246
Von anderer Seite wurde beantragt, obigen Antrag dem Gehalts-
ausschussc zu überweisen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag abgelehnl, die Ueber-
weisung angenommen, so daß der Etatsausschuß der Versammlung
folgende Beschlußfassung vorschlägt:
Die Versammlung überweist den Antrag, die persönliche Zulage
des Magistratsrats von Schulz von 1500 JC auf 2 500 JC zu
erhöhen, dem für die Vorberatung der Gehaltsvorlagc, Druck
sache 109, eingesetzten Ausschüsse.
Zu Titel 23 — Direktoren — wurde darauf hingewiesen, daß
vor Position 24 künftig der Direktor der I. Handwcrkerschule einzu
reihen sein dürfte.
Der Etat gelangte hierauf in beiden Lesungen unverändert zur
Annahme, so daß seine Feststellung nach dem Entwürfe erfolgen kann.
Etat betreffend den städtischen Schlachthof für das
Etatsjahr 1907.
Der Etat selbst ist bereits in voriger Sitzung des Etatsausschusses
(Protokoll V vom 13. März 1907 Drucksache 247) zur Annahme ge
langt, die in der diesen Etat übersendenden Vorlage vom 16. Februar 1907
Drucksache 115 beantragte Festsetzung des Schlacht-und Schaugebühren-
tarifes wurde bis zur heutigen Sitzung ausgesetzt. Der Vorsitzende
erklärte heute, daß der in dem ihm vorliegenden Druckexemplare be-
richtigte Satz für Ziegen 15 bezw. 20 ^ der richtige sei, der Etats-
ausschuß nahm den Tarif in dieser Fassung ohne Debatte un
verändert an, so daß der Versammlung folgende Beschlußfassung vor
geschlagen wird:
Die Versammlung stellt den Schlacht- und Schaugebührentarif
für die Zeit vom 1. April 1907 ab bis zu anderweiter Festsetzung
wie folgt fest:
Auf Grund der §§ 2 und 5 des Gesetzes über die Einrichtung
öffentlicher Schlachthäuser vom 18 9 und des § 11 des
Kommunalabgabengcsetzes vom 14. Juli 1893 wird bestimmt,
daß für die Benutzung der öffentlichen Schlachthäuser und für
die Untersuchung des Schlachtviehs auf dem hiesigen städtischen
Schlachthofe vom 1. April 1907 ab an Gebühren erhoben werden:
für
Rinder
Fresser
Kälber
Schweine
Schafe
Ziegen
an Schlachtgcbühr
2,4b JC,
1,25 -
0,60 -
1,28 -
0,16 -
0,16
an Untersuchungsgebühr
0,85 JC,
0,76 -
0,36 -
1,05 «
0,20 -
0,20
Etat der städtischen Kanalisationswerke und Riesel-
selber für das Etatsjahr 1907.
Hierzu lag die bereits in voriger Sitzung angekündigte Reso-
lurion vor:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit Rücksicht auf die
Verteuerung des Betriebes der Kanalisationsverwaltung eine Er-
Höhung der Kanalisationsgebühr von 1'/, pCt. auf 2 pCt. in Er
wägung zu ziehen und sieht einer diesbezüglichen Vorlage entgegen.
Der Antrag wurde schon in voriger Sitzung begründet dahin,
daß mit den Jahren Material. Arbeitslöhne und Verwaltungskosten
bedeutend gestiegen seien, daß aber die von den Grundbesitzern zu
zahlende Gebühr stets die gleiche geblieben sei. Wäre die Kanalisation
nicht eingeführt worden, dann hätten die Hausbesitzer für die Abfuhr
der Fäkalien heute auch bedeutend höhere Preise zu zahlen.
