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Volume No. 53 (1185-1193), 13. Dezember 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

118». Vorlage (I. Ta. 2 444 B. II. 02) — zur Beschluß 
fassung betreffend die Entschädigung des Eigen- 
tlmmcrs, Direktor Alexis Riese sür seine Gruud 
stücke Siegmundshos 9 ans Anlast der Slnranipung 
der Achenbachbrücke. 
Der Eigenthümer, Direktor Alexis Riese hat für die. durch 
die Änrampnng der Achenbachvrücke entstandene Eniwerthung seines 
Grundstücks Siegmundshof 9 für Koste» des Neubaues 14 542,so 
sowie den durch diesen entstehenden Miethsoerlust den 
Betrag von 40 (>00,oo - 
mithin im Ganzen 60542,9oJC 
verlangt. Außerdem fordert Riese die Löschungsbewilligung des im 
Grnndbnchblalt seines Grundstücks — Grundbuch von den Umge 
bungen Niederbarnim Band 60, Nr. 3 380 — in Abtheilung II 
unter Nr. 9 eingetragenen Jntabnlats: 
Besitzer ist verpflichtet die Freitreppe am Schleswiger 
Ufer, soweit sie dessen Bauflucht überschreitet, jederzeit auf 
Verlangen des Magistrats oder der Polizei kostenpflichtig, 
ohne Entschädigung zu beseitigen. 
sowie Rückgabe des seiner Zeit für diese Verpflichtung in einem Spar 
kassenbuch,: Nr. 500132 über 100 JC gezahlten Haftgeldes. 
Nach längeren Verhandlungen hat Herr Riese, unter Ansrecht- 
haltung des Antrages auf Löschungsbewillignng und Rückgabe der 
. Sicherheit seine Forderung aus 26 OM M ermäßigt. 
Die Bau-Deputation, Abtheilung II. hat in ihrer Sitzung am 
18. November d. Js. beschlossen, den städtischen Behörden die Ge 
nehmigung dieser Entschädigung von 26 OM JC und die Ertheilung 
der erbetenen Löschnngsbewilligung, sowie Rückzahlung des Haftgeldes 
im Betrage von IM JC an Herrn Riese zu enipsehlen. 
Wesentlich für diesen Beschluß der Deputation mar das Ergebniß 
ihrer Ermittelungen. Es haben vorgelegen die Gutachten der Herren 
gerichtlichen Sachverständigen A. Röhlicke und L. Nauenberg über 
die durch die Anrampung geschaffene dauernde Entwerthnng des hier 
in Rede stehenden Grundstücks. Während Röhlicke die mit 4°/g kapi- 
talisirte Werthsminderung des Grundstücksertrages bei dem Ausfall 
eines jährlichen Micthsbctrages von 1380 JC auf 33 500 JC schätzt, 
hält Herr Nauenberg eine Entschädigung von 185M ^.welche sich 
als 5% kapitalisirter Betrag eines nach seiner Ansicht eintretenden 
jährlichen Miethsverlustes von 925 JC darstellt, für eine gerechtfertigte. 
Bei dieser Lage der Sache wurde der Betrag von 26 OM M, 
welcher das Mittel zwischen den beiden erwähnten Taxen bildet, von 
unserer 10. Bau-Inspektion sowie von den beiden Herren Spezial- 
Deputirten der Bau-Depulation, Abtheilung II, als angemessen be 
zeichnet. Dem hat sich die Bau-Deputation angeschlossen. 
Da ferner die Freitreppe des Schleswiger Users, deren auf unser 
Verlangen jederzeitige und unentgeltliche Beseitigung dem eingetragenen 
Eigenthümer des Grundstücks Siegmundshof 9 grnndbnchlich zur 
Pflicht gemacht ist. nicht mehr existirt, Direktor Riese für den Fall 
der Zahlung des von ihm geforderten Betrages und die Ertheilung 
der Löschungsbewilligung nebst Rückgabe der Kaution auf alle weiteren 
Ansprüche verzichtet hat, können auch wir die Höhe der nun von 
Riese verlangten Entschädigung sür angemeffen und seine weiteren 
Anträge als begründet erachten. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versainmlung erklärt sich damit einverstanden, 
I. daß dem Eigenthümer des Grundstücks Siegmundshof 9 
unter Verzichtleistung ans alle weiteren etwaigen An- 
spräche für sämmtliche, seinem Grundstücke aus Anlaß 
der Höherlegnng der Straße Siegmundshof erwachsenen 
Nachtheile eine Entschädigung von 26 000.,^ gezahlt und 
beim Ertraordinarium. Titel IV B 1, für 1902 veraus 
gabt wird, 
II. daß die Löschung des im Grundbuchc von den Um 
gebungen Niederbarnim, Band 66 Nr. 3 380, in Ab 
theilung II unter Nr. 9 eingetragenen Jntabnlats: 
Besitzer ist verpflichtet, die Freitreppe am Schleswiger 
Ufer, soweit sie dessen Bauflucht üverschreitet, jederzeit 
auf Verlangen des Magistrats oder der Polizei kosten 
pflichtig, ohne Entschädigung zu beseitigen: 
erfolgt, und, 
III. daß das für die Erfüllung der sub 11 genannten Ver 
pflichtung gestellte Haftgeld, bestehend in dem bei unserem 
Deposilorium niedergelegten Sparkassenbuche Nr. 500 132 
über IM,AC, an Riese verausgabt wird. 
