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Volume No. 25 (396-414), 1907/04/27

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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Der Eigentümer ist bereit, uns das Gelände schon vor der Er- 
ledigung des Enteignungsversahrcns zu überlassen, wenn ihm vom 
Tage der Ucbergobe ab die später sestzustellende Entschädigungssumme 
mit 8 pCt. verzinst wird und wenn wir die Entschädigung von 
300 Jt übernehmen, welche die Mieterin des als Restanrationsgartcn 
eingerichteten Teirains für den Fall fordert, daß ihr infolge der 
Ueberpabe an die Stadt das Somwergeschäft verlmen geht. 
Tie Kanalisationsverwaltung wird das Gelände möglicherweise 
bald für die Legung von Röhren in Anspruch nehmen. Wenn dieser 
Fall eintritt, sind die von dem Eigentümer gestellten Bedingungen 
nicht unbillig. 
Wir ersuchen um folflende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Erwerbung des Nobilingschen 
Straßenlandes Gicifswalder Straße 160 von zirka 271 gm im Ent 
eignungsverfahren mit der Maßgabe einverstanden, daß im Falle der 
Uebernahme des Geländes vor der Erledigung des Enteignungs- 
Verfahrens die Entschädigungssumme mit 5 pCt. verzinst und an die 
Mieterin eine etwa erforderliche Entschädigung von höchstens 300 Jt 
gezahlt werde. Die ersordeilichen Mittel gelangen bei Spezial- 
verwaltung 36, Ordinarium Titel II A zur Verausgabung. 
Berlin, den 23. April 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
405. Vorlage (J.-Nr. 7 675 6rck 07) — zur Beschluftfassung — 
über den Verkauf mehrerer Parzellen an der Rother- 
strafte, der Raglerstraftc und der Strafte Am War 
schauer Platz von cttva 3 831 qm (tzröfte. 
Der Baumeister Theodor Kampffmeyer hierselbst beabsichtigte, 
von dem alten Wasserwerksgrundstück vor dem Stralauer Tor die auf 
dem anliegenden Plane rol angelegten Parzellen 9, 10, 11, 12, 13 
und 14 an der Rothcrstraße, der Naglerstraße und der Straße Am 
Warschauer Platz, von zusammen etwa 3 831 qm Größe, käuflich zu 
erwerben. Er hat nach längeren Verhandlungen 130 Jt für 1 qm, 
frei von Straßenregulierungskosten, im ganzen allo etwa 498 030 Jt, 
geboten und sich im übrigen unsern allgemeinen Verkaufsbedingungen 
sowie auch der Verpflichtung unterworfen, das Grundstück innerhalb 
eines Jahres zu bebauen. 
Die Straßenregulierungskosten, einschließlich Kanalisationskvsten, 
betragen für die Straße Ani Warschauer Platz für das laufende Meter 
Grundstücksfront 1 059,«» Jt, bei einer Front von etwa 42,»» m also 
45 119,0» Jt, die dem Käufer erlassen werden. 
Für die Naglerstraße und die Rolherstratze kommen Anlieger- 
beitrage nicht zur Einziehung, 
Wir halten in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigentums- 
deputaiion den gebotenen Kaufpreis für angemeffen und ersuchen zu 
beschließen: 
Tie Versammlung erklärt sich mit dem freihändigen Verkauf der 
auf dem vorliegenden Plane rot eingezeichneten Parzellen 9, 10, 11. 
12, 13 und 14 an der Roiherstraße, der Naglerstraße und der Straße 
Am Warschauer Platz von etwa 3831 qm Größe zum Preise von 
130 Jt für 1 qm, frei von Straßenregulierungskosten, einverstanden. 
Eine Ucbersicktskarle, auf der das Grundstück ror kenntlich gemacht 
ist, sowie die erforderliche Anzahl von Plänen für die dortigen 
Akten und die Herren Milglieder der Versammlung fügen wir bei. 
Ter Kaufpreis soll beim Etat der Waffcrwerke vereinnahmt 
werden. 
Berlin, den 20. April 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
40«. Vorlage (J.-Nr. 563 81at. 07) — zur Beschluftfassung —, 
betreffend die Wahl von 8 Stadtverordneten für die 
Berufszählungskommission. 
Für die am 12. Juni d. Js. vorzunehmende Berufs- und Betriebs 
zählung beabsichtigen wir. gleichwie es für die früheren Zählungen 
geschehen ist. eine Kommission einzusetzen, die bestehen soll aus: 
4 Magistralsmitgliedern. 
8 Stadtverordneten, 
dem Direktor des Statistischen Amts der Stadt, 
dem Direktorialassistenten Vr. Meinerich 
und einem Kommissar des Königlichen Polizeipräsidiums. 
Durch diese Kommission soll die Deputation für Statistik verstärkt 
werden. 
Da nun bereits 5 Stadtverordnete — die Herren Goldschmidt, 
Wurm, Kyllmann. Cassel und vr, Levy — der Dcvutation für 
Statistik angehören, so ersuchen wir die Stadlverordnetenveisammlung: 
zu diesem Zwecke weitere 3 Stadtverordnete zu wählen und uns 
namhaft zu machen. 
Berlin, den 26. April 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
407. Vorlage (J.-Nr. 7 248 8. II. 07) — zur Beschluhfasiung —, 
betreffend die Regulierung und Pflasterung des Mark- 
grafendammes, der Strafte 39 zwischen Markgrafen 
damm und Bödikerstrafte und der Bödikerstrafte zwischen 
Strafte 39 u»d Persiusstrafte. 
Durch Beschluß vom 6. November 1902 — Protokoll 10, Ge- 
meindeblatt Seite 469 — hat sich die Versammlung mit der Regu 
lierung des Markgrafendamines zwischen der Stralauer Allee und der 
Straße 39 einverstanden erklärt. 