In der Entgegnung wurde von einer Seite durch reichliches, dem
vorliegenden Etat entnommenes Zahlenmaterial nachgewiesen, daß die
Hausbesitzer an Kanalisationsgebühren mehr zahlten als sie verpflichtet
seien. Sie zahlten nicht nur die sämtlichen Kosten der Kanalisation,
sondern leisteten noch 1 432000 JC zur Amortisation der Anleihe,
wozu keine Verpflichtung ihrerseits bestünde.
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß in § 7 der Kanali
sationsgebührenordnung vom 20./22. März 1902 der Satz von
Vf a pCt. festgelegt sei. Die fünfjährige Genehmigung dieser Ordnung
laufe am 31 .'März d. Js. ab. Der Magistrat habe die Verlängerung
derselben auf ein Jahr nachgesucht und die Genehmigung dieser Ver
längerung vom Herrn Oberpräsidenten bereits erhalten.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Erhöhung ab
gelehnt.
Bei Einnahme, Ordinarium, Abteilung A ist dem Titel 1 d
folgende Erläuterung beigefügt:
Nachdem durch die neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungs-
gerichts den öffentlichen Gebäuden, die bisher nach dem Wasser-
verbrauch veranlagt wurden, mit Ausnahme der Kirchen und Museen
ein Nutzungswert zuerkannt ist, findet die Veranlagung dieser Grund
stücke (654) nach dem Nutzungswerte statt. Die Mehreinnahme bei
1 a wird voraussichtlich hierdurch 267 700 JC betragen, die Minder
einnahme bei 1b dagegen 690000 JC, da die Veranlagung nach
dem Nutzungswert anstatt nach dem Wasserverbrauch im Durch-
schnitt erheblich geringere Beträge ergibt.
Angefragt wurde, wie dieser Nutzungswert künftig berechnet
werde. Der Herr Magistratsvertreter antwortete darauf, daß diese
Frage bei der Neuberatung des Statuts mit geprüft und entschieden
werden müsse.
Dem Ordinarium der Einnahme ist zu 2 Titel III—IX — An
schlüsse von Teilen auswärtiger Gemeinden — folgende Erläuterung
beigegeben worden (Absatz 3):
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch die Beschlüsse vom
8. Dezember 1904 — Gemeindebl. S. 428 — und vom 19. Ja
nuar 1905 — Gemeindebl. S. 26 — die Erhöhung der von den
angeschlossenen Gemeinden für das Meter Grundstücksstraßenfront
zu zahlenden Abgabe von 6 JC auf 8 JC genehmigt. Bei dem
Widerspruch der betreffenden Gemeinden mutz aber erst durch ein
nach den Verträgen zn bildendes Schiedsgericht Entscheidung über
die Höhe der Abgabe getroffen werden. Das Schiedsgericht wird
demnächst in Wirksamkeit treten. In den Etat sind die erhöhten
Beträge bereits eingesetzt.
Angefragt wurde, weshalb die Zusammensetzung des Schieds
gerichtes so lange gedauert habe. Der Herr Magistratsvertreter
erklärte, daß die Verträge nicht gleich seien, deshalb hätten die Ver
handlungen über die Art der Zusammensetzung des Schiedsgerichtes
sich so lange hingezogen, die Grundfragen für die einzelnen Gemeinden
seien eben sehr verschiedene. Das Schiedsgericht sei jetzt aber bereits
zusammengetreten.
Zu Abteilung E der Einnahme Titel XVI wurde der Wunsch
ausgesprochen, daß die Position 2 — Beiträge der Unternehmer
neuer Straßenanlagen .'c. — künftig einen besonderen Titel bilden
möchte.
Zu Ausgabe Ordinarium Abteilung A Titel III Position 4 a)
wurde der Intrag gestellt
den Magistrat zu ersuchen, für den Abteilungsarchitekten die von
der Kanalisationsdeputation beschlossene Gehaltsskala einzusetzen.
