SOI. Vorlage (J.-Nr. 436 8t. v. 1.07) - zur Beschlußfassung —.
betreffend die Anstellung eines juristischenHilfsarbeiters
als Magistratsaffeffor auf K Jahre.
Der Regierungsaffessor Wilhelm Back. geboren am 27.Juni1878
und hier Holsteiner Ufer 10 wohnhaft, ist seit dem 1. Mai 1906
im hiesigen städtischen Dienst als juristischer Hilfsarbeiter beschäftigt.
Bei der Erledigung seiner dienstlichen Arbeiten zeigt er großen Fleiß
und gute Gesetzeskenntnisse, so daß seine Leistungen durchaus befriedigen.
Seine dienstliche und außerdienstliche Führung ist einwandsfrei.
Wir wollen ihn daher als Magistratsassessor auf 6 Jahre
anstellen.
Nach dem bei den Akten befindlichen Attest des städtischen Ver
trauensarztes ist er für den Kommunaldienst körperlich geeignet.
Die Versammlung ersuchen wir, sich gemäß § 56, 6 der Städte
ordnung über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 7. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
SO«. Vorlage (I. Nr. 36 8ch. V. 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung eines ordentlichen Lehrers
als Oberlehrer an einer städtischen höheren Lehranstalt
unter Anrechnung von Dienstzeit.
Der ordentliche Lehrer an der 2. Realschule. Professor Trouillas,
hat uns gebeten, ihm mit Rücksicht darauf, daß ihm der Charakter
als Professor und der Rang der Räte 4. Klasse verliehen worden ist,
Oberlehrerqualifikation zuzuerkennen und ihm Gelegenheit zu geben,
seine vor der wissenschaftlichen Prüfungskommission unterm 28. Juli 1877
erworbenen Fakultäten in den neueren Sprachen zu verwerten.
Profesior Francois Trouillas ist am 2. Januar 1850 zu
Berlin geboren, hat die hiesige Königstädtische Realschule besucht und
ist V/ 2 Jahr in der Prima gewesen. Ein Reifezeugnis hat er auch
später nicht erworben. Nach einem halbjährigen Aufenthalt in der
Reinbott'schrn Präparandenanstalt machte er den Kursus auf dem
hiesigen Seminar für Stadtschulen durch und bestand die Entlassungs-
Prüfung im März 1872. Nach einer kurzen Beschäftigung an der
hiesigen Bohm'schen Knabenschule leitete er vom November 1872 bis
15. Juli 1873 die Garnisonschule zu Bar !e Duc, studierte dann vom
Oktober 1873 .bis Michaelis 1877 zu Straßburg i. E. und erwarb
vor der wissenschaftlichen Prüfungskommission daselbst ein Zeugnis
II. Grades mit der Berechtigung. Englisch in allen Klaffen, Fron-
zösisch bis 0 II einschließlich und Religion in den unteren und
mittleren Klaffen einer Realschule zu lehren. Das Probejahr leistete
er an der Friedrich-Wilhelmsschule zu Stettin von Michaelts 1877
bis dahin 1878 ab. Dann war er Hilfslehrer an derselben Anstalt
und demnächst an der höheren Mädchenschule zu Potsdam.
In Berlin unterrichtete er seit April 1882 an verschiedenen
Privatschulen und meldete sich im September desselben Jahres zu
einer Gemeindeschulstelle.
Er erhielt zunächst eine Vertretung und wurde dann am
1. April 1883 als Gemcindeschullchrer angestellt. Zwei Jahre später
wurde er zum ordentlichen Lehrer an der ersten höheren Bürgerschule
in eine Stelle, welche für einen Lehrer mit seminaristischer Vor
bildung bestimmt war, gewählt und vom 1. Oktober 1886 ab an die
2. höhere Bürgerschule versetzt.
Obschon Professor Trouillas bei seiner Berufung an eine
Realschule für eine Oberlehrerstelle nicht in Aussicht genommen war.
da wir diese Stellen stets nur durch Lehrer besetzen, welche sich eine
Lehrbefähigung in 2 Fächern durch alle und in einem Fach für die
mittleren Klaffen erworben haben, find wir doch dem obenerwähnten
Gesuch des Professors Trouillas. nachdem ihm der Charakter als
Professor und der Rang der Räte 4. Klaffe verliehen worden ist,
auch mit Rücksicht darauf, daß er tatsächlich ein Oberlehrerzeugnis
besitzt, nähergetreten.
