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M 23.
(357—379.)
Morkagen
für die
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin.
itSV. Vorlage (J.-Nr. 236 Fin. 07) — zur Beschlußfassung —.
betreffend den Etat für das Nikolaus-Bürgerhospital
und die von demselben verwaltete Gustav und Emilie
LiPPstiftung für die Etatsjahre 1907/tS«».
Wir übersenden den oorbezeichneten Eiatsentwurf in der erforder
lichen Anzahl mit dem Ersuchen,
den Etat festzusetzen.
Die Aufstellung des Etats für einen Zeitraum von 3 Jahren
entspricht den Vorschriften des § 11 des Statuts für das Nikolaus-
Bürgerhospital.
Berlin, den 27. März 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
358. Vorlage (J.-Nr. 2 727 Grd. 07) — zur Beschlußfassung —
über die Beteiligung der Stadtgemeinde Berlin in
ihrer Eigenschaft als Mitinhaberin der fiskalisch-
städtischen Bergwerkssozietät zu Rüdersdorf an der
Errichtung eines Krankenhauses daselbst.
In Rüdersdorf soll ein Krankenhaus mit zunächst 40 Betten
errichtet werden. Die drei Gemeinden Kalkberge, Tasdorf und
Rüdersdorf wollen dazu einen Zweckverband bilden und die Unter-
haltungskosten des Krankenhauses dauernd übernehmen. Der Bau
und die Einrichtung müssen dagegen aus privaten Mitteln bestritten
werden. Solche sind bereits in größerem Umfange in Aussicht gestellt
worden. Die Kreiskommunalverwaltung des Kreises Niederbarnim
und der Verein vom Roten Kreuz sind zur Zahlung größerer Geld
beträge bereit und Industrielle der genannten drei Orte haben teils
die erforderlichen Baumaterialien unentgeltlich zur Verfügung gestellt,
teils auch einmalige und laufende jährliche Zahlungen bis zu 1 000 Jt
zugesagt. An der Aufbringung der noch fehlenden Summe sich zu
beteiligen, ist auch die Königliche Berginspektion zu Rüdersdorf als
Vertreterin der fiskalisch-städtischen Bergwerkssozietät daselbst auf
gefordert worden, indem darauf hingewiesen worden ist, daß das
Krankenhaus in weitgehendem Maße auch den im Bergwerksbetriebe
beschäftigten Personen und ihren Angehörigen zugute kommen würde.
Erbeten ist außer der unentgeltlichen Hergäbe eines etwa 2,6 ha
großen Bauplatzes, dessen Lage auf dem anliegenden Plan durch ein
rot umzogenes Quadrat kenntlich gemacht ist, eine bare Zuwendung
von 25 000 Jt.
Die Königliche Bergiuspektion hält das Vorhandensein eines
Krankenhauses ' innerhalb des Amtsbezirks Rüdersdorf für ein unab-
weisbares Bedürfnis. Sie teilt uns mit, daß weder die Gemeinden
noch die verschiedenen industriellen Unternehmungen noch die Kranken-
kaffen einschließlich der Knappschaftskaffe über zureichende Einrichtungen
verfügen, in denen Kranken, bei welchen eine in ihrer Häuslichkeit
nicht' mögliche Behandlung erfolgen muß, die erforderliche ärztliche
Hilfe gewährt werden könnte. Die vorhandenen Krankenstuben und
ihre Einrichtungen seien teils mangelhaft, teils veraltet. Vor allen
Dingen aber fehle es an geschultem und durch stete Uebung brauchbar
bleibendem Wärterpersonal sowie an Krankenküchen.
Die Anzahl der industriellen Arbeiter in der Betrieben des Amts
bezirks Kalkberge beträgt etwa 2 200 bis 2 300, von denen etwa
1 050 aktive Knappschaftsmitglieder sind. AIs größte Arbeitgeberin
ist denn auch die Berginspektion für den Gedanken des Krankenhaus
baues warm eingetreten und ist in der Ueberzeugung, daß ohne Mit-
Hilfe der Sozietät der Krankenhausbau nicht zustande kommen würde,
und daß die Sozietät, ohne ihr eigenes Interesse und das ihrer
Arbeiter schwer zu schädigen, nicht bei Seite stehen könne, beim Herrn
Minister für Handel und Gewerbe dahin vorstellig geworden, einen
einmaligen Beitrag von 15000 Jt sowie die unentgeltliche Hergäbe
eines 1 bis 1,5 ha großen Geländes an der oben erwähnten Stelle
zu bewilligen. Eine Fläche dieser Größe hält die Berginspektion für
den Krankenhausbau nicht allein für vollauf genügend, sondern zieht
sie auch der begehrten größeren Fläche wegen der geringeren Kosten
der Instandhaltung vor. Den Wert des Geländes schätzt die Berg
inspektion auf etwa 800 bis 1000 Jt für 1 ha. Der in Aussicht
genommene Platz liegt besonders günstig, weil er von allen denjenigen
Orten, in denen die Hauptmenge die Belegschaft wohnt, gleich gut
und schnell zu erreichen ist.
