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(87—89.)
Dorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find
I 87. Vorlage (J.-Nr. 118 V. B, 1.02) - zur Beschlußfassung
betreffend die Wahl eines stellvertretenden bürgerlichen
Mitgliedes der Ersatz-Kommission I.
Der Fabrikbesitzer Leopold Ziegler, Reinickendorferstraße 22.
k bisher stellvertretendes bürgerliches Mitglied der Ersatz-Kommission I
U ist am 2. Januar d. Js. verstorben.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, eine Ersatzwahl
« vornehmen zu wollen,
Berlin, den 16. Januar 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
88. Vorlage (J.-Nr. 37 Karllt. 02) — zur Beschlustfaffung —,
betreffend die Bewilligung eines Wittwengeldes an
die Wittwe des Markthallen-Direktors Hanikwitz.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Bcschlntzfaffung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Wittwe des Markthallen-Direktors Hanckwitz, Marie,
geb, Freudenfeld, vom 1, April 1902 ab bis auf Weiteres
ein Wittwengeld nach Maßgabe der Bestimmungen des
Gemeindebeschlusscs, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld
und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne Pensions
berechtigung im Dienste der Stadt dauernd beschäftigten
Personen, vom 9, Mai 1901, in Höhe von 1 280 Jt aus
den Etatsmitteln der städtischen Markthallen-Verwaltung
gezahlt werde,
Begründung,
Der am 3. Dezember 1901 verstorbene Markthallen-Direklor
Hanckwitz hat von, 1. Februar 1881 ab bis zu seinem Ableben uii-
unterbrochen in städtischen Diensten gestanden. Anfangs als Inspektor
beim städtischen Zentral-Viehmarkt und seil Dezember 1884 bei der
Markthallen Verwaltung, Am 1, April 1888 wurde er zum Ober
inspektor der Zentral-Markthallen ernannt, demnächst, nach erfolgter
Wahl — Stadtverordnetcn-Beschluß vom 29. Oktober 1896 — Pro-
tokoll Nr. 31 — von 1, Januar 1897 ab als Direktor der städtischen
Markthallen angestellt.
Laut Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 20, Mai
1897 — Protokoll Nr. 25 — ist dem Direktor Hanckwitz die Be
rechtigung auf eine nach Maßgabe des Pensions-Reglements für
Angestellte der wirthschaftlichen und industriellen Anstalten der Stadt
Berlin vom 29. März 1895 zu berechnende Pension zuerkannt worden.
In dem vorerwähnten Pensions-Reglement ist eine Hinterbliebenen-
Versorgung nicht vorgesehen, wir haben daher im Einverständniß mit
der Markthallen-Deputation beschlossen, der Wittwe Hanckwitz vom
1. April 1902 ab ein Wittwengeld, nach Maßgabe der Bestimmungen
des Gemeindebeschlusses, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld
und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne Pensionsberechtigung im
Dienste der Stadt dauernd beschäftigten Personen, vom 9. Mai 1901
zu gewähren.
Der Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901, betreffend die Be-
willigung von Ruhegeld und Hinterbliebenen-Versorgung für die ohne
Pensionsberechtigung im Dienst der Stadt dauernd beschäftigten Per-
sonen findet auf den Fall Hanckwitz nicht ohne Weiteres Anwendung,
weil der Verstorbene pensionsberechtigl war.
Nach der anliegenden Berechnung beträgt dieses Wittwengeld
jährlich 1 280 JI.
Die beiliegenden Personalakten des verstorbenen Markthallen-
Direktors Hanckwitz erbitten wir demnächst znrück.
Berlin, den 15. Januar 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
8«. Vorlage (J.-Nr. 1503 Markth. 01) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung an einen arbeitsunfähigen Markthallen
arbeiter.
Der Arbeiter Gustav Schröder, geboren ani 4. Dezember 1854,
Grcnadierstraße 35 wohnhaft, ist von« 12. Juni 1892 bis zum
18. Juni d. Js. in der Zentral-Markthalle als Reinigungsarbeitcr
beschäftigt gewesen.
Am 6. Dezember 1900 erkrankte Schröder an Wassersucht,
sodaß er mehrere Wochen im Krankenhause zubringen mußte. Am
17. März d. Js. nahm er seine Arbeit zwar wieder auf. mußte sich
jedoch am 25. März wieder krank melden und ist seitdem nicht mehr
arbeitsfähig geworden. Seit 18. September d. Js. bezieht Schröder
eine Invalidenrente von monatlich 15,so Ji, seine Ehefrau erhält für
die Hausreinigung neben freier Wohnung monatlich 15 Ji. Da die
Frau kränklich ist, namentlich a» Krampfadern leidet, und vollauf
mit der Pflege ihres kranken Mannes und der Versorgung ihrer
4 Kinder — im Alter von 18, 8, 6 und 2 Jahren — beschäftigt ist,
so erscheint es ausgeschlossen, daß dieselbe weiter noch etwas ver
diene» kann.
Die älteste Tochter ist taubstumm und erzielt durch Wäschenähen
einen Wocbenverdienst von 5 bis 6 Ji, welcher kaum für ihren
eigenen Lebensunterhalt ausreicht.
Da Schröder nur 9 Jahre im städtischen Markthallendienst be
schäftigt gewesen ist, so können die Bestimmungen des Gemeinde-
beschlusses, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld und Hinterbliebenen-
Versorgung für die ohne Pensionsberechtigung im Dienste der Stadt
dauernd beschäftigten Personen, vom 9. Mai 1901, nicht Anwendung
finden, wir sind aber mit der Markthallen - Deputation bereit, dem
p. Schröder in Anbetracht seiner Hilfsbedürftigkeit eine laufende
Unterstützung von monatlich 20 JC zu gewähren, ersuchen daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem arbeitsunfähigen Markthallenarbeiter Gustav Schröder
vom 1. Dezember 1901 ab eine laufende Unterstützung von
jährlich 240 Ji, in monatlichen Raten im Voraus bis
31. März 1904 aus den Elatsmitteln der Markthallen-Ver-
waltung gezahlt werde.
Berlin, den 16. Dezember 1901.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Berlin, den 25. Januar 1902.
Der Stadtverordneten-Borsteher
Langerhans.
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.