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Volume No. 14 (219-239), 1907/03/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

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22S Vorlage (J.-Skr. 105 Mn. 07) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Etat des Lilberschen Fonds für das 
Etatsjahr 1SV7. 
Wir übersenden anliegend den Entwurf zu dem vorbezeichneten 
Etat mit dem Ersuchen, 
den Etat festzusetzen. 
Berlin, den 2. März 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- utid Restdenzstadt. 
Kirschner. 
»27. Vorlage (J.-Nr. 5 836 L. 1.06) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die provisorische Pflasterung der Sene- 
felderstratze. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 
18. Januar 1906, Protokoll Nr. 17. Gem.-Bl. S. 21. den speziellen 
Esttwurs zum Bau einer Gemeindedoppelschule in der Senefelder- 
straße genehmigt. 
Der Bau der Schule ist bereits in Angriff genommen, während 
für die Errichtung des Lehrerwohngebäudes die baupolizeiliche Ge 
nehmigung versagt wurde, weil die Senefelderstratze in diesem Teile 
noch nicht reguliert ist. — Die endgültige Regulierung und Pflasterung, 
zu der sich nach Mitteilung der städtischen Tiefbaudeputation die 
Prenzlauer Allee-Terrain-Aktien-Gesellschast bereit erklärt hat, kann 
erst erfolgen, wenn die Fertigstellung des Radialsystems XI, die von 
der im Frühjahr 1908 zu erwartenden Inbetriebnahme der Pump 
station abhängig ist, feststeht. — Da aber die baupolizeiliche Ge 
nehmigung bald erteilt werden muß; wenn nicht die rechtzeitige 
Fertigstellung des Lehrerwohngebäudes in Frage gestellt werden soll, 
so ist die provisorische Pflasterung des betreffenden Teiles der Sene- 
felderstraße notwendig. 
Der für diese Arbeiten aufgestellte Kostenanschlag ist von der 
Hochbaudeputation genehmigt worden. 
Wir! find diesem Beschlusse beigetreten und übersenden nunmehr 
der Stadtverordnetenversammlung den mit 6000 M abschließenden 
Kostenanschlag nebst einem Erläuterungsberichte mit dem Ersuchen 
um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Ausführung provisorischer 
Pflasterungsarbeiten in der Senefelderstratze einverstanden und 
bewilligt die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 6 000 Ji 
aus dem Spezialetat 49, Extraordinarium Pos. 1 pro 1906. 
Berlin, den 7. März 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu 227. 
Erläuterungsbericht 
zum Kostenanschläge über Herstellung provisorischer Pflasterungs 
arbeiten in der Senefelfelderstraße behufs Zugänglichmachung des 
Neubaues der Gemeindedoppelschule in der Senefelderstratze. 
Seitens des Königlichen Polizeipräsidiums ist die baupolizeiliche 
Genehmigung für das an der Straße projektierte Lehrerwohnhaus 
der nebenbezeichneten Schule noch nicht erteilt worden, weil die 
Senefelderstratze nur soweit reguliert ist, als die bisherige Be 
bauung reicht. Da eine definitive Regulierung der Stratze nach Mit- 
teilung der Tiefbaudeputation von der Inbetriebnahme der Pump 
station des Radialsystems XI der Kanalisation, welche nicht vor dem 
Frühjahr 1908 zu erwarten ist, abhängig ist, bleibt zur Erlangung 
der baupolizeilichen Genehmigung nichts übrig, als den betreffenden 
Teil der Senefelderstratze provisorisch zu regulieren. 
Die Kosten für diese Ausführung, welche nach dem beiliegenden 
Kostenanschläge 6 000^t betragen, waren im Kostenanschläge für den 
Neubau der Schule nicht vorgesehen, da angenommen wurde, daß zur 
Eröffnung der Schule die definitive Regulierung stattfinden würde. 
Berlin, den 16. Januar 1906. 
Der Magistratsrat. 
gez. Dylewski. 
228. Vorlage (J.-Nr. 15 448 B. 1.06) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die Bauabnahme des Verwaltungsgebäudes 
auf dem Grundstücke des Krankenhauses Moabit. 
Der Stadtverordnetenversammlung übersenden wir in der Anlage 
die Verhandlung vom 17. Januar d. IS., betreffend die Abnahme und 
Uebergade des Neubaues des Verwaltungsgebäudes beim Krankenhause 
Moabit, zur Kenntnisnahme mit dem Bemerken, daß wegen Verbesserung 
der Betriebsverhältniffe an der Pförtnerloge und au der Kasse das 
Weitere veranlaßt werden wird. 
Berlin, den 7. März 1907. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu 228. 
Protokoll 
betreffend die Abnahme und Uebergabe des Verwaltungsgebäudes auf 
dem Grundstück des Krankenhauses Moabit, Turmstraße 21. 
