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Bei dem eigenartigen und anstrengenden Dienste bei der Feuer-
wehr, an den in Berlin besonders hohe Anforderungen gestellt werden,
und der häufig die Einsetzung des eigenen Lebens zugunsten anderer
Menschenleben und zur Erhaltung bedeutender materieller Werte ver
langt, ist es aber unumgänglich, die notwendige Berufsfreudigkeit vor
allem auch durch eine angemessene Besoldung zu unterstützen. Wir
haben uns daher dem Ergebnisse der oben erwähnten kommissarischen
Verhandlungen angeschlossen und stellen hiermit die diesem Ergebnisse
entsprechenden Anträge. In den Entwurf des Etats betreffend die
Verwaltung des Feuerlöschwesens für 1907» haben wir die neuen
Sätze eingestellt.
Im einzelnen sei bemerkt, daß für Obermaschinisten und Ober-
feuermänner dieselben Gehaltssätze vorgesehen worden sind, weil an
beide Chargen heute gleiche Anforderungen gestellt werden und deshalb
eine Besserstellung der Obermaschinisten nicht mehr gerechtfertigt er-
scheint. — Die Rescrvebrandmeister sollen statt 2 400 Jt nunmehr
2 700 Jt erhallen. — Für die beiden neuen Stellen der Oberbrand
inspektoren ist eine besondere Gehaltsskala nicht aufgestellt worden:
die Inhaber dieser Stellen sollen vielmehr in der Skala der Brand
inspektoren verbleiben und für Wahrnehmung der Geschäfte der Ober
brandinspektoren je eine pensionsfähige Zulage von 600 Jt erhalten.
Der Oberbrandinspektor Reinhardt, der bisher schon für Vertretung
des Branddirektors in Behinderungsfällen 1 4M Jt nicht pensions-
fähige Zulage bezieht, soll für diese Funktion nunmehr nur noch
8M Jt nichtpensionsfähiger Zulage erhalten. — In den Bezügen für
den Branddirektor findet eine Veränderung nicht statt.
Die folgende Zusammenstellung ergibt die jetzigen Gehaltssätze,
die mit dem Herrn Polizeipräsidenten vorbehaltlich der Zustimmung
der städtischen Behörden vereinbarten künftigen Sätze und die daraus
entstehenden Mehrausgaben für den Etat 1907.
Bisherige Gehaltssätze Neue Gehaltssätze
(Steigungen alle 8 Jahre.)
Erfordernis für den
Etat 1907
nach den J nach den
bisherigen | neuen
Gehaltssätzen
Jt 1 Jt
mehr
als b
Jt
weniger
isher
Jt
I. Feuermänncr.
1 200—1 600 M in 12 Jahren, 4 Steigungen
von je IM Jt.
I. Feuermänner.
I 8M—1 8M Jt in 15 Jahren. 5 Steigungen
von je IM Jt.
1 116 400
1 212 775
96 375
11. a) Oberseuermänner.
1 600—2 000 Jt in 12 Jahren,
II. Oberseuermänner und Obermaschinisten.
1800—2 400 Jt in 12 Jahren, 4 Steigungen
von je 150 Jt.
246 875
282 413
35 538
b) Obermaschinisten.
1 8M—2 200 Jt in 12 Jahren, in beiden Fällen
4 Steigungen von )e IM Jt.
III. Feldwebel.
2000—2400 Jt in 12 Jahren, 4 Steigungen
von je IM Jt.
III. Feldwebel.
2 200—2 700 Jt in 9 Jahren, die 1. Steigung
von 200 Jt, die 2. und 3. Steigung von je
150 Jt.
16 975
18 213
2 288
IV. Brandmeister.
2 700—4 200 Jt in 12 Jahren, 8 Steigungen
von je 4M Jt, die letzte von 3M Jt.
IV. Brandmeister.
8 000—4 500 Jt in 9 Jahren, 3 Steigungen
von je 5M Jt.
47 300
53 500
6 200
V. Brandinspektoren.
4 200—5 700 Jt in 12 Jahren, 3 Steigungen
von je 4M Jt, die 4. Steigung von 300 Jt.
V. Brandinspektoren.
4 500—6 000 Jt in 9 Jahren, 3 Steigungen
von je 5M Jt.
■
3 41 200
44 000
2 300
VI. Oberbrandinspektoren.
600 Jt pensionsfähige Zulage zum Brand
inspektorengehalt.
i
1 200
1 200
VI. Vertreter des Branddirektors.
1 400 Jt nichtpensionsfähige Zulage zum Brand-
inspektorengehalt.
VII. Vertreter des Branddirektors.
800 Jt nichtpensionsfähige Zulage zum Brand
inspektorengehalt.
1 400
800
600
1 469 150
1 612 901
144 351
143 751
600
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir hiernach um
folgende Beschlußfassung;
Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit der Errichtung
von zwei Oberbrandinspektorenstellcn bei der Berliner Feuerwehr,
mit der vom Magistrat in seiner Vorlage vom 10. Februar d. Js.
vorgeschlagenen anderweiten Regelung der Gehälter des Exekutiv-
versonals der Feuerwehr, vom 1. April 1907 ab und mit Ein
stellung der erforderlichen Mittel in den Etat betreffend die Ver
waltung des Feuerlöschwesens für 1907.
Berlin, den 10. Februar 1907.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
103. Vorlage (J.-Nr. 851 Wasser 07) — zur Beschlußfassung —,
betreffend den Ankauf des Grundstücks Melchior
straße 20 zum Zwecke der Erweiterung der Werkstatt
der städtischen Wasserwerke.
Die im Jahre 1888 auf dem Grundstück Melchiorstraße 22 an
gelegte Werkstatt der städtischen Wasserwerke leidet schon seit längerer
Zeit unter Raummangel. Die Werkstatt ist daraus angewiesen, das
Material für den laufenden Bedarf, der sich vielfach von einem Tag
zum anderen herausstellt, so bei der Hand zu haben, daß die oft sehr -
dringenden Arbeiten jederzeit ohne Zeitverlust ausgeführt werden
können.
Diese Bedingung ist zur Zeit nur zum Teil erfüllt. Nachdem
die Arbeiten der Werkstatt von Jahr zu Jahr gewachsen find und
Personal und Werkräume fortgesetzte Ausdehnung erfahren haben,
genügt das Grundstück Melchiorstraße 22 nur noch für die eigentlichen
Werkstaltzwecke, bietet aber keinen genügenden Raum zur Lagerung
von größeren Rohrstücken, Schiebern .'c., welche mit Rücksicht auf ihr
Gewicht nur zu ebener Erde gelagert werden können.
Für letztere Zwecke ist gegenwärtig der Lagerplatz „Vor dem
Stralauer Tor 3" vorhanden. Derselbe ist aber nur ein Not
behelf. Er muß von der Werkstattleitung in der Melchiorstraße aus
verwaltet und beaufsichtigt werden und erforderl besondere Wächter
bei Tag und Nacht.
Die Materialien sind nicht bei der Hand, sondern muffen erst auf
weitere Entfernung herangeholt werden.
Immerhin hat der Platz seinem Zwecke im wesentlichen genügt