise» Erlaß eines ortsstatutarischen 
Beitrags für das der Witwe Auguste Ball ge 
hörige auf der Nordseite der Bugenhagenstraße 
zwischen Strom- und Wilhelmshavcner Straße belegene 
Grundstück Umgebungen Nieder-Barnim Band 10 
Nr. 631 und Band 4L Nr. 2 «87. 
Die im Jahre 1894 in den Bebauungsplan aufgenommene und 
im Jahre 1896 durchgelegte, aber bislang nur provisorisch gepflasterte 
Bugenhagenstraße zwischen der Strom- und Wilhelmshavcner Straße 
wird auf der Nordseite in ihrer ganzen Länge von den Grundstücken 
Stromstraße 53 und Wilhelmshavcner Straße 9 begrenzt. Die Grund 
stücke führen die Grundbuchbezeichnung Umgebungen Nieder-Barnim 
Band 10 Nr. 631 und Band 42 Nr. 2 087. Eigentümerin ist die 
Witwe Auguste Ball, Stromstraße 53 wohnhaft. 
Durch die Aufnahme der Bugenhagenstraße zwischen Strom- 
und Wilhelmshavcner Straße in den Bebauungsplan ist der genannten 
Eigentümerin einerseits ein Vorteil erwachsen, der sie in die Lage 
setzt, ihren Grundbesitz besser als früher auszunutzen. Andererseits ist 
damit für sie ohne weiteres die Verpflichtung entstanden, im Falle 
der Errichtung von Gebäuden die Kosten der neuen Straßenanlage 
nach Maßgabe des Ortsstatuts II vom anteilig zu er- 
statten. 
Die Kosten stehen noch nicht fest, da die Straße, wie bemerkt, 
nur provisorisch und noch nicht endgültig reguliert ist. 
Aus den aufgestellten Berechnungen ergibt sich aber, daß für 
1 m Grundstücksfront ein Beitrag von 1 417,873g Jt und demgemäß 
für die ganze 104,02 m lange Front ein Beitrag von 147 487,24 Jt 
zu entrichten sein würde. Hierbei sind die Kosten der Beleuchtungs 
vorrichtungen, zu deren Einziehung die Stadlgemeinde nach dem 
neuen Ortsstatut berechtigt ist, noch nicht in Berechnung gestellt. 
Schon der Beitrag von 147 487,24 Jt ist aber bei der geringen, 
nur 20 m betragenden Tiefe des Ballschen Grundstücks und im Hin 
blick auf die nicht bevorzugte Lage der Straße ein so erheblicher, daß 
auf eine Bebauung des Grundstücks und damit auf eine Beseitigung 
des gegenwärtigen unschönen Zustandes in absehbarer Zeit nicht zu 
rechnensein würde. Denn es erhellt ohne weiteres, daß die an der 
Bugenhagenstraße zu errichtenden Gebäude einen der Höhe der Sttaßen- 
anlagekosten entsvrechenden, angemessenen Nutzertrag nicht abwerfen 
würden. 
Die Eigentümerin, Witwe des langjährigen Bezirksvorstehers 
Ball, Frau Auguste Ball hat deshalb beantragt, die Frage der An 
liegerbeiträge bereits jetzt nach Analogie der Bestimmungen des § 10 
des neuen Ortsstatuts II vom 20. EeMmber" *906 zu regeln. 
8 10 des Ortsstatuts II vom 2v?Septemb°r *906 lautet wie folgt: 
Kann ein Anlieger nachweisen, daß bei Anwendung der vorstehenden 
Bestimmungen (das sind diejenigen, die der obigen Berechnung 
zugrunde liegen) die gesamten auf sein Grundstück verteilten Kosten 
mehr als Dreivierteile des ihm oder seinen etwaigen Vesitzvorgängern 
durch die Straßcnanlage erwachsenden Vorteils betragen würden, 
so ist der Magistrai ermächtigt, ihm den Mehrbetrag zu erlassen. 
Zu diesem Behufe ist die Differenz des Wertes des betreffenden 
Grundstücks vor und nach der Straßenanlage festzustellen und der 
abzusetzende Teil der Anlagekosten zu bestimmen. Die Entscheidung 
des Magistrats ist endgültig. 
