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Volume No. 52 (1119-1135), 6. Dezember 1902 Anlage: ad No. 52(1136-1184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

1155. Vorlage (J-Nr. 1007. S. B. Ia/02) — zur Beschlutz 
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Buch 
halters der Haupt-Kaffe der städtischen Werke. 
Der Buchhalter Maximilian Schräder, geboren am 15. Sep 
tember 1836, trat am 27. März 1860 in den städtischen Dienst ein. 
Am 1. April desselben Jahres erfolgte seine Anstellung als Buchhalter 
bei den städtischen Gas-Anstalten mit Pensionsberechtigung. Seit dem 
1. April 1901 ist Herr Schräder als lebenslänglich angestellter Ge 
meindebeamter anerkannt. 
Unter dem 4. November d. Js. hat Herr Schräder unter Hin 
weis auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand um seine Versetzung 
in den Ruhestand gebeten. 
Da er das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat, müssen wir 
seinem Antrage ohne Weiteres stattgeben und haben als Zeitpunkt 
seiner Pensionirung den 1. März 1903 in Aussicht genommen. 
Herr Schräder hat die anliegende Pensionsberechnung als richtig 
anerkannt und sich auch mit dem 1. März 1903 als Zeitpunkt seiner 
Pensionirung einverstanden erklärt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Buchhalter Maximilian Schräder von dem Tage 
seiner Versetzung in den Ruhestand ab, 1. März 1903, eine 
Pension von 3 975 JC jährlich gezahlt werde. 
Berlin, den 22. November 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
115«. Borlage (J.-Nr. 2546 V. 8. 02) — zur Befchlntz- 
faffung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst- 
pension. 
Der im Büreau des städtischen Vieh- und Schlachthofs als Re 
gistrator beschäftigte Büreau-Hilfsarbeiter Hermann Paalzow. 
welcher als Gemeindebeamter anerkannt ist, hat seine Versetzung in 
den Ruhestand nachgesucht. Da er das 65. Lebensjahr überschritten 
hat, müssen wir feinem Antrage ohne Weiteres stattgeben und haben 
als Zeitpunkt der Pensionirung den 1. Januar 1903 in Aussicht ge 
nommen. 
Herr Paalzow hat in einer mit ihm am 28. Oktober d. Js. 
aufgenommenen Verhandlung, welche wir in Abschrift beifügen, die 
anliegende Pensionsberechnung als richtig anerkannt und sich auch 
mit dem bezeichneten Termin seiner Versetzung in den Ruhestand ein 
verstanden erklärt. 
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Büreau-Hilfsarbeiter Hermann Paalzow bei seiner 
Versetzung in den Ruhestand vom 1. Januar 1903 ab eine 
Pension von 1058 JC jährlich aus Mitteln des Viehmarkt- 
Etats gezahlt werde. 
Berlin, den 3. Noveinber 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1157. Vorlage (J.-Nr. 2 547 V. 8. 02, — zur «efchlutz- 
faffung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst- 
pension. 
Der Wächter am städtischen Schlachthof Johann Friedrich 
Siliern, geboren am 1. August 1844, wurde kurz nach Eröffnung des 
Instituts am 6. März 188s als Arbeiter daselbst gegen Tagelohn ein 
gestellt. Seit November dess. Js. that er daselbst Wächterdienste ohne 
daß in seinen Lohnverhältnissen eine Aenderung eintrat. Erst vom 
1. Juni 1882 erhielt er Monatsgehalt. 
Später, im Jahre 1901, ist er zugleich mit anderen Angestellten 
als Gemeindebeamter anerkannt worden. Sein Gehalt beträgt jetzt 
1 500 JC. 
Siliern kränkelt seit längerer Zeit. Zunächst hatte er unter einer 
Kopfrose zu leiden, später stellten sich schwerere Gesundheitsstörungen 
ein. Er fehlte im Dienst vom 19. Januar bis 20. Februar 1901, 
vom 16. Juni bis 15. Oktober dcff. Js. und vom 16. November 1901 
bis 16. Mai 1902. Alsdann wurde auf Grund eines ärztlichen 
Attestes, welches ihn für fähig erklärte, am Tage leichte Arbeit zu ver- 
richten, ein Versuch gemacht, ihn als Tagespförtner zu verwenden. 
