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Die Gesamtausgaben werden sich hiernach auf rund 16 500 000 M
stellen.
In bezug auf die Höhe der Ueberschreitung sei angeführt, daß
frühere Schätzungen an Gesamtkosten bereits 14 935 771 Jt oder rund
15 000 000 Jt ergeben hatten, so daß die Mehrforderung hiergegen
nur 1 500 000 Jt beträgt. Sie ist vornehmlich darauf zurückzuführen,
daß die Veranschlagung der Kosten gegen acht Jahre zurückliegt und
der Wert der Grundstücke inzwischen nicht unerheblich gestiegen ist,
sowie daß zur zweckentsprechenden Verwertung der Restflächen außer
halb des Kostenanschlages das Grundstück Kl. Alexanderstr. 28 —
R o ttmaun — für welches die Entcignungsbefugnis gleich mitbeantragt
und verliehen worden war, zum Preise von IM OM Jt angekauft
worden ist.
Die sofort erforderlichen Mittel können aus laufenden Einnahmen
zur Zeit nicht gedeckt werden. Aus der Anleihe von 1904 können sie
nur entnommen werden, sofern und soweit die darin für andere Zwecke
vorgesehenen Beträge übertragbar erscheinen. In der Genehmigungs
urkunde ist die Ueberlragbarkeit nur in beschränktem Maße zugelassen,
u. a. hinsichtlich der unter Nr. XIX der Denkschrift für Straßendurch-
legungen und Verbreiterungen vorgesehenen Anleiheposten.
Die nach XIX 2 der Denkschrift geplante Durchlegung der Man-
teuffelstraße zwischen Köpenicker Straße und Spree wird in absehbarer
Zeit nicht ausgeführt werden. Der dafür vorgesehene Betrag von
4 246 OM Jt würde daher für solche Uebertragung in Frage kommen.
Wir beabsichtigen, ihn in Höhe von 3 2M0M M ■ zu obigen Mehr-
ausgaben zu verwenden und ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in
der Stadtanleihe von 1904 für die Durchlegung der Manteuffel-
straße zwischen Köpenicker Straße und Spree vorgesehenen 4245M0^
in Höhe von 3 200 OM Jt für die Fortführung der Kaiser Wilhelm-
straße von der Hirtenstraße bis zur Schönhauser und Prenzlauer
Allee Verwendung finden.
Berlin, den 10. Mai 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
437. Vorlage (J.°Nr. 12 994 BII06) - zur Beschlußfassung
betreffend den teilweise» Erlaß eines ortsstatutarischen
Beitrags für das der Witwe Auguste Ball ge
hörige auf der Nordseite der Bugenhagenstraße
zwischen Strom- und Wilhelmshavcner Straße belegene
Grundstück Umgebungen Nieder-Barnim Band 10
Nr. 631 und Band 4L Nr. 2 «87.
Die im Jahre 1894 in den Bebauungsplan aufgenommene und
im Jahre 1896 durchgelegte, aber bislang nur provisorisch gepflasterte
Bugenhagenstraße zwischen der Strom- und Wilhelmshavcner Straße
wird auf der Nordseite in ihrer ganzen Länge von den Grundstücken
Stromstraße 53 und Wilhelmshavcner Straße 9 begrenzt. Die Grund
stücke führen die Grundbuchbezeichnung Umgebungen Nieder-Barnim
Band 10 Nr. 631 und Band 42 Nr. 2 087. Eigentümerin ist die
Witwe Auguste Ball, Stromstraße 53 wohnhaft.
Durch die Aufnahme der Bugenhagenstraße zwischen Strom-
und Wilhelmshavcner Straße in den Bebauungsplan ist der genannten
Eigentümerin einerseits ein Vorteil erwachsen, der sie in die Lage
setzt, ihren Grundbesitz besser als früher auszunutzen. Andererseits ist
damit für sie ohne weiteres die Verpflichtung entstanden, im Falle
der Errichtung von Gebäuden die Kosten der neuen Straßenanlage
nach Maßgabe des Ortsstatuts II vom anteilig zu er-
statten.
Die Kosten stehen noch nicht fest, da die Straße, wie bemerkt,
nur provisorisch und noch nicht endgültig reguliert ist.
Aus den aufgestellten Berechnungen ergibt sich aber, daß für
1 m Grundstücksfront ein Beitrag von 1 417,873g Jt und demgemäß
für die ganze 104,02 m lange Front ein Beitrag von 147 487,24 Jt
zu entrichten sein würde. Hierbei sind die Kosten der Beleuchtungs
vorrichtungen, zu deren Einziehung die Stadlgemeinde nach dem
neuen Ortsstatut berechtigt ist, noch nicht in Berechnung gestellt.
Schon der Beitrag von 147 487,24 Jt ist aber bei der geringen,
nur 20 m betragenden Tiefe des Ballschen Grundstücks und im Hin
blick auf die nicht bevorzugte Lage der Straße ein so erheblicher, daß
auf eine Bebauung des Grundstücks und damit auf eine Beseitigung
des gegenwärtigen unschönen Zustandes in absehbarer Zeit nicht zu
rechnensein würde. Denn es erhellt ohne weiteres, daß die an der
Bugenhagenstraße zu errichtenden Gebäude einen der Höhe der Sttaßen-
anlagekosten entsvrechenden, angemessenen Nutzertrag nicht abwerfen
würden.
