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22S Vorlage (J.-Skr. 105 Mn. 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend den Etat des Lilberschen Fonds für das
Etatsjahr 1SV7.
Wir übersenden anliegend den Entwurf zu dem vorbezeichneten
Etat mit dem Ersuchen,
den Etat festzusetzen.
Berlin, den 2. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- utid Restdenzstadt.
Kirschner.
»27. Vorlage (J.-Nr. 5 836 L. 1.06) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die provisorische Pflasterung der Sene-
felderstratze.
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom
18. Januar 1906, Protokoll Nr. 17. Gem.-Bl. S. 21. den speziellen
Esttwurs zum Bau einer Gemeindedoppelschule in der Senefelder-
straße genehmigt.
Der Bau der Schule ist bereits in Angriff genommen, während
für die Errichtung des Lehrerwohngebäudes die baupolizeiliche Ge
nehmigung versagt wurde, weil die Senefelderstratze in diesem Teile
noch nicht reguliert ist. — Die endgültige Regulierung und Pflasterung,
zu der sich nach Mitteilung der städtischen Tiefbaudeputation die
Prenzlauer Allee-Terrain-Aktien-Gesellschast bereit erklärt hat, kann
erst erfolgen, wenn die Fertigstellung des Radialsystems XI, die von
der im Frühjahr 1908 zu erwartenden Inbetriebnahme der Pump
station abhängig ist, feststeht. — Da aber die baupolizeiliche Ge
nehmigung bald erteilt werden muß; wenn nicht die rechtzeitige
Fertigstellung des Lehrerwohngebäudes in Frage gestellt werden soll,
so ist die provisorische Pflasterung des betreffenden Teiles der Sene-
felderstraße notwendig.
Der für diese Arbeiten aufgestellte Kostenanschlag ist von der
Hochbaudeputation genehmigt worden.
Wir! find diesem Beschlusse beigetreten und übersenden nunmehr
der Stadtverordnetenversammlung den mit 6000 M abschließenden
Kostenanschlag nebst einem Erläuterungsberichte mit dem Ersuchen
um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Ausführung provisorischer
Pflasterungsarbeiten in der Senefelderstratze einverstanden und
bewilligt die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 6 000 Ji
aus dem Spezialetat 49, Extraordinarium Pos. 1 pro 1906.
Berlin, den 7. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 227.
Erläuterungsbericht
zum Kostenanschläge über Herstellung provisorischer Pflasterungs
arbeiten in der Senefelfelderstraße behufs Zugänglichmachung des
Neubaues der Gemeindedoppelschule in der Senefelderstratze.
Seitens des Königlichen Polizeipräsidiums ist die baupolizeiliche
Genehmigung für das an der Straße projektierte Lehrerwohnhaus
der nebenbezeichneten Schule noch nicht erteilt worden, weil die
Senefelderstratze nur soweit reguliert ist, als die bisherige Be
bauung reicht. Da eine definitive Regulierung der Stratze nach Mit-
teilung der Tiefbaudeputation von der Inbetriebnahme der Pump
station des Radialsystems XI der Kanalisation, welche nicht vor dem
Frühjahr 1908 zu erwarten ist, abhängig ist, bleibt zur Erlangung
der baupolizeilichen Genehmigung nichts übrig, als den betreffenden
Teil der Senefelderstratze provisorisch zu regulieren.
Die Kosten für diese Ausführung, welche nach dem beiliegenden
Kostenanschläge 6 000^t betragen, waren im Kostenanschläge für den
Neubau der Schule nicht vorgesehen, da angenommen wurde, daß zur
Eröffnung der Schule die definitive Regulierung stattfinden würde.
Berlin, den 16. Januar 1906.
Der Magistratsrat.
gez. Dylewski.
228. Vorlage (J.-Nr. 15 448 B. 1.06) — zur Kenntnisnahme —,
betreffend die Bauabnahme des Verwaltungsgebäudes
auf dem Grundstücke des Krankenhauses Moabit.
Der Stadtverordnetenversammlung übersenden wir in der Anlage
die Verhandlung vom 17. Januar d. IS., betreffend die Abnahme und
Uebergade des Neubaues des Verwaltungsgebäudes beim Krankenhause
Moabit, zur Kenntnisnahme mit dem Bemerken, daß wegen Verbesserung
der Betriebsverhältniffe an der Pförtnerloge und au der Kasse das
Weitere veranlaßt werden wird.
Berlin, den 7. März 1907.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu 228.
Protokoll
betreffend die Abnahme und Uebergabe des Verwaltungsgebäudes auf
dem Grundstück des Krankenhauses Moabit, Turmstraße 21.