Die Regulierung konnte zwischen der Persiusstraße und der 
Straße 39 bisher nickt in voller Breite durchgeführt werden, weil 
die Eigentünier eines großen Baugeländes an dieser Strecke des 
Markgrafcndammes, Wühlisch und Genosien, sich weigerten, das 
zur Regulierung erforderliche Straßenland an die Stadtgemeinde ab- 
zutreten und die anteiligen Kosten der Regulierung zu tragen. Die 
Verhandlungen wurden mit den Eigentümern fortgeführt und haben 
das Ergebnis gestabt, daß sie jetzt bereit sind, das ihnen gehörige 
Straßenland des Markgrasendammes, sowie der Straße 39 und der 
Bödikerstraße der Stadtgemeinde kostenlos unter folgenden Bedingungen 
zu überlassen: 
1. Die Stadtgemeinde übernimmt die Kosten der Auflassung. 
2. Die Stadtgemeinde reguliert den Markgrafendamm bis zum 
Ende des den Eigentümern gehörigen Grundstückes, die 
Straße 39 bis zur Bödikerstraße und letztere bis zur Persius- 
straße und beginnt mit den Arbeiten bis zum 1. Mai 1907. 
3. Die Eigentümer Wühlisch und Genossen oder ihre Rechtsnach 
folger werden erst dann zur Zahlung der Anlicgerbeiträge her 
angezogen, wenn die Grundstücke bebaut werden. Für die 
Straße 39 und Bödikerstraße sind hierbei die Beiträge nach 
dem Ortsstatut festzusetzen, für den Markgrafendamm sind die 
wirklich entstehenden Kosten der Regulierung bis zu 14 Jt für 
1 qm und halbe Dammbreile, sowie die Entwässerungskosten 
mit 70 Jt für das laufende Meter Grundstücksfront und die dem 
Orlsstatut entsprechenden Kosten der Beleuchtungsanlage zu 
zahlen. 
Wir halten diesen Vorschlag für annehmbar. Die Zustände 
des Markgrafendammes hoben zu wiederhollen Beschwerden der 
Bewohner jener Gegend Veranlassung gegeben und es erscheint 
wünschenswert, daß wir die jetzt geboiene Gelegenheit, das zu dem 
Wühlisch'jcken Grundstück gehörige Gelände unentgeltlich zu erhalten, 
nicht vorübergehen lassen. Was die Zahlung der Kosten der Pflasterung 
in Höhe von höchstens 14 Jt für das Quadratmeter und halbe 
Dammbreite anlangt, so ist dies derjenige Betrag, den auch die übrigen 
Anlieger gemäß unserer Vorlage, auf welche der eingangs erwähnte 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ergangen ist, zu zahlen haben. 
Das Verlangen der Eigentümer Wühlisch und Genossen, gleich 
zeitig die Straße 39 vom Malkgrafendamm bis zur Bödikerstraße 
und diese bis zur Persiusstraße zu regulieren, legt der Stadtgemeinde 
keine wescnilichen Lasten auf. Eine Regulierung hätte jedenfalls im 
Laufe der nächsten Jahre vorgenommen werden müssen, da die dortige 
Gegend in lebhuflem Aufschwünge begriffen ist. der durch die Anlage 
des neuen städtischen Hafens voraussichtlich noch erheblich zunehmen 
wird. Tie Regulierungekosten der Straßen 39 und der halben 
Bödikerstraße werden in der Form von Anliegerbeiträgen bald wieder 
eingehen, und nur die Kosten der andern Hälfte der Bödikerstraße 
werden voraussichtlich für einige Jahre zu verauslagen sein, da hier 
die Stadtgemeinde Anliegerin ist. Die Bebauung dieses Geländes 
hängt mit der Verwendung des dahinter liegenden städtischen Grund 
stückes zusammen, auf dem sich der sogenannte Müllberg befindet. 
Tie Kosten der Regulierung der Straße 39 betragen nach dem 
Anschlage 27 600 J>, die der Bödikerstraße 30 300 Jt. 
Bei der Regulierung des Markgrafendammes halten wir es für 
zweckmäßig, nicht an der Grenze des Wühlisch'jcken Grundstücks 
Halt zu niachen, sondern die Regulierung auf die weitere Strecke bis 
zur Rummclsburger Weichbildgrenze auszudehnen, weil die Verhältnisse 
die Regulierung auch dieser Strecke in kurzer Zeit fordern werden. 
Die Gemeinde Stralau hat sich bereit erklärt, zu den Regulierungs 
kosten dieser Strecke in derselben Weise beizutragen, wie sie es be- 
züglich des bisher regulierten Teils des Markgrafendammes getan 
Hai; Stralau wird demgemäß von den auf 21 800 Jt veranschlagten 
Kosten etwa 6 440 Jt trage» und die Unterhaltung der Straßcnstrecke 
i,ach ihrer Fertigstellung übernehmen. 
Zur Zahlung der Kosten stehen aus dem Betrage, der für 1906 
zu Neupflasterungen vorgesehen ist, infolge von Minderausgaben noch 
etwa 58 400 Jt zur Verfügung; der Rest ist aus dem Titel Neu- 
Pflasterungen des laufenden Jahres zu bestreiten. Die Erfahrung hat 
gelehrt, daß sich bei der Schlußabrechnung bei diesem Titel alljährlich 
Mindcrausgaben gegenüber der Etaisfestjetzung ergeben. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, datz die 
Regulierung und Pflasterung des Markgrafendammes bis zur 
Rummelsburger Weichvildgrenze, der Straße 39 von Markgrafen 
damm bis Bödikerstraße und der Bödikerstraße von Straße 39
	        
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