Die Eigentümerin, Witwe des langjährigen Bezirksvorstehers
Ball, Frau Auguste Ball hat deshalb beantragt, die Frage der An
liegerbeiträge bereits jetzt nach Analogie der Bestimmungen des § 10
des neuen Ortsstatuts II vom 20. EeMmber" *906 zu regeln.
8 10 des Ortsstatuts II vom 2v?Septemb°r *906 lautet wie folgt:
Kann ein Anlieger nachweisen, daß bei Anwendung der vorstehenden
Bestimmungen (das sind diejenigen, die der obigen Berechnung
zugrunde liegen) die gesamten auf sein Grundstück verteilten Kosten
mehr als Dreivierteile des ihm oder seinen etwaigen Vesitzvorgängern
durch die Straßcnanlage erwachsenden Vorteils betragen würden,
so ist der Magistrai ermächtigt, ihm den Mehrbetrag zu erlassen.
Zu diesem Behufe ist die Differenz des Wertes des betreffenden
Grundstücks vor und nach der Straßenanlage festzustellen und der
abzusetzende Teil der Anlagekosten zu bestimmen. Die Entscheidung
des Magistrats ist endgültig.
Die Bestimmung hat „verteilte Kosten" im Auge, bezieht sich
also nur auf Straßen, die bereits endgültig reguliert sind. Da dies,
wir bemerkt, im vorliegenden Falle nicht zutrifft, kann die andernfalls
dem Magistrat überlassene Entscheidung nur durch Beschlußfassung
der Gemeindebehörden erfolgen.
Zur Sache selbst nehmen wir Bezug auf den Beschluß der Ver-
sammlung vom 21. September 1905, Protokoll Nr. 16, der auf Grund
unserer Vorlage vom 14. September 1905 gefaßt ist. Dieser Beschluß
betraf das dem Grundstück der Witwe Ball gegenüber belegene
Sökelandsche Grundstück auf der Südseite der Bugenhagenstraße und
lautete folgendermaßen:
Beschluß (Protokoll Nr. 16).
Die Versammlung erklärt sich einverstanden damit, daß von der
Heranziehung der Grundstücke Stromstraße 65 und Wilhelms-
havener Straße 7 zu den ortsstatutarischen Kosten der Anlage der
Bugenhagenstraße Abstand genommen werde, falls die Eigentümer
sofort nach ergangener Aufforderung 60 0M Jt an die Stadt-
hauptkasse zahlen.
Berlin, den 21. September 1905.
Stadtverordnete zu Berlin.
J.-Nr. 1359 St.-V. I 05. gez. Michelet.
Die Eigentümerin Witwe Ball, für deren Grundbesitz die gleichen
Voraussetzungen zu treffen, die seinerzeit zu dem Beschlusse bezüglich
des Sökelandschen Grundstücks führten, hat sich erboten, zur Abgeltung
der künftigen Anliegerbciträge einen Betrag von 66 000 Jt, d. h.
6000 Jt mehr, als seinerzeit für das Sökelandsche Grundstück be-
zahlt wurden, zu zahlen.
Wir haben, in Uebereinstimmung mit unserer Tiefbaudeputation
unter Berücksichtigung des Umstandes, daß unter sonst gleichen Ver
hältnissen das Ballsche Grundstück um zirka 4,4 m tiefer ist, als das
gegenüberliegende Sökelandsche, auch unsererseits beschlossen, den für
den Ballschen Grundbesitz in der Bugenhagenstraße zu entrichtenden
Anliegerbeittag auf 66 0M Jt festzusetzen, und zwar mit der Maß
gabe, daß die Fälligkeit beim Verkauf des Grundstücks bezw. in ent
sprechender Höhe beim Verkauf von Teilen des Grundstücks ein-
treten soll.
Die Versammlung ersuchen wir hiernach um folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß von der
Heranziehung der Grundstücke Stromstraße 53 und Wilhelmshavcner
Straße 9 zu den ortsstatutarischen Kosten der Anlage der Bugen
hagenstraße Abstand genommen werde, wofern die Eigentümerin
oder ihre Rechtsnachfolger den Betrag von 66 0M Jt an die
Stadtgemeinde zahlen. Bei Verkauf des gesamten Grundstücks
werden diese 66 000 Jt sofort ganz und bei teilweisen Ver
käufen die dem Verhältnis der Frontlängen zur Gesamtlänge ent
sprechenden Teilbeträge der Gesamtsumme fällig.
Berlin, den 10. Mai 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
438. Vorlage (J.-Nr. 1 F. B. II) — zur Beschlußfassung —
über die Rechnung der Stadthauptkassc» Spezialver
waltung I — Grundstücke in der Stadt.— für das
Etatsjahr 1904.
43«. Vorlage (J.-Nr. 42 F. B. II) — zur Beschlußfassung —
über die Rechnung der Stadthauptkaffe, Spezialvcr-
waltung 42 — Straßenbeleuchtung — für das Etats
jahr 1905.
440. Vorlage (J.-Nr. 72 F. B. II) — zur Beschlußfassung —
über die Rechnung der Stadthauptkaffe — Werks
abteilung —, betreffend die Verwaltung der städtischen
Wafferwerke für das Etatsjahr 1004.
441. Vorlage (J.-Nr. 81 F. B. II) — zur Beschlußfassung —
über die Rechnung der Stadthauptkaffe — Werks
abteilung —, betreffend die Verwaltung des städtischen
Hafens am Urban für das Etatsjahr 1005.