1155. Vorlage (J-Nr. 1007. S. B. Ia/02) — zur Beschlutz
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Buch
halters der Haupt-Kaffe der städtischen Werke.
Der Buchhalter Maximilian Schräder, geboren am 15. Sep
tember 1836, trat am 27. März 1860 in den städtischen Dienst ein.
Am 1. April desselben Jahres erfolgte seine Anstellung als Buchhalter
bei den städtischen Gas-Anstalten mit Pensionsberechtigung. Seit dem
1. April 1901 ist Herr Schräder als lebenslänglich angestellter Ge
meindebeamter anerkannt.
Unter dem 4. November d. Js. hat Herr Schräder unter Hin
weis auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand um seine Versetzung
in den Ruhestand gebeten.
Da er das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat, müssen wir
seinem Antrage ohne Weiteres stattgeben und haben als Zeitpunkt
seiner Pensionirung den 1. März 1903 in Aussicht genommen.
Herr Schräder hat die anliegende Pensionsberechnung als richtig
anerkannt und sich auch mit dem 1. März 1903 als Zeitpunkt seiner
Pensionirung einverstanden erklärt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Buchhalter Maximilian Schräder von dem Tage
seiner Versetzung in den Ruhestand ab, 1. März 1903, eine
Pension von 3 975 JC jährlich gezahlt werde.
Berlin, den 22. November 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
115«. Borlage (J.-Nr. 2546 V. 8. 02) — zur Befchlntz-
faffung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst-
pension.
Der im Büreau des städtischen Vieh- und Schlachthofs als Re
gistrator beschäftigte Büreau-Hilfsarbeiter Hermann Paalzow.
welcher als Gemeindebeamter anerkannt ist, hat seine Versetzung in
den Ruhestand nachgesucht. Da er das 65. Lebensjahr überschritten
hat, müssen wir feinem Antrage ohne Weiteres stattgeben und haben
als Zeitpunkt der Pensionirung den 1. Januar 1903 in Aussicht ge
nommen.
Herr Paalzow hat in einer mit ihm am 28. Oktober d. Js.
aufgenommenen Verhandlung, welche wir in Abschrift beifügen, die
anliegende Pensionsberechnung als richtig anerkannt und sich auch
mit dem bezeichneten Termin seiner Versetzung in den Ruhestand ein
verstanden erklärt.
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Büreau-Hilfsarbeiter Hermann Paalzow bei seiner
Versetzung in den Ruhestand vom 1. Januar 1903 ab eine
Pension von 1058 JC jährlich aus Mitteln des Viehmarkt-
Etats gezahlt werde.
Berlin, den 3. Noveinber 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1157. Vorlage (J.-Nr. 2 547 V. 8. 02, — zur «efchlutz-
faffung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst-
pension.
Der Wächter am städtischen Schlachthof Johann Friedrich
Siliern, geboren am 1. August 1844, wurde kurz nach Eröffnung des
Instituts am 6. März 188s als Arbeiter daselbst gegen Tagelohn ein
gestellt. Seit November dess. Js. that er daselbst Wächterdienste ohne
daß in seinen Lohnverhältnissen eine Aenderung eintrat. Erst vom
1. Juni 1882 erhielt er Monatsgehalt.
Später, im Jahre 1901, ist er zugleich mit anderen Angestellten
als Gemeindebeamter anerkannt worden. Sein Gehalt beträgt jetzt
1 500 JC.
Siliern kränkelt seit längerer Zeit. Zunächst hatte er unter einer
Kopfrose zu leiden, später stellten sich schwerere Gesundheitsstörungen
ein. Er fehlte im Dienst vom 19. Januar bis 20. Februar 1901,
vom 16. Juni bis 15. Oktober dcff. Js. und vom 16. November 1901
bis 16. Mai 1902. Alsdann wurde auf Grund eines ärztlichen
Attestes, welches ihn für fähig erklärte, am Tage leichte Arbeit zu ver-
richten, ein Versuch gemacht, ihn als Tagespförtner zu verwenden.