Berlin, den 8. Dezember 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1190. Vorlage (J.-Nr. 323 k'eur. gen. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Festsetzung der Feuer» 
SozietätS - Beiträge für das Geschäftsjahr vom 
1. Oktober 1901 bis zum 30. September 1902. 
Der Stadlverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend 
1. eine Uebersicht der für das Geschäftsjahr der slädiisckien 
Feuer-Sozietät von, l. Oktober 1 '.401 bis 30. September 
1902 zu zahlenden Brnndcntschädignngsgelder und Neben 
kosten nebn Schlußrechnung, 
2. die nach Standesamts-Bezirken aufgestellte Nachmessung, be 
treffend die Versicherungssumme sämmtlicher Grundstücke am 
30. September 1902, 
3. die Nachwcisiing sämmtlicher der Stadlgemeinde Berlin ge 
höriger, bei der städtischen Feuer-Sozietät ain 30. September 
1902 versicherter Grundstücke, und bemerke» dazu Folgendes: 
Die Verwaltnngs-Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres 
sind im Allgemeinen als günstige nicht zu bezeichnen, trotzdem nur 
die Erhebung eines Beitrages von 4 für ie IM JC der Versicherungs 
summe zur Deckung der in diesem Jahr erivachsencii Ausgaben genügt. 
Fast bei allen Titeln des Etats baben sich die Ausgaben gegen das 
Vorjahr vermehrt, der Zugang an Versicherungen hinzugelommener 
bezw. neu abgeschötzer Grundstücke ist uni etwa eine halbe Million 
gegen das Vorjahr zurückgeblieben, so daß die Minder Ausgaben für 
Brandcnlichädignngen deren Mehr-Ausgaben gegenüber nicht in 
Betracht kommen. 
Wenn trotzdein nur die Erhebung eines Beitrages von 4 4 für 
je 100 JC der Versicherungssumme erhoben zu werden braucht, so hat 
dies hauptsächlich darin seinen Grund, daß rund 1400M JC Brand- 
entschädigungen aus den Vorjahren bisher nicht gezahlt werden 
konnten, und daher vom Sollzahlcn abgesetzt und wieder in Einnahme 
gebucht werden mußten. 
Die Zahl der vergüteten Gebäudeschädcn betrug in: Vorjahr 2 05!, 
während sie im laufenden nur die Zahl von l 771 erreichte. Hierzu 
kominen noch 28 Brände aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1899, 
welche bereits von der Soll-Ausgabe abgesetzt waren, sowie 19 Brände 
ans der Zeit vor dem 1. Oktober 1901, für welche nachträglich eine 
Erhöhung der Entschädigungssumme hat erfolgen müssen. Für alle 
diese Brände wurde eine Entschädigung von 590 164,11 M festgesetzt, 
während im Vorjahr eine Entschädigung von 664 746,47 Jt zu ge 
währen war, so daß hier 74 582,R JC weniger zur Ausgabe zu stellen 
waren, als im Vorjahre. 
Unter den für den 1. Oktober 1901/02 bewilligten Entschädigungen 
sind besonders hervorzuheben: 
1. der Brand am 1 l. April 1902, Wienerstraße 44, 
mit 2 Nebenschäden zusammen 52 635Zs M, 
2. der Brand am 12. Juli 1902, Alte Jakob- 
straße 30/32, mit 34 080,00 - 
3. der Brand am 4. Juni 1902, Prenzlauer 
straße 35, mit 12 605,oo - 
4. der Brand am 8. Juli 1902, Lützoiv 
straße 107/108, mir 11975,oo • 
5. der Brand am 15, August 1902, Mitten 
walderslraße 6, mit 8 330,00 - 
6. der Brand am 19,September 1902, Invaliden 
straße 146, mit 6 500,oo - 
7. der Brand am 11. November 1901, Bredow 
straße 17/18, niit 6100,00 
8. der Brand am 5. September 1902, Rostocker 
straße 48, mit 4 800,00 ■ 
9. der Brand am 4. Juli 1902, Zeughosstraße 6/7, 
mit 3 628,oo - 
10. der Brand am 1. Dezember 1901, Dront- 
heimerstraße 15, mit 3 415,oo 
Entschädigung. 
Der anthciligc Beitrag zu den Kosten des Feuerlöschwesens hat 
auch in diesem Jahre wieder eine Erhöhung erfahre». Derselbe be 
trägt 1083 086,64 M, gegen 995 940,n JC, also mehr 87 145,»» JC, 
wozu extraordinär noch eine Summe von 1 370,2» JC für den Umbau 
der Feuerwache in der Keibelstraße 26/28 kommt. 
Unter Hinzurechnung der Neben- und Berwaltungskosten und 
»ach Abzug ver ersparten uird eingegangenen Beiträge beläuft sich der 
Gesaminibedars für das Feucr-Sozieiätsjahr l. Oktober 1901/02 nach 
der der Ueber,ichi l beigefügten Schlußrechnung aus 1 651 000,82 M. 
Wird zur Deckung desselben der im 16 des Fener-Sozietäts- 
Reglemenls vom l. Mai 1794 enthaltenen Vorschrift ein 
Prozentsatz von 4 4 nach der am 30. September 1902 fest 
gesetzten Versicherungssumme von 4 2M 469 900 JC ausgeschrieben, 
so ergiebt dies mit Einschluß der doppellen, vierfachen und sechs 
fachen Beiträge 1 690 718,.»n JC, 
also mehr 38 818,04 JC. 
Zu dieser Summe tritt hinzu der ult. September 
1901 vorhanden gewesene Bestand 923 409,22 ■ 
2614 127,68 JC.
	        
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