Berlin, den 17. Januar 1907.
Anwesend waren
seitens des Magistrats:
Stadtrat vr. Weigert;
seitens der Stadtverordnetenversammlung:
Stadtverordneter Sökeland,
- Buchow;
seitens der Deputation der städtischen Kranken
anstalten:
Stadtverordneter Sachs;
seitens der Baudeputation:
Stadtrat Namslau.
Stadtverordneter Runge,
Magistratsbaurat Matzdorff,
Stiehl;
seitens der Verwaltung des Krankenhauses Moabit:
Verwaltungsdirektor Borchart.
Behufs Abnahme und Uebergabe des an der Turmstraße 21 für
das Krankenhaus Moabit errichteten Verwaltungsgebäudes fand heute
Termin statt, zu dem die obengenannten Herren erschienen waren.
Zu diesem Termin waren ausgelegt:
a) die Originalentwurfszeichnungen,
b) - Originalkostenanschläge,
c) - Baupolizeizeichnungen,
d) - Bauerlaubnisscheine,
e) - statischen Berechnungen,
k) - Rohbauabnahmescheine,
g) - Erlaubnisscheine für oie Be- und Entwässerung,
b) - Gebrauchsabnahmebescheinigungen.
Nach Einsichtnahme der ausgelegten Unterlagen fand eine Be
sichtigung des Gebäudes statt, und fand sich hierbei gegen die ent-
wurfsgemäße Ausführung nichts zu erinnern. Doch wird beschlossen,
der Bauverwaltung anheimzugeben, für Verbesserung der Betriebs
verhältniffe an der Pförtnerloge und an der Kaffe im Benehmen
mit der Krankenhausverwaltung Sorge zu tragen.
V. g. u.
gez. Weigert, Namslau, Buchow, Sachs, Runge, Sökeland,
Matzdorff, Stiehl, Borchart.
229. Vorlage (J.-Nr. 4 788 Kan. III/06) - zur Beschluß
fassung — über de« Abschluß zweier Verträge zwischen
der Stadtgemeinde Berlin und der Dorfgemeinde
Rosenthal und zwar
«) betreffend die Unterhaltung der Dorfstraße in
Rosenthal,
b) betreffend den Anschluß von Rosenthal an die
Berliner Kanalisation.
Seit einer Reihe von Jahren schweben Streitigkeiten zwischen
der Stadtgemeinde Berlin, als Eigentümerin des Rieselgutes Rosen
thal, und der Dorfgemeinde Rosenthal über die Verpflichtung zur
Unterhaltung der dortigen Dorfstraße.
Die Gemeinde Rosenthal behauptete, daß eine Observanz besteht,
auf Grund deren die Gutsherrschaft mit einem Anteil von einem
Drittel, wenn nicht mit einem noch höheren Betrage zur Beitrags-
leistung für die Unterhaltung der Dorfstraße herangezogen werden
könne, während wir eine andere Rechtsanfchauung vertraten.
Im Jahre 1895 forderte die Gemeinde einen Beitrag von V»
der 53 988 M betragenden Gesamtkosten der Umpflasterung der Dorf-
straße, d. s. 17 999
Wenngleich wir eine Verpflichtung zur Zahlung nicht anerkannten,
erklärten wir uns dennoch aus Billigkeitsgründen, da unsere Guts
verwaltung in wirtschaftlicher Beziehung ein erhebliches Interesse an
einem guten Zustande der ihr Gebiet durchschneidenden Dorfstraße
hat, bereit, freiwillig einen Beitrag von 16 000 M zu leisten. Als
Aequivalent verlangten wir aber gewisse Zugeständnisse für die Ber-
legung eines etwaigen neuen Druckrohres rc. in den Straßen und
Wegen der Feldmark.
Der Gemeinde lag jedoch daran, die Verpflichtung der Stadt-
S emeinde im Klagewege festzustellen; so kam es zu einem noch heute
hwebenden Verwaltungsstreitverfahren.
Gelegentlich der wiederholt beiderseits angebahnten Vergleichs
verhandlungen wurde auch die Frage eines Beitrages zum Schulhaus-
bau in Rosenthal in diese Sache mit einbezogen, und es wurde
unsererseits ein Beitrag von 10000 JC zu diesem Bau zugesagt, da
wir nach geltendem Rechte als Gutsherrin eine Beitragsverpflichtung
an sich nicht gänzlich bestreiten konnten. Auch übernahmen wir mit
diesem Betrage den auf die Hausväter des Gutsbezirks als Mitglieder
der Schulsozietät entfallenden Anteil an den Amortisations- und Ver-