Dieser schlug aber fehl und Kliem mußte am 30. Mai den Dienst
ganz einstellen. Es zeigten sich Lähniungserscheinungen, die auf eine
Gehirncrkrankung hindeuteten. Kliem wurde zur Charitee und von
dort in eine städtische Irren-Anstalt gebracht, aus welcher er aber,
wenn auch noch schwer leidend, am 7. Februar er. in seine Wohnung
zurückkehrte.
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes bietet sein Leiden
keine Aussicht auf Besserung; er ist vielmehr als dauernd unfähig,
seinen Dienst zu versehen, erachtet worden.
Wir wollen ihn deshalb vom 1. Januar k. Js. ab in den Ruhe-
stand versetzen. Kliem hat sich in einer mit ihm aufgenommenen
Verhandlung vom 23. Juni d. Js. ausdrücklich hiermit einverstanden
erklärt und die Berechnung seiner Pension, die sich auf 625 JC stellt,
als richtig anerkannt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Wächter Kliem vom Tage seiner Versetzung in den
Ruhestand, dem 1. Januar 1903, ab eine Pension von
625 JC gezahlt werde.
Berlin, den 22. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt.
Kirschner.
115«. Vorlage (I.-Nr. 1850 F. B. 02) — zur Beschlutz -
faffung —, betreffend die Bewilligung der reglements-
mätzigen Pension an den dienstunfähigen Aeuermann
Wilhelm Bitterling.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 34 Jahre alten Feuermanne Wilhelm
Bitterling bei seinem zum 1. Januar 1903 in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions
Reglements für das Erekutivpersonal der Feuerwehr vom H 1882
eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf
768 JC jährlich festgestellt worden.
Bitterling ist am 28. August 1900 auf der Rückfahrt von einem
Brande in Folge eines Radbruchs von dem Kutschersitz einer Spritze
auf das Pflaster geschleudert worden und hat durch den Sturz eine
Gehirnerschütterung erlitten, in Folge deren er nach den beigefügten
4 Gutachten der Aerzte der Feuerwehr und unseres Vertrauenarztes
zur Fortsetzung des Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig
geworden ist. Die Befähigung für den städtischen Unterbeamtendienst
kann er nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes nach einem
Jahre vielleicht wiedererlangen. Seine Uebernahme in den Kommunal-
dienst als Gemeindebeamter an Stelle seiner Pensionirung wird sich
indessen bei dieser Ungewißheit nicht empfehlen, zumal die Pen
sionirung nicht ausschließt, daß er später auf seinen Wunsch in der
städtischen Verwaltung auf Grund eines privatrechllichen Vertrages
angemessen beschäftigt wird.
Indem wir die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie
den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des Herrn
Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir daher folgende Be
schlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne Wilhelm
Bitterling vom 1. Januar 1903 ab die reglementsmäßige
Pension von jährlich 768 JC in monatlichen Theilen im
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2.
Titel II B b, gezahlt wird.
Berlin, den 30. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
115«. Vorlage (J.-Nr. 1863 F. B. 02) — zur Beschlutz-
faffung —, betreffend die Bewilligung der reglements-
mähigen Pension an de» dienstunfähigen Feuermann
Adolf Wille.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, den
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Feuermann Adolf Wille
bei seinem zum 1. Januar 1903 in Aussicht genommenen Ausscheiden
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 e * tl£ Pension zu
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 948 JC jährlich
festgestellt worden.
Wille leidet nach dem beiliegenden Attest des Arztes der Feuer-
wehr an Arterienverkalku"g, nervösem Zittern, an einem doppelseitigen
Leistenbruch sowie hoch' idiger Sehschwache und ist zum Feuerwehr-
wie zum städtischen U' ibeamtendienst für unfähig zu erachten.