Wir haben nunmehr vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt
verordneten beschloffen, den Profeffor Trouillas. welcher zur Zeit
5040 Jt Diensteinkommen hat, vom 1. April 1907 ab als Ober-
lehrer mit dem Gehaltssatz der nächsthöheren Gehaltsstufe der Ober
lehrer, welcher 5 300 beträgt, anzustellen und ihn von da ab
nach der Besoldungsordnung der Oberlehrer, das heißt
nach 3 Jahren in die Stufe von 5900.^,
» 6 - - - - - 6 oOO -
*9 - - - - *6 800 -
- 12 - - - - * 7100 -
aufrücken zu lassen, wenn er sich mit dieser Ordnung seiner Anstellungs-
verhältniffe ausdrücklich einverstanden erklärt und auf Geltendmachung
weiterer Ansprüche verzichtet, sofern das Königliche Provinzialschul
kollegium und der Herr Minister diese Abmachung bestätigen.
Profeffor Trouillas hat die geforderte Erklärung abgegeben,
und das Königliche Provinzialschulkollegium seine Anstellung unter
den angegebenen Bedingungen genehmigt, aber die Herbeiführung
der Genehmigung des Herrn Ministers mit der Begründung ab
gelehnt, daß die Bestätigung der Oberlehrer nach dem Allerhöchsten
Erlasse dom 28. Juli 1892 durch die Provinzialschulkollegien erfolgt.
Wir beantragen nunmehr zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
ordentliche Lehrer an der 2. Realschule Professor Francois
Trouillas vom 1. April 1907 ab als Oberlehrer an einer höheren
Schule unseres Patronatsbereiches mit dem einem Besoldungs
dienstalter von 9 Jahren entsprechenden Diensteinkommen von
5 300 Jt angestellt wird und daß er von diesem Zeitpunkte ab
nach der Besoldungsordnung der Oberlehrer, das heißt
nach 3 Jahren in die Stufe von 5 900 m
- 6 - - - - - 6 500 -
-9 - - - - - 6 800 -
- 12 - - - - - 7100 -
aufrückt.
Berlin, den 4. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
303. Vorlage (J.-Nr. 221 6t. B. I. 07) - zur «eschluß-
faffung —, betreffend die Anstellung von 2 Bureau
diätaren.
Wir beabsichtigen, die Zivilanwärter
a) Paul Kretschmer, geboren am 4. August 1884, wohnhaft hier,
Rheinsberger Straße 68, 111 bei Bartel,
b) Arno Troschel, geboren am 7. April 1885, wohnhaft hier,
Weißenburger Straße 17 bei Groß,
welche am 1. Oktober 1906 in den hiesigen städtischen Bureaudienst
eingetreten sind, vom Ablaufe ihrer Probezeit, also vom 1. April
1907 ab, als Bureaudiätare gegen dreimonatliche Kündigung anzu-
stellen.
Beide haben nach den Aeußerungen ihrer Vorgesetzten bisher mit
gutem Erfolge gearbeitet und sind nach dem Gutachten des städtischen
Vertrauensarztes auch körperlich für den Bureaudienst geeignet.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 18. Februar 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
3041. Vorlage (J.-Nr. 228 6t. B. I. 07) - zur Beschluß,
faffung —, betreffend die Anstellung von LI Bureau-
anwärtern.
Die in dem nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Militär-
anwärter sind zur Ableistung einer Probezeit von sechs Monaten am
1. Oktober 1906 in unsern Bureaudienst eingetreten.
Diese Probezeit nähert sich ihrem Ende. Diese Anwärter sowie
die am Schluffe des Verzeichniffes aufgeführten beiden Bureaugehilfen,
welche bereits seit längerer Zeit in unserem Bureaudienst beschäftigt
find, haben sich in bezug aus Führung, Fleiß und Leistungen bewährt
und sind nach den bei den Akten befindlichen Gutachten unseres Ver
trauensarztes auch körperlich für den Bureaudienst geeignet.
Wir wollen sie daher, — die Militäranwärter vom Ablauf der
Probedienstzeit ab, — als Bureauanwärter anstellen, und zwar bis
zum Bestehen der Assistentenprüfung gegen dreimonatliche Kündigung,
sowie mit der Maßgabe, daß sie zu entlassen sind, wenn sie nicht
binnen drei Jahren seit der Ernennung zum Bureauanwärter die
Assistentenprüfung bestanden haben.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß 8 56, 6 der Städteordnuug.
Berlin, den 15. Februar 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.