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Volume No. 18 (265), 1907/03/18

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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Von anderer Seite wurde beantragt, obigen Antrag dem Gehalts- 
ausschussc zu überweisen. 
Bei der Abstimmung wurde der Antrag abgelehnl, die Ueber- 
weisung angenommen, so daß der Etatsausschuß der Versammlung 
folgende Beschlußfassung vorschlägt: 
Die Versammlung überweist den Antrag, die persönliche Zulage 
des Magistratsrats von Schulz von 1500 JC auf 2 500 JC zu 
erhöhen, dem für die Vorberatung der Gehaltsvorlagc, Druck 
sache 109, eingesetzten Ausschüsse. 
Zu Titel 23 — Direktoren — wurde darauf hingewiesen, daß 
vor Position 24 künftig der Direktor der I. Handwcrkerschule einzu 
reihen sein dürfte. 
Der Etat gelangte hierauf in beiden Lesungen unverändert zur 
Annahme, so daß seine Feststellung nach dem Entwürfe erfolgen kann. 
Etat betreffend den städtischen Schlachthof für das 
Etatsjahr 1907. 
Der Etat selbst ist bereits in voriger Sitzung des Etatsausschusses 
(Protokoll V vom 13. März 1907 Drucksache 247) zur Annahme ge 
langt, die in der diesen Etat übersendenden Vorlage vom 16. Februar 1907 
Drucksache 115 beantragte Festsetzung des Schlacht-und Schaugebühren- 
tarifes wurde bis zur heutigen Sitzung ausgesetzt. Der Vorsitzende 
erklärte heute, daß der in dem ihm vorliegenden Druckexemplare be- 
richtigte Satz für Ziegen 15 bezw. 20 ^ der richtige sei, der Etats- 
ausschuß nahm den Tarif in dieser Fassung ohne Debatte un 
verändert an, so daß der Versammlung folgende Beschlußfassung vor 
geschlagen wird: 
Die Versammlung stellt den Schlacht- und Schaugebührentarif 
für die Zeit vom 1. April 1907 ab bis zu anderweiter Festsetzung 
wie folgt fest: 
Auf Grund der §§ 2 und 5 des Gesetzes über die Einrichtung 
öffentlicher Schlachthäuser vom 18 9 und des § 11 des 
Kommunalabgabengcsetzes vom 14. Juli 1893 wird bestimmt, 
daß für die Benutzung der öffentlichen Schlachthäuser und für 
die Untersuchung des Schlachtviehs auf dem hiesigen städtischen 
Schlachthofe vom 1. April 1907 ab an Gebühren erhoben werden: 
für 
Rinder 
Fresser 
Kälber 
Schweine 
Schafe 
Ziegen 
an Schlachtgcbühr 
2,4b JC, 
1,25 - 
0,60 - 
1,28 - 
0,16 - 
0,16 
an Untersuchungsgebühr 
0,85 JC, 
0,76 - 
0,36 - 
1,05 « 
0,20 - 
0,20 
Etat der städtischen Kanalisationswerke und Riesel- 
selber für das Etatsjahr 1907. 
Hierzu lag die bereits in voriger Sitzung angekündigte Reso- 
lurion vor: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit Rücksicht auf die 
Verteuerung des Betriebes der Kanalisationsverwaltung eine Er- 
Höhung der Kanalisationsgebühr von 1'/, pCt. auf 2 pCt. in Er 
wägung zu ziehen und sieht einer diesbezüglichen Vorlage entgegen. 
Der Antrag wurde schon in voriger Sitzung begründet dahin, 
daß mit den Jahren Material. Arbeitslöhne und Verwaltungskosten 
bedeutend gestiegen seien, daß aber die von den Grundbesitzern zu 
zahlende Gebühr stets die gleiche geblieben sei. Wäre die Kanalisation 
nicht eingeführt worden, dann hätten die Hausbesitzer für die Abfuhr 
der Fäkalien heute auch bedeutend höhere Preise zu zahlen. 