Schließlich hat die Bcrginspektion dem Herrn Minister noch vor
geschlagen, die Gewährung der erbeiencn Zuwendungen von folgenden
Bedingungen abhängig zu machen:
1. Der Berginspektion ist Sitz und Stimme in der Verwaltung des
Krankenhauses einzuräumen, sofern irgend eine Behörde des
Amtsbezirks, irgend eine Krankenkasse oder irgend eine leitende
Persönlichkeit hiesiger Betriebe mit eigener Krankenkasse Sitz und
Stimme in der Krankenhausverwaltung erhält oder sonst wie
an der Verwaltung beteiligt wird.
2. Die Mitglieder des Knappschaftsvereins sind zu den gleichen Be
dingungen in das 5krankenhaus aufzunehmen, in ihm zu ver
pflegen und ärztlich zu behandeln, wie die Mitglieder der auf
Grund reichsgesetzlicher Vorschriften bestehenden Krankenkassen des
Amtsbezirks Rüdersdorf.
3. Der leitende Arzt des Krankenhauses darf keine Kassenpraris am
Orte ausüben und muß bei Konsultationen über die ärztliche
Behandlung von im Krankenhause befindlichen Knappschafts
genossen stets den zuständigen Knappschaftsarzt zuziehen. Das
Gleiche gilt von den Operationen.
Durch Erlaß vom 15. Februar 1907 hat sich nun der Herr
Minister damit einverstanden erklärt, daß zur Errichtung eines Kranken-
Hauses in Rüdersdorf seitens der fiskalisch-städtischen Sozietät die Ge-
Währung der vorgeschlagenen einmaligen Beihilfe von 15 000 Jt
sowie die unentgeltliche Abtretung des erforderlichen Geländes in der
Ausdehnung von höchstens 2 ha mit dem Vorbehalt in Aussichi ge-
stellt werde, daß auch die Stadtgemeinde Berlin in die Bereitstellung
des auf sie entfallenden V ti Anteils von 2500 Jt und in die Ab
tretung des Geländes einwilligt.
Dagegen, daß die Gewährung der erbetenen Zuwendungen von
bestimmten, seitens der Berginspektion gestellten Bedingungen abhängig
gemacht werde, die bei Feststellung der Satzungen des zu bildenden
Zweckverbandes zu berücksichtigen sind, hat der Herr Minister nichts
zu erinnern gehabt.
Nach alledem können wir uns, in Uebereinstimmung mit unserer
Grundeigentumsdeputation, der Notwendigkeit der Errichtung eines
Krankenhauses in Rüdersdorf nicht verschließen und sind bereit, die
auf den Anteil der Stadtgemeinde Berlin entfallenden 2 500 JC aus
dem Dispositionsquantum zu unvorhergesehenen Ausgaben zu zahlen
und in die unentgeltliche Abtretung des erforderlichen Geländes zu
willigen. Wir erklären uns auch damit einverstanden, daß die Ge
währung der Zuwendungen von den seitens der Königlichen Berg
inspektion gestellten Bedingungen abhängig gemacht werde, die bei
Feststellung der Satzungen des noch zu bildenden Zweckverbandes zu
berücksichtigen sind.
Wir ersuchen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Bereitstellung eines ein
maligen Beitrages von 2 500 Jt aus dem Dispositionsquantum
zu unvorhergesehenen Ausgaben zur Errichtung eines Krankenhauses
in Rüdersdorf einverstanden und willigt in die unentgeltliche Ab
tretung des dazu erforderlichen Geländes in der Ausdehnung von
höchstens 2 ha. Sie willigt auch darin, daß die Gewährung der
Zuwendungen von den, seitens der Königlichen Berginspektion zu
Rüdersdorf gestellten Bedingungen, die bei Feststellung der Satzungen
des noch zu bildenden Zweckverbandes zu berücksichtigen sind, ab
hängig gemachr werde.
Berlin, den 28. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
»5». Vorlage (J.-Nr. 970 Y. B. I. 07) — zur Kenntnisnahme ,
betreffend Aufstellung neuer Reklameuhren unter Be
seitigung der vorhandenen Uraniasäulen.
Die Verhandlungen mit der Unternehmerin — „Phönix" Reklame-
säulengesellschaft — find abgebrochen. Die Gesellschaft ist in Liqui
dation getreten.
Wir ziehen deshalb unsere Vorlage vom 22. Juni 1906 — Druck
sache 615 — hiermit zurück.
Berlin, den 6. April 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
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