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Der Eigentümer ist bereit, uns das Gelände schon vor der Er-
ledigung des Enteignungsversahrcns zu überlassen, wenn ihm vom
Tage der Ucbergobe ab die später sestzustellende Entschädigungssumme
mit 8 pCt. verzinst wird und wenn wir die Entschädigung von
300 Jt übernehmen, welche die Mieterin des als Restanrationsgartcn
eingerichteten Teirains für den Fall fordert, daß ihr infolge der
Ueberpabe an die Stadt das Somwergeschäft verlmen geht.
Tie Kanalisationsverwaltung wird das Gelände möglicherweise
bald für die Legung von Röhren in Anspruch nehmen. Wenn dieser
Fall eintritt, sind die von dem Eigentümer gestellten Bedingungen
nicht unbillig.
Wir ersuchen um folflende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit der Erwerbung des Nobilingschen
Straßenlandes Gicifswalder Straße 160 von zirka 271 gm im Ent
eignungsverfahren mit der Maßgabe einverstanden, daß im Falle der
Uebernahme des Geländes vor der Erledigung des Enteignungs-
Verfahrens die Entschädigungssumme mit 5 pCt. verzinst und an die
Mieterin eine etwa erforderliche Entschädigung von höchstens 300 Jt
gezahlt werde. Die ersordeilichen Mittel gelangen bei Spezial-
verwaltung 36, Ordinarium Titel II A zur Verausgabung.
Berlin, den 23. April 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
405. Vorlage (J.-Nr. 7 675 6rck 07) — zur Beschluftfassung —
über den Verkauf mehrerer Parzellen an der Rother-
strafte, der Raglerstraftc und der Strafte Am War
schauer Platz von cttva 3 831 qm (tzröfte.
Der Baumeister Theodor Kampffmeyer hierselbst beabsichtigte,
von dem alten Wasserwerksgrundstück vor dem Stralauer Tor die auf
dem anliegenden Plane rol angelegten Parzellen 9, 10, 11, 12, 13
und 14 an der Rothcrstraße, der Naglerstraße und der Straße Am
Warschauer Platz, von zusammen etwa 3 831 qm Größe, käuflich zu
erwerben. Er hat nach längeren Verhandlungen 130 Jt für 1 qm,
frei von Straßenregulierungskosten, im ganzen allo etwa 498 030 Jt,
geboten und sich im übrigen unsern allgemeinen Verkaufsbedingungen
sowie auch der Verpflichtung unterworfen, das Grundstück innerhalb
eines Jahres zu bebauen.
Die Straßenregulierungskosten, einschließlich Kanalisationskvsten,
betragen für die Straße Ani Warschauer Platz für das laufende Meter
Grundstücksfront 1 059,«» Jt, bei einer Front von etwa 42,»» m also
45 119,0» Jt, die dem Käufer erlassen werden.
Für die Naglerstraße und die Rolherstratze kommen Anlieger-
beitrage nicht zur Einziehung,
Wir halten in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigentums-
deputaiion den gebotenen Kaufpreis für angemeffen und ersuchen zu
beschließen:
Tie Versammlung erklärt sich mit dem freihändigen Verkauf der
auf dem vorliegenden Plane rot eingezeichneten Parzellen 9, 10, 11.
12, 13 und 14 an der Roiherstraße, der Naglerstraße und der Straße
Am Warschauer Platz von etwa 3831 qm Größe zum Preise von
130 Jt für 1 qm, frei von Straßenregulierungskosten, einverstanden.
Eine Ucbersicktskarle, auf der das Grundstück ror kenntlich gemacht
ist, sowie die erforderliche Anzahl von Plänen für die dortigen
Akten und die Herren Milglieder der Versammlung fügen wir bei.
Ter Kaufpreis soll beim Etat der Waffcrwerke vereinnahmt
werden.
Berlin, den 20. April 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
40«. Vorlage (J.-Nr. 563 81at. 07) — zur Beschluftfassung —,
betreffend die Wahl von 8 Stadtverordneten für die
Berufszählungskommission.
Für die am 12. Juni d. Js. vorzunehmende Berufs- und Betriebs
zählung beabsichtigen wir. gleichwie es für die früheren Zählungen
geschehen ist. eine Kommission einzusetzen, die bestehen soll aus:
4 Magistralsmitgliedern.
8 Stadtverordneten,
dem Direktor des Statistischen Amts der Stadt,
dem Direktorialassistenten Vr. Meinerich
und einem Kommissar des Königlichen Polizeipräsidiums.
Durch diese Kommission soll die Deputation für Statistik verstärkt
werden.
Da nun bereits 5 Stadtverordnete — die Herren Goldschmidt,
Wurm, Kyllmann. Cassel und vr, Levy — der Dcvutation für
Statistik angehören, so ersuchen wir die Stadlverordnetenveisammlung:
zu diesem Zwecke weitere 3 Stadtverordnete zu wählen und uns
namhaft zu machen.
Berlin, den 26. April 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
407. Vorlage (J.-Nr. 7 248 8. II. 07) — zur Beschluhfasiung —,
betreffend die Regulierung und Pflasterung des Mark-
grafendammes, der Strafte 39 zwischen Markgrafen
damm und Bödikerstrafte und der Bödikerstrafte zwischen
Strafte 39 u»d Persiusstrafte.
Durch Beschluß vom 6. November 1902 — Protokoll 10, Ge-
meindeblatt Seite 469 — hat sich die Versammlung mit der Regu
lierung des Markgrafendamines zwischen der Stralauer Allee und der
Straße 39 einverstanden erklärt.