In der Entgegnung wurde von einer Seite durch reichliches, dem 
vorliegenden Etat entnommenes Zahlenmaterial nachgewiesen, daß die 
Hausbesitzer an Kanalisationsgebühren mehr zahlten als sie verpflichtet 
seien. Sie zahlten nicht nur die sämtlichen Kosten der Kanalisation, 
sondern leisteten noch 1 432000 JC zur Amortisation der Anleihe, 
wozu keine Verpflichtung ihrerseits bestünde. 
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß in § 7 der Kanali 
sationsgebührenordnung vom 20./22. März 1902 der Satz von 
Vf a pCt. festgelegt sei. Die fünfjährige Genehmigung dieser Ordnung 
laufe am 31 .'März d. Js. ab. Der Magistrat habe die Verlängerung 
derselben auf ein Jahr nachgesucht und die Genehmigung dieser Ver 
längerung vom Herrn Oberpräsidenten bereits erhalten. 
Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Erhöhung ab 
gelehnt. 
Bei Einnahme, Ordinarium, Abteilung A ist dem Titel 1 d 
folgende Erläuterung beigefügt: 
Nachdem durch die neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungs- 
gerichts den öffentlichen Gebäuden, die bisher nach dem Wasser- 
verbrauch veranlagt wurden, mit Ausnahme der Kirchen und Museen 
ein Nutzungswert zuerkannt ist, findet die Veranlagung dieser Grund 
stücke (654) nach dem Nutzungswerte statt. Die Mehreinnahme bei 
1 a wird voraussichtlich hierdurch 267 700 JC betragen, die Minder 
einnahme bei 1b dagegen 690000 JC, da die Veranlagung nach 
dem Nutzungswert anstatt nach dem Wasserverbrauch im Durch- 
schnitt erheblich geringere Beträge ergibt. 
Angefragt wurde, wie dieser Nutzungswert künftig berechnet 
werde. Der Herr Magistratsvertreter antwortete darauf, daß diese 
Frage bei der Neuberatung des Statuts mit geprüft und entschieden 
werden müsse. 
Dem Ordinarium der Einnahme ist zu 2 Titel III—IX — An 
schlüsse von Teilen auswärtiger Gemeinden — folgende Erläuterung 
beigegeben worden (Absatz 3): 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch die Beschlüsse vom 
8. Dezember 1904 — Gemeindebl. S. 428 — und vom 19. Ja 
nuar 1905 — Gemeindebl. S. 26 — die Erhöhung der von den 
angeschlossenen Gemeinden für das Meter Grundstücksstraßenfront 
zu zahlenden Abgabe von 6 JC auf 8 JC genehmigt. Bei dem 
Widerspruch der betreffenden Gemeinden mutz aber erst durch ein 
nach den Verträgen zn bildendes Schiedsgericht Entscheidung über 
die Höhe der Abgabe getroffen werden. Das Schiedsgericht wird 
demnächst in Wirksamkeit treten. In den Etat sind die erhöhten 
Beträge bereits eingesetzt. 
Angefragt wurde, weshalb die Zusammensetzung des Schieds 
gerichtes so lange gedauert habe. Der Herr Magistratsvertreter 
erklärte, daß die Verträge nicht gleich seien, deshalb hätten die Ver 
handlungen über die Art der Zusammensetzung des Schiedsgerichtes 
sich so lange hingezogen, die Grundfragen für die einzelnen Gemeinden 
seien eben sehr verschiedene. Das Schiedsgericht sei jetzt aber bereits 
zusammengetreten. 
Zu Abteilung E der Einnahme Titel XVI wurde der Wunsch 
ausgesprochen, daß die Position 2 — Beiträge der Unternehmer 
neuer Straßenanlagen .'c. — künftig einen besonderen Titel bilden 
möchte. 
Zu Ausgabe Ordinarium Abteilung A Titel III Position 4 a) 
wurde der Intrag gestellt 
den Magistrat zu ersuchen, für den Abteilungsarchitekten die von 
der Kanalisationsdeputation beschlossene Gehaltsskala einzusetzen. 