Hierbei wurde an den Herrn Magistratsvertreter die Anfrage
gerichtet, weshalb der Magistrat den wohlerwogenen Beschlüssen der
Deputation nicht nachgekommen sei. Der Abteilungsarchitekt sei ein
überaus geschickter, strebsamer und leistungsfähiger Beamter, er stände
sich im Gehalt schlechter als die ihm unterstellten Beamten und beziehe
im Gegensatz zu diesen keine Nebeneinnahmen.
Der Herr Magistratsvertreter antwortete, daß das Gehalt dieser
Stelle erst im vergangenen Jahre aufgebessert worden sei und daß
der Magistrat zufolge seines bekannten prinzipiellen Beschlusses, für
die nächsten 3 Jahren keinerlei Neuregelungen vorzunehmen, die Ab
lehnung beschlossen habe. Die lobenswerte Tätigkeit des Stellen
inhabers erkenne er aber an.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Zu Ausgabe Abteilung B Titel XVII befindet sich in den Er
läuterungen zu Position 5 folgender Vermerk:
Die Neueinstellungen der Heizer und Kohlenkarrcr werden infolge
der Einführung der Koksaschenfeuerung erforderlich, welche erheblich
höhere Anforderungen an das Personal stellt als die Steinkohlen
feuerung. Die weiteren Neueinstcllungen sind durch den mit der
fortschreitenden Bebauung gesteigerten Betrieb bedingt.
Auf Anfrage hierzu erklärte der Herr Magistratsvertreter, daß
durch die Koksaschenfeuerung eine sehr große Ersparnis erzielt
werde.
In der Ausgabe Abteilung v sind unter Titel XXI in Position 5
6 000 JC für Weideschafe eingestellt. In den Erläuterungen hierzu
heißt es: Zwecks Ausnutzung der auf den Wegen vor der Ernte und
auf den Feldern nach der Ernte vielfach vorhandenen und sonst schwer
nutzbaren Futtermengen und zur Minderung von tierischen und pflanz
lichen Schädlingen sollen versuchsweise Schafe im Frühjahr angekauft
und vor Winter verkauft werden. Dieser Versuch soll zunächst mit
250—300 Stück ausgeführt werden. Die Ausgaben werden etwa
6 000 JC betragen und sind hier eingestellt, da noch nicht feststeht,
auf welchem bezw. welchen Gütern der Versuch gemacht wird. Der
Betrag wird dann hier in Abgang und beim Spezialetat des be
treffenden Administrationsbezirks in Zugang gestellt werden. Vergleiche
auch Einnahme Abteilung D Titel XV 2.
Auf Anfrage teilte der Herr Magistratsvertreter mit, daß dieser
Versuch auf möglichst allen Rieselfeldern gemacht werden soll.
Von einer Seite des Ausschusses wurde angeregt, auch mit der
Schweinezucht größere Versuche zu anzustellen. Bei Durchsicht der
Etats der einzelnen Administrationsbezirke habe man gefunden, daß
nur in Schmetzdorf 600 Mastschweine gehalten würden (Seite 102).
Die städtischen Anstalten (Krankenhäuser usw.) lieferten doch große
Mengen von Abfällen, die eine große Schweinezucht sehr lohnend
machen würden.
Hierauf wurde entgegnet, daß alle Abfälle zur Scheinezucht nicht
geeignet wären, der Transport der Abfälle wäre sehr schwierig und
verteuere dieselben. In Schmetzdorf würde der Versuch gemacht unter
Leitung eines sehr erfahrenen Fachmannes, wegen der hohen Seuchen
gefahr gerade auf den Rieselfeldern werde sich eine Schweinezucht im
großen aber wohl kaum allgemein einführen lassen.
Zu den Spezialetats der einzelnen Administrationsbezirke (siehe
Anlagen) wurde angeregt, die nicht hohen Gehälter der Inspektoren
gelegentlich einer Revisiion zu unterziehen.
Bezüglich der Rieselwärter wurde ausgeführt, daß deren
Dienstinstruktion eine ganze Reihe schwerer Verpflichtungen
enthalte, sie seien keineswegs einfache landwirtschaftliche Arbeiter, ihre