Dieser schlug aber fehl und Kliem mußte am 30. Mai den Dienst 
ganz einstellen. Es zeigten sich Lähniungserscheinungen, die auf eine 
Gehirncrkrankung hindeuteten. Kliem wurde zur Charitee und von 
dort in eine städtische Irren-Anstalt gebracht, aus welcher er aber, 
wenn auch noch schwer leidend, am 7. Februar er. in seine Wohnung 
zurückkehrte. 
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes bietet sein Leiden 
keine Aussicht auf Besserung; er ist vielmehr als dauernd unfähig, 
seinen Dienst zu versehen, erachtet worden. 
Wir wollen ihn deshalb vom 1. Januar k. Js. ab in den Ruhe- 
stand versetzen. Kliem hat sich in einer mit ihm aufgenommenen 
Verhandlung vom 23. Juni d. Js. ausdrücklich hiermit einverstanden 
erklärt und die Berechnung seiner Pension, die sich auf 625 JC stellt, 
als richtig anerkannt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Wächter Kliem vom Tage seiner Versetzung in den 
Ruhestand, dem 1. Januar 1903, ab eine Pension von 
625 JC gezahlt werde. 
Berlin, den 22. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt. 
Kirschner. 
115«. Vorlage (I.-Nr. 1850 F. B. 02) — zur Beschlutz - 
faffung —, betreffend die Bewilligung der reglements- 
mätzigen Pension an den dienstunfähigen Aeuermann 
Wilhelm Bitterling. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 34 Jahre alten Feuermanne Wilhelm 
Bitterling bei seinem zum 1. Januar 1903 in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions 
Reglements für das Erekutivpersonal der Feuerwehr vom H 1882 
eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 
768 JC jährlich festgestellt worden. 
Bitterling ist am 28. August 1900 auf der Rückfahrt von einem 
Brande in Folge eines Radbruchs von dem Kutschersitz einer Spritze 
auf das Pflaster geschleudert worden und hat durch den Sturz eine 
Gehirnerschütterung erlitten, in Folge deren er nach den beigefügten 
4 Gutachten der Aerzte der Feuerwehr und unseres Vertrauenarztes 
zur Fortsetzung des Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig 
geworden ist. Die Befähigung für den städtischen Unterbeamtendienst 
kann er nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes nach einem 
Jahre vielleicht wiedererlangen. Seine Uebernahme in den Kommunal- 
dienst als Gemeindebeamter an Stelle seiner Pensionirung wird sich 
indessen bei dieser Ungewißheit nicht empfehlen, zumal die Pen 
sionirung nicht ausschließt, daß er später auf seinen Wunsch in der 
städtischen Verwaltung auf Grund eines privatrechllichen Vertrages 
angemessen beschäftigt wird. 
Indem wir die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie 
den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des Herrn 
Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir daher folgende Be 
schlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne Wilhelm 
Bitterling vom 1. Januar 1903 ab die reglementsmäßige 
Pension von jährlich 768 JC in monatlichen Theilen im 
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2. 
Titel II B b, gezahlt wird. 
Berlin, den 30. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
115«. Vorlage (J.-Nr. 1863 F. B. 02) — zur Beschlutz- 
faffung —, betreffend die Bewilligung der reglements- 
mähigen Pension an de» dienstunfähigen Feuermann 
Adolf Wille. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, den 
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Feuermann Adolf Wille 
bei seinem zum 1. Januar 1903 in Aussicht genommenen Ausscheiden 
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das 
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 e * tl£ Pension zu 
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 948 JC jährlich 
festgestellt worden. 
Wille leidet nach dem beiliegenden Attest des Arztes der Feuer- 
wehr an Arterienverkalku"g, nervösem Zittern, an einem doppelseitigen 
Leistenbruch sowie hoch' idiger Sehschwache und ist zum Feuerwehr- 
wie zum städtischen U' ibeamtendienst für unfähig zu erachten.
	        
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