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Volume No. 6 (82-86), 25. Januar 1902 Anlage: ad No. 6 (87-89), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

ad JV; 0. 
(87—89.) 
Dorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find 
I 87. Vorlage (J.-Nr. 118 V. B, 1.02) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Wahl eines stellvertretenden bürgerlichen 
Mitgliedes der Ersatz-Kommission I. 
Der Fabrikbesitzer Leopold Ziegler, Reinickendorferstraße 22. 
k bisher stellvertretendes bürgerliches Mitglied der Ersatz-Kommission I 
U ist am 2. Januar d. Js. verstorben. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, eine Ersatzwahl 
« vornehmen zu wollen, 
Berlin, den 16. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
88. Vorlage (J.-Nr. 37 Karllt. 02) — zur Beschlustfaffung —, 
betreffend die Bewilligung eines Wittwengeldes an 
die Wittwe des Markthallen-Direktors Hanikwitz. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Bcschlntzfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Wittwe des Markthallen-Direktors Hanckwitz, Marie, 
geb, Freudenfeld, vom 1, April 1902 ab bis auf Weiteres 
ein Wittwengeld nach Maßgabe der Bestimmungen des 
Gemeindebeschlusscs, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld 
und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne Pensions 
berechtigung im Dienste der Stadt dauernd beschäftigten 
Personen, vom 9, Mai 1901, in Höhe von 1 280 Jt aus 
den Etatsmitteln der städtischen Markthallen-Verwaltung 
gezahlt werde, 
Begründung, 
Der am 3. Dezember 1901 verstorbene Markthallen-Direklor 
Hanckwitz hat von, 1. Februar 1881 ab bis zu seinem Ableben uii- 
unterbrochen in städtischen Diensten gestanden. Anfangs als Inspektor 
beim städtischen Zentral-Viehmarkt und seil Dezember 1884 bei der 
Markthallen Verwaltung, Am 1, April 1888 wurde er zum Ober 
inspektor der Zentral-Markthallen ernannt, demnächst, nach erfolgter 
Wahl — Stadtverordnetcn-Beschluß vom 29. Oktober 1896 — Pro- 
tokoll Nr. 31 — von 1, Januar 1897 ab als Direktor der städtischen 
Markthallen angestellt. 
Laut Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 20, Mai 
1897 — Protokoll Nr. 25 — ist dem Direktor Hanckwitz die Be 
rechtigung auf eine nach Maßgabe des Pensions-Reglements für 
Angestellte der wirthschaftlichen und industriellen Anstalten der Stadt 
Berlin vom 29. März 1895 zu berechnende Pension zuerkannt worden. 
In dem vorerwähnten Pensions-Reglement ist eine Hinterbliebenen- 
Versorgung nicht vorgesehen, wir haben daher im Einverständniß mit 
der Markthallen-Deputation beschlossen, der Wittwe Hanckwitz vom 
1. April 1902 ab ein Wittwengeld, nach Maßgabe der Bestimmungen 
des Gemeindebeschlusses, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld 
und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne Pensionsberechtigung im 
Dienste der Stadt dauernd beschäftigten Personen, vom 9. Mai 1901 
zu gewähren. 
Der Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901, betreffend die Be- 
willigung von Ruhegeld und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne 
Pensionsberechtigung im Dienst der Stadt dauernd beschäftigten Per- 
sonen findet auf den Fall Hanckwitz nicht ohne Weiteres Anwendung, 
weil der Verstorbene pensionsberechtigl war. 
Nach der anliegenden Berechnung beträgt dieses Wittwengeld 
jährlich 1 280 JI. 
Die beiliegenden Personalakten des verstorbenen Markthallen- 
Direktors Hanckwitz erbitten wir demnächst znrück. 
Berlin, den 15. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
8«. Vorlage (J.-Nr. 1503 Markth. 01) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden 
Unterstützung an einen arbeitsunfähigen Markthallen 
arbeiter. 
Der Arbeiter Gustav Schröder, geboren ani 4. Dezember 1854, 
Grcnadierstraße 35 wohnhaft, ist von« 12. Juni 1892 bis zum 
18. Juni d. Js. in der Zentral-Markthalle als Reinigungsarbeitcr 
beschäftigt gewesen. 
Am 6. Dezember 1900 erkrankte Schröder an Wassersucht, 
sodaß er mehrere Wochen im Krankenhause zubringen mußte. Am 
17. März d. Js. nahm er seine Arbeit zwar wieder auf. mußte sich 
jedoch am 25. März wieder krank melden und ist seitdem nicht mehr 
arbeitsfähig geworden. Seit 18. September d. Js. bezieht Schröder 
eine Invalidenrente von monatlich 15,so Ji, seine Ehefrau erhält für 
die Hausreinigung neben freier Wohnung monatlich 15 Ji. Da die 
Frau kränklich ist, namentlich a» Krampfadern leidet, und vollauf 
mit der Pflege ihres kranken Mannes und der Versorgung ihrer 
4 Kinder — im Alter von 18, 8, 6 und 2 Jahren — beschäftigt ist, 
so erscheint es ausgeschlossen, daß dieselbe weiter noch etwas ver 
diene» kann. 
Die älteste Tochter ist taubstumm und erzielt durch Wäschenähen 
einen Wocbenverdienst von 5 bis 6 Ji, welcher kaum für ihren 
eigenen Lebensunterhalt ausreicht. 
Da Schröder nur 9 Jahre im städtischen Markthallendienst be 
schäftigt gewesen ist, so können die Bestimmungen des Gemeinde- 
beschlusses, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld und Hinterbliebenen- 
Versorgung für die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der Stadt 
dauernd beschäftigten Personen, vom 9. Mai 1901, nicht Anwendung 
finden, wir sind aber mit der Markthallen - Deputation bereit, dem 
p. Schröder in Anbetracht seiner Hilfsbedürftigkeit eine laufende 
Unterstützung von monatlich 20 JC zu gewähren, ersuchen daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem arbeitsunfähigen Markthallenarbeiter Gustav Schröder 
vom 1. Dezember 1901 ab eine laufende Unterstützung von 
jährlich 240 Ji, in monatlichen Raten im Voraus bis 
31. März 1904 aus den Elatsmitteln der Markthallen-Ver- 
waltung gezahlt werde. 
Berlin, den 16. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Berlin, den 25. Januar 1902. 
Der Stadtverordneten-Borsteher 
Langerhans. 
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.
	        
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