Hierbei wurde an den Herrn Magistratsvertreter die Anfrage 
gerichtet, weshalb der Magistrat den wohlerwogenen Beschlüssen der 
Deputation nicht nachgekommen sei. Der Abteilungsarchitekt sei ein 
überaus geschickter, strebsamer und leistungsfähiger Beamter, er stände 
sich im Gehalt schlechter als die ihm unterstellten Beamten und beziehe 
im Gegensatz zu diesen keine Nebeneinnahmen. 
Der Herr Magistratsvertreter antwortete, daß das Gehalt dieser 
Stelle erst im vergangenen Jahre aufgebessert worden sei und daß 
der Magistrat zufolge seines bekannten prinzipiellen Beschlusses, für 
die nächsten 3 Jahren keinerlei Neuregelungen vorzunehmen, die Ab 
lehnung beschlossen habe. Die lobenswerte Tätigkeit des Stellen 
inhabers erkenne er aber an. 
Der Antrag wurde abgelehnt. 
Zu Ausgabe Abteilung B Titel XVII befindet sich in den Er 
läuterungen zu Position 5 folgender Vermerk: 
Die Neueinstellungen der Heizer und Kohlenkarrcr werden infolge 
der Einführung der Koksaschenfeuerung erforderlich, welche erheblich 
höhere Anforderungen an das Personal stellt als die Steinkohlen 
feuerung. Die weiteren Neueinstcllungen sind durch den mit der 
fortschreitenden Bebauung gesteigerten Betrieb bedingt. 
Auf Anfrage hierzu erklärte der Herr Magistratsvertreter, daß 
durch die Koksaschenfeuerung eine sehr große Ersparnis erzielt 
werde. 
In der Ausgabe Abteilung v sind unter Titel XXI in Position 5 
6 000 JC für Weideschafe eingestellt. In den Erläuterungen hierzu 
heißt es: Zwecks Ausnutzung der auf den Wegen vor der Ernte und 
auf den Feldern nach der Ernte vielfach vorhandenen und sonst schwer 
nutzbaren Futtermengen und zur Minderung von tierischen und pflanz 
lichen Schädlingen sollen versuchsweise Schafe im Frühjahr angekauft 
und vor Winter verkauft werden. Dieser Versuch soll zunächst mit 
250—300 Stück ausgeführt werden. Die Ausgaben werden etwa 
6 000 JC betragen und sind hier eingestellt, da noch nicht feststeht, 
auf welchem bezw. welchen Gütern der Versuch gemacht wird. Der 
Betrag wird dann hier in Abgang und beim Spezialetat des be 
treffenden Administrationsbezirks in Zugang gestellt werden. Vergleiche 
auch Einnahme Abteilung D Titel XV 2. 
Auf Anfrage teilte der Herr Magistratsvertreter mit, daß dieser 
Versuch auf möglichst allen Rieselfeldern gemacht werden soll. 
Von einer Seite des Ausschusses wurde angeregt, auch mit der 
Schweinezucht größere Versuche zu anzustellen. Bei Durchsicht der 
Etats der einzelnen Administrationsbezirke habe man gefunden, daß 
nur in Schmetzdorf 600 Mastschweine gehalten würden (Seite 102). 
Die städtischen Anstalten (Krankenhäuser usw.) lieferten doch große 
Mengen von Abfällen, die eine große Schweinezucht sehr lohnend 
machen würden. 
Hierauf wurde entgegnet, daß alle Abfälle zur Scheinezucht nicht 
geeignet wären, der Transport der Abfälle wäre sehr schwierig und 
verteuere dieselben. In Schmetzdorf würde der Versuch gemacht unter 
Leitung eines sehr erfahrenen Fachmannes, wegen der hohen Seuchen 
gefahr gerade auf den Rieselfeldern werde sich eine Schweinezucht im 
großen aber wohl kaum allgemein einführen lassen. 
Zu den Spezialetats der einzelnen Administrationsbezirke (siehe 
Anlagen) wurde angeregt, die nicht hohen Gehälter der Inspektoren 
gelegentlich einer Revisiion zu unterziehen. 
Bezüglich der Rieselwärter wurde ausgeführt, daß deren 
Dienstinstruktion eine ganze Reihe schwerer Verpflichtungen 
enthalte, sie seien keineswegs einfache landwirtschaftliche Arbeiter, ihre
	        
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