Die Regulierung konnte zwischen der Persiusstraße und der
Straße 39 bisher nickt in voller Breite durchgeführt werden, weil
die Eigentünier eines großen Baugeländes an dieser Strecke des
Markgrafcndammes, Wühlisch und Genosien, sich weigerten, das
zur Regulierung erforderliche Straßenland an die Stadtgemeinde ab-
zutreten und die anteiligen Kosten der Regulierung zu tragen. Die
Verhandlungen wurden mit den Eigentümern fortgeführt und haben
das Ergebnis gestabt, daß sie jetzt bereit sind, das ihnen gehörige
Straßenland des Markgrasendammes, sowie der Straße 39 und der
Bödikerstraße der Stadtgemeinde kostenlos unter folgenden Bedingungen
zu überlassen:
1. Die Stadtgemeinde übernimmt die Kosten der Auflassung.
2. Die Stadtgemeinde reguliert den Markgrafendamm bis zum
Ende des den Eigentümern gehörigen Grundstückes, die
Straße 39 bis zur Bödikerstraße und letztere bis zur Persius-
straße und beginnt mit den Arbeiten bis zum 1. Mai 1907.
3. Die Eigentümer Wühlisch und Genossen oder ihre Rechtsnach
folger werden erst dann zur Zahlung der Anlicgerbeiträge her
angezogen, wenn die Grundstücke bebaut werden. Für die
Straße 39 und Bödikerstraße sind hierbei die Beiträge nach
dem Ortsstatut festzusetzen, für den Markgrafendamm sind die
wirklich entstehenden Kosten der Regulierung bis zu 14 Jt für
1 qm und halbe Dammbreile, sowie die Entwässerungskosten
mit 70 Jt für das laufende Meter Grundstücksfront und die dem
Orlsstatut entsprechenden Kosten der Beleuchtungsanlage zu
zahlen.
Wir halten diesen Vorschlag für annehmbar. Die Zustände
des Markgrafendammes hoben zu wiederhollen Beschwerden der
Bewohner jener Gegend Veranlassung gegeben und es erscheint
wünschenswert, daß wir die jetzt geboiene Gelegenheit, das zu dem
Wühlisch'jcken Grundstück gehörige Gelände unentgeltlich zu erhalten,
nicht vorübergehen lassen. Was die Zahlung der Kosten der Pflasterung
in Höhe von höchstens 14 Jt für das Quadratmeter und halbe
Dammbreite anlangt, so ist dies derjenige Betrag, den auch die übrigen
Anlieger gemäß unserer Vorlage, auf welche der eingangs erwähnte
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ergangen ist, zu zahlen haben.
Das Verlangen der Eigentümer Wühlisch und Genossen, gleich
zeitig die Straße 39 vom Malkgrafendamm bis zur Bödikerstraße
und diese bis zur Persiusstraße zu regulieren, legt der Stadtgemeinde
keine wescnilichen Lasten auf. Eine Regulierung hätte jedenfalls im
Laufe der nächsten Jahre vorgenommen werden müssen, da die dortige
Gegend in lebhuflem Aufschwünge begriffen ist. der durch die Anlage
des neuen städtischen Hafens voraussichtlich noch erheblich zunehmen
wird. Tie Regulierungekosten der Straßen 39 und der halben
Bödikerstraße werden in der Form von Anliegerbeiträgen bald wieder
eingehen, und nur die Kosten der andern Hälfte der Bödikerstraße
werden voraussichtlich für einige Jahre zu verauslagen sein, da hier
die Stadtgemeinde Anliegerin ist. Die Bebauung dieses Geländes
hängt mit der Verwendung des dahinter liegenden städtischen Grund
stückes zusammen, auf dem sich der sogenannte Müllberg befindet.
Tie Kosten der Regulierung der Straße 39 betragen nach dem
Anschlage 27 600 J>, die der Bödikerstraße 30 300 Jt.
Bei der Regulierung des Markgrafendammes halten wir es für
zweckmäßig, nicht an der Grenze des Wühlisch'jcken Grundstücks
Halt zu niachen, sondern die Regulierung auf die weitere Strecke bis
zur Rummclsburger Weichbildgrenze auszudehnen, weil die Verhältnisse
die Regulierung auch dieser Strecke in kurzer Zeit fordern werden.
Die Gemeinde Stralau hat sich bereit erklärt, zu den Regulierungs
kosten dieser Strecke in derselben Weise beizutragen, wie sie es be-
züglich des bisher regulierten Teils des Markgrafendammes getan
Hai; Stralau wird demgemäß von den auf 21 800 Jt veranschlagten
Kosten etwa 6 440 Jt trage» und die Unterhaltung der Straßcnstrecke
i,ach ihrer Fertigstellung übernehmen.
Zur Zahlung der Kosten stehen aus dem Betrage, der für 1906
zu Neupflasterungen vorgesehen ist, infolge von Minderausgaben noch
etwa 58 400 Jt zur Verfügung; der Rest ist aus dem Titel Neu-
Pflasterungen des laufenden Jahres zu bestreiten. Die Erfahrung hat
gelehrt, daß sich bei der Schlußabrechnung bei diesem Titel alljährlich
Mindcrausgaben gegenüber der Etaisfestjetzung ergeben.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, datz die
Regulierung und Pflasterung des Markgrafendammes bis zur
Rummelsburger Weichvildgrenze, der Straße 39 von Markgrafen
damm bis Bödikerstraße und der Bödikerstraße von Straße 39