Die Bestimmung hat „verteilte Kosten" im Auge, bezieht sich 
also nur auf Straßen, die bereits endgültig reguliert sind. Da dies, 
wir bemerkt, im vorliegenden Falle nicht zutrifft, kann die andernfalls 
dem Magistrat überlassene Entscheidung nur durch Beschlußfassung 
der Gemeindebehörden erfolgen. 
Zur Sache selbst nehmen wir Bezug auf den Beschluß der Ver- 
sammlung vom 21. September 1905, Protokoll Nr. 16, der auf Grund 
unserer Vorlage vom 14. September 1905 gefaßt ist. Dieser Beschluß 
betraf das dem Grundstück der Witwe Ball gegenüber belegene 
Sökelandsche Grundstück auf der Südseite der Bugenhagenstraße und 
lautete folgendermaßen: 
Beschluß (Protokoll Nr. 16). 
Die Versammlung erklärt sich einverstanden damit, daß von der 
Heranziehung der Grundstücke Stromstraße 65 und Wilhelms- 
havener Straße 7 zu den ortsstatutarischen Kosten der Anlage der 
Bugenhagenstraße Abstand genommen werde, falls die Eigentümer 
sofort nach ergangener Aufforderung 60 0M Jt an die Stadt- 
hauptkasse zahlen. 
Berlin, den 21. September 1905. 
Stadtverordnete zu Berlin. 
J.-Nr. 1359 St.-V. I 05. gez. Michelet. 
Die Eigentümerin Witwe Ball, für deren Grundbesitz die gleichen 
Voraussetzungen zu treffen, die seinerzeit zu dem Beschlusse bezüglich 
des Sökelandschen Grundstücks führten, hat sich erboten, zur Abgeltung 
der künftigen Anliegerbciträge einen Betrag von 66 000 Jt, d. h. 
6000 Jt mehr, als seinerzeit für das Sökelandsche Grundstück be- 
zahlt wurden, zu zahlen. 
Wir haben, in Uebereinstimmung mit unserer Tiefbaudeputation 
unter Berücksichtigung des Umstandes, daß unter sonst gleichen Ver 
hältnissen das Ballsche Grundstück um zirka 4,4 m tiefer ist, als das 
gegenüberliegende Sökelandsche, auch unsererseits beschlossen, den für 
den Ballschen Grundbesitz in der Bugenhagenstraße zu entrichtenden 
Anliegerbeittag auf 66 0M Jt festzusetzen, und zwar mit der Maß 
gabe, daß die Fälligkeit beim Verkauf des Grundstücks bezw. in ent 
sprechender Höhe beim Verkauf von Teilen des Grundstücks ein- 
treten soll. 
Die Versammlung ersuchen wir hiernach um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß von der 
Heranziehung der Grundstücke Stromstraße 53 und Wilhelmshavcner 
Straße 9 zu den ortsstatutarischen Kosten der Anlage der Bugen 
hagenstraße Abstand genommen werde, wofern die Eigentümerin 
oder ihre Rechtsnachfolger den Betrag von 66 0M Jt an die 
Stadtgemeinde zahlen. Bei Verkauf des gesamten Grundstücks 
werden diese 66 000 Jt sofort ganz und bei teilweisen Ver 
käufen die dem Verhältnis der Frontlängen zur Gesamtlänge ent 
sprechenden Teilbeträge der Gesamtsumme fällig. 
Berlin, den 10. Mai 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
438. Vorlage (J.-Nr. 1 F. B. II) — zur Beschlußfassung — 
über die Rechnung der Stadthauptkassc» Spezialver 
waltung I — Grundstücke in der Stadt.— für das 
Etatsjahr 1904. 
43«. Vorlage (J.-Nr. 42 F. B. II) — zur Beschlußfassung — 
über die Rechnung der Stadthauptkaffe, Spezialvcr- 
waltung 42 — Straßenbeleuchtung — für das Etats 
jahr 1905. 
440. Vorlage (J.-Nr. 72 F. B. II) — zur Beschlußfassung — 
über die Rechnung der Stadthauptkaffe — Werks 
abteilung —, betreffend die Verwaltung der städtischen 
Wafferwerke für das Etatsjahr 1004. 
441. Vorlage (J.-Nr. 81 F. B. II) — zur Beschlußfassung — 
über die Rechnung der Stadthauptkaffe — Werks 
abteilung —, betreffend die Verwaltung des städtischen 
Hafens am Urban für das Etatsjahr 1005.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.