Berlin, den 17. Januar 1907. 
Anwesend waren 
seitens des Magistrats: 
Stadtrat vr. Weigert; 
seitens der Stadtverordnetenversammlung: 
Stadtverordneter Sökeland, 
- Buchow; 
seitens der Deputation der städtischen Kranken 
anstalten: 
Stadtverordneter Sachs; 
seitens der Baudeputation: 
Stadtrat Namslau. 
Stadtverordneter Runge, 
Magistratsbaurat Matzdorff, 
Stiehl; 
seitens der Verwaltung des Krankenhauses Moabit: 
Verwaltungsdirektor Borchart. 
Behufs Abnahme und Uebergabe des an der Turmstraße 21 für 
das Krankenhaus Moabit errichteten Verwaltungsgebäudes fand heute 
Termin statt, zu dem die obengenannten Herren erschienen waren. 
Zu diesem Termin waren ausgelegt: 
a) die Originalentwurfszeichnungen, 
b) - Originalkostenanschläge, 
c) - Baupolizeizeichnungen, 
d) - Bauerlaubnisscheine, 
e) - statischen Berechnungen, 
k) - Rohbauabnahmescheine, 
g) - Erlaubnisscheine für oie Be- und Entwässerung, 
b) - Gebrauchsabnahmebescheinigungen. 
Nach Einsichtnahme der ausgelegten Unterlagen fand eine Be 
sichtigung des Gebäudes statt, und fand sich hierbei gegen die ent- 
wurfsgemäße Ausführung nichts zu erinnern. Doch wird beschlossen, 
der Bauverwaltung anheimzugeben, für Verbesserung der Betriebs 
verhältniffe an der Pförtnerloge und an der Kaffe im Benehmen 
mit der Krankenhausverwaltung Sorge zu tragen. 
V. g. u. 
gez. Weigert, Namslau, Buchow, Sachs, Runge, Sökeland, 
Matzdorff, Stiehl, Borchart. 
229. Vorlage (J.-Nr. 4 788 Kan. III/06) - zur Beschluß 
fassung — über de« Abschluß zweier Verträge zwischen 
der Stadtgemeinde Berlin und der Dorfgemeinde 
Rosenthal und zwar 
«) betreffend die Unterhaltung der Dorfstraße in 
Rosenthal, 
b) betreffend den Anschluß von Rosenthal an die 
Berliner Kanalisation. 
Seit einer Reihe von Jahren schweben Streitigkeiten zwischen 
der Stadtgemeinde Berlin, als Eigentümerin des Rieselgutes Rosen 
thal, und der Dorfgemeinde Rosenthal über die Verpflichtung zur 
Unterhaltung der dortigen Dorfstraße. 
Die Gemeinde Rosenthal behauptete, daß eine Observanz besteht, 
auf Grund deren die Gutsherrschaft mit einem Anteil von einem 
Drittel, wenn nicht mit einem noch höheren Betrage zur Beitrags- 
leistung für die Unterhaltung der Dorfstraße herangezogen werden 
könne, während wir eine andere Rechtsanfchauung vertraten. 
Im Jahre 1895 forderte die Gemeinde einen Beitrag von V» 
der 53 988 M betragenden Gesamtkosten der Umpflasterung der Dorf- 
straße, d. s. 17 999 
Wenngleich wir eine Verpflichtung zur Zahlung nicht anerkannten, 
erklärten wir uns dennoch aus Billigkeitsgründen, da unsere Guts 
verwaltung in wirtschaftlicher Beziehung ein erhebliches Interesse an 
einem guten Zustande der ihr Gebiet durchschneidenden Dorfstraße 
hat, bereit, freiwillig einen Beitrag von 16 000 M zu leisten. Als 
Aequivalent verlangten wir aber gewisse Zugeständnisse für die Ber- 
legung eines etwaigen neuen Druckrohres rc. in den Straßen und 
Wegen der Feldmark. 
Der Gemeinde lag jedoch daran, die Verpflichtung der Stadt- 
S emeinde im Klagewege festzustellen; so kam es zu einem noch heute 
hwebenden Verwaltungsstreitverfahren. 
Gelegentlich der wiederholt beiderseits angebahnten Vergleichs 
verhandlungen wurde auch die Frage eines Beitrages zum Schulhaus- 
bau in Rosenthal in diese Sache mit einbezogen, und es wurde 
unsererseits ein Beitrag von 10000 JC zu diesem Bau zugesagt, da 
wir nach geltendem Rechte als Gutsherrin eine Beitragsverpflichtung 
an sich nicht gänzlich bestreiten konnten. Auch übernahmen wir mit 
diesem Betrage den auf die Hausväter des Gutsbezirks als Mitglieder 
der Schulsozietät entfallenden Anteil an den Amortisations- und